Mütter- und Schwangerenforum

bv... eure berichte xD

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Anonym 136717
5 Beiträge
02.11.2012 10:03
gleich zum thema....
ich berichte anonym weil es ja immer sein kann das sich jmd hier rumtreibt der mich kennt usw...

ich arbeite in der altenpflege und hatte meiner chefin gleich gesagt das ich schwanger war... vlt war das die vierte, fünfte woche... es ist wichtig dies gleich zu sagen, da man gefahrenquellen wie schwer heben und blutzucker messen und insulinspritzen gleich meiden kann... dann sagte meine chefin 2 tage vor meinem fa termin doch tatsächlich "ich müsste sie gar nicht berücksichtigen, wenn ich keinen bescheid habe, sie könnte ja nur ihre vorteile daraus ziehen!!" das hatte mich so mitgenommen, so eine frechheit!! hab 2 tage fast nur geheult, bin grad eh nah am wasser gebaut... 2 tage später hatte ich den bescheid.... die ersten 2-3 monate also bis vor 1-2 wochen gings mir schlecht... musste mich oft übergeben, war schnell müde usw... da sagte meine chefin " ja ihre schwangerschaft ist ja sowieso was anderes!!!"
eh bei mir brennen alle sicherungen durch... nächste woche hab ich nen termin und werde bv anstreben, das brauch ich mir nicht geben, jede schwangerschaft ist doch individuell!! hab manchmal auf der arbeit so stress das mir der bauch weh tut da kamen noch andere sprüche,,, hab mich beim mutterschutzbund informiert und hab alles erzählt, der is am telefon ausgerastet und wollte vorbeikommen wenn ich ihm die adresse gesagt hätte!!!

was sagt ihr!?
das muss ich mir doch nicht geben!!!
drückt mir die daumen!
galeria23
1118 Beiträge
02.11.2012 10:17
puh , das ist ja krass..... Ohweiaaaaa..

Also ich selbst arbeite auch in der altenpflege. (vollzeit als altenpflegefachkraft)
habe meinem arbeitgeber in der 6.ssw von meiner schwangerschaft erzählt, da es bei uns pflicht ist, es mitzuteilen sobald wir es wissen und vom arzt bestätigt haben. Habe mein attest dann abgegeben und sofort ein BV von meiner Chefin ausgesprochen bekommen.. da gab es überhaupt keine probleme..musste dann so ein zettel unterschreiben, dass es aufgrund der schwangerschaft keine geeignete Tätigkeit für mich mehr gibt und somit war es dann mein letzter arbeitstag dort.
nichtmal auf büroarbeiten zu übernehmen (dokus bearbeiten, Pflegeplanungen ETC. schreiben) ließ sie sich ein.

ohje, wenn ich das so bei dir höre, und das was deine chefin so für sprüche reißt, kann ich echt nur mit dem kopf schütteln. sowas muss sich kein mensch bieten lasssen, weder schwangere, noch unschschwangere.

ich wünsche dir dennoch alles gute..
...Teufelchen...
2672 Beiträge
02.11.2012 10:18
Also man sagt ja wenn das wohl der Mutter sowie das des ungeborenen gefährdet ist dann ist ein bv gerechtfertigt. In der Pflege sowieso unabdingbar denke ich!

Ich hatte eins weil ich mit Zwillingen schwanger in der gastro gearbeitet hab und mir eine Tätigkeit im Büro haette anbieten mussen(was bei uns machbar wäre) aber mein Chef sich quer gestellt hat und mir Sprüche wie: "wir machen doch solange fertig bis du dein Kind verlierst" bin völlig aufgelöst (9ssw) zum Fa und die hat mir Sofort eines ausgestellt bis zum MuSchu
02.11.2012 10:19
Würde ich auch nicht gut finden...aber meine FA stellt zb keine BV nur in Berufen wo sie weiß das es gefährlich ist. Anderfe Berufe müsste der Arbeitgeber eine BV ausschreiben, weiß nicht wie das bei dir ist
...Teufelchen...
2672 Beiträge
02.11.2012 10:24
Ein Beschäftigungsverbot setzt dagegen voraus, dass die Schwangere gesund ist und arbeiten könnte, die Arbeitsbedingungen aber für die Schwangerschaft schädlich oder riskant sind.

dass ein Beschäftigungsverbot bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Mehrlingsschwangerschaft) durch einen Arbeitsmediziner ausgestellt werden sollte, wenn der Arbeitgeber dies nicht selber ausspricht.

Das Beschäftigungsverbot hat für die Krankenkassen einen wesentlichen Vorteil gegenüber der AU. Die Entgeldfortzahlung nach §3 EFZG (Entgeldfortzahlungs-gesetz) belastet die Krankenkasse finanziell, das Beschäftigungsverbot belastet den Arbeitgeber, sofern er die Arbeitnehmerin nicht entsprechend versichert hat. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund der häufig pauschalen Anfrage der Krankenkassen. Denn häufig machen sich weder der Arzt, der dann das Beschäftigungsverbot ausstellt, noch die Patientin Gedanken darüber, dass es sich bei einer Falschausstellung des Beschäftigungsverbotes um einen gesetzeswidrigen Vorgang handelt. Der Schaden kann sowohl für den Arzt, als auch für den Patienten darin liegen, dass möglicherweise der vom Arbeitsgeber bezahlte Lohn komplett zurückgezahlt werden muss.

