Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht wie läuft es nach einer Trennung?

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Katharina21
292 Beiträge
22.01.2013 20:40
Hallo,
ich habe mal eine Frage- ich kenne mich damit leider nicht aus.
Ich glaube langsam aber sicher das meine Beziehung kaputt geht- daher meine Frage ich habe das alleinige sorgerecht für meine Tochter.
Ich möchte natürlich das der Papa immer sein Kind sieht.
Muss ich ihm meine Tochter (2) über Nacht geben?
Kann ich auch es so regeln das er jeder zeit kommen darf aber das ich dabei bin? also die zwei natürlich alleine lasse aber das es halt in meiner wohnung ist oder auf dem spielplatz?

Wenn ich mit ihm drüber rede wie wir das machen wegen der kleinen. kommt er immer mit der aussage klären wir vor Gericht - und genau auf sowas habe ich leider keine lust.
Ich finde er hat ein recht auf seine Tochter wann immer er will- aber noch nicht über nacht sie ist mir zu jung um sie abzugeben ,
Und auch nicht alleine.
Da ich weiß wie er ist zu ihr.

WÜrde sowas gehen? oder geht es direkt vors Gericht ?
Bitte versteht mich nicht falsch möchte ihn nicht seine Tochter weg nehmen. Aber einfach nicht alleine abgeben -

VIELEN DANK
wenn ich eine Antwort bekomme.

SpieloReloaded
14096 Beiträge
22.01.2013 20:43
Das Kind hat Umgangsrecht mit beiden Eltern. Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Im Klartext: Dein Kind darf seinen Vater jederzeit sehen, aber du darfst bestimmen, wo das sein wird.
So wurde uns das erklärt beim Jugendamt.
Ledesa2
12007 Beiträge
22.01.2013 20:49
Hallo

Was gibt es den für gründe dafür? (wenn ich fragen darf)
Nur das alter der kleinen wird dich da nicht weiter bringen.

Meine Schwester hat das gleiche durch und er ist dann auf gericht und sie muss jetzt von gericht aus im alle 2 wochen die kleine fürs Wochenende geben.
Also wenn es keine harten grüde dafür gibt seh ich da eher schwarz für dich.

LG LeDeSa
Katharina21
292 Beiträge
22.01.2013 20:51
Okay. Ich habe ihn gesagt wenn er sie sehen möchte soll er sich nur melden jeder zeit darf er kommen nur ICH werde ihn nicht hinterher telefonieren und fragen wann er sich hier blicken lässt.
Irgendwann wenn ich sein Vertrauen habe- dann darf er sie auch alleine haben keine frage nur erst mal noch nicht.
22.01.2013 20:53
du schreibst, du weisst wie er zu der kleinen ist, wie ist er denn zu der kleinen?
entschuldige wenn ich dir zu nahe trete

spielo hat das ja schon erklärt wobei ich nicht sicher bin ob er das nicht einklagen kann das er sie über nacht kriegt
Katharina21
292 Beiträge
22.01.2013 20:57
Also die gründe sind- ich wollte bzw bin feiern gegangen und er hat aufgepasst - wo ich dann morgen um 5 nachhause kam- war die kleine total am schreien und er war am schlafen.
Setzt sie lieber vorm tv anstatt zu spielen da sein Handy wichtiger ist .
Wollte mich schlagen wo ich meine Tochter auf dem Arm hatte .

ein paar gründe ich möchte halt erst mal sein vertrauen gegen über mein Kind gewinnen ..
Mein Gefühl sagt mir halt - ich solls erst mal nicht tun . ihn lieber jeder zeit kommen lassen.
Ledesa2
12007 Beiträge
22.01.2013 21:03
ok das ist ja schon einigen.
Vielleicht machst du dir einfach mal ein Termin auf dem JA,die stehen dir dann bei und wissen dann auch schon bescheid falls er auf gericht geht.
Den die kommen dann auch dazu.
Wünsch dir das dass alles klat über die bühne geht.
Katharina21
292 Beiträge
22.01.2013 21:08
Ja am liebsten wäre mir das- wenn er einfach zu stimmt und es nicht vor Gericht klärt.
Und das macht er eh nur dann weil er mir eins rein würgen möchte.

Man wieso kann eine Trennung die noch nicht mal ist nicht mal friedlich ablaufen und er einfach zustimmt. Ist doch gut wenn er jeder zeit wenn er sich wenigstens ein Tag vorher meldet kommen kann.
Ledesa2
12007 Beiträge
22.01.2013 21:13
Zitat von Katharina21:

Ja am liebsten wäre mir das- wenn er einfach zu stimmt und es nicht vor Gericht klärt.
Und das macht er eh nur dann weil er mir eins rein würgen möchte.

Man wieso kann eine Trennung die noch nicht mal ist nicht mal friedlich ablaufen und er einfach zustimmt. Ist doch gut wenn er jeder zeit wenn er sich wenigstens ein Tag vorher meldet kommen kann.



Du hast dir die frage doch schon beantwortet er möchte dir damit eine reinwürgen
Käsekuchen
619 Beiträge
22.01.2013 21:41
Hallo
damit kenne ich mich aus!

1. Du hast keinen Anspruch aufs alleinige Sorgerecht, er kanns mit Leichtigkeit einfordern, entweder vor Gericht, das wird teuer!! Oder einfach beim jugendamt beurkunden lassen.

2. Wenn das Kind ihn kennt und eine Beziehung zu ihm hat, hat er auch das Recht es über Nacht zu nehmen.
Realistisch sind 1-2 Nachmittage pro Woche und eine Übernachtung jedes zweite Wochenende.

