bv und kein lohn
11.03.2014 11:37
Hab schon wieder ein neues Problem :$
Habe seid Januar ein bv mündlich von meinen Chef (nebenjob 450€) bekommen.
Als ich ihn auf den u2 Antrag ansprach sagte er er erledigt es, ein paar Wochen später kam er und sagte dass er es schriftlich brauch von meinen Arzt für die personalabteilung, dass habe ich am 28.01 eingereicht .
Am 15.02 habe ich meinen Lohn fuer Januar nicht erhalten.
Diesen Monat werde ich vorraussichtlich wieder keinen Lohn erhalten laut ihn, die müssten die das in der personalabteilung noch klären !?
Ich bin aber auf das Geld angewiesen und noch mehr verdienstausfalle wuerde ich nicht finanziell regeln können :/
Hab Jz mehrere Sachen gelesen, dass der arbeitgeber mir es trotzdem zahlen muss ind sich Dann erst das Geld von der kk wiederholen kann. Die sagen mir aber dass die nichtzahlen solange die kein Geld kriegen ? Was ist denn jetzt richtig ?
Habe seid Januar ein bv mündlich von meinen Chef (nebenjob 450€) bekommen.
Als ich ihn auf den u2 Antrag ansprach sagte er er erledigt es, ein paar Wochen später kam er und sagte dass er es schriftlich brauch von meinen Arzt für die personalabteilung, dass habe ich am 28.01 eingereicht .
Am 15.02 habe ich meinen Lohn fuer Januar nicht erhalten.
Diesen Monat werde ich vorraussichtlich wieder keinen Lohn erhalten laut ihn, die müssten die das in der personalabteilung noch klären !?
Ich bin aber auf das Geld angewiesen und noch mehr verdienstausfalle wuerde ich nicht finanziell regeln können :/
Hab Jz mehrere Sachen gelesen, dass der arbeitgeber mir es trotzdem zahlen muss ind sich Dann erst das Geld von der kk wiederholen kann. Die sagen mir aber dass die nichtzahlen solange die kein Geld kriegen ? Was ist denn jetzt richtig ?
11.03.2014 11:42
Hallo,
ich verstehe deine Abkürzungen zwar nicht, aber eigentlich müsste er dir deine volles Gehalt zahlen ( Grundgehalt) udn kann es sich von der KK holen.
Würde da nochmal Druck machen.
Lg
ich verstehe deine Abkürzungen zwar nicht, aber eigentlich müsste er dir deine volles Gehalt zahlen ( Grundgehalt) udn kann es sich von der KK holen.
Würde da nochmal Druck machen.
Lg
11.03.2014 11:50
Genau. Bekomme auch das volle Gehalt und der AG kann es sich wiederholen.
11.03.2014 11:53
Yap bin auch im BV und bekomme mein volles Gehalt (400€), mach da ruhig Druck!
11.03.2014 13:02
Zitat von hundemama:Ich auch bei 450 Euro Basis. Allerdings habe ich mein BV vom FA bekommen
Yap bin auch im BV und bekomme mein volles Gehalt (400€), mach da ruhig Druck!
11.03.2014 13:02
Ich stimme den anderen zu. Das bekommst du voll bezahlt und er bekommt es von der KK wieder.
11.03.2014 13:06
Ich bin auch im BV und hab letzten Monat mein volles Gehalt bekