Mütter- und Schwangerenforum

Betreuung von "Scheidungskind"

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28.07.2013 17:15
Hallo ich wollte mal fragen ob sich hier einer auskennt!

Der Kindsvater hat sich vor einiger Zeit von mir getrennt und hatte an unserem Sohn nur geringes Interesse zwecks zu sich nehmen und allg. Ausgehritualen! Er kam wann er wollte ging wann er wollte.

Eigendlich wollte er regelmässig unser Kind sehen (wir wohnten schon eine Weile getrennt)!
Nun bin ich eigendlich seit März 2012 sehr gut damit gefahren das er eh nur 1 Mal im Monat für ein paar tage unseren Sohn sieht!

Nun rief er mich letzte Woche an und sagte:

"Was macht ihr nächstes Wochenende? Ich will Finnley bei mir schlafen lassen... Nicht das ich nächste Woche einfach vor deiner Tür stehe."

Er hat KEIN Bett für ihn. Das was mich aber wirklich stört ist das er sein Leben überhaupt nicht geregelt bekommt und bei jedem Bockanfall von Finnley total sauer wird und auch richtig laut und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll!

ich hab schon überlegt ihm eine feste zeit im Monat zuzusprechen in der er sich um Finnley kümmern darf!
ich will unserm Kleinen ja auch nicht den papa wegnehmen oder die Übeltäterin sein nur mach ich mir schon die ganze Zeit Sorgen!

Wir haben get. Sorgerecht und ich hab das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Was genau kann ich denn bestimmen?
ich will auf keinen fall das er in der Wohnung raucht .
Aber was kann ich alles verlangen?
Und wenn es mir nicht passt? kann ich auch einfach NEIN sagen?
Denn irgendwo hat er ja auch ein besuchsrecht?

Wenn er eine Neue hätte , dürfte ich ihm verbieten Finnley mithinzunehmen?

Soviele Fragen und keine Antworten
Bitte helft mir !! DANKE
28.07.2013 17:20
Hast nur du das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ihr Beide? Wenn nur du es hast heißt das ja eigentlich das du auch entscheiden darfst WO sie sich treffen, wichtig wäre dann halt nur das sie es können wegen des get. Sorgerechts. Also wenn du WEIßT das er kein Bett für deinen Sohn hat würde ich auch ganz klar sagen das ein Übernachtungsbesuch so nicht möglich ist.

Zum anderen, ob er nun sein Leben auf die Reihe bekommt oder nicht sollte dir egal sein, wichtig ist nur WIE er sich um seinen Sohn kümmert. Wenn er definitiv keine Geduld mit eurem Sohn hat würde ich ihm nahelegen eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen.

Ihm zu verbieten seinen Sohn mit einer möglichen neuen Partnerin zu nehmen? Würde er das umgekehrt auch so machen? Find ich nicht gut, seine neue Beziehung (egal ob schon vorhanden oder fiktiv in der Zukunft) gehen dich nichts mehr an.
28.07.2013 17:23
Zitat von mimimi:

Hast nur du das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ihr Beide? Wenn nur du es hast heißt das ja eigentlich das du auch entscheiden darfst WO sie sich treffen, wichtig wäre dann halt nur das sie es können wegen des get. Sorgerechts. Also wenn du WEIßT das er kein Bett für deinen Sohn hat würde ich auch ganz klar sagen das ein Übernachtungsbesuch so nicht möglich ist.

Ich hab das ABR!

Zum anderen, ob er nun sein Leben auf die Reihe bekommt oder nicht sollte dir egal sein, wichtig ist nur WIE er sich um seinen Sohn kümmert. Wenn er definitiv keine Geduld mit eurem Sohn hat würde ich ihm nahelegen eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen.

Ihm zu verbieten seinen Sohn mit einer möglichen neuen Partnerin zu nehmen? Würde er das umgekehrt auch so machen? Find ich nicht gut, seine neue Beziehung (egal ob schon vorhanden oder fiktiv in der Zukunft) gehen dich nichts mehr an.



Danke
28.07.2013 17:25
Zitat von BlackRoses:

Zitat von mimimi:

Hast nur du das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ihr Beide? Wenn nur du es hast heißt das ja eigentlich das du auch entscheiden darfst WO sie sich treffen, wichtig wäre dann halt nur das sie es können wegen des get. Sorgerechts. Also wenn du WEIßT das er kein Bett für deinen Sohn hat würde ich auch ganz klar sagen das ein Übernachtungsbesuch so nicht möglich ist.

Ich hab das ABR!

Zum anderen, ob er nun sein Leben auf die Reihe bekommt oder nicht sollte dir egal sein, wichtig ist nur WIE er sich um seinen Sohn kümmert. Wenn er definitiv keine Geduld mit eurem Sohn hat würde ich ihm nahelegen eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen.

