Mütter- und Schwangerenforum

schulden und jugendamt

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STMS2012
254 Beiträge
07.10.2014 18:08
Zitat von Aurora40:

wenn Du es bezahlt hast,kannste gar nichts mehr machen,das einziege,Dich erkundigen wann diese Bestellung erfolgte und die Daten unter der die Bestellung erfolgte.

Meinst dubdenn ich muss Angst haben dass sie sie mir abnehmen

Die waren ja gestern da und haben gesheen sas alles super istbzuhause und sas es ihr gutbgeht
07.10.2014 18:10
Zitat von STMS2012:

Zitat von Aurora40:

wenn Du es bezahlt hast,kannste gar nichts mehr machen,das einziege,Dich erkundigen wann diese Bestellung erfolgte und die Daten unter der die Bestellung erfolgte.

Meinst dubdenn ich muss Angst haben dass sie sie mir abnehmen

Die waren ja gestern da und haben gesheen sas alles super istbzuhause und sas es ihr gutbgeht


das wohl nicht,aber ich würde schon versuchen dieser bekannten eins vor dem Buck zu verpassen,sowas gaht mal gar nicht
Silver1985
3555 Beiträge
07.10.2014 18:23
Kam denn hier bei dem Thread noch was bei raus:
http://www.mamacommunity.de/forum/schwangerschafts forum/warenbetrug-1

Da gab es ja schon eine Vorladung und es wurde dir gesagt das du evtl. dafür in Haft musst?!
Wenn du in Haft musst und das gegenteil nicht beweisen kannst, kann es natürlich gut sein das die dein Kind weggenommen wird.
Zelda86
2561 Beiträge
07.10.2014 18:30
Bezahlt hätte ich die 500€ ums verrecken nicht. Hat deine Bekannte noch bei dir gewohnt, als die Sachen bestellt wurden? Sind die Sachen zu euch gekommen oder zu der neuen Anschrift deiner Bekannten? Waren Lieferadresse und Rechnungsadresse dieselbe? Alles fragen, die ich geklärt hätte, bevor ich irgendwas bezahle!!!

Und nur wegen den 500€ steht das Jugendamt nicht bei dir auf der Matte. Das müssen deutlich mehr Schulden sein, die nicht bezahlt werden. Und woher weiß der Gerichtsvollzieher, dass die Ware von 500€ auf den Namen deiner minderjährigen Tochter bestellt wurden?

Alles schon ziemlich komisch...
Seesternchen_2.0
9806 Beiträge
07.10.2014 18:35
Zitat von shelyra:

nur wegen schulden, auch wenn sie auf den namen deiner tochter liefen, werden sie niemals bei dir vorbei geschaut haben. ... irgendwas stimmt an dieser geschichte nicht, sorry

aber wegen so nem grund werden kinder nicht von zuhause weg geholt - außer da steckt noch mehr dahinter von dem du nicht erzählt hast.


Da steckt definitiv mehr dahinter!

Für 500€ Schulden werden nirgends Kinder weg genommen!!!
Daria10
563 Beiträge
07.10.2014 18:35
Vor allem kommt der GB doch nicht unangekündigt. Du musst ja bereits vorab einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben
Seesternchen_2.0
9806 Beiträge
07.10.2014 18:37
Zitat von STMS2012:

Zitat von Aurora40:

Allso das würde ich auch erst mal klären,wie es den zu schaffen ist auf den Namen eines 2j. Kindes per Internet etwas zu bestellen,wenn es den stimmt das deine Tochter noch zudem älter gemacht wurde wie sie ist dann steckt da schon ne enorme Portion Kriminalität dahinter ( unter diesem aspekt kann es schon sein,das,das JA vorbei kommt )

Richtig. Und ich bzw wie als Eltern konnen nichtsls dafür . Wie beweise ich den ja dass nicht wir das gemacht haben sondern die Bekannte . Aber wie gesagt habe das gestern alles sodiet bezahlt


Wenn es nicht deine Schulden sind, hättet du diese nicht bezahlen dürfen. Denn das ist ein schuldeingeständnis.

Und ganz ehrlich, bevor der Gerichtsvollzieher kommt, muss schon mehrere Mahnungen und vollstreckungsbescheide bei dir in der Post gewesen sein. Von nichts wissen kann nicht stimmen.
Seesternchen_2.0
9806 Beiträge
07.10.2014 18:39
Zitat von Silver1985:

Kam denn hier bei dem Thread noch was bei raus:
http://www.mamacommunity.de/forum/schwangerschafts forum/warenbetrug-1

Da gab es ja schon eine Vorladung und es wurde dir gesagt das du evtl. dafür in Haft musst?!
Wenn du in Haft musst und das gegenteil nicht beweisen kannst, kann es natürlich gut sein das die dein Kind weggenommen wird.


Ok du sollst die Schulden vermutlich bezahlen und es würde ein Haftbefehl ausgestellt. Dann kann es sein, dass sie dir die kleine "weg nehmen" im der Zeit in der du in Haft bist.
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
07.10.2014 18:53
Wenn, dann wirst du etwas auf bewährung bekommen. Aber dein Anwalt kann dir das doch auch nochmal erklären. Und zu der ganzen Geschichte. Da warst du ja sehr naiv. Leider selbst schuld. Aber du hast ja schon ein Teil? Oder alles gezahlt. Viel wird da nicht auf dich zu komme würde ich sagen. Falls doch, was ich nicht glaube, versuche dein Kind unterzubringen, Familie? Freunde ? Und das Jugendamt ist ja da, damit es dem Kind gut geht. Die Wollen als letztes Mittel das Kind raus nehmen. Besprich es einfach noch mit dem Jugendamt. Und das Jugendamt muss man nie rein lassen. Wenn die sich nicht vorher angekündigt haben.
Lotusbluete
1889 Beiträge
07.10.2014 21:04
Wenn bei minderjährigen vollstreckt wird kann es durchaus vorkommen, dass dem Jugendamt das mitgeteilt wird. Jedenfalls hat mir mal ein Gerichtsvollzieher Bescheid gegeben, dass sie dem Jugendamt sowas melden.

Also durchaus denkbar.

Weggenommen wird dir dein Kind deswegen sicher nicht. Gibt genug die locker weiter Schulden machen und die Kinder sind alle noch bei ihren Eltern.
imo2009
16543 Beiträge
07.10.2014 21:50
wegen schulden kommt maximal der gerichtsvollzieher,aber niemals das jugendamt... .
Fruchtzwerg585
130 Beiträge
08.10.2014 08:02
Also mir kommt die Geschichte auch schon irgendwie spanisch vor.
Ich denke ob ein Kind aus dieser Situation rausgenommen werden muss hängt zum einen davon ab, wie kooperativ die Mutter des Kindes ist und zum anderen, von dem einem evt. Gerichturteil "der Person" die die sachen bestellt hat.
Also, ich habe mir auch deinen anderen Threat durchgelesen.

Und ich muss leider sagen, dass ich ebenfalls den Eindruck habe, dass es diese besagte Bekannte gar nicht gibt und du die Sachen bestellt hast.
Mich würde auch interessieren wie es damals im April bei dir weiter ging.
Dort hattest du Angst in Gefängnis zu müssen.
Was ist denn dabei rum gekommen?
Das Problem ist, dass die ganze Geschichte so unglaubwürdig klingt, dass ich nicht weiß, ob dir hier jemand helfen kann.
Vor allem, wenn tatsächlich du diejenige bist, welche die ganzen Sachen bestellt hat. Denn wenn du Hilfe und Rat möchtest, dann solltest du schon die Wahrheit sagen. Du kannst ja auch die Anonymfunktion nutzen.

Solltest du allerdings tatsächlich unschuldig sein an der ganzen Sache, dann brauchst du auch keine Angst darum haben, dass man dir DESWEGEN das Kind weg nimmt.
Das Jugendamt arbeitet wirklich immer in erster Linie so, dass die Kinder in Problemfamilien bleiben können und die Probleme gelöst werden.
Wenn sie allerdings von Kindeswohlgefährdung sprechen, dann sehen sie akut "gefahr in Verzug".
eigentlich müsste da meiner Meinung nach noch mehr im argen sein, wenn die sich so ausdrücken...
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