Betreuung von "Scheidungskind"
28.07.2013 17:40
Kann dich in vielen Punkten sehr gut verstehen. Ich stehe vor einem ähnlichen Problem außer das der Kindsvater (mein Nochmann) mehrere 100 km von uns weg wohnt.
Er hat sich 2 Jahre lang nicht um seine Tochter gekümmert und hatte keinerlei Interesse. Jetzt besteht er auf Umgang, allerdings nur zu seinen Bedingungen und diese sind eben nicht erfüllbar.
Ich glaube, ein Kind muss erst mit 3 Jahren auswärts schlafen. (weiß nicht wie alt euer Sohn ist) Allerdings muss eben auch eine Bindung zwischen beiden vorhanden sein.
An deiner Stelle würde ich mich entweder beim Jugendamt beraten lassen, oder noch besser von einem Anwalt.
Gegen Umgang an sich kannst du allerdings nichts tun - aber so solls ja auch sein.
Er hat sich 2 Jahre lang nicht um seine Tochter gekümmert und hatte keinerlei Interesse. Jetzt besteht er auf Umgang, allerdings nur zu seinen Bedingungen und diese sind eben nicht erfüllbar.
Ich glaube, ein Kind muss erst mit 3 Jahren auswärts schlafen. (weiß nicht wie alt euer Sohn ist) Allerdings muss eben auch eine Bindung zwischen beiden vorhanden sein.
An deiner Stelle würde ich mich entweder beim Jugendamt beraten lassen, oder noch besser von einem Anwalt.
Gegen Umgang an sich kannst du allerdings nichts tun - aber so solls ja auch sein.
28.07.2013 17:42
Zitat von mimimi:
Zitat von BlackRoses:
Zitat von mimimi:
Hast nur du das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ihr Beide? Wenn nur du es hast heißt das ja eigentlich das du auch entscheiden darfst WO sie sich treffen, wichtig wäre dann halt nur das sie es können wegen des get. Sorgerechts. Also wenn du WEIßT das er kein Bett für deinen Sohn hat würde ich auch ganz klar sagen das ein Übernachtungsbesuch so nicht möglich ist.
Ich hab das ABR!
Zum anderen, ob er nun sein Leben auf die Reihe bekommt oder nicht sollte dir egal sein, wichtig ist nur WIE er sich um seinen Sohn kümmert. Wenn er definitiv keine Geduld mit eurem Sohn hat würde ich ihm nahelegen eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen.
Ihm zu verbieten seinen Sohn mit einer möglichen neuen Partnerin zu nehmen? Würde er das umgekehrt auch so machen? Find ich nicht gut, seine neue Beziehung (egal ob schon vorhanden oder fiktiv in der Zukunft) gehen dich nichts mehr an.
Danke
Ich bin davon ausgegangen das das falsch geschrieben war, da es sehr ungewöhnlich ist das geteilte Sorgerecht zu haben aber nur einer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darum die Nachfrage.
geteiltes Sorgerecht hat doch nichts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun!
28.07.2013 17:43
Zitat von Julikind:Er ist 2 Jahre alt! Er hat das auch so feststellend gesagt als ob er alles bestimmen könnte -.-
Kann dich in vielen Punkten sehr gut verstehen. Ich stehe vor einem ähnlichen Problem außer das der Kindsvater (mein Nochmann) mehrere 100 km von uns weg wohnt.
Er hat sich 2 Jahre lang nicht um seine Tochter gekümmert und hatte keinerlei Interesse. Jetzt besteht er auf Umgang, allerdings nur zu seinen Bedingungen und diese sind eben nicht erfüllbar.
Ich glaube, ein Kind muss erst mit 3 Jahren auswärts schlafen. (weiß nicht wie alt euer Sohn ist) Allerdings muss eben auch eine Bindung zwischen beiden vorhanden sein.
An deiner Stelle würde ich mich entweder beim Jugendamt beraten lassen, oder noch besser von einem Anwalt.
Gegen Umgang an sich kannst du allerdings nichts tun - aber so solls ja auch sein.
Wie ist das eigendlich mit der Schule später
er sagt immer wenn ich "plane" : "NEIN da kommt er definitiv NICHT hin ! Finnley wird gefördert bla bla bla !" ich mach mir voll Sorgen das ich da kein Wort mehr mitsprechen darf
28.07.2013 17:44
Zitat von Julikind:
Zitat von mimimi:
Zitat von BlackRoses:
Zitat von mimimi:
Hast nur du das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ihr Beide? Wenn nur du es hast heißt das ja eigentlich das du auch entscheiden darfst WO sie sich treffen, wichtig wäre dann halt nur das sie es können wegen des get. Sorgerechts. Also wenn du WEIßT das er kein Bett für deinen Sohn hat würde ich auch ganz klar sagen das ein Übernachtungsbesuch so nicht möglich ist.
Ich hab das ABR!
Zum anderen, ob er nun sein Leben auf die Reihe bekommt oder nicht sollte dir egal sein, wichtig ist nur WIE er sich um seinen Sohn kümmert. Wenn er definitiv keine Geduld mit eurem Sohn hat würde ich ihm nahelegen eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen.
Ihm zu verbieten seinen Sohn mit einer möglichen neuen Partnerin zu nehmen? Würde er das umgekehrt auch so machen? Find ich nicht gut, seine neue Beziehung (egal ob schon vorhanden oder fiktiv in der Zukunft) gehen dich nichts mehr an.
Danke
Ich bin davon ausgegangen das das falsch geschrieben war, da es sehr ungewöhnlich ist das geteilte Sorgerecht zu haben aber nur einer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darum die Nachfrage.
geteiltes Sorgerecht hat doch nichts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun!
Es wird aber meistens gleich zusammen festgelegt.
28.07.2013 17:48
Zitat von BlackRoses:
Zitat von Julikind:Er ist 2 Jahre alt! Er hat das auch so feststellend gesagt als ob er alles bestimmen könnte -.-
Kann dich in vielen Punkten sehr gut verstehen. Ich stehe vor einem ähnlichen Problem außer das der Kindsvater (mein Nochmann) mehrere 100 km von uns weg wohnt.
Er hat sich 2 Jahre lang nicht um seine Tochter gekümmert und hatte keinerlei Interesse. Jetzt besteht er auf Umgang, allerdings nur zu seinen Bedingungen und diese sind eben nicht erfüllbar.
Ich glaube, ein Kind muss erst mit 3 Jahren auswärts schlafen. (weiß nicht wie alt euer Sohn ist) Allerdings muss eben auch eine Bindung zwischen beiden vorhanden sein.
An deiner Stelle würde ich mich entweder beim Jugendamt beraten lassen, oder noch besser von einem Anwalt.
Gegen Umgang an sich kannst du allerdings nichts tun - aber so solls ja auch sein.
Wie ist das eigendlich mit der Schule später
er sagt immer wenn ich "plane" : "NEIN da kommt er definitiv NICHT hin ! Finnley wird gefördert bla bla bla !" ich mach mir voll Sorgen das ich da kein Wort mehr mitsprechen darf
Damit kenn ich mich nun sehr gut aus, weil mein Nochmann sich weigerte den Kitavertrag zu unterschreiben.
Ich hab das über meine Anwältin gemacht und durch ihre Aufforderung die Unterschrift bekommen.
Hätte er trotzdem nicht unterschrieben, geht das ganze zum Familiengericht und die Unterschrift kann "ausgesetzt" werden (ich glaube so heißt das).
ES wird dort quasi geprüft was das beste für das Kind wäre. Ich hätte also dort gewonnen, da ja jedem Kind ab 3 Jahren ein Platz zusteht und es eben auch wichtig für die Entwicklung wäre.
So in der Richtung kannst du es dann eben auch machen - den Schritt über die Anwältin kannst du auch weg lassen und direkt zum Familiengericht gehen.
Wenn er erst 2 Jahre ist, musst du ihn nicht bei deinem Ex schlafen lassen - also keine Angst
28.07.2013 17:50
Zitat von mimimi:
Zitat von Julikind:
Zitat von mimimi:
Zitat von BlackRoses:
...
