Frage zu UVG
10.02.2013 22:50
hallo zusammen
ich hätte da mal eine frage:
ich bin habe einen 2 jährigen sohn und alleinerziehend und bekomme Hartz4...ich habe jetzt vom jobcenter die auflage bekommen, ich soll uvg beantragen.
ich würde den aber gern erst beantragen wenn der kleine 6 jahre ist und würde jetzt noch auf die 133€ verzichten können, später sind die kosten für den kleinen höher und da kann ich das geld besser gebrauchen.
kann mich das jobcenter zwingen den jetzt schon zubeantragen, auch wenn ich auf das geld verzichten würde?
lg mama1210
ich hätte da mal eine frage:
ich bin habe einen 2 jährigen sohn und alleinerziehend und bekomme Hartz4...ich habe jetzt vom jobcenter die auflage bekommen, ich soll uvg beantragen.
ich würde den aber gern erst beantragen wenn der kleine 6 jahre ist und würde jetzt noch auf die 133€ verzichten können, später sind die kosten für den kleinen höher und da kann ich das geld besser gebrauchen.
kann mich das jobcenter zwingen den jetzt schon zubeantragen, auch wenn ich auf das geld verzichten würde?
lg mama1210
10.02.2013 22:53
ja du musst UHV beantragen. musste ich auch als ich mich von meinem ex getrennt hab , die bestehen da leider drauf
10.02.2013 22:53
Zitat von mama1210:JA !!! und sie können dir Geld streichen aufgrund des Verzichtes ! Wenn du das Geld jetzt nicht brauchst, werden sie davon ausgehen das du zuviel davon hast! Rückwirkend wird es definitiv NICHT bezahlt
hallo zusammen
ich hätte da mal eine frage:
ich bin habe einen 2 jährigen sohn und alleinerziehend und bekomme Hartz4...ich habe jetzt vom jobcenter die auflage bekommen, ich soll uvg beantragen.
ich würde den aber gern erst beantragen wenn der kleine 6 jahre ist und würde jetzt noch auf die 133€ verzichten können, später sind die kosten für den kleinen höher und da kann ich das geld besser gebrauchen.
kann mich das jobcenter zwingen den jetzt schon zubeantragen, auch wenn ich auf das geld verzichten würde?
lg mama1210
10.02.2013 23:01
Ja, da UVG eine vorrangige Leistung ist. Alg II ist immer das Letzte, was gezahlt wird, da aus Steuermitteln finanziert. Beantragst du´s nicht, besteht die Möglichkeit, UVG von Amts wegen zu beantragen.
10.02.2013 23:06
zuviel hab ich nicht....aber wer weiß was in 4 jahren ist, da kann ich das geld vielleicht eher gebrauchen, wenn er in der schule ist und deswegen würde ich es lieber später beantragen.
ist nur schade das man da keine entscheidungsfreiheit hat, obwohl ja 2 optionen zur verfügung stehen.
im inernet hab ich bei einigen gelesen, das es dann einfach abgezogen wurde, obwohl sie keinen unterhaltsvorschuss beantragt haben.
danke für eure schnelle antwort
ist nur schade das man da keine entscheidungsfreiheit hat, obwohl ja 2 optionen zur verfügung stehen.
im inernet hab ich bei einigen gelesen, das es dann einfach abgezogen wurde, obwohl sie keinen unterhaltsvorschuss beantragt haben.
danke für eure schnelle antwort
10.02.2013 23:08
Zitat von Sommerkind:
Ja, da UVG eine vorrangige Leistung ist. Alg II ist immer das Letzte, was gezahlt wird, da aus Steuermitteln finanziert. Beantragst du´s nicht, besteht die Möglichkeit, UVG von Amts wegen zu beantragen.
ja das steht im brief, aber wenn sie mir das geld abziehen können, sehe dafür keine veranlassung mehr oder machen die das trotzdem?
10.02.2013 23:09
Zitat von mama1210:
zuviel hab ich nicht....aber wer weiß was in 4 jahren ist, da kann ich das geld vielleicht eher gebrauchen, wenn er in der schule ist und deswegen würde ich es lieber später beantragen.
ist nur schade das man da keine entscheidungsfreiheit hat, obwohl ja 2 optionen zur verfügung stehen.
im inernet hab ich bei einigen gelesen, das es dann einfach abgezogen wurde, obwohl sie keinen unterhaltsvorschuss beantragt haben.
danke für eure schnelle antwort
Du hast keine Entscheidungsfreiheit, weil, wie bereits erwähnt, Alg II IMMER das Letzte ist, was gezahlt wird. Steht so im Gesetz und hat auch seinen Sinn, nämlich den, dass die Steuerzahler für Alg II aufkommen, für UVG nicht.
10.02.2013 23:10
Zitat von mama1210:
Zitat von Sommerkind:
Ja, da UVG eine vorrangige Leistung ist. Alg II ist immer das Letzte, was gezahlt wird, da aus Steuermitteln finanziert. Beantragst du´s nicht, besteht die Möglichkeit, UVG von Amts wegen zu beantragen.
ja das steht im brief, aber wenn sie mir das geld abziehen können, sehe dafür keine veranlassung mehr oder machen die das trotzdem?
Wofür siehst du keine Veranlassung mehr?
10.02.2013 23:13
das das amt den antrag für mich stellt, wenn ich auf das geld im moment noch verzichte.
ist doch meine sache wie ich dann klar komme und der steuerzahler wird so auch nicht belastet.
ist doch meine sache wie ich dann klar komme und der steuerzahler wird so auch nicht belastet.
10.02.2013 23:24
Du musst es beantragen und man kann dir auch das Geld einfach abziehen, wenn du es nicht tust. UVG ist vorrangig.
Und falls du es nicht wusstest:
Und falls du es nicht wusstest:
Zitat:
Die Unterhaltsvorschussleistung wird insgesamt längstens 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind 12 Jahre alt wird. Das gilt auch dann, wenn der Unterhaltsvorschuss bis dahin noch nicht 72 Monate gezahlt worden ist.
10.02.2013 23:25
Zitat von mama1210:
ich meine jetzt wenn sie es mir vom hartz4 abziehen
Es zählt ja als Einkommen, dh. sie müssen dir weniger zahlen.
10.02.2013 23:27
ich danke euch, wollte mich nur erstmal erkundigen ob es da eine möglichkeit gibt.
lg mama1210
lg mama1210
10.02.2013 23:34
Zitat von mama1210:
ich meine jetzt wenn sie es mir vom hartz4 abziehen
Ob du´s letztendlich beantragst oder nicht, bleibt natürlich dir selbst überlassen. Versteh zwar die Logik dahinter nicht, aber muss ich ja auch nicht
10.02.2013 23:39
"ich würde den aber gern erst beantragen wenn der kleine 6 jahre ist und würde jetzt noch auf die 133€ verzichten können, später sind die kosten für den kleinen höher und da kann ich das geld besser gebrauchen."
lg
lg
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