Mütter- und Schwangerenforum

Freundin und Baby stehen bald auf der Straße

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Traenenfluch
599 Beiträge
19.10.2012 10:24
Zitat von ANJUKA:

In dem Falle,
hat sie noch 2 Wochen Zeit sich ne andere Wohnung zu suchen, Zettel aushängen usw.
Nur muss sie sich beeilen.


wir tun uns machen ja schon wissen das mit der höheren miete für die neue wohnung leider erst seit zwei tagen.... aber es ist einfach schwer als alleinerziehende mit neugeborenem baby ne wohnung zu finden grad in so kurzer zeit...
19.10.2012 10:25
Wie issn das da deine freundin noch keine neue wohnung hat darf soch der vermieter sie nicht einfach rauswerfen oder?
Traenenfluch
599 Beiträge
19.10.2012 10:25
Zitat von goldfisch:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Traenenfluch:

...

Hä?
Der Alte Vermieter meldet Eigenbedarf an hat aber zum 01.11. nen neuen Mieter?
Sorry da stimmt doch was nicht!
Eigenbedarf bedeutet für sich oder für Familie...aber nicht doch für andere Mieter!

Der beschlossene Mietvertrag ist Gültig so wie er von beiden Partein unterschrieben wurde.
Eine nachträglich Nachverhandlung der Miethöhe ist erst nach 2 Jahren(?) möglich....
Der Vermieter muss eine Begründung angeben die die Erhöhung rechtfertig.
Jecoh ist der Mietvertrag für beide Partein so bündig wie er unterschrieben wurde...sprich deine Freundin MUSS da rein, egal ob zu teuer oder nicht.
Ich an ihrer Stelle würde auch nur die verhandelte Miete zahlen.

Wenn sie den neuen Mietvertrag noch nicht unterschrieben hat, bleiben ihr doch noch zwei Wochen für eine neue Wohnung, Zeit es machbar zu machen, wenn man sich dahinter klemmt


ICh hab mich doof ausgedrück der "nachmieter" ist sein neffe soweit ich mitbekommen habe...
.
.
und die neue wohnung: sie hatte den mv noch nicht unterschrieben... die wohnung wurde mit ich glaube 500 kalt angepriesen und als sie dann zum mv unterschreiben gehen sollte hies es 600 kalt... und jetzt ist sie am überlegen ob sie den neuen mv unterschreiben soll und da einziehen soll (kann sie sich aber gar nicht leisten) oder was sie sonst machen soll/kann

ich würde nicht unterschreiben, sondern sofort nach was anderem suchen.
und ich würde den alten vermiete bitten, noch etwas länger bleiben zu dürfen


hat sie auch schon der stellt sich leider quer... sie muss am 01.11. draussen sein....
Traenenfluch
599 Beiträge
19.10.2012 10:25
Zitat von Kitty1991:

Wie issn das da deine freundin noch keine neue wohnung hat darf soch der vermieter sie nicht einfach rauswerfen oder?


er schmeisst sie ja nicht raus, er hat ganz normal vor drei monaten gekündigt wegen eigenbedarf
ANJUKA
23753 Beiträge
19.10.2012 10:26
Zitat von Traenenfluch:

Zitat von ANJUKA:

In dem Falle,
hat sie noch 2 Wochen Zeit sich ne andere Wohnung zu suchen, Zettel aushängen usw.
Nur muss sie sich beeilen.


wir tun uns machen ja schon wissen das mit der höheren miete für die neue wohnung leider erst seit zwei tagen.... aber es ist einfach schwer als alleinerziehende mit neugeborenem baby ne wohnung zu finden grad in so kurzer zeit...

hast ne pn
ANJUKA
23753 Beiträge
19.10.2012 10:28
Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Kitty1991:

Wie issn das da deine freundin noch keine neue wohnung hat darf soch der vermieter sie nicht einfach rauswerfen oder?


er schmeisst sie ja nicht raus, er hat ganz normal vor drei monaten gekündigt wegen eigenbedarf

Hm....aber sucht man sich dann net scho ab Kündigung ne Wohnung?
Ich meine du kannst jetzt nichts dafür, bekommst nur alles ab
Aber als ich damals kündigte suchte ich mir 10 Wohnungen aus...und hilet auch 2 davon in der Hinterhand falls mit meiner Wahl was schief laufen würde...
Traenenfluch
599 Beiträge
19.10.2012 10:33
Zitat von ANJUKA:

Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Kitty1991:

Wie issn das da deine freundin noch keine neue wohnung hat darf soch der vermieter sie nicht einfach rauswerfen oder?


er schmeisst sie ja nicht raus, er hat ganz normal vor drei monaten gekündigt wegen eigenbedarf

Hm....aber sucht man sich dann net scho ab Kündigung ne Wohnung?
Ich meine du kannst jetzt nichts dafür, bekommst nur alles ab
Aber als ich damals kündigte suchte ich mir 10 Wohnungen aus...und hilet auch 2 davon in der Hinterhand falls mit meiner Wahl was schief laufen würde...