Ihm zu verbieten seinen Sohn mit einer möglichen neuen Partnerin zu nehmen? Würde er das umgekehrt auch so machen? Find ich nicht gut, seine neue Beziehung (egal ob schon vorhanden oder fiktiv in der Zukunft) gehen dich nichts mehr an.



Danke


Ich bin davon ausgegangen das das falsch geschrieben war, da es sehr ungewöhnlich ist das geteilte Sorgerecht zu haben aber nur einer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darum die Nachfrage.
Botticelli
9291 Beiträge
28.07.2013 17:26
Wenn der vater kein altersgerechtes bett für sein kind hat, darfst du es verbieten, das übernachten. Laut gesetzt stehen dem vater alle 14 tage ein wochenende von fr-so zu.
Der vater meiner tochter und ich schreiben uns gerade über unsere anwälte schöne briefe in dennen es um das thema übernachten geht. Das alter des kindes ist bei dem thema " egal". ( das ein 4 tage altes baby nicht beim vater schlafen muss ist ja wohl klar )
Kontakt zur neuen Freundin kannst du nicht verbieten und das mit dem rauchen glaube ich auch nicht. An deiner stelle würde ich zu einem anwalt gehen. Da bist du auf der sicheren seite.
28.07.2013 17:26
Zitat von mimimi:

Zitat von BlackRoses:

Zitat von mimimi:

Hast nur du das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ihr Beide? Wenn nur du es hast heißt das ja eigentlich das du auch entscheiden darfst WO sie sich treffen, wichtig wäre dann halt nur das sie es können wegen des get. Sorgerechts. Also wenn du WEIßT das er kein Bett für deinen Sohn hat würde ich auch ganz klar sagen das ein Übernachtungsbesuch so nicht möglich ist.

Ich hab das ABR!

Zum anderen, ob er nun sein Leben auf die Reihe bekommt oder nicht sollte dir egal sein, wichtig ist nur WIE er sich um seinen Sohn kümmert. Wenn er definitiv keine Geduld mit eurem Sohn hat würde ich ihm nahelegen eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen.

Ihm zu verbieten seinen Sohn mit einer möglichen neuen Partnerin zu nehmen? Würde er das umgekehrt auch so machen? Find ich nicht gut, seine neue Beziehung (egal ob schon vorhanden oder fiktiv in der Zukunft) gehen dich nichts mehr an.



Danke


Ich bin davon ausgegangen das das falsch geschrieben war, da es sehr ungewöhnlich ist das geteilte Sorgerecht zu haben aber nur einer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darum die Nachfrage.
zur Aufklärung wir sind nicht verheiratet deshalb hab ich auch " scheidungskind " geschrieben War vielleicht n bisschen doof ^^
28.07.2013 17:27
Zitat von Botticelli:

Wenn der vater kein altersgerechtes bett für sein kind hat, darfst du es verbieten, das übernachten. Laut gesetzt stehen dem vater alle 14 tage ein wochenende von fr-so zu.
Der vater meiner tochter und ich schreiben uns gerade über unsere anwälte schöne briefe in dennen es um das thema übernachten geht. Das alter des kindes ist bei dem thema " egal". ( das ein 4 tage altes baby nicht beim vater schlafen muss ist ja wohl klar )
Kontakt zur neuen Freundin kannst du nicht verbieten und das mit dem rauchen glaube ich auch nicht. An deiner stelle würde ich zu einem anwalt gehen. Da bist du auf der sicheren seite.


Ich finde solange keine akkute Gefahr für das Kind besteht und man noch Chancen hat das ganze friedlich zu klären ist der Gang zum Anwalt der falsche Weg. Damit schürt man nur unnötigen Unfrieden. Wie gesagt, ist das Kindeswohl gefährdet oder ähnliches gilt das natürlich nicht.
28.07.2013 17:28
Zitat von Botticelli:

Wenn der vater kein altersgerechtes bett für sein kind hat, darfst du es verbieten, das übernachten. Laut gesetzt stehen dem vater alle 14 tage ein wochenende von fr-so zu.
Der vater meiner tochter und ich schreiben uns gerade über unsere anwälte schöne briefe in dennen es um das thema übernachten geht. Das alter des kindes ist bei dem thema " egal". ( das ein 4 tage altes baby nicht beim vater schlafen muss ist ja wohl klar )
Kontakt zur neuen Freundin kannst du nicht verbieten und das mit dem rauchen glaube ich auch nicht. An deiner stelle würde ich zu einem anwalt gehen. Da bist du auf der sicheren seite.
Ich hoffe ja das man das noch persönlich regeln kann! (Wir sind nicht verheiratet) Ich dachte ja er fragt garnicht wegen "bei ihm übernachten"
Botticelli
9291 Beiträge
28.07.2013 17:28
Zitat von BlackRoses:

Zitat von mimimi:

Zitat von BlackRoses:

Zitat von mimimi:

Hast nur du das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ihr Beide? Wenn nur du es hast heißt das ja eigentlich das du auch entscheiden darfst WO sie sich treffen, wichtig wäre dann halt nur das sie es können wegen des get. Sorgerechts. Also wenn du WEIßT das er kein Bett für deinen Sohn hat würde ich auch ganz klar sagen das ein Übernachtungsbesuch so nicht möglich ist.

Ich hab das ABR!

Zum anderen, ob er nun sein Leben auf die Reihe bekommt oder nicht sollte dir egal sein, wichtig ist nur WIE er sich um seinen Sohn kümmert. Wenn er definitiv keine Geduld mit eurem Sohn hat würde ich ihm nahelegen eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen.

Ihm zu verbieten seinen Sohn mit einer möglichen neuen Partnerin zu nehmen? Würde er das umgekehrt auch so machen? Find ich nicht gut, seine neue Beziehung (egal ob schon vorhanden oder fiktiv in der Zukunft) gehen dich nichts mehr an.



Danke


Ich bin davon ausgegangen das das falsch geschrieben war, da es sehr ungewöhnlich ist das geteilte Sorgerecht zu haben aber nur einer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darum die Nachfrage.
zur Aufklärung wir sind nicht verheiratet deshalb hab ich auch " scheidungskind " geschrieben War vielleicht n bisschen doof ^^

Wie hast du das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen??? Wir waren nie verheiratet haben beide das sorgerecht u d somit auch beide das abr. Ich müsste es einklagen wenn ich es alleine haben will.
28.07.2013 17:28
Zitat von mimimi:

Zitat von Botticelli:

Wenn der vater kein altersgerechtes bett für sein kind hat, darfst du es verbieten, das übernachten. Laut gesetzt stehen dem vater alle 14 tage ein wochenende von fr-so zu.
Der vater meiner tochter und ich schreiben uns gerade über unsere anwälte schöne briefe in dennen es um das thema übernachten geht. Das alter des kindes ist bei dem thema " egal". ( das ein 4 tage altes baby nicht beim vater schlafen muss ist ja wohl klar )
Kontakt zur neuen Freundin kannst du nicht verbieten und das mit dem rauchen glaube ich auch nicht. An deiner stelle würde ich zu einem anwalt gehen. Da bist du auf der sicheren seite.


Ich finde solange keine akkute Gefahr für das Kind besteht und man noch Chancen hat das ganze friedlich zu klären ist der Gang zum Anwalt der falsche Weg. Damit schürt man nur unnötigen Unfrieden. Wie gesagt, ist das Kindeswohl gefährdet oder ähnliches gilt das natürlich nicht.
Also Kindeswohlgefährdet ist die Situation definitiv NICHT
Botticelli
9291 Beiträge
28.07.2013 17:29
Zitat von mimimi:

Zitat von Botticelli:

Wenn der vater kein altersgerechtes bett für sein kind hat, darfst du es verbieten, das übernachten. Laut gesetzt stehen dem vater alle 14 tage ein wochenende von fr-so zu.
Der vater meiner tochter und ich schreiben uns gerade über unsere anwälte schöne briefe in dennen es um das thema übernachten geht. Das alter des kindes ist bei dem thema " egal". ( das ein 4 tage altes baby nicht beim vater schlafen muss ist ja wohl klar )
Kontakt zur neuen Freundin kannst du nicht verbieten und das mit dem rauchen glaube ich auch nicht. An deiner stelle würde ich zu einem anwalt gehen. Da bist du auf der sicheren seite.


Ich finde solange keine akkute Gefahr für das Kind besteht und man noch Chancen hat das ganze friedlich zu klären ist der Gang zum Anwalt der falsche Weg. Damit schürt man nur unnötigen Unfrieden. Wie gesagt, ist das Kindeswohl gefährdet oder ähnliches gilt das natürlich nicht.

Wenn sie sich beraten lässt, kriegt der ex es doch nicht mit. Und dann weiss sie was sie dem ex sagen darf/kann und was nicht. Was ist daran falsch seine rechte zu kennen??
28.07.2013 17:30
Zitat von Botticelli:

Zitat von BlackRoses:

Zitat von mimimi:

Zitat von BlackRoses:

...


Ich bin davon ausgegangen das das falsch geschrieben war, da es sehr ungewöhnlich ist das geteilte Sorgerecht zu haben aber nur einer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darum die Nachfrage.
zur Aufklärung wir sind nicht verheiratet deshalb hab ich auch " scheidungskind " geschrieben War vielleicht n bisschen doof ^^

Wie hast du das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen??? Wir waren nie verheiratet haben beide das sorgerecht u d somit auch beide das abr. Ich müsste es einklagen wenn ich es alleine haben will.
Er ist damals freiwillig sehr weit weggezogen das hat die Bundesländergrenzen überzogen und ich hab mich ans Jugendamt gewannt um nicht jedes Mal bei ihm antreten zu müssen
28.07.2013 17:30
Zitat von BlackRoses:

Zitat von mimimi:

Zitat von Botticelli:

Wenn der vater kein altersgerechtes bett für sein kind hat, darfst du es verbieten, das übernachten. Laut gesetzt stehen dem vater alle 14 tage ein wochenende von fr-so zu.
Der vater meiner tochter und ich schreiben uns gerade über unsere anwälte schöne briefe in dennen es um das thema übernachten geht. Das alter des kindes ist bei dem thema " egal". ( das ein 4 tage altes baby nicht beim vater schlafen muss ist ja wohl klar )
Kontakt zur neuen Freundin kannst du nicht verbieten und das mit dem rauchen glaube ich auch nicht. An deiner stelle würde ich zu einem anwalt gehen. Da bist du auf der sicheren seite.


Ich finde solange keine akkute Gefahr für das Kind besteht und man noch Chancen hat das ganze friedlich zu klären ist der Gang zum Anwalt der falsche Weg. Damit schürt man nur unnötigen Unfrieden. Wie gesagt, ist das Kindeswohl gefährdet oder ähnliches gilt das natürlich nicht.
Also Kindeswohlgefährdet ist die Situation definitiv NICHT


Kannst du nicht versuchen ihn zu einem Termin bei der Erziehungsberatung zu überreden? Die helfen ja nicht nur bei Erziehungsproblemen sondern auch bei Trennungssituationen usw., können Tips geben und sich unvoreingenommen ein Bild machen.
28.07.2013 17:31
Zitat von Botticelli:

Zitat von mimimi:

Zitat von Botticelli:

Wenn der vater kein altersgerechtes bett für sein kind hat, darfst du es verbieten, das übernachten. Laut gesetzt stehen dem vater alle 14 tage ein wochenende von fr-so zu.
Der vater meiner tochter und ich schreiben uns gerade über unsere anwälte schöne briefe in dennen es um das thema übernachten geht. Das alter des kindes ist bei dem thema " egal". ( das ein 4 tage altes baby nicht beim vater schlafen muss ist ja wohl klar )
Kontakt zur neuen Freundin kannst du nicht verbieten und das mit dem rauchen glaube ich auch nicht. An deiner stelle würde ich zu einem anwalt gehen. Da bist du auf der sicheren seite.


Ich finde solange keine akkute Gefahr für das Kind besteht und man noch Chancen hat das ganze friedlich zu klären ist der Gang zum Anwalt der falsche Weg. Damit schürt man nur unnötigen Unfrieden. Wie gesagt, ist das Kindeswohl gefährdet oder ähnliches gilt das natürlich nicht.

Wenn sie sich beraten lässt, kriegt der ex es doch nicht mit. Und dann weiss sie was sie dem ex sagen darf/kann und was nicht. Was ist daran falsch seine rechte zu kennen??
Absolut nichts Sie dachte vielleicht gleich an RA STreitigkeiten durch Regelungen...
28.07.2013 17:32
Zitat von mimimi:

Zitat von BlackRoses:

Zitat von mimimi:

Zitat von Botticelli:

Wenn der vater kein altersgerechtes bett für sein kind hat, darfst du es verbieten, das übernachten. Laut gesetzt stehen dem vater alle 14 tage ein wochenende von fr-so zu.
Der vater meiner tochter und ich schreiben uns gerade über unsere anwälte schöne briefe in dennen es um das thema übernachten geht. Das alter des kindes ist bei dem thema " egal". ( das ein 4 tage altes baby nicht beim vater schlafen muss ist ja wohl klar )
Kontakt zur neuen Freundin kannst du nicht verbieten und das mit dem rauchen glaube ich auch nicht. An deiner stelle würde ich zu einem anwalt gehen. Da bist du auf der sicheren seite.


Ich finde solange keine akkute Gefahr für das Kind besteht und man noch Chancen hat das ganze friedlich zu klären ist der Gang zum Anwalt der falsche Weg. Damit schürt man nur unnötigen Unfrieden. Wie gesagt, ist das Kindeswohl gefährdet oder ähnliches gilt das natürlich nicht.
Also Kindeswohlgefährdet ist die Situation definitiv NICHT


Kannst du nicht versuchen ihn zu einem Termin bei der Erziehungsberatung zu überreden? Die helfen ja nicht nur bei Erziehungsproblemen sondern auch bei Trennungssituationen usw., können Tips geben und sich unvoreingenommen ein Bild machen.
Das ist das problem ! Er würde NIEMALS zu soetwas hingehen und ich möchte das ja auch erstmal so versuchen ...
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