Mütter- und Schwangerenforum

ElterngeldPlus

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shelyra
69197 Beiträge
22.02.2022 15:42
Dein Mann kann die partnerschaftsmonate nehmen. Dann könnt ihr auch parallel Gelder beziehen
Viala2.0
2096 Beiträge
22.02.2022 15:48
Zitat von Dream1992:

Oh man ich hab's kapiert.
Ich dachte immer wenn jemand sagt ich geh zwei Jahre in Elternzeit, dass sie auch 2 Jahre Geld (halbes natürlich) bekommt und nicht nur 22 Monate XD

Danke euch. Mein Rätsel ist gelöst
aber man kann ja zb auch 3 Jahre in Elternzeit gehen... So viel Geld gibt's aber ja nicht
Für die Rente ist die Elternzeit wichtig, für den Arbeitgeber auch... Das Elterngeld ist für die Familienkasse wichtig
Dream1992
1926 Beiträge
22.02.2022 15:54
Zitat von Viala2.0:

Zitat von Dream1992:

Oh man ich hab's kapiert.
Ich dachte immer wenn jemand sagt ich geh zwei Jahre in Elternzeit, dass sie auch 2 Jahre Geld (halbes natürlich) bekommt und nicht nur 22 Monate XD

Danke euch. Mein Rätsel ist gelöst
aber man kann ja zb auch 3 Jahre in Elternzeit gehen... So viel Geld gibt's aber ja nicht
Für die Rente ist die Elternzeit wichtig, für den Arbeitgeber auch... Das Elterngeld ist für die Familienkasse wichtig


Ja stimmt. hast recht ^^
Litschi
1121 Beiträge
22.02.2022 17:44
Zitat von Dream1992:

Zitat von Alaska:

Zitat von Viala2.0:

Zitat von Viala2.0:

24 Monate könntest du nur, wenn ihr nicht zusammen in Elternzeit geht... Also da hat dein Mann dann Geld und du Null
Die ersten 2 Monate müssen Elternzeit sein... Das Elterngeld wird mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Er kein Mutterschutzgeld bekommt, bekommt da Elterngeld.

Ich Pack es nochmal anders hin...
Also das Elterngeld ist eigentlich für 12 Monate gerechnet. Das passt auch. Aber geteilt gehen tatsächlich nur 22 mit Geld. Ja, ist doof, ist unfair, macht finanziell aber kaum Unterschied jetzt letztlich, ob du 12 volle, 24 halbe oder 20 habe und 2 volle hast


Genau, rechnerisch macht es nichts aus.

Deswegen hab ich auch nur ein Jahr das volle Elterngeld bezogen und war das letzte Jahr einfach ohne "Einnahmen" daheim.
Macht letztlich keinen Unterschied, war mir so aber einfach lieber beim ausfüllen.
Das Geld bleibt ja das Gleiche.


Und wie klärst du das dann mit dem AG?
Also ich kann doch ohne Elternzeit nicht von der Arbeit fern bleiben?


Elternzeit ist nicht das Gleiche wie Elterngeld. Du darfst rechtlich 3 Jahre Elternzeit, ich meine in den ersten 8 Jahren? nehmen. Elterngeld muss aber in der ersten Zeit gezahlt werden.
Dream1992
1926 Beiträge
22.02.2022 17:52
Zitat von Litschi:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Alaska:

Zitat von Viala2.0:

...


Genau, rechnerisch macht es nichts aus.

Deswegen hab ich auch nur ein Jahr das volle Elterngeld bezogen und war das letzte Jahr einfach ohne "Einnahmen" daheim.
Macht letztlich keinen Unterschied, war mir so aber einfach lieber beim ausfüllen.
Das Geld bleibt ja das Gleiche.


Und wie klärst du das dann mit dem AG?
Also ich kann doch ohne Elternzeit nicht von der Arbeit fern bleiben?


Elternzeit ist nicht das Gleiche wie Elterngeld. Du darfst rechtlich 3 Jahre Elternzeit, ich meine in den ersten 8 Jahren? nehmen. Elterngeld muss aber in der ersten Zeit gezahlt werden.


Ja dieses Licht ist mir jetzt auch aufgegangen.
Als ich das vorhin meinem Mann erzählt habe, hatte er ebenfalls den selben denkfehler
Mützenmädele
2501 Beiträge
22.02.2022 19:55
Noch lustiger wird's wenn dein Kind zu früh kommt.
Mutterschaftsgeld wird für Lebenswochen berechnet, Elterngeld für Lebensmonaten. Solange du im Mutterschutz bist MUSST du Basis Elterngeld angeben.
Wenn es pünktlich kommt sagen wir am 15.08. (angenommen das wäre dein Entbindungstermin den der Frauenarzt errechnet) beziehst du 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Bis einschließlich 09.10. Der erste Lebensmonat geht bis 14.09 der zweite bis 14.10. also alles gut. (2 Monate Basis Elterngeld während Mutterschutz und 22 EG+)
Kommt dein Kind jetzt aber statt am 15.08. am 09.08. geht der Mutterschutz trotzdem bis 09.10. aber der erste Lebensmonat endet am 08.09. der zweite am 08.10. der Mutterschutz aber bis einschließlich 09.10. und man MUSS für die Lebensmonaten in denen man Mutterschutzleistungen bezieht Basis Elterngeld wählen. Somit musst du wegen einem Tag noch den ganzen dritten Lebensmonat Basis EG wählen. Führt zu 3 Monaten Basis Elterngeld und 21 EG+ Monaten.
(So war's nämlich bei mir nur dass VET der 15.03 letztes Jahr war und er schon am 28.02. kam)

