Juhu wir haben es geschafft Zusammen warten wir auf unser WUNDER **
27.07.2013 22:37
melde mich ausm Urlaub zurück
fing schon sehr dramatisch an, eine unserer Hündinnen ist weggelaufen weil
sie von ner Katze angegriffen wurde *-* gsd ist sie wieder da....
fing schon sehr dramatisch an, eine unserer Hündinnen ist weggelaufen weil
sie von ner Katze angegriffen wurde *-* gsd ist sie wieder da....
27.07.2013 23:02
Die Sache ist das ich jetzt ja einen neuen Job habe, da ich im alten Job mit Schichtdienst nicht weiterarbeiten wollte. Doch dieser ist erstmal nur für 1 Jahr begrenzt. Das heißt ich wäre ab Juni 2014 evtl erstmal arbeitslos. Ich würde zwar bestimmt einen neuen Job im Anschluss finden aber dann könnten wir unser Planung Ende 2014 mit hibbeln zu starten ja auch vergessen. Und so haben wir überlegt ob wir vielleicht in 2-3 Monaten schon anfangen mit hibbeln und ich dann erstmal noch eine babypause einlege und dann wenn die kinderplanung abgeschlossen ist kann ich mich dann auf die Arbeit konzentrieren ohne nochmal unterbrechen zu müssen. Klingt logisch oder??!!
27.07.2013 23:05
Nur frag ich mich ob mir dann trotzdem Elterngeld zusteht wenn ich befristet war bzw wenn es nicht gleich klappen sollte steht's mir zu wenn ich arbeitslos bin? Kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus weil ich noch nie arbeitslos war
27.07.2013 23:51
Zitat von Emelie:Elterngeld steht dir immer zu... auch mit H4.(wird bei H4 aber angerechnet,
Nur frag ich mich ob mir dann trotzdem Elterngeld zusteht wenn ich befristet war bzw wenn es nicht gleich klappen sollte steht's mir zu wenn ich arbeitslos bin? Kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus weil ich noch nie arbeitslos war
wie es beim ALG1 ist weiß ich nicht, frag doch mal beim AA nach )
28.07.2013 11:43
Zitat von Emelie:
Nur frag ich mich ob mir dann trotzdem Elterngeld zusteht wenn ich befristet war bzw wenn es nicht gleich klappen sollte steht's mir zu wenn ich arbeitslos bin? Kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus weil ich noch nie arbeitslos war
Elterngeld wird immer mit dem Geld der letzten 12 Monate berechnet. Egal ob Gehalt, Arbeitslosengeld oder sonstwas.
*
Ich habe es übrigends genauso gemacht. Ich wurde in der 1. SS arbeitslos und hab mir dann nach der Elternzeit nur einen Nebenjob gesucht, gehibbelt und will jetzt, nachdem die Kinderplanung abgeschlossen ist, wieder durchstarten
28.07.2013 14:54
Zitat von Milka0885:
Zitat von Emelie:
Nur frag ich mich ob mir dann trotzdem Elterngeld zusteht wenn ich befristet war bzw wenn es nicht gleich klappen sollte steht's mir zu wenn ich arbeitslos bin? Kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus weil ich noch nie arbeitslos war
Elterngeld wird immer mit dem Geld der letzten 12 Monate berechnet. Egal ob Gehalt, Arbeitslosengeld oder sonstwas.
*
Ich habe es übrigends genauso gemacht. Ich wurde in der 1. SS arbeitslos und hab mir dann nach der Elternzeit nur einen Nebenjob gesucht, gehibbelt und will jetzt, nachdem die Kinderplanung abgeschlossen ist, wieder durchstarten
also der regelsatz von 300 euro elterngeld steht jedem zu ob harzIV oder arbeitslos . wenn du während der schwangerschaft berufstätig warst bekommst du es nach dem letzten gehalt berechnet du kannst während der elternzeit 395 euro dazu verdienen ohne das es gleich angerechnet wird . ist bei mir so gewesen . und es sind 30 std erlaubt .
und mein geld wurde nicht nach dem gehalt der letzten 12 monate berrechnet da ich ja noch in elterzeit war
28.07.2013 15:09
Zitat von jessilein81:
Zitat von Milka0885:
Zitat von Emelie:
Nur frag ich mich ob mir dann trotzdem Elterngeld zusteht wenn ich befristet war bzw wenn es nicht gleich klappen sollte steht's mir zu wenn ich arbeitslos bin? Kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus weil ich noch nie arbeitslos war
Elterngeld wird immer mit dem Geld der letzten 12 Monate berechnet. Egal ob Gehalt, Arbeitslosengeld oder sonstwas.
