Mütter- und Schwangerenforum

Die Geburt - Verdienstausfall beim Mann

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Halessia
4118 Beiträge
06.04.2016 16:11
Der Mann kann nur dann als Haushaltshilfe fungieren, wenn nachgewiesen wird, dass er nicht freinehmen darf.

Konkret heißt das, dass eine Bescheinigung vom Arbeitgeber erforderlich ist, dass er keinen Urlaub bekommt. Dann muss er sagen "ok, aber ich werde als Haushaltshilfe gebraucht". In diesem Fall ersetzen die meisten KK den Verdienstausfall, aber auch nicht in unbegrenzter Höhe. Sonst würden sie dir nämlich einfach eine Haushaltshilfe suchen, die billiger ist. Wenn du Pech hast, bekommt er nur den Mindestlohn.

Warum nimmt er sich nicht einfach Urlaub?

Edit: und der Zeitraum ist davon abhängig, wie lange du "außer Gefecht" bist. Bei einer ambulanten spontanen Geburt ist der Nachweis diesbezüglich natürlich schwieriger als bei einem Kaiserschnitt.
Pusteblume13
20311 Beiträge
06.04.2016 16:16
Also mein Mann hätte können während der Schwangerschaft und nach der Geburt als Haushalthilfe über die KK zuhause bleiben. Dies hat aber dann in unserem Fall Oma gemacht und wurde dann über die KK bezahlt.

Ich würde mal bei deiner KK nachfragen
shelyra
69203 Beiträge
06.04.2016 18:22
warum nimmt dein mann nicht alternativ elterngeldmonate die ihm zustehen? so hätte er geld, keine probleme mit dem ag wegen freistellung und wäre zuhause zum helfen.

meine kk würde zwar einer haushaltshifle zustimmen, aber das war für höchstens 2 wochen nach geburt (bei einer normalen spontanen). und auch der verdienstausfall vom mann würde nicht zu 100% erstattet
daher ahben wir darauf verzichtet und mein mann aht einfach 1 woche urlaub genommen.
krümelchen007
5058 Beiträge
06.04.2016 18:29
Weil halt nicht jeder ag das so gerne sieht mit der Elternzeit des Mannes. Auch wenn es einem zusteht und auch ein gutes recht ist wird das nicht überall gerne gesehen.
Wenn z.b. ein kleiner Betrieb mit maximal 5-6 Angestellten ist ist es für den ag schon krass wenn ein Mitarbeiter 1-2monate ausfällt als wenn es ein tausend mann Betrieb ist.

Klar kann er ne Woche Urlaub nehmen aber wieso sollte er den verballern wenn man vielleicht was gestellt bekommt? Deswegen fragte ich ja ob es sowas gibt, kann ja sein.
.
06.04.2016 21:53
Zitat von markusmami:

Zitat von Engelchen1711:

Klär das am besten mit deiner KK, bei unserer KK dürfte mein Mann
nämlich zb nicht als Haushaltshilfe zu Hause bleiben. Kommt auf die
KK drauf an...
Interessiert mich - warum denn nicht- welche Gründe haben die angegeben?
weil sie davon ausgehen das der Ehemann das ja auch einfach so machen kann.
(ist ja nicht so das man Rechnungen zu bezahlen hat)

Genauso darf es keine nahe Verwandte sein (darf in der RVNr nicht den
gleichen Buchstaben haben, versteh einer, könnte ja auch anders heißen
aber eben mit dem gleichen Buchstaben anfangen *.* Müller und Maier zb).
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