Ich bin davon ausgegangen das das falsch geschrieben war, da es sehr ungewöhnlich ist das geteilte Sorgerecht zu haben aber nur einer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darum die Nachfrage.
geteiltes Sorgerecht hat doch nichts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun!
Es wird aber meistens gleich zusammen festgelegt.
Wo denn? Wir haben gar nichts festgelegt... Gemeinsames Sorgerecht war klar, schließlich waren/sind wir verheiratet.
Nach der Trennung habe ich ohne Festlegung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
28.07.2013 17:50
Zitat von Julikind:Danke ersteinmal für alles ! Ich glaube ich wende mich mal an eine Rechtsanwältin um festzustellen was ER so alles darf und was nicht!
Zitat von BlackRoses:
Zitat von Julikind:Er ist 2 Jahre alt! Er hat das auch so feststellend gesagt als ob er alles bestimmen könnte -.-
Kann dich in vielen Punkten sehr gut verstehen. Ich stehe vor einem ähnlichen Problem außer das der Kindsvater (mein Nochmann) mehrere 100 km von uns weg wohnt.
Er hat sich 2 Jahre lang nicht um seine Tochter gekümmert und hatte keinerlei Interesse. Jetzt besteht er auf Umgang, allerdings nur zu seinen Bedingungen und diese sind eben nicht erfüllbar.
Ich glaube, ein Kind muss erst mit 3 Jahren auswärts schlafen. (weiß nicht wie alt euer Sohn ist) Allerdings muss eben auch eine Bindung zwischen beiden vorhanden sein.
An deiner Stelle würde ich mich entweder beim Jugendamt beraten lassen, oder noch besser von einem Anwalt.
Gegen Umgang an sich kannst du allerdings nichts tun - aber so solls ja auch sein.
Wie ist das eigendlich mit der Schule später
er sagt immer wenn ich "plane" : "NEIN da kommt er definitiv NICHT hin ! Finnley wird gefördert bla bla bla !" ich mach mir voll Sorgen das ich da kein Wort mehr mitsprechen darf
Damit kenn ich mich nun sehr gut aus, weil mein Nochmann sich weigerte den Kitavertrag zu unterschreiben.
Ich hab das über meine Anwältin gemacht und durch ihre Aufforderung die Unterschrift bekommen.
Hätte er trotzdem nicht unterschrieben, geht das ganze zum Familiengericht und die Unterschrift kann "ausgesetzt" werden (ich glaube so heißt das).
ES wird dort quasi geprüft was das beste für das Kind wäre. Ich hätte also dort gewonnen, da ja jedem Kind ab 3 Jahren ein Platz zusteht und es eben auch wichtig für die Entwicklung wäre.
So in der Richtung kannst du es dann eben auch machen - den Schritt über die Anwältin kannst du auch weg lassen und direkt zum Familiengericht gehen.
Wenn er erst 2 Jahre ist, musst du ihn nicht bei deinem Ex schlafen lassen - also keine Angst
Das mit der Schule weisst du nicht zufällig oder? Wer bestimmt denn wo das Kind hinkommt? In welche Schule?
28.07.2013 17:53
Zitat von BlackRoses:
Zitat von Julikind:Danke ersteinmal für alles ! Ich glaube ich wende mich mal an eine Rechtsanwältin um festzustellen was ER so alles darf und was nicht!
Zitat von BlackRoses:
Zitat von Julikind:Er ist 2 Jahre alt! Er hat das auch so feststellend gesagt als ob er alles bestimmen könnte -.-
Kann dich in vielen Punkten sehr gut verstehen. Ich stehe vor einem ähnlichen Problem außer das der Kindsvater (mein Nochmann) mehrere 100 km von uns weg wohnt.
Er hat sich 2 Jahre lang nicht um seine Tochter gekümmert und hatte keinerlei Interesse. Jetzt besteht er auf Umgang, allerdings nur zu seinen Bedingungen und diese sind eben nicht erfüllbar.
