*** MamiDianas zweites Wunder ***
11.06.2010 20:32
Och mensch Diana, das mit der Agentur für Arbeit ist ja wohl eine riesen Schweinerei... und egal, für wie lange... sie MÜSSEN dich nehmen, denn du hast ein anrecht auf ALG 1 ...
das sind unsere ostdeutschen besch**** agenturen...... es gibt eine Zentrale in Nürnberg... such dir mal die Nummer raus und ruf dort an.... und wenn du schon vor ner weile mit jemanden von der agentur telefoniert hast, die dir sagte, dass du dich nicht melden mußt, dann sollte das doch nachvollziehbar sein, denn angeblich erfassen sie doch jeden anruf telefonisch... mach da richtig rabatz und drohe notfalls mit den medien.... das ist eine riesen frechheit... erst erteilt die irgendeine tussi eine falsche auskunft, und dann sollst du den schaden haben...
lass dich mal drücken... tut mir leid. versuch dein WE zu geniessen, und du solst dich ja auch schonen oder???? und notfalls lass dich, wenn du montag nichts erreicht, am dienstag mit christoph zusammen schreiben...
dann bist zumindest die Krankenversicherungssorge los... und für den rest drück ich dir die daumen!!!!!
Ganz liebe Grüße Zaubi
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lass dich mal drücken... tut mir leid. versuch dein WE zu geniessen, und du solst dich ja auch schonen oder???? und notfalls lass dich, wenn du montag nichts erreicht, am dienstag mit christoph zusammen schreiben...
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Ganz liebe Grüße Zaubi
11.06.2010 20:39
Silke ich hatte ja leider mit der Agentur nie ein Gespräch. Hab aber sämtliche anderen Stellen angerufen (Krankenkasse, Elterngeldstelle, Frauenarzt ect.) ... und in irgendeinem dieser Gespräche wurde auch gesagt, dass die 8 Tage eine Überbrückungszeit seien, für die ich mich nicht melden brauch.
Naja mächtig Sch*** ist nun das Ergebnis ... als ich heute mit einer vom Amt telefonierte, kam raus, dass man den Antrag nicht rückdatieren kann, denn dazu hätte ich mich melden müssen. Jede Meldung (ob persönlich, schriftlich oder telefonisch) wird dort elektronisch erfasst ... da ich aber keine Meldung habe und da noch nicht registriert bin, kann man auch nichts rückdatieren ... echt zum Verzweifeln.
Naja mächtig Sch*** ist nun das Ergebnis ... als ich heute mit einer vom Amt telefonierte, kam raus, dass man den Antrag nicht rückdatieren kann, denn dazu hätte ich mich melden müssen. Jede Meldung (ob persönlich, schriftlich oder telefonisch) wird dort elektronisch erfasst ... da ich aber keine Meldung habe und da noch nicht registriert bin, kann man auch nichts rückdatieren ... echt zum Verzweifeln.
11.06.2010 20:44
Zitat von MamiDiana:
Silke ich hatte ja leider mit der Agentur nie ein Gespräch. Hab aber sämtliche anderen Stellen angerufen (Krankenkasse, Elterngeldstelle, Frauenarzt ect.) ... und in irgendeinem dieser Gespräche wurde auch gesagt, dass die 8 Tage eine Überbrückungszeit seien, für die ich mich nicht melden brauch.
Naja mächtig Sch*** ist nun das Ergebnis ... als ich heute mit einer vom Amt telefonierte, kam raus, dass man den Antrag nicht rückdatieren kann, denn dazu hätte ich mich melden müssen. Jede Meldung (ob persönlich, schriftlich oder telefonisch) wird dort elektronisch erfasst ... da ich aber keine Meldung habe und da noch nicht registriert bin, kann man auch nichts rückdatieren ... echt zum Verzweifeln.
achso, dann hab ich das falsch verstanden, ich dachte irgendeine vom arbeitsamt hat dir das so gesagt....
