Muss ich beim Amt wegen Krippenplatz angeben, dass ich schwanger bin?
08.01.2013 15:16
Zitat von Snow_White:
Zitat von SureLona:
Zitat von Michelle:
Aber wie schon gesagt ab August hat jeder einen Krippenplatz.
Das ist pures Wunschdenken. ich kenn soviele die def. keinen Krippenplatz bekommen dieses Jahr, einfach weil sie nicht vorhanden sind. Bin so froh das unser Kleiner schon geht und uns das erspart bleibt.
Da gebe ich dir Recht.
WIr haben ein behindertes Kind das jetzt selbst mit 4,5 Jahren noch zuhause ist.
Das find ich wirklich hart und vor allem schade für deinen Kleinen. Unser Spatz besucht einen integrativen Kindergarten, weil der als einziger noch Plätze frei hatte. So eine Kita nimmt euren auch nicht auf?
08.01.2013 15:18
Poca, Mutterschutz zählt wie Arbeiten. Ist jedenfalls hier so. Erst wenn die 8 Wochen MuSchu nach der Geburt rum sind, dann möchte das Amt über Änderungen bzgl der Arbeit Bescheid wissen.
08.01.2013 15:57
Zitat von SureLona:
Zitat von Snow_White:
Zitat von SureLona:
Zitat von Michelle:
Aber wie schon gesagt ab August hat jeder einen Krippenplatz.
Das ist pures Wunschdenken. ich kenn soviele die def. keinen Krippenplatz bekommen dieses Jahr, einfach weil sie nicht vorhanden sind. Bin so froh das unser Kleiner schon geht und uns das erspart bleibt.
Da gebe ich dir Recht.
WIr haben ein behindertes Kind das jetzt selbst mit 4,5 Jahren noch zuhause ist.
Das find ich wirklich hart und vor allem schade für deinen Kleinen. Unser Spatz besucht einen integrativen Kindergarten, weil der als einziger noch Plätze frei hatte. So eine Kita nimmt euren auch nicht auf?
Ja der letzte KIga war solch einer.Aber die wollten scheinbar nur Kinder die nen kaum spürbaren Betreuungsbedarf haben.Die haben uns dort immer mehr nach und nach vergrault.Es wird immer so groß geprahlt wie sehr sich doch alle darum kümmern würden das gerade auch behinderte Kinder integriert werden.
Kannste aber komplett knicken.Gibt sehr wenige die wirklich Ahnung von was haben und diese Kindergärten haben dann jahrelange Wartezeiten.
08.01.2013 16:29
Du musst das nicht angeben denn es ist nicht relevant da du ja dennoch arbeitest ....keinerlei staatliche leistungen beziehst und ja die schwangerschaft nicht von anfang an bei dir mit nem BV beginnt
Somit hast du ganz normal anspruch auf den Platz....ab wann soll er denn genau gehen ?
Somit hast du ganz normal anspruch auf den Platz....ab wann soll er denn genau gehen ?
08.01.2013 22:44
Ab dem 1. Februar. Waren heut da, und es hat geklappt. Haben den Platz
10.01.2013 20:53
Zitat von Poca:
Ab dem 1. Februar. Waren heut da, und es hat geklappt. Haben den Platz
Ab 01.02. habt ihr den Platz bekommen? das ist ja wahnsinn wie schnell das geklappt hat mit der Zusage...klasse
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