Mütter- und Schwangerenforum

Ist Kindergeld bei Auszubildenden Einkommensabhängig ?

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10.07.2014 09:43

Geht es nach Einkommen ?
Er bekommt auch Halbwaisenrente .
Fallt dadurch Kindergeld weg ?
10.07.2014 09:45
Nein Kindergeld hat immer die gleiche Höhe und wird trotz Halbwaisen Rente gezahlt!
10.07.2014 09:46
Nein Kindergeld ist nicht einkommensabhängig und wird auch nicht gekürzt weil er halbwaisenrente bekommt.

Das Kindergeld ist ja für das Kind und da ist es egal was man verdient, das bekommt jeder gleich
shelyra
69187 Beiträge
10.07.2014 09:46
wie alt ist er?
ist es die erste ausbildung?

kindergeld ist eigentlich unabhängig vom einkommen.
10.07.2014 09:47
Zitat von popsternchen:

Nein Kindergeld hat immer die gleiche Höhe und wird trotz Halbwaisen Rente gezahlt!


Kindergeldhöhe wird nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Gezahlt wird trotz das er Halbwaisenrente bekommt. Das ist davon völlig unabhängig.
10.07.2014 10:19
18 Jahre.
1 AUSBILDUND.
Bedeutet also er hat Ausbildundsgeld ,Kindergeld und Halbwaisenrente ?

10.07.2014 10:28
Hallo,

Leider ist das nicht ganz korrekt.
Es gibt eine Einkommensgrenze die liegt (oder lag, könnte auch nun etwas Höher sein, ändert sich alle paar Jahre) bei 7480 € im Jahr.
Es kommt immer darauf an wie viel in der Ausbildung verdient wird.
Und wie viel von Gehalt und Rente anzurechnen sind.
Ich würde mich auf jeden Fall mit der Familienkasse in Verbindung setzen!

LG
10.07.2014 10:46
Ist das Kindergeld für ihn oder sein Kind???

Wenn das Kindergeld für ihn ist muss er sich bei der familienkasse erkundigen ob er noch Anspruch darauf hat.

Ich z.b. Hatte damals als keinen Anspruch mehr auf Kindergeld da ich über der beitragsbemessungsgrenze lag.
10.07.2014 10:48
Zitat von Rollbraten:

Hallo,

Leider ist das nicht ganz korrekt.
Es gibt eine Einkommensgrenze die liegt (oder lag, könnte auch nun etwas Höher sein, ändert sich alle paar Jahre) bei 7480 € im Jahr.
Es kommt immer darauf an wie viel in der Ausbildung verdient wird.
Und wie viel von Gehalt und Rente anzurechnen sind.
Ich würde mich auf jeden Fall mit der Familienkasse in Verbindung setzen!

LG


Okey
Rente und gehalt liegt eretwas drüber.
10.07.2014 10:51
Zitat von nicole2104:

Ist das Kindergeld für ihn oder sein Kind???

Wenn das Kindergeld für ihn ist muss er sich bei der familienkasse erkundigen ob er noch Anspruch darauf hat.

Ich z.b. Hatte damals als keinen Anspruch mehr auf Kindergeld da ich über der beitragsbemessungsgrenze lag.



Für ihn selber .

Aber wenn erkein Kindergeld bekommt dann wird er nicht ausziehen können.
Das wirs zu knapp.
Aber die Ausbildung ist in einer anderen Stadt , ein Auszug vom Vorteil.
Isidoro
1214 Beiträge
10.07.2014 10:56
wenn er knapp drüber liegt lohnt es sich einen weiteren weg zur arbeit zu haben, da die Kosten absetzbar sind.
Dann darfer wieder kindergeld bekommen.
Bei mir damals wurde es dann für einen längeren Zeitraum nachgezahlt.
10.07.2014 11:19
Damit hätte er über 625€ im Monat. Wenig ist anders. Damit bin ich als Studentin auch lange klargekommen: Kleine Wohnung, am besten WG-Zimmer, da kommt man mit 250 im Monat eigentlich meist gut weg. Oder er bleibt zu Hause wohnen, kauft sich ein kleines, altes Auto für 1000€ und unterhält es dadurch. Den Rest spart er an und kann dann im letzten Lehrjahr näher an seine Ausbildungsstelle ranziehen. dann brauch er auch kein auto mehr.
10.07.2014 11:32
Es gibt seit dem 1.1.2012 keine Einkommensgrenze.
Es gibt seit Anfang des Jahres auch keine Einkommensgrenze für den Ehepartner, falls das Kind verheiratet ist.
Das weiß ich ganz sicher!!!
Kindergeld beträgt immer (!) 184 €, ab 3. Kind wirds mehr. In der ersten Ausbildung bis max. zum 25. Geburtstag wirds bezahlt.
10.07.2014 11:33
Zitat von Pinguinchen:

Damit hätte er über 625€ im Monat. Wenig ist anders. Damit bin ich als Studentin auch lange klargekommen: Kleine Wohnung, am besten WG-Zimmer, da kommt man mit 250 im Monat eigentlich meist gut weg. Oder er bleibt zu Hause wohnen, kauft sich ein kleines, altes Auto für 1000€ und unterhält es dadurch. Den Rest spart er an und kann dann im letzten Lehrjahr näher an seine Ausbildungsstelle ranziehen. dann brauch er auch kein auto mehr.


Er hat kein Führerschein .
Und die 1000 , hat er auch nicht.

Bleibt er hier ,wird mir sein Geld angerechnet und Fahrkarte kostet sehr viel.
10.07.2014 11:43
Ach ja, und falls es eine Zeitspanne zwischen Schule und Ausbildung gibt, die max. 4 Monate lang ist, so wird das KG weiter bezahlt, da es sich um einen Übergangszeitraum handelt.
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