Und ganz stimmt es nicht, dass es gar keinen Unterschied macht ob ein Jahr Basis Elterngeld oder eben 2/3Basis EG und 21/22 Monate EG+. In dem Moment, wo du arbeitest wird im Basis Elterngeld gekürzt. Beim EG + hast du einen Betrag den du verdienen darfst ohne dass Leistungen gekürzt werden. Da ich die komplette Zeit ab nach Mutterschutz meinen Minijob wieder gemacht habe hab ich mich für EG+ entschieden.
Solltest du also vor haben in dem ersten Jahr was dazu zu verdienen ist EG+ die bessere Wahl. Wenn nicht, dann ist es egal.
Dream1992
1926 Beiträge
22.02.2022 20:13
Zitat von Mützenmädele:

Noch lustiger wird's wenn dein Kind zu früh kommt.
Mutterschaftsgeld wird für Lebenswochen berechnet, Elterngeld für Lebensmonaten. Solange du im Mutterschutz bist MUSST du Basis Elterngeld angeben.
Wenn es pünktlich kommt sagen wir am 15.08. (angenommen das wäre dein Entbindungstermin den der Frauenarzt errechnet) beziehst du 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Bis einschließlich 09.10. Der erste Lebensmonat geht bis 14.09 der zweite bis 14.10. also alles gut. (2 Monate Basis Elterngeld während Mutterschutz und 22 EG+)
Kommt dein Kind jetzt aber statt am 15.08. am 09.08. geht der Mutterschutz trotzdem bis 09.10. aber der erste Lebensmonat endet am 08.09. der zweite am 08.10. der Mutterschutz aber bis einschließlich 09.10. und man MUSS für die Lebensmonaten in denen man Mutterschutzleistungen bezieht Basis Elterngeld wählen. Somit musst du wegen einem Tag noch den ganzen dritten Lebensmonat Basis EG wählen. Führt zu 3 Monaten Basis Elterngeld und 21 EG+ Monaten.
(So war's nämlich bei mir nur dass VET der 15.03 letztes Jahr war und er schon am 28.02. kam)

Und ganz stimmt es nicht, dass es gar keinen Unterschied macht ob ein Jahr Basis Elterngeld oder eben 2/3Basis EG und 21/22 Monate EG+. In dem Moment, wo du arbeitest wird im Basis Elterngeld gekürzt. Beim EG + hast du einen Betrag den du verdienen darfst ohne dass Leistungen gekürzt werden. Da ich die komplette Zeit ab nach Mutterschutz meinen Minijob wieder gemacht habe hab ich mich für EG+ entschieden.
Solltest du also vor haben in dem ersten Jahr was dazu zu verdienen ist EG+ die bessere Wahl. Wenn nicht, dann ist es egal.


Genau also im ersten Jahr werde ich nichts dazu verdienen. Soll nicht blöd klingen aber; wir brauchen das Geld ehrlich gesagt nicht so dringend.
Mir geht es eher um die Zeit mit dem/der Kleinen Zuhause.
ich werde also ein Jahr Basiselterngeld nehmen: Und dann ist es ja egal wann es kommt. So oder so bin ich ab Geburt dann 1 Jahr bezahlt und ein Jahr "unbezahlt" Zuhause
Mützenmädele
2501 Beiträge
22.02.2022 20:53
Zitat von Dream1992:

Zitat von Mützenmädele:

Noch lustiger wird's wenn dein Kind zu früh kommt.
Mutterschaftsgeld wird für Lebenswochen berechnet, Elterngeld für Lebensmonaten. Solange du im Mutterschutz bist MUSST du Basis Elterngeld angeben.
Wenn es pünktlich kommt sagen wir am 15.08. (angenommen das wäre dein Entbindungstermin den der Frauenarzt errechnet) beziehst du 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Bis einschließlich 09.10. Der erste Lebensmonat geht bis 14.09 der zweite bis 14.10. also alles gut. (2 Monate Basis Elterngeld während Mutterschutz und 22 EG+)
Kommt dein Kind jetzt aber statt am 15.08. am 09.08. geht der Mutterschutz trotzdem bis 09.10. aber der erste Lebensmonat endet am 08.09. der zweite am 08.10. der Mutterschutz aber bis einschließlich 09.10. und man MUSS für die Lebensmonaten in denen man Mutterschutzleistungen bezieht Basis Elterngeld wählen. Somit musst du wegen einem Tag noch den ganzen dritten Lebensmonat Basis EG wählen. Führt zu 3 Monaten Basis Elterngeld und 21 EG+ Monaten.
(So war's nämlich bei mir nur dass VET der 15.03 letztes Jahr war und er schon am 28.02. kam)

