Frage zu UVG
11.02.2013 03:12
Das ist doch ne Milchmädchenrechnung, die du hier machst.
Wenn du jetzt UVG beantragst (oder auch nicht) wird es dir von deinem H4 abgezogen. Ergo, es ist sinnvoller es zu beantragen, so hast du keine Einbußen.
Würdest du es erst mit 6 beantragen, wird es dir trotzdem abgezogen, ergo, du hast da nicht mehr oder weniger Geld in der Tasche denn wenn du kein UVG mehr bekommst, wird dir für dein Kind auch mehr H4 gezahlt.
Den einzigen Unterschied, den es machen würde, ist, wenn du dann arbeitest, denn dann hättest du in der Tat mehr in der Tasche.
Wenn du jetzt UVG beantragst (oder auch nicht) wird es dir von deinem H4 abgezogen. Ergo, es ist sinnvoller es zu beantragen, so hast du keine Einbußen.
Würdest du es erst mit 6 beantragen, wird es dir trotzdem abgezogen, ergo, du hast da nicht mehr oder weniger Geld in der Tasche denn wenn du kein UVG mehr bekommst, wird dir für dein Kind auch mehr H4 gezahlt.
Den einzigen Unterschied, den es machen würde, ist, wenn du dann arbeitest, denn dann hättest du in der Tat mehr in der Tasche.
11.02.2013 07:28
wenn du meinst du brauch den unterhaltsvorschuss jetzt nicht,dann kannst du es ja monatlich unters kopfkissen legen und hast dann in 4 jahren ein haufen geld gespart für dein sohn
21.03.2013 15:07
Das Jobcenter wird dich zwingen es zu beantragen. Wenn nicht, bekommst du von denen weniger Geld, denn die haben dir ja gesagt was du tun musst.
Wenn dein Kind in der Schule ist, kannst du dann ja in der Zeit auch wieder Arbeiten gehen, hättest somit also auch mehr Geld als das Hartz4 und es fällt mit dem Unterhalt nicht mehr auf
Wenn dein Kind in der Schule ist, kannst du dann ja in der Zeit auch wieder Arbeiten gehen, hättest somit also auch mehr Geld als das Hartz4 und es fällt mit dem Unterhalt nicht mehr auf
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