Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschutz und Urlaubsanspruch?!?! Hä?! ^^

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MelanieW.1986
219 Beiträge
27.03.2013 15:27
Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage! Ich habe am 04.11.2013 ET! Das heißt... ich gehe ab dem 23.09.2013 in Mutterschutz. Dieser ist ja wie ich mich bereits erkundigt habe 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Bei mir würde dieser dann am 30.12.2013 enden!

Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht, wie das mit dem Jahresurlaub berechnet wird? Ich habe 26 Tage Jahresurlaub... habe ich aufgrund des Mutterschutzes weiterhin 26 Tage für dieses Jahr weil ich ja im Endeffekt noch bis Ende des Jahres Angestellt bin oder wird der Anspruch nur bis September gerechnet (26/12 =2,16666 und dann 2,16666x9,5 = 20,5 Tage?)

LG Melanie
Nicki1977
737 Beiträge
27.03.2013 15:31
Hallo , also ich gehe ab Mai im Mutterschutz und hätte fürs ganze Jahr 30 Tage Urlaub Bei mir wurde so gerechnet. 30/12*5 machen 12,5 Tage Urlaub anteilsmäßig
MelanieW.1986
219 Beiträge
27.03.2013 15:33
ok.. so hatte ich mir das jetzt auch Gedacht aber wenn Freunde immer alles besser wissen ist man irgendwann echt verunsichert!
Nicki1977
737 Beiträge
27.03.2013 15:34
Zitat von MelanieW.1986:

ok.. so hatte ich mir das jetzt auch Gedacht aber wenn Freunde immer alles besser wissen ist man irgendwann echt verunsichert!


ja das kenne ich auch
bebine
2076 Beiträge
27.03.2013 15:36
Frag mal in der Personalabteilung nach.

Teilweise wird das anders geregelt.
Als ich damals meinen Arbeitsplatz gewechselt habe auf den 1. November habe ich trotzdem den kompletten Jahresurlaub bekommen.
War bei uns wenn man 3/4 vom Jahr gearbeitet hat, hat man Anspruch auf den gesamten Urlaub.
HollyH
5528 Beiträge
27.03.2013 15:37
Du hast den vollen Anspruch für dieses Jahr
Miss_Geschick
5589 Beiträge
27.03.2013 15:38
Ich habe auch den kompletten Urlaub bekommen und ich glaub alles andere ist auch nicht richtig... Schließlich dürfen dir keine Nachteile entstehen nur weil du schwanger bist...
MelanieW.1986
219 Beiträge
27.03.2013 15:39
Zitat von HollyH:

Du hast den vollen Anspruch für dieses Jahr


Das wäre ja toll ^^
HollyH
5528 Beiträge
27.03.2013 15:39
Zitat von Nicki1977:

Hallo , also ich gehe ab Mai im Mutterschutz und hätte fürs ganze Jahr 30 Tage Urlaub Bei mir wurde so gerechnet. 30/12*5 machen 12,5 Tage Urlaub anteilsmäßig


Sorry, aber dann wurdest du über den Tisch gezogen.

Urlaubsanspruch darf nur für jeden vollen Monat Elternzeit gekürzt werden!
D.h. wenn du ab dem 15.6. bspw. in Elternzeit gehst, weil dein Mutterschutz endet, steht dir für Juni noch voller Urlaub zu.
MelanieW.1986
219 Beiträge
27.03.2013 15:40
Zitat von Miss_Geschick:

Ich habe auch den kompletten Urlaub bekommen und ich glaub alles andere ist auch nicht richtig... Schließlich dürfen dir keine Nachteile entstehen nur weil du schwanger bist...


klingt irgendwie auch logisch.... ach is das alles kompliziert!!
KaylasMommy85
6139 Beiträge
27.03.2013 15:40
Würde auch sagen du hast den vollen Anspruch!
Julikind
4733 Beiträge
27.03.2013 15:42
Hatte auch meinen vollen Anspruch - und deshalb den Urlaub noch vor den Mutterschutz gelegt.

Es wird nichts anteilig berechnet.
MelanieW.1986
219 Beiträge
27.03.2013 15:43
Also hat man Anspruch bis Ende des Mutterschutzes oder???
Nicki1977
737 Beiträge
27.03.2013 15:43
Zitat von HollyH:

Zitat von Nicki1977:

Hallo , also ich gehe ab Mai im Mutterschutz und hätte fürs ganze Jahr 30 Tage Urlaub Bei mir wurde so gerechnet. 30/12*5 machen 12,5 Tage Urlaub anteilsmäßig


Sorry, aber dann wurdest du über den Tisch gezogen.

Urlaubsanspruch darf nur für jeden vollen Monat Elternzeit gekürzt werden!
D.h. wenn du ab dem 15.6. bspw. in Elternzeit gehst, weil dein Mutterschutz endet, steht dir für Juni noch voller Urlaub zu.


na das wäre ja klasse da mußich doch glatt mal fragen dank dir
HollyH
5528 Beiträge
27.03.2013 15:45
Zitat von MelanieW.1986:

Zitat von HollyH:

Du hast den vollen Anspruch für dieses Jahr


Das wäre ja toll ^^


Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hier kannst du nochmal genau nachlesen:

http://www.buzer.de/gesetz/7484/a147140.htm

In Abs. 1 ist geregelt, dass dein Urlaub nur für jeden vollen Monat Elternzeit gekürzt werden kann.
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