Freundin und Baby stehen bald auf der Straße
19.10.2012 09:00
Hallo Mädels,
gestern rief mich meine Freundin an, bei der ich eigentlich dachte alles wäre in Butter. Sie ist alleinerziehende Mutter einer 5 Wochen alten Tochter und wollte umziehen, da ihr Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat. Die jetzige Wohnung ist zum 01.11. gekündigt und sie hatte eine neue Wohnung. Leider hat der neue Vermieter einfach so die Miete im Vertrag um 100 euro erhöht. Er meinte immer noch sie hätten das so besprochen, was ich nicht glauben kann...
Lange Rede... Sie weiss nicht was sie machen soll, in der alten Wohnung kann sie nicht bleiben, die neue ist zu teuer (ARGE stellt sich nun quer) und wenns blöd kommt sitzt sie in zwei wochen auf der straße.
Ich habe ihr schon den tipp gegeben mit pro familia oder der donum vitae, dass die ihr irgendwelche tipps geben.. oder das Jugendamt... aber mehr fällt mir auch nicht ein...
gestern rief mich meine Freundin an, bei der ich eigentlich dachte alles wäre in Butter. Sie ist alleinerziehende Mutter einer 5 Wochen alten Tochter und wollte umziehen, da ihr Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat. Die jetzige Wohnung ist zum 01.11. gekündigt und sie hatte eine neue Wohnung. Leider hat der neue Vermieter einfach so die Miete im Vertrag um 100 euro erhöht. Er meinte immer noch sie hätten das so besprochen, was ich nicht glauben kann...
Lange Rede... Sie weiss nicht was sie machen soll, in der alten Wohnung kann sie nicht bleiben, die neue ist zu teuer (ARGE stellt sich nun quer) und wenns blöd kommt sitzt sie in zwei wochen auf der straße.
Ich habe ihr schon den tipp gegeben mit pro familia oder der donum vitae, dass die ihr irgendwelche tipps geben.. oder das Jugendamt... aber mehr fällt mir auch nicht ein...
19.10.2012 09:19
Dann nimm du sie doch erstmal auf solange bis sie wieder Boden unter den füßen hat
19.10.2012 09:22
Zur not, kann sie auch in ihrer alten wohnung bleiben. Eine mutter mit kind kann man als vermieter so schnell nicht raus schmeißen. Ist zwar keine optimale lösung aber besser als mit einem 5 wochen alten baby nicht zu wissen wo hin etc.
Gibts den keine familie, der vater der kleinen oder du vlt die sie aufnehmen könnte?
Gibts den keine familie, der vater der kleinen oder du vlt die sie aufnehmen könnte?
19.10.2012 09:22
Ja ich würde meine Freundin auch erstmal bei mir auf nehmen, bevor sie auf der Straße sitzt. So hat sie nicht ganz so viel stress um die ohren.
sprich, eine kleine sorge weniger.
sprich, eine kleine sorge weniger.
19.10.2012 09:22
Zitat von Lumia:
Dann nimm du sie doch erstmal auf solange bis sie wieder Boden unter den füßen hat
ich bin selber alleinerziehend und wohne in einer 2 zimmer wohnung... wie gesagt ich würde das gerne machen aber da ich selber von der arge noch aufstockend was bekomme ist das ein ding der unmöglichkeit... ein paar tage ja... mehrere wochen nein das würde einfach nicht gehen...
19.10.2012 09:25
Zitat von Peach87:
Zur not, kann sie auch in ihrer alten wohnung bleiben. Eine mutter mit kind kann man als vermieter so schnell nicht raus schmeißen. Ist zwar keine optimale lösung aber besser als mit einem 5 wochen alten baby nicht zu wissen wo hin etc.
Gibts den keine familie, der vater der kleinen oder du vlt die sie aufnehmen könnte?
in ihrer alten wohnung kann sie auch nicht bleiben... der neue vermieter hat schon nen nachmieter der zum 1.11. rein möchte... den vater des kindes der hat sie ja sitzen lassen schwanger... also auch keine möglichkeit..
19.10.2012 09:25
Sie soll sich mal beim Jugendamt erkundigen falls Sie die nächsten 2 Wochen keine neue Wohnung mehr finden sollte, hat das Jugendamt eigentlich Notunterkünfte.
Wie alt ist Sie?
Vielleicht geht auch ein Mutter-Kind Heim für den Übergang?
Wie alt ist Sie?
Vielleicht geht auch ein Mutter-Kind Heim für den Übergang?
19.10.2012 09:27
Zitat von Traenenfluch:verstehe ich nicht ganz. Klar wirds nicht leicht, aber machbar wäre das. Nun ja, dann solls sie erstmal zum JA gehen...
Zitat von Lumia:
Dann nimm du sie doch erstmal auf solange bis sie wieder Boden unter den füßen hat
ich bin selber alleinerziehend und wohne in einer 2 zimmer wohnung... wie gesagt ich würde das gerne machen aber da ich selber von der arge noch aufstockend was bekomme ist das ein ding der unmöglichkeit... ein paar tage ja... mehrere wochen nein das würde einfach nicht gehen...
aber wenn sie erstmal dich für ein paar tage hat, dann geht das doch. Und sie kann sich erstmal anderweitig hilfe suchen.