Ich glaube, ein Kind muss erst mit 3 Jahren auswärts schlafen. (weiß nicht wie alt euer Sohn ist) Allerdings muss eben auch eine Bindung zwischen beiden vorhanden sein.
An deiner Stelle würde ich mich entweder beim Jugendamt beraten lassen, oder noch besser von einem Anwalt.
Gegen Umgang an sich kannst du allerdings nichts tun - aber so solls ja auch sein.
Wie ist das eigendlich mit der Schule später
er sagt immer wenn ich "plane" : "NEIN da kommt er definitiv NICHT hin ! Finnley wird gefördert bla bla bla !" ich mach mir voll Sorgen das ich da kein Wort mehr mitsprechen darf
Damit kenn ich mich nun sehr gut aus, weil mein Nochmann sich weigerte den Kitavertrag zu unterschreiben.
Ich hab das über meine Anwältin gemacht und durch ihre Aufforderung die Unterschrift bekommen.
Hätte er trotzdem nicht unterschrieben, geht das ganze zum Familiengericht und die Unterschrift kann "ausgesetzt" werden (ich glaube so heißt das).
ES wird dort quasi geprüft was das beste für das Kind wäre. Ich hätte also dort gewonnen, da ja jedem Kind ab 3 Jahren ein Platz zusteht und es eben auch wichtig für die Entwicklung wäre.
So in der Richtung kannst du es dann eben auch machen - den Schritt über die Anwältin kannst du auch weg lassen und direkt zum Familiengericht gehen.
Wenn er erst 2 Jahre ist, musst du ihn nicht bei deinem Ex schlafen lassen - also keine Angst
Das mit der Schule weisst du nicht zufällig oder? Wer bestimmt denn wo das Kind hinkommt? In welche Schule?
Bei uns gibts n Einzugsgebiet für die Grundschule - wählen kann man also nur, wenn man eine besondere Schule anstrebt.
Wenn er sich gegen stellt, musst du das tun was ich oben beschrieben hab. Beim gemeinsamen Sorgerecht brauchst du seine Unterschrift.
28.07.2013 17:55
Zitat von Julikind:
Zitat von BlackRoses:
Zitat von Julikind:Danke ersteinmal für alles ! Ich glaube ich wende mich mal an eine Rechtsanwältin um festzustellen was ER so alles darf und was nicht!
Zitat von BlackRoses:
...
Damit kenn ich mich nun sehr gut aus, weil mein Nochmann sich weigerte den Kitavertrag zu unterschreiben.
Ich hab das über meine Anwältin gemacht und durch ihre Aufforderung die Unterschrift bekommen.
Hätte er trotzdem nicht unterschrieben, geht das ganze zum Familiengericht und die Unterschrift kann "ausgesetzt" werden (ich glaube so heißt das).
ES wird dort quasi geprüft was das beste für das Kind wäre. Ich hätte also dort gewonnen, da ja jedem Kind ab 3 Jahren ein Platz zusteht und es eben auch wichtig für die Entwicklung wäre.
So in der Richtung kannst du es dann eben auch machen - den Schritt über die Anwältin kannst du auch weg lassen und direkt zum Familiengericht gehen.
Wenn er erst 2 Jahre ist, musst du ihn nicht bei deinem Ex schlafen lassen - also keine Angst
Das mit der Schule weisst du nicht zufällig oder? Wer bestimmt denn wo das Kind hinkommt? In welche Schule?
Bei uns gibts n Einzugsgebiet für die Grundschule - wählen kann man also nur, wenn man eine besondere Schule anstrebt.
Wenn er sich gegen stellt, musst du das tun was ich oben beschrieben hab. Beim gemeinsamen Sorgerecht brauchst du seine Unterschrift.
Er hätte ja am Liebsten eine Schule bei der Finnley so gefördert wird das er um 6 erst rauskommt und zwar mit rauchendem Schädel
Okay ich denke das wird das beste sein wenn ich mich einfach mal an einen RA wende
Danke euch allen...
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