Alg1, 6.monat schwanger und elterngeld
01.01.2015 21:59
Klar das weis ich nur hat es mich selbst sehr gewundert da ich schon einmal 2 Monate arbeitslos war und total zubombadiert wurde.
Und bisher noch gar nichts kam.
Aber ich bewerbe mich auch momentan um stellen nur natürlich in der Schwangerschaft echt doof...
Und bisher noch gar nichts kam.
Aber ich bewerbe mich auch momentan um stellen nur natürlich in der Schwangerschaft echt doof...
01.01.2015 22:08
Zitat von Anonym 177300:
Also momentan bekomme ich ja auch alg1 und bekomme seltsamerweise gar keine stellen zu gesendet oder so.
Ob das mit der Schwangerschaft zusammen hängt?
Hier mal die Daten Kaltmiete 400€ wärmere 680€
Mit Kind dann 3 Personen ich 20 er 25.
Das doofe ist halt, dass du nach der Schwangerschaft nachweisen musst, dass dein Kind betreut wird. Du müsstest es also direkt betreuen lassen (mit Glück wird wohl manchmal auch akzeptiert, dass die Oma aufs Kind aufpasst). Also wenn du nicht wirklich bereit bist zu arbeiten, macht es keinen Sinn wenn du es mit dem ALG I probierst. 1. ist es dafür nicht gedacht und 2. machst du dir damit nur Ärger.
01.01.2015 22:17
Zitat von Anonym 177300:
Also momentan bekomme ich ja auch alg1 und bekomme seltsamerweise gar keine stellen zu gesendet oder so.
Ob das mit der Schwangerschaft zusammen hängt?
Hier mal die Daten Kaltmiete 400€ wärmere 680€
Mit Kind dann 3 Personen ich 20 er 25.
Also 680€ warmmiete, du und dein freund sind 20 und 25 oder wie? Wie alt ist euer Kind was schon da ist? Welche Ssw bist du?
01.01.2015 22:35
Ich hab Grad ein ähnliches Problem. Bei mir läuft der befristete Arbeitsvertrag pünktlich zur Mutterschaft aus. Mir wurde vom Arbeitsamt gesagt das sie nicht für mich zuständig sind wenn ich Elternzeit nehme. Ich bekomme dann wohl Elterngeld und könnte den dann mit Geld vom Jobcenter aufstocken. Hab vor ein paar Tagen im Servicecenter vom Jobcenter angerufen und die schicken alle Unterlagen zu.Ich würde es an deiner Stelle auch da probieren. Einen Anspruch auf Erstattung hättest vielleicht auch gleich noch.
01.01.2015 22:41
Ach stop ich bin 21
hatte ja geb.
Mein Mann ist 25.
Wr haben noch kein Kind damit meinte ich dann das was auf die Welt kommt. Ich bin wenn ich richtig gerechnet habe 25. Woche.
Also ich möchte nach der Mutterschaftsbeihilfe sprich die 2 Monate nach der Geburt gerne wieder arbeiten. Aufpassen würde in der zeit mein Mann und mein Vater.
Allerdings möchte ich nur Teilzeit arbeiten. De frage ist ob ich etwas finde...
Dies möchte ich aber erst dann entscheiden wenn der kleine auf der Welt ist.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/1.gif)
Mein Mann ist 25.
Wr haben noch kein Kind damit meinte ich dann das was auf die Welt kommt. Ich bin wenn ich richtig gerechnet habe 25. Woche.
Also ich möchte nach der Mutterschaftsbeihilfe sprich die 2 Monate nach der Geburt gerne wieder arbeiten. Aufpassen würde in der zeit mein Mann und mein Vater.
Allerdings möchte ich nur Teilzeit arbeiten. De frage ist ob ich etwas finde...
Dies möchte ich aber erst dann entscheiden wenn der kleine auf der Welt ist.
01.01.2015 23:39
Also ich rechne mal den ungefähren Anspruch vor:
Alg2 für Paare: 2x 360 €+ ein Baby 234 € + ein Jahr die komplette Miete 680 € = 1634 € ist das was man ohne anderes Einkommen vom Jobcenter kriegen würde in eurem Fall. Aber ihr habt ja wenn das Baby da ist Kindergeld als Einkommen...und das von deinem Mann. also 1300 € von deinem Freund vom Anspruch abziehen...vorher zieht man noch einen 100 € Freibetrag ab + 30 Versicherungspauschale sodass von 1300 € von deinem Freund nur 1170 € angerechnet werden. Heißt: 1634 -1170 = 464 € - 184€ Kindergeld = 280 € Anspruch vom Jobcenter. ..das ist ungefähr der Wert, den ihr bekommen würdet
Alg2 für Paare: 2x 360 €+ ein Baby 234 € + ein Jahr die komplette Miete 680 € = 1634 € ist das was man ohne anderes Einkommen vom Jobcenter kriegen würde in eurem Fall. Aber ihr habt ja wenn das Baby da ist Kindergeld als Einkommen...und das von deinem Mann. also 1300 € von deinem Freund vom Anspruch abziehen...vorher zieht man noch einen 100 € Freibetrag ab + 30 Versicherungspauschale sodass von 1300 € von deinem Freund nur 1170 € angerechnet werden. Heißt: 1634 -1170 = 464 € - 184€ Kindergeld = 280 € Anspruch vom Jobcenter. ..das ist ungefähr der Wert, den ihr bekommen würdet
01.01.2015 23:42
Zitat von Anonym 177300:
Ach stop ich bin 21hatte ja geb.
Mein Mann ist 25.
Wr haben noch kein Kind damit meinte ich dann das was auf die Welt kommt. Ich bin wenn ich richtig gerechnet habe 25. Woche.