19.10.2012 09:30
Zitat von PrisonBreak:
Sie soll sich mal beim Jugendamt erkundigen falls Sie die nächsten 2 Wochen keine neue Wohnung mehr finden sollte, hat das Jugendamt eigentlich Notunterkünfte.
Wie alt ist Sie?
Vielleicht geht auch ein Mutter-Kind Heim für den Übergang?
das mit dem mutter kind heim als übergangslösung hatte ich auch schon vorgeschlagen...
das mit den notunterkünften beim ja wusste ich noch nicht danke für den tipp
19.10.2012 09:32
Zitat von ChildrenSurprise:
Zitat von Traenenfluch:verstehe ich nicht ganz. Klar wirds nicht leicht, aber machbar wäre das. Nun ja, dann solls sie erstmal zum JA gehen...
Zitat von Lumia:
Dann nimm du sie doch erstmal auf solange bis sie wieder Boden unter den füßen hat
ich bin selber alleinerziehend und wohne in einer 2 zimmer wohnung... wie gesagt ich würde das gerne machen aber da ich selber von der arge noch aufstockend was bekomme ist das ein ding der unmöglichkeit... ein paar tage ja... mehrere wochen nein das würde einfach nicht gehen...
aber wenn sie erstmal dich für ein paar tage hat, dann geht das doch. Und sie kann sich erstmal anderweitig hilfe suchen.
darum geht es ja nicht ich würde keine freundin auf der straße stehen lassen... aber weisst du ich bin berufstätig mit kind und habe mich auch gerade erst von meinem partner getrennt... ich hab im moment auhc nicht die kraft jemanden längerfristig aufzunehmen und dann noch mit baby.. klingt hart ich weiss aber so ist es nunmal...
19.10.2012 09:43
Zitat von Traenenfluch:
Zitat von Peach87:
Zur not, kann sie auch in ihrer alten wohnung bleiben. Eine mutter mit kind kann man als vermieter so schnell nicht raus schmeißen. Ist zwar keine optimale lösung aber besser als mit einem 5 wochen alten baby nicht zu wissen wo hin etc.
Gibts den keine familie, der vater der kleinen oder du vlt die sie aufnehmen könnte?
in ihrer alten wohnung kann sie auch nicht bleiben... der neue vermieter hat schon nen nachmieter der zum 1.11. rein möchte... den vater des kindes der hat sie ja sitzen lassen schwanger... also auch keine möglichkeit..
du hattest doch geschrieben, dass der alte vermieter auf eigenbedarf gekündigt hat. und nun hat er bereits einen neuen nachmieter?
das ist rechtlich gar nicht zulässig. er darf zwar auf eigenbedarf kündigen, muss dann aber auch selbst oder ein wirklich naher verwandter einziehen. wenn das nicht der fall ist, so war die kündigung gar nicht rechtens und deine freundin kann in der wohnung bleiben und muss nicht ausziehen.
19.10.2012 09:50
Zitat von Traenenfluch:
Zitat von Peach87:
Zur not, kann sie auch in ihrer alten wohnung bleiben. Eine mutter mit kind kann man als vermieter so schnell nicht raus schmeißen. Ist zwar keine optimale lösung aber besser als mit einem 5 wochen alten baby nicht zu wissen wo hin etc.
Gibts den keine familie, der vater der kleinen oder du vlt die sie aufnehmen könnte?
in ihrer alten wohnung kann sie auch nicht bleiben... der neue vermieter hat schon nen nachmieter der zum 1.11. rein möchte... den vater des kindes der hat sie ja sitzen lassen schwanger... also auch keine möglichkeit..
Hä?
Der Alte Vermieter meldet Eigenbedarf an hat aber zum 01.11. nen neuen Mieter?
Sorry da stimmt doch was nicht!
Eigenbedarf bedeutet für sich oder für Familie...aber nicht doch für andere Mieter!
Der beschlossene Mietvertrag ist Gültig so wie er von beiden Partein unterschrieben wurde.
Eine nachträglich Nachverhandlung der Miethöhe ist erst nach 2 Jahren(?) möglich....
Der Vermieter muss eine Begründung angeben die die Erhöhung rechtfertig.
Jecoh ist der Mietvertrag für beide Partein so bündig wie er unterschrieben wurde...sprich deine Freundin MUSS da rein, egal ob zu teuer oder nicht.
Ich an ihrer Stelle würde auch nur die verhandelte Miete zahlen.
Wenn sie den neuen Mietvertrag noch nicht unterschrieben hat, bleiben ihr doch noch zwei Wochen für eine neue Wohnung, Zeit es machbar zu machen, wenn man sich dahinter klemmt
19.10.2012 10:18
Zitat von ANJUKA:
Zitat von Traenenfluch:
Zitat von Peach87:
Zur not, kann sie auch in ihrer alten wohnung bleiben. Eine mutter mit kind kann man als vermieter so schnell nicht raus schmeißen. Ist zwar keine optimale lösung aber besser als mit einem 5 wochen alten baby nicht zu wissen wo hin etc.