natürlich hat sie gesucht aber da sie ja von der ARGE abhängig ist weil ihr vertrag vor mutterschutz ausgelaufen ist mindert sich der kreis der wohnungen ja schon mal... sie hat sich bisher unzählige wohnungen angeschaut bis sie diese hier gefunden hat... entweder sie waren zu teuer oder der vermieter wollte dann keine kinder im haus oder keine alleinerziehenden oder keine von der ARGE und und und... und das ist nach den zweieinhalb monaten die erste wohnung die sie bekommen hätte... dass dann so ein mist dabei rauskommt konnte keiner wissen... ausserdem machen es nicht viele vermieter mit dass du eine oder mehre wohnungen "in der hinterhand" belässt... die wollen meistens doch alle sofort bescheid kriegen...
ANJUKA
23753 Beiträge
19.10.2012 10:35
Deine Freundin soll sich sofort an die ARGE wenden, denn die haben noch "Sozialwohnungen"...und wenn sich keine Wohnung in den Vorgabe der ARGE findet, egal aus welchen Gründen, kann es per Einzelfall entschieden werden das sie die teure Wohnung nehmen darf, aber eben weiter suchen muss bis sie eine angemessene Wohnung findet.
Traenenfluch
599 Beiträge
19.10.2012 10:37
Zitat von ANJUKA:

Deine Freundin soll sich sofort an die ARGE wenden, denn die haben noch "Sozialwohnungen"...und wenn sich keine Wohnung in den Vorgabe der ARGE findet, egal aus welchen Gründen, kann es per Einzelfall entschieden werden das sie die teure Wohnung nehmen darf, aber eben weiter suchen muss bis sie eine angemessene Wohnung findet.


Das ist hier leider anders.. sozialwohnungen gibt es nur beim landratsamt /wohnungsamt... dort brauch man nen wohnberechtigungsschein... da hab ich sie heut auch gleich hingeschickt.. obwohl es ein notfall ist.. hat uns die dame die ich gestern noch angerufen hatte keine hoffnungen gemacht da die wartelisten ewig lang sind... ich hab dann auch gemeint das drohende obdachlosigkeit besteht... aber die können sich ja auch nur an ihre vorgaben halten.. mal sehen was rauskommt...
Naddy
2222 Beiträge
19.10.2012 10:38
wo wohnt ihr denn wenn ich fragen darf?
Laskaja
19135 Beiträge
19.10.2012 10:38
Wenn ich sowas immer lese...
Niemand muss auf der Straße leben!!!!

Wohnung suchen!! Amt bescheid geben.. sich kümmern!
ihr kann ja nich erst vor 2 Wochen gekündigt worden sein, weil der Eigentümer auch ne Frist einhalten muss!

Kann ich nich so ganz nachvollziehen.. das JA würde sicher auch helfen mit ner WHG...zur Not Mu-kind-Heim.
Aber niemand muss auf die Straße.. dafür is Deutschland viel zu nett..

Alles Gute deiner Freundin!
19.10.2012 10:41
Zitat von Traenenfluch:

Zitat von Kitty1991:

Wie issn das da deine freundin noch keine neue wohnung hat darf soch der vermieter sie nicht einfach rauswerfen oder?


er schmeisst sie ja nicht raus, er hat ganz normal vor drei monaten gekündigt wegen eigenbedarf


bei eigenbedarf is die kündigungsfrist laut meinem anwalt (waren in der gleichen situation) 6 monate!!
ANJUKA
23753 Beiträge
19.10.2012 10:43
Ans Mu-ki-Heim hab i au grad gedacht.
Und was ist wenn du deine Freundin erstmal aufnimmst unter der bedinung das sie weiter sucht?
Ich meine au wenn du selber Kind hast, arbeiten gehst und frisch getrennt, könnte sowas doch recht hilfreich sein....wäre vllt ne Option erstmal dann hat sie noch etwas Luft und vor allem ihr fällt erstmal nen Brocken weg.
ANJUKA
23753 Beiträge
19.10.2012 10:45
wie lange wohnt deine Freundin jetzt schon dort?
Die-Steffi
2140 Beiträge
19.10.2012 10:48
Zitat von Traenenfluch:

hat sie auch schon der stellt sich leider quer... sie muss am 01.11. draussen sein....


Also bevor ich mit nem kleinen Kind nicht weiß wohin wäre mir das ehrlich gesagt schlichtweg egal...
Raussschmeißen am 1.11 kann er nicht wenn sie die Wohnung nicht freiwillig übergibt! Geht rechtlich gesehen schlichtweg nicht.
Sie sollte aber jetzt sofort einen Brief als Einschreiben fertig machen indem sie ihrem jetzigem Vermieter erklärt das es ihr aufgrund äußerer Umstände unmöglich ist zum 1.11 auszuziehen und z.b einen anderen Termin angibt z.b den 1.12 .
Dann hat sie nochmal 4 Wochen länger Zeit, muss aber unter Umständen Schadensersatz für den Neffen zahlen ( z.b wenn dem seine jetzige Wohnung teurer ist wie ihre Wohnung). Anders geht es eben manchmal nicht.
Ich hatte das Theater vor 2 Jahren, als wir gekündigt haben, aber dann die neue Wohnung nicht wie vereinbart pünktlich frei wurde, sondern erst 4 Wochen später... Da konnten wir nichts dran ändern und auch sonst Niemand, unser Vermieter musste das wohl oder übel so hinnehmen und war dann letztendlich auch in Ordnung.
Für eine so kurze Zeit würde sich auch eine Klage des Vermieters auf Räumung der Wohnung ( das einzige was rechtlich zulässig wäre) absolut nicht lohnen, da es für sowas meist über ein halbes Jahr brauch!
Außerdem würd ich mal nachschauen ob ein "Neffe" überhaupt noch in die Eigenbedarfsklausel fällt... bin mir da garnicht soooo sicher!
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