Folgende höchstrichterliche Rechtsprechungen liegen mir zu diesem Thema vor:

- Bundsarbeitsgericht (BAG) Urteil vom 14.11.1984, AZ: 5 AZR 394/82:

Eine normale Schwangerschaft ist keine Krankheit. Eine Schwangerschaft mit nicht normalem Verlauf, bei der außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Beschwerden oder sonstige krankhafte Störungen auftreten, stellt eine Krankheit dar.

Fazit: bei krankhaften Zuständen in der Schwangerschaft muss eine Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden und kein Beschäftigungsverbot.

- BAG, Urteil vom 22.3.1995, AZ: 5 AZR 874/93:

Ist die werdende Mutter arbeitsunfähig krank, so löst ein für den selben Zeitraum angeordnetes Beschäftigungsverbot nach §3 Abs 1 MuSchG keinen Anspruch auf Mutterschaftslohn nach § 11 Abs 1 MuSchG aus.

Fazit: die Arbeitsunfähigkeit hat immer Vorrang vor dem Beschäftigungsverbot

- BAG, Urteil vom 5.7.1995, AZ: 5 AZR 135/94:

Stellt der Arzt Beschwerden fest, die auf der Schwangerschaft beruhen, so hat er zu prüfen und aus ärztlicher Sicht zu entscheiden, ob die schwangere Frau Frau wegen eintretender Komplikationen arbeitsunfähig erkrankt ist oder ob im Falle, dass keine Krankheit vorliegt, zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Mutter und Kind ein Beschäftigungsverbot geboten ist (§ 3 MuSchG). Dabei steht dem Arzt ein Ermessensspielraum zu.

Fazit: Ein Beschäftigungsverbot kann nur erteilt werden, wenn keine Krankheit vorliegt. Nur dann steht dem Arzt ein Ermessenspielraum in Bezug auf ein Beschäftigungsverbot zu.

- BAG, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 5.7.1995, DB 1995 2480, BSG (Bundessozialgericht), Urteil vom 17.4.1991, 1642

Arbeitsunfähigkeit liegt nicht nur dann vor, wenn ein Krankheitszustand Arbeit ausschließt, sondern auch dann, wenn die Arbeit mit der Gefahr der Verschlimmerung der Krankheit verbunden ist.

Fazit: auch die Möglichkeit der Verschlimmerung einer Krankheit (z.B. vorzeitige Wehen) durch die Arbeit verursacht eine Arbeitsunfähigkeit und kein Beschäftigungsverbot. In diesem Punkt versuchen die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeit durch die Anfrage eines Beschäftigungsverbotes auszuhebeln. Nach der ständigen Rechtsprechung ein gesetzeswidriges Vorgehen.

- BSGE 57, 227f = SozR 2200 §182 Nr 96 (Schulin/Kummer), Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1: Krankenversicherungsrecht, 1994, § 20 RdNr 50 mwN

Ist die schwangere Arbeitnehmerin arbeitsunfähig erkrankt, allein oder zusätzlich zu schwangerschaftsbedingten Beschwerden, erhält sie Entgeldfortzahlung nach § 3 EGFG. Ist der Entgeldfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach 6 Wochen erschöpft, ist die schwangere Arbeitnehmerin allein auf Leistungen der Krankenversicherung (§ 44 SGB V) verwiesen, falls sie weiterhin arbeitsunfähig krankt ist. Das Beschäftigungsverbot (§ 3 Abs 1 MuSchG) und der Mutterschutzlohn (§ 11 Abs 1 MuSchG) treten nicht deshalb an die Stelle der Zahlungs-Leistungen der Krankenversicherung, weil die Entgeldfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erschöpft ist.

Fazit: statt der Zahlung durch die Krankenkasse kann nicht einfach ein Beschäftigungsverbot (Fortzahlung des Arbeitslohnes durch den Arbeitgeber) gestellt werden. Auch hier versuchen die Krankenkassen Einfluss zu nehmen, da sie natürlich die Zahlungen einsparen wollen, von Gesetzeswegen aber zu diesen verpflichtet sind.