Gibts den keine familie, der vater der kleinen oder du vlt die sie aufnehmen könnte?
in ihrer alten wohnung kann sie auch nicht bleiben... der neue vermieter hat schon nen nachmieter der zum 1.11. rein möchte... den vater des kindes der hat sie ja sitzen lassen schwanger... also auch keine möglichkeit..
Hä?
Der Alte Vermieter meldet Eigenbedarf an hat aber zum 01.11. nen neuen Mieter?
Sorry da stimmt doch was nicht!
Eigenbedarf bedeutet für sich oder für Familie...aber nicht doch für andere Mieter!
Der beschlossene Mietvertrag ist Gültig so wie er von beiden Partein unterschrieben wurde.
Eine nachträglich Nachverhandlung der Miethöhe ist erst nach 2 Jahren(?) möglich....
Der Vermieter muss eine Begründung angeben die die Erhöhung rechtfertig.
Jecoh ist der Mietvertrag für beide Partein so bündig wie er unterschrieben wurde...sprich deine Freundin MUSS da rein, egal ob zu teuer oder nicht.
Ich an ihrer Stelle würde auch nur die verhandelte Miete zahlen.
Wenn sie den neuen Mietvertrag noch nicht unterschrieben hat, bleiben ihr doch noch zwei Wochen für eine neue Wohnung, Zeit es machbar zu machen, wenn man sich dahinter klemmt
ICh hab mich doof ausgedrück der "nachmieter" ist sein neffe soweit ich mitbekommen habe...
.
.
und die neue wohnung: sie hatte den mv noch nicht unterschrieben... die wohnung wurde mit ich glaube 500 kalt angepriesen und als sie dann zum mv unterschreiben gehen sollte hies es 600 kalt... und jetzt ist sie am überlegen ob sie den neuen mv unterschreiben soll und da einziehen soll (kann sie sich aber gar nicht leisten) oder was sie sonst machen soll/kann
19.10.2012 10:21
In dem Falle,
hat sie noch 2 Wochen Zeit sich ne andere Wohnung zu suchen, Zettel aushängen usw.
Nur muss sie sich beeilen.
hat sie noch 2 Wochen Zeit sich ne andere Wohnung zu suchen, Zettel aushängen usw.
Nur muss sie sich beeilen.
19.10.2012 10:22
Zitat von Traenenfluch:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von Traenenfluch:
Zitat von Peach87:
Zur not, kann sie auch in ihrer alten wohnung bleiben. Eine mutter mit kind kann man als vermieter so schnell nicht raus schmeißen. Ist zwar keine optimale lösung aber besser als mit einem 5 wochen alten baby nicht zu wissen wo hin etc.
Gibts den keine familie, der vater der kleinen oder du vlt die sie aufnehmen könnte?
in ihrer alten wohnung kann sie auch nicht bleiben... der neue vermieter hat schon nen nachmieter der zum 1.11. rein möchte... den vater des kindes der hat sie ja sitzen lassen schwanger... also auch keine möglichkeit..
Hä?
Der Alte Vermieter meldet Eigenbedarf an hat aber zum 01.11. nen neuen Mieter?
Sorry da stimmt doch was nicht!
Eigenbedarf bedeutet für sich oder für Familie...aber nicht doch für andere Mieter!
Der beschlossene Mietvertrag ist Gültig so wie er von beiden Partein unterschrieben wurde.
Eine nachträglich Nachverhandlung der Miethöhe ist erst nach 2 Jahren(?) möglich....
Der Vermieter muss eine Begründung angeben die die Erhöhung rechtfertig.
Jecoh ist der Mietvertrag für beide Partein so bündig wie er unterschrieben wurde...sprich deine Freundin MUSS da rein, egal ob zu teuer oder nicht.
Ich an ihrer Stelle würde auch nur die verhandelte Miete zahlen.
Wenn sie den neuen Mietvertrag noch nicht unterschrieben hat, bleiben ihr doch noch zwei Wochen für eine neue Wohnung, Zeit es machbar zu machen, wenn man sich dahinter klemmt
ICh hab mich doof ausgedrück der "nachmieter" ist sein neffe soweit ich mitbekommen habe...
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und die neue wohnung: sie hatte den mv noch nicht unterschrieben... die wohnung wurde mit ich glaube 500 kalt angepriesen und als sie dann zum mv unterschreiben gehen sollte hies es 600 kalt... und jetzt ist sie am überlegen ob sie den neuen mv unterschreiben soll und da einziehen soll (kann sie sich aber gar nicht leisten) oder was sie sonst machen soll/kann
ich würde nicht unterschreiben, sondern sofort nach was anderem suchen.
und ich würde den alten vermiete bitten, noch etwas länger bleiben zu dürfen
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