3. Hast du keinen Anspruch drauf zu erfahren was er während des Umgans treibt geschweigedenn ihm etwas vorzuschreiben. Wie er den Umgang gestaltet liegt einzig in seinem Ermessen.

4. Müttern die Vätern den Umgang erschweren oder die Vater-Kind-Bindung stören wollen kann das Sorgerecht entzogen werden.

ALSO: Am besten viel reden und freundliche Lösungen finden. Das Kind hat nichts von Gerichtsverfahren, nur ärmere Eltern.
Und es gibt verhärtete Fronten.
22.01.2013 21:51
Zitat von Käsekuchen:

Hallo
damit kenne ich mich aus!

1. Du hast keinen Anspruch aufs alleinige Sorgerecht, er kanns mit Leichtigkeit einfordern, entweder vor Gericht, das wird teuer!! Oder einfach beim jugendamt beurkunden lassen.

2. Wenn das Kind ihn kennt und eine Beziehung zu ihm hat, hat er auch das Recht es über Nacht zu nehmen.
Realistisch sind 1-2 Nachmittage pro Woche und eine Übernachtung jedes zweite Wochenende.

3. Hast du keinen Anspruch drauf zu erfahren was er während des Umgans treibt geschweigedenn ihm etwas vorzuschreiben. Wie er den Umgang gestaltet liegt einzig in seinem Ermessen.

4. Müttern die Vätern den Umgang erschweren oder die Vater-Kind-Bindung stören wollen kann das Sorgerecht entzogen werden.

ALSO: Am besten viel reden und freundliche Lösungen finden. Das Kind hat nichts von Gerichtsverfahren, nur ärmere Eltern.
Und es gibt verhärtete Fronten.


Moment, da muss doch die Mutter zustimmen oder nicht?
Grundsätzlich gilt, versuch einvernehmlich das ganze zu klären. Deine Sorgen, deine Ängste und dein Vorhaben, dass dir die Kleine noch zu jung ist usw. wobei ich da sagen muss, mein Sohn hat auch schon mit 4 Monaten bei seinem Vater übernachtet, war teilweise gar nicht anders möglich, da ich nachts arbeiten musste.
Nehmt euch am besten die zeit für eine Familienberatung. Die ist unverbindlich, keine Ämter usw. sondern eine Klärung der Verhältnisse.
Der Kindsvater sollte außerdem überlegen, ob er wirklich vor Gericht gehen möchte, bei den Geschichten, die du aufgelistet hast....
Käsekuchen
619 Beiträge
22.01.2013 21:54
Zitat von JeSa:

Zitat von Käsekuchen:

Hallo
damit kenne ich mich aus!

1. Du hast keinen Anspruch aufs alleinige Sorgerecht, er kanns mit Leichtigkeit einfordern, entweder vor Gericht, das wird teuer!! Oder einfach beim jugendamt beurkunden lassen.

2. Wenn das Kind ihn kennt und eine Beziehung zu ihm hat, hat er auch das Recht es über Nacht zu nehmen.
Realistisch sind 1-2 Nachmittage pro Woche und eine Übernachtung jedes zweite Wochenende.

3. Hast du keinen Anspruch drauf zu erfahren was er während des Umgans treibt geschweigedenn ihm etwas vorzuschreiben. Wie er den Umgang gestaltet liegt einzig in seinem Ermessen.

4. Müttern die Vätern den Umgang erschweren oder die Vater-Kind-Bindung stören wollen kann das Sorgerecht entzogen werden.

ALSO: Am besten viel reden und freundliche Lösungen finden. Das Kind hat nichts von Gerichtsverfahren, nur ärmere Eltern.
Und es gibt verhärtete Fronten.


Moment, da muss doch die Mutter zustimmen oder nicht?
Grundsätzlich gilt, versuch einvernehmlich das ganze zu klären. Deine Sorgen, deine Ängste und dein Vorhaben, dass dir die Kleine noch zu jung ist usw. wobei ich da sagen muss, mein Sohn hat auch schon mit 4 Monaten bei seinem Vater übernachtet, war teilweise gar nicht anders möglich, da ich nachts arbeiten musste.
Nehmt euch am besten die zeit für eine Familienberatung. Die ist unverbindlich, keine Ämter usw. sondern eine Klärung der Verhältnisse.
Der Kindsvater sollte außerdem überlegen, ob er wirklich vor Gericht gehen möchte, bei den Geschichten, die du aufgelistet hast....


Jup, dann lässt mans beim Jugendamt beurkunden, was der vernünftigste Weg ist. Als Mutter vor Gericht zu stehen weil man dem Vater des Kindes das gemeinsame Sorgerecht verrwehrt ist eindeutig ne schlechte Ausgangsposition für weitere Verfahren.
22.01.2013 21:59
Das vielleicht schon, aber sich mit nem unzuverlässigen kerl das sorgerecht zu teilen, find ich auch nicht ganz einfach.
Katharina21
292 Beiträge
22.01.2013 22:04
man ist das alles kompliziert ...
Käsekuchen
619 Beiträge
22.01.2013 22:06
Zitat von JeSa:

Das vielleicht schon, aber sich mit nem unzuverlässigen kerl das sorgerecht zu teilen, find ich auch nicht ganz einfach.



Oft hapert es auch einfach am Vertrauen der Mütter in die Vaterfähigkeiten. Wenn die Papas dann alleine mit dem Kind sind können sie auch richtig Papa sein.
Verantwortung lernt man indem man sie übernehmen MUSS
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