Mütter- und Schwangerenforum

Ist Kindergeld bei Auszubildenden Einkommensabhängig ?

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10.07.2014 11:53
Zitat von Jesa89:

Es gibt seit dem 1.1.2012 keine Einkommensgrenze.
Es gibt seit Anfang des Jahres auch keine Einkommensgrenze für den Ehepartner, falls das Kind verheiratet ist.
Das weiß ich ganz sicher!!!
Kindergeld beträgt immer (!) 184 € , ab 3. Kind wirds mehr. In der ersten Ausbildung bis max. zum 25. Geburtstag wirds bezahlt.


Nein, ich hab in der Ausbildung definitiv 186 Euro bekommen,,, meine kleine bekommt allerdings nur 184
10.07.2014 11:54
Er bekommt auf jeden fall Kindergeld, kann aber sein das dadurch die anderen Einkünfte gekürzt werden da er einen gewissen Betrag übersteigt.

10.07.2014 12:03
Zitat von FinjasMama:

Zitat von Jesa89:

Es gibt seit dem 1.1.2012 keine Einkommensgrenze.
Es gibt seit Anfang des Jahres auch keine Einkommensgrenze für den Ehepartner, falls das Kind verheiratet ist.
Das weiß ich ganz sicher!!!
Kindergeld beträgt immer (!) 184 € , ab 3. Kind wirds mehr. In der ersten Ausbildung bis max. zum 25. Geburtstag wirds bezahlt.


Nein, ich hab in der Ausbildung definitiv 186 Euro bekommen,,, meine kleine bekommt allerdings nur 184


Dann hast du wohl Glück gehabt!

Ich versteh das ganze mit den Kürzungen hier nicht. Es ist ein Gesetz erlassen worden zum 1.1.2012, da kann das Kind so viel verdienen wie es möchte! Alle Bundeswehrsoldaten (Einkommen zu Beginn rund 1600€ oder so....auf jeden Fall genug) bekommen in ihrem Studium Kindergeld.
Sprich am besten mit der Familienkasse. Die meisten Infos hier sind veraltet.
10.07.2014 12:21
Zitat von wundertüte:

Zitat von Rollbraten:

Hallo,

Leider ist das nicht ganz korrekt.
Es gibt eine Einkommensgrenze die liegt (oder lag, könnte auch nun etwas Höher sein, ändert sich alle paar Jahre) bei 7480 € im Jahr.
Es kommt immer darauf an wie viel in der Ausbildung verdient wird.
Und wie viel von Gehalt und Rente anzurechnen sind.
Ich würde mich auf jeden Fall mit der Familienkasse in Verbindung setzen!

LG


Okey
Rente und gehalt liegt eretwas drüber.



Ich klugscheißer mal rum. Seit vorletztem Jahr gilt keine Einkommensgrenze mehr. Dein Kind hat also ungekürztes Recht auf Kindergeld.
10.07.2014 12:55
Muss denn ja irgendwo stehen, aber das letzte mal das ich ne Kindergeldbeantragung gemacht habe ist wie gesagt auch schon her (könnte auch tatsächlich 2011 gewesen sein *demenz*).

Ich würde mich an deiner Stelle an die Familienkasse wenden und da es seine erste Ausbildung ist vielleicht ja auch mal an das Arbeitsamt und mich nach BAB also Berufsausbildungsbeihilfe erkundigen.
Die können dir das alles genau sagen.
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