Also ich möchte nach der Mutterschaftsbeihilfe sprich die 2 Monate nach der Geburt gerne wieder arbeiten. Aufpassen würde in der zeit mein Mann und mein Vater.
Allerdings möchte ich nur Teilzeit arbeiten. De frage ist ob ich etwas finde...
Dies möchte ich aber erst dann entscheiden wenn der kleine auf der Welt ist.
Ok wie jetzt? Also nimmst nicht du Elternzeit sondern dein Mann? Also du müsstest jetzt genau erklären wie der plan ist?! Weil wenn er elternzeit nimmt bekommt er ja mehr als 300 euro...denke mal über das doppelte
01.01.2015 23:46
Zitat von Anni-Mausi:
Zitat von Anonym 177300:
Ach stop ich bin 21hatte ja geb.
Mein Mann ist 25.
Wr haben noch kein Kind damit meinte ich dann das was auf die Welt kommt. Ich bin wenn ich richtig gerechnet habe 25. Woche.
Also ich möchte nach der Mutterschaftsbeihilfe sprich die 2 Monate nach der Geburt gerne wieder arbeiten. Aufpassen würde in der zeit mein Mann und mein Vater.
Allerdings möchte ich nur Teilzeit arbeiten. De frage ist ob ich etwas finde...
Dies möchte ich aber erst dann entscheiden wenn der kleine auf der Welt ist.
Ok wie jetzt? Also nimmst nicht du Elternzeit sondern dein Mann?
Mein Mann geht normal arbeiten.
Ich möchte wenn es klappt nach den 2 Monaten mutterschaftsgeld Teilzeit arbeiten. Je nach Schicht heist das dann mein Mann passt auf den kleinen auf oder mein Vater.
Geht das so? Sicher oder?
01.01.2015 23:50
Wenn ich bspw früh arbeite passt mein Vater auf den kleinen auf und wenn ich spät arbeite mein Mann. So wäre die Planung wenn ich einen teilzeitjob finde.
Wenn ich keinen teilzeitjob finde wovon ich erst mal ausgehe müsste ich natürlich wissen und schauen was mir zusteht. Vollzeitjib finde ich ungelernt hier in der Gegend gar nicht... Leider.
Wenn ich keinen teilzeitjob finde wovon ich erst mal ausgehe müsste ich natürlich wissen und schauen was mir zusteht. Vollzeitjib finde ich ungelernt hier in der Gegend gar nicht... Leider.
01.01.2015 23:57
Ich danke euch allen schon mal für die Antworten. Und danke Anni das du dir diese Mühe machst!
02.01.2015 00:12
Zitat von Anonym 177300:
Ich danke euch allen schon mal für die Antworten. Und danke Anni das du dir diese Mühe machst!
Bitte, bitte mache ich doch gern^^ also wenn du Teilzeit arbeiten gehst dann denke ich wird kein Anspruch auf Alg2 bestehen. Dann kannst du ja meine Rechnung nehmen und dann weißt du es...je nachdem wie dein Einkommen ist, ob es klappen könnte mit dem Anspruch Alg2 oder nicht. Aber ansonsten habt ihr Anspruch. Du wolltest ja jetzt nur wissen, wie es nach der Geburt ist oder auch jetzt?
02.01.2015 00:22
Jetzt momentan bekomme ich ja ganz normal alg1.
Bis kurz vor der Geburt dann gibt es ja muttschaftsgeld. Und 2 Monate nach der Geburt dann Elterngeld richtig?
Bis kurz vor der Geburt dann gibt es ja muttschaftsgeld. Und 2 Monate nach der Geburt dann Elterngeld richtig?
02.01.2015 11:40
Zitat von Anonym 177300:
Jetzt momentan bekomme ich ja ganz normal alg1.
Bis kurz vor der Geburt dann gibt es ja muttschaftsgeld. Und 2 Monate nach der Geburt dann Elterngeld richtig?
Richtig. Bekommst du denn genug Alg1 weil sonst könntest du jetzt schon beim Jobcenter Ansprüche geltend machen
02.01.2015 11:46
Zitat von Anni-Mausi:
Also ich rechne mal den ungefähren Anspruch vor:
Alg2 für Paare: 2x 360 €+ ein Baby 234 € + ein Jahr die komplette Miete 680 € = 1634 € ist das was man ohne anderes Einkommen vom Jobcenter kriegen würde in eurem Fall. Aber ihr habt ja wenn das Baby da ist Kindergeld als Einkommen...und das von deinem Mann. also 1300 € von deinem Freund vom Anspruch abziehen...vorher zieht man noch einen 100 € Freibetrag ab + 30 Versicherungspauschale sodass von 1300 € von deinem Freund nur 1170 € angerechnet werden. Heißt: 1634 -1170 = 464 € - 184€ Kindergeld = 280 € Anspruch vom Jobcenter. ..das ist ungefähr der Wert, den ihr bekommen würdet
aber die 300 euro elterngeld werden doch beim alg 2 auch mit als einkommen gerechet oder irre ich mich jetzt? demzufolge hätte sie mit elterngeld keinen anspruch oder?
02.01.2015 13:03
Nancy soweit ich weis wird elterngeld nur angerechnet wenn es über dem Mindestsatz ist.
Anni: sagen wir mal so es reicht um alle Rechnungen zu zahlen.
Also Schulden machen wir durch das Recht geringe alg1 nicht aber jeder Cent muss 10mal umgedreht werden..
Anni: sagen wir mal so es reicht um alle Rechnungen zu zahlen.
Also Schulden machen wir durch das Recht geringe alg1 nicht aber jeder Cent muss 10mal umgedreht werden..
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