Ein fälschlicherweise ausgestelltes Beschäftigungsverbot kann für Sie mit massiven finanziellen Nachteilen verbunden sein (u.a. Rückzahlung des Gehalts an den Arbeitgeber).
bambina_1990
16691 Beiträge
02.11.2012 10:25
bei mir war es auch ganz schlimm die haben mich gemobbt usw sie wollten mich raus haben und haben mir nur die schweren sachen gegeben mit der begründung schwangerschafts ist keine krankheit.....hab 8 wochen lang solche probleme wegen der arbeit gehabt also gesundheitlich inklusive plazenta ablösung durch den stress das ich immer wieder zum fa bin und sie drauf angesprochen hab das es nicht mehr geht jetzt bin ich seit zwei wochen zu hause und hab bis zum muschu ein bv .ach und ich arbeite im verkauf
02.11.2012 10:28
Ich arbeite auch im Altenheim...da war es auch krass. Musste laufend einspringen, arbeiten für zwei übernehmen und schwere kisten schieben, weil die anderen sich zu wein waren. Das Ende vom Lied? Blutungen in der 5ten Woche....4 Wochen Krankenschein...worauf meine Kollegen dann meinten ich wäre ein Kamaradenschwein, hat mich fertig gemacht. habs bis zum 6ten Monat geschafft dann wollte mein Chef eine BV
Anonym 136717
5 Beiträge
02.11.2012 10:36
ich habe eine gefährdung für eine schwangerschaftsvergiftung... das weiss ich seit montag... bv wird in der altenpflege oft sofort ausgeschrieben... das heisst nicht das ich kein bock hab zu arbeiten, aber nicht unter diesen bedingungen!!!!
SmackSmash
149 Beiträge
02.11.2012 10:38
Ich bin seit dem 3. Monat im BV...
Bis dahin hab ich auf einer operativen Station im KH gearbeitet, wo wir grundsätzlich unterbesetzt waren.
Ich musste Betten schieben, schwerer heben als erlaubt und bin mit verdammt hohem Puls in den Feierabend gegangen
Meine FA war der Meinung das mein Arbeitgeber mir einen anderen Arbeitsplatz anbieten muss, ansonsten Berufsverbot...
Die PDL wollte mir nix anderes anbieten, weil der Stress ja auf allen Stationen im Haus dazu gehört... ich solle mir ne schöne ss machen und ein gesundes Kind zur Welt bringen
Mein BV muss ich mir allerdings alle 4 Wochen neu von der FA ausstellen lassen, obwohl ich von anderen Schwangeren gehört hab die es gleich für die ganze ss ausgestellt bekommen haben
02.11.2012 10:40
Huhu, arbeite auch in der Pflege, war bei 4+6 bei Chefin, gab sofort ein BV.
Selbst unsere Bürokräfte müssen ab Bekanntgabe der SS ins BV!!
02.11.2012 10:40
Zitat von Anonym 136717:

ich habe eine gefährdung für eine schwangerschaftsvergiftung... das weiss ich seit montag... bv wird in der altenpflege oft sofort ausgeschrieben... das heisst nicht das ich kein bock hab zu arbeiten, aber nicht unter diesen bedingungen!!!!


echt ? Bei uns arbeiten die schwangeren altenpfleger bis zum ende
...Teufelchen...
2672 Beiträge
02.11.2012 10:41
Zitat von Anonym 136717:

ich habe eine gefährdung für eine schwangerschaftsvergiftung... das weiss ich seit montag... bv wird in der altenpflege oft sofort ausgeschrieben... das heisst nicht das ich kein bock hab zu arbeiten, aber nicht unter diesen bedingungen!!!!


Du hast eine Gefährdung für eine ss-Vergiftung. Wie das denn? Welche Woche bist du?
SaschasEngel09
797 Beiträge
02.11.2012 10:48
Bin seit der 28.ssw im Beschäftigungsverbot. Arbeiten tu ich in einer Arztpraxis. Bei mir schlug es meine Chefin sogar selbst vor, in BV zu gehen, da ja die Infektzeit losging. Und so bin ich noch am gleichen Tag zu meiner FÄ und die stellte mir dann das nötige Formular aus. Seitdem bin ich nun Zuhause und kann die restliche Schwangerschaft noch genießen und Stress.
Anonym 136717
5 Beiträge
02.11.2012 10:52
Zitat von ...Teufelchen...:

Zitat von Anonym 136717:

ich habe eine gefährdung für eine schwangerschaftsvergiftung... das weiss ich seit montag... bv wird in der altenpflege oft sofort ausgeschrieben... das heisst nicht das ich kein bock hab zu arbeiten, aber nicht unter diesen bedingungen!!!!


Du hast eine Gefährdung für eine ss-Vergiftung. Wie das denn? Welche Woche bist du?


in der 14ten... ja das hat was mit den gefäßen in meiner gebärmutter zu tun war bei einer besonderen untersuchung wo man alles im bauch gecheckt hat und am kind....
...Teufelchen...
2672 Beiträge
02.11.2012 11:07
Zitat von Anonym 136717:

Zitat von ...Teufelchen...:

Zitat von Anonym 136717:

ich habe eine gefährdung für eine schwangerschaftsvergiftung... das weiss ich seit montag... bv wird in der altenpflege oft sofort ausgeschrieben... das heisst nicht das ich kein bock hab zu arbeiten, aber nicht unter diesen bedingungen!!!!


Du hast eine Gefährdung für eine ss-Vergiftung. Wie das denn? Welche Woche bist du?


in der 14ten... ja das hat was mit den gefäßen in meiner gebärmutter zu tun war bei einer besonderen untersuchung wo man alles im bauch gecheckt hat und am kind....


I h dacht das kommt von zu stärken Wassereinlagerungen
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