ABER: dann meld dich jetzt.. bekommst ne kleine sperrzeit aufgedrückt ( hab ich auch gehabt... wegen 1 tag zu spät melden, eine woche sperrzeit am ende meiner AL Zeit) .... Und du mußt nicht die 6 wochen Mutterschutz in Anspruch nehmen...per Gesetz bist du zu den 8 Wochen hinterher verpflichtet, aber nicht zu den 6 vorher.. also lass dir von deinem FA bestätigen, dass du darauf erzichten kannst, wenn du willst, meld dich arbeitslos.. ( und scheiß auf 1-2 wochen sperrzeit) und dann.... huch.... wirst du krank und mußt doch den mutterschutz vorher in anspruch nehmen... wenn die beschissen werden wollen... dann sollen die es haben.....wie ich deutschland hasse für ihre scheißbürokratie.... es wird eine lösung geben... dabin cih sicher... nur wird sie nicht ganz legal sein... aber auch egal... dann ist es eben illegal... du bist nicht die erste und nicht die letzte, die das so macht....
Kopf hoch und schon dich!!!! Denk an deinen Zwerg, für alles andere gibt es eine Lösung.
LG Zaubi
11.06.2010 21:13
@ zaubi
das mit der speer zeit mein ich auch das es sowas gibt ..
ansonstn klingt auch die idee mit auf mutterschutz zu verzichten bzw zu verkürtzen ganz logisch ..
geld würde ja dann vom amt kommen
das mit der speer zeit mein ich auch das es sowas gibt ..
ansonstn klingt auch die idee mit auf mutterschutz zu verzichten bzw zu verkürtzen ganz logisch ..
geld würde ja dann vom amt kommen
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11.06.2010 21:34
Zitat von Alra:
@ zaubi
das mit der speer zeit mein ich auch das es sowas gibt ..
ansonstn klingt auch die idee mit auf mutterschutz zu verzichten bzw zu verkürtzen ganz logisch ..
geld würde ja dann vom amt kommen![]()
genau... warum also nicht??? sagen wird einem das niemand... aber es gibt diese variante ja...mal schauen, was diana davon hält...
11.06.2010 21:51
Hmm ... also Mutterschutz vor der Entbindung ... auf den kann man verzichten?!??!?! Das wär ja was tolles ... dann könnt ich mich nächste Woche arbeitslos melden, weil ich ja auf den Mutterschutz verzichtet habe. Da müsst ich aber mit meinem Arzt sprechen oder? Und auf dem Amt müsst ich auch nochmal nachfragen oder?
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Oder wenn ich bei Pro Familia anrufe ... wissen die sowas auch?!
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Oder wenn ich bei Pro Familia anrufe ... wissen die sowas auch?!
11.06.2010 22:02
Das habe ich dazu gefunden:
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Mutterschutz vor der Geburt
In den 6 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin darf eine Schwangere nicht beschäftigt werden. Allerdings kann sie selbst auf diesen Mutterschutz verzichten. Diesen Verzicht kann sie jederzeit widerrufen.
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Mutterschutz vor der Geburt
In den 6 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin darf eine Schwangere nicht beschäftigt werden. Allerdings kann sie selbst auf diesen Mutterschutz verzichten. Diesen Verzicht kann sie jederzeit widerrufen.
11.06.2010 22:19
Zitat von MamiDiana:
Das habe ich dazu gefunden:
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Mutterschutz vor der Geburt
In den 6 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin darf eine Schwangere nicht beschäftigt werden. Allerdings kann sie selbst auf diesen Mutterschutz verzichten. Diesen Verzicht kann sie jederzeit widerrufen.
genau das meine ich.....
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LG Zaubi
11.06.2010 22:30
jeeeps genau so wurde mir das bei meinem damaligen arbeitgeber auch gesagt ..
also das man nicht MUSS
nur die 8 wochen nach der entbinung MUSS man in den Mutterschutz
also das man nicht MUSS
nur die 8 wochen nach der entbinung MUSS man in den Mutterschutz
12.06.2010 15:07
Huhu du Liebe,
das ist ja echt bescheuert mit unserer Bürokratie! Ich drücke die Daumen, dass sich eine gute Lösung findet, mit der ihr zufrieden seid!
das ist ja echt bescheuert mit unserer Bürokratie! Ich drücke die Daumen, dass sich eine gute Lösung findet, mit der ihr zufrieden seid!
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12.06.2010 16:02
Ich hab mir jetzt überlegt, dass ich sage ich verzichte auf den Mutterschutz (Weiß einer bei wem ich das sagen muss oder ob ich da einen Antrag schreiben muss?) ... mich quasi auf der Agentur für Arbeit melde und sobald die mich genommen haben (müssen die denn wirklich?) ... kann ich ja den Rest Mutterschutz nehmen oder?