Und ganz stimmt es nicht, dass es gar keinen Unterschied macht ob ein Jahr Basis Elterngeld oder eben 2/3Basis EG und 21/22 Monate EG+. In dem Moment, wo du arbeitest wird im Basis Elterngeld gekürzt. Beim EG + hast du einen Betrag den du verdienen darfst ohne dass Leistungen gekürzt werden. Da ich die komplette Zeit ab nach Mutterschutz meinen Minijob wieder gemacht habe hab ich mich für EG+ entschieden.
Solltest du also vor haben in dem ersten Jahr was dazu zu verdienen ist EG+ die bessere Wahl. Wenn nicht, dann ist es egal.


Genau also im ersten Jahr werde ich nichts dazu verdienen. Soll nicht blöd klingen aber; wir brauchen das Geld ehrlich gesagt nicht so dringend.
Mir geht es eher um die Zeit mit dem/der Kleinen Zuhause.
ich werde also ein Jahr Basiselterngeld nehmen: Und dann ist es ja egal wann es kommt. So oder so bin ich ab Geburt dann 1 Jahr bezahlt und ein Jahr "unbezahlt" Zuhause

Dann ist es egal ja!
Ich hab den Minijob auch hauptsächlich weiter gemacht, weil ich es so gerne mache und damit sich mein Chef niemand anderen sucht, weil der Stundenlohn so gut ist, das bekomm ich nirgends sonst für eine Arbeit die mir Freude macht
Dream1992
1926 Beiträge
23.02.2022 09:30
Zitat von Mützenmädele:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Mützenmädele:

Noch lustiger wird's wenn dein Kind zu früh kommt.
Mutterschaftsgeld wird für Lebenswochen berechnet, Elterngeld für Lebensmonaten. Solange du im Mutterschutz bist MUSST du Basis Elterngeld angeben.
Wenn es pünktlich kommt sagen wir am 15.08. (angenommen das wäre dein Entbindungstermin den der Frauenarzt errechnet) beziehst du 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Bis einschließlich 09.10. Der erste Lebensmonat geht bis 14.09 der zweite bis 14.10. also alles gut. (2 Monate Basis Elterngeld während Mutterschutz und 22 EG+)
Kommt dein Kind jetzt aber statt am 15.08. am 09.08. geht der Mutterschutz trotzdem bis 09.10. aber der erste Lebensmonat endet am 08.09. der zweite am 08.10. der Mutterschutz aber bis einschließlich 09.10. und man MUSS für die Lebensmonaten in denen man Mutterschutzleistungen bezieht Basis Elterngeld wählen. Somit musst du wegen einem Tag noch den ganzen dritten Lebensmonat Basis EG wählen. Führt zu 3 Monaten Basis Elterngeld und 21 EG+ Monaten.
(So war's nämlich bei mir nur dass VET der 15.03 letztes Jahr war und er schon am 28.02. kam)

Und ganz stimmt es nicht, dass es gar keinen Unterschied macht ob ein Jahr Basis Elterngeld oder eben 2/3Basis EG und 21/22 Monate EG+. In dem Moment, wo du arbeitest wird im Basis Elterngeld gekürzt. Beim EG + hast du einen Betrag den du verdienen darfst ohne dass Leistungen gekürzt werden. Da ich die komplette Zeit ab nach Mutterschutz meinen Minijob wieder gemacht habe hab ich mich für EG+ entschieden.
Solltest du also vor haben in dem ersten Jahr was dazu zu verdienen ist EG+ die bessere Wahl. Wenn nicht, dann ist es egal.


Genau also im ersten Jahr werde ich nichts dazu verdienen. Soll nicht blöd klingen aber; wir brauchen das Geld ehrlich gesagt nicht so dringend.
Mir geht es eher um die Zeit mit dem/der Kleinen Zuhause.
ich werde also ein Jahr Basiselterngeld nehmen: Und dann ist es ja egal wann es kommt. So oder so bin ich ab Geburt dann 1 Jahr bezahlt und ein Jahr "unbezahlt" Zuhause

Dann ist es egal ja!
Ich hab den Minijob auch hauptsächlich weiter gemacht, weil ich es so gerne mache und damit sich mein Chef niemand anderen sucht, weil der Stundenlohn so gut ist, das bekomm ich nirgends sonst für eine Arbeit die mir Freude macht


Ja verständlich
Da ich einen Festvertrag hab bin ich da auf der sicheren Seite zumal ich meinen Job hasse
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