*
Ich habe es übrigends genauso gemacht. Ich wurde in der 1. SS arbeitslos und hab mir dann nach der Elternzeit nur einen Nebenjob gesucht, gehibbelt und will jetzt, nachdem die Kinderplanung abgeschlossen ist, wieder durchstarten
also der regelsatz von 300 euro elterngeld steht jedem zu ob harzIV oder arbeitslos . wenn du während der schwangerschaft berufstätig warst bekommst du es nach dem letzten gehalt berechnet du kannst während der elternzeit 395 euro dazu verdienen ohne das es gleich angerechnet wird . ist bei mir so gewesen . und es sind 30 std erlaubt .
und mein geld wurde nicht nach dem gehalt der letzten 12 monate berrechnet da ich ja noch in elterzeit war
ich habe mich bei der Stelle für Elterngeld informiert und die gute Dame meinte zu mir, es ist egal wieviel euro du in der Elternzeit verdienst (nicht mehr als 30std), aber es wird ab dem ersten cent berechnet und abzogen....
so ist es zumindestens in nrw so...
unverschämt da möchte man schon arbeiten gehen für paar stunden und dann wird man so bestraft...
28.07.2013 15:12
Zitat von schwarzerose81w:
Zitat von jessilein81:
Zitat von Milka0885:
Zitat von Emelie:
Nur frag ich mich ob mir dann trotzdem Elterngeld zusteht wenn ich befristet war bzw wenn es nicht gleich klappen sollte steht's mir zu wenn ich arbeitslos bin? Kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus weil ich noch nie arbeitslos war
Elterngeld wird immer mit dem Geld der letzten 12 Monate berechnet. Egal ob Gehalt, Arbeitslosengeld oder sonstwas.
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Ich habe es übrigends genauso gemacht. Ich wurde in der 1. SS arbeitslos und hab mir dann nach der Elternzeit nur einen Nebenjob gesucht, gehibbelt und will jetzt, nachdem die Kinderplanung abgeschlossen ist, wieder durchstarten
also der regelsatz von 300 euro elterngeld steht jedem zu ob harzIV oder arbeitslos . wenn du während der schwangerschaft berufstätig warst bekommst du es nach dem letzten gehalt berechnet du kannst während der elternzeit 395 euro dazu verdienen ohne das es gleich angerechnet wird . ist bei mir so gewesen . und es sind 30 std erlaubt .
und mein geld wurde nicht nach dem gehalt der letzten 12 monate berrechnet da ich ja noch in elterzeit war
ich habe mich bei der Stelle für Elterngeld informiert und die gute Dame meinte zu mir, es ist egal wieviel euro du in der Elternzeit verdienst (nicht mehr als 30std), aber es wird ab dem ersten cent berechnet und abzogen....
so ist es zumindestens in nrw so...
unverschämt da möchte man schon arbeiten gehen für paar stunden und dann wird man so bestraft...
das stimmt auch . alles was drüber ist wird berechnet .aber alles was unter 30 std ist nicht
28.07.2013 15:15
Zitat von jessilein81:
Zitat von schwarzerose81w:
Zitat von jessilein81:
Zitat von Milka0885:
...
also der regelsatz von 300 euro elterngeld steht jedem zu ob harzIV oder arbeitslos . wenn du während der schwangerschaft berufstätig warst bekommst du es nach dem letzten gehalt berechnet du kannst während der elternzeit 395 euro dazu verdienen ohne das es gleich angerechnet wird . ist bei mir so gewesen . und es sind 30 std erlaubt .
und mein geld wurde nicht nach dem gehalt der letzten 12 monate berrechnet da ich ja noch in elterzeit war
ich habe mich bei der Stelle für Elterngeld informiert und die gute Dame meinte zu mir, es ist egal wieviel euro du in der Elternzeit verdienst (nicht mehr als 30std), aber es wird ab dem ersten cent berechnet und abzogen....
so ist es zumindestens in nrw so...
unverschämt da möchte man schon arbeiten gehen für paar stunden und dann wird man so bestraft...
das stimmt auch . alles was drüber ist wird berechnet .aber alles was unter 30 std ist nicht
ja und bei uns ist es schon unter 30std. .... ab dem ersten. cent....
28.07.2013 16:57
mir wurde gesagt das es angerechnet wird, aber nur bis auf die 300€ runtergekürzt wird.
aber mehr als 30 Std. dürfens auch nicht sein.
aber mehr als 30 Std. dürfens auch nicht sein.
28.07.2013 19:09
Das ist nicht unterschiedlich. Das ist überall gleich. Wenn du nur den Mindestsatz bekommst, dann darfst du die bestimmte Summe verdienen und max 30 Std arbeiten. Wenn du zB 500 Euro bekommst und gehst arbeiten, bekommst von der Arbeitsstelle 300 Euro, dann wird dein Elterngeld auf 300 Euro gekürzt.
29.07.2013 12:13
Kala: na da ist dein bauchi aber wieder gewachsen sieht richtig toll aus <3
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