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Ich möchte nicht wegen der Paar Wochen nun noch Arbeitslosengeld beziehen ... sobald die mich dann abmelden, zahlt meine Krankenkasse ja wieder MuSchafts-Geld ...
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Wenn das so ginge wär das doch gut oder?
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Ich möchte nicht wegen der Paar Wochen nun noch Arbeitslosengeld beziehen ... sobald die mich dann abmelden, zahlt meine Krankenkasse ja wieder MuSchafts-Geld ...
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Wenn das so ginge wär das doch gut oder?
12.06.2010 18:40
Zitat von MamiDiana:
Ich hab mir jetzt überlegt, dass ich sage ich verzichte auf den Mutterschutz (Weiß einer bei wem ich das sagen muss oder ob ich da einen Antrag schreiben muss?) ... mich quasi auf der Agentur für Arbeit melde und sobald die mich genommen haben (müssen die denn wirklich?) ... kann ich ja den Rest Mutterschutz nehmen oder?
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Ich möchte nicht wegen der Paar Wochen nun noch Arbeitslosengeld beziehen ... sobald die mich dann abmelden, zahlt meine Krankenkasse ja wieder MuSchafts-Geld ...
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Wenn das so ginge wär das doch gut oder?
Also ich denke.... auf den Mutterschutz verzichten mußt du bei der KK.... und die sollten dir ds vll. schriftlich geben... damit du damit zum amt kannst... und die müssen dich ja nehmen, denn du bist vermittelnbar... und wenn du nur für 4 wochen irgendwo inventur mitmachst... so würd ich es ansagen.... und sobald da alles durch und geregelt ist... gehst wieder zur KK, widerrufts deinen verzicht auf mutterschutz, meldest das telefonisch!!!! dem amt und dann sollteste mmutterschutzgeld bekommen.... so denke ich mir das.... aber ich kann mich morgen mal ans telefon für dich hängen... habe eine freundin bei der KK, die das vll. weiß... schick mir am Nachmittag eine SMS, dann vergess ich es auch nicht!
Dicken KNuddler... wird schon alles gut gehen. LG Zaubi
13.06.2010 22:33
diana ich grüße dich und HEY; wir haben 4:0 gewonnen
dein hübscher im Bauch hat bestimmt mit daumen gedrückt !!
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dein hübscher im Bauch hat bestimmt mit daumen gedrückt !!
14.06.2010 10:03
Also ich habe nun schon ein Paar neue Informationen.
Wenn ich kein Mutterschaftsgeld erhalte, dann habe ich AB DER GEBURT Anspruch auf das Elterngeld und das volle 12 Monate lang.
Allerdings wird der Monat vor der Geburt dann mit "0" berechnet. Das heißt mein Elterngeld würde sich um einen weiteren 0-Monat verkleinern. Das macht wieder 70 Euro pro Monat weniger. Mein Männlein findet das neu ausgerechnete Elterngeld in Ordnung. Ich bin mir da noch nicht so sicher ob ich da nicht Miese mache und anders besser kommen könnte.
*
Würde der kleine Mann am 30.06.2010 auf die Welt kommen, wären alle Probleme aus der Welt. Ich müsste mich nicht für wenige Tage pflichtversichern und das Elterngeld bliebe so, wie bisher angenommen nur mit einem 0-Monat ...
*
Aber er wär dann eben auch zu früh dran und das wollt ich ja nun auch nicht provozieren
....
Wenn ich kein Mutterschaftsgeld erhalte, dann habe ich AB DER GEBURT Anspruch auf das Elterngeld und das volle 12 Monate lang.
Allerdings wird der Monat vor der Geburt dann mit "0" berechnet. Das heißt mein Elterngeld würde sich um einen weiteren 0-Monat verkleinern. Das macht wieder 70 Euro pro Monat weniger. Mein Männlein findet das neu ausgerechnete Elterngeld in Ordnung. Ich bin mir da noch nicht so sicher ob ich da nicht Miese mache und anders besser kommen könnte.
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Würde der kleine Mann am 30.06.2010 auf die Welt kommen, wären alle Probleme aus der Welt. Ich müsste mich nicht für wenige Tage pflichtversichern und das Elterngeld bliebe so, wie bisher angenommen nur mit einem 0-Monat ...
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Aber er wär dann eben auch zu früh dran und das wollt ich ja nun auch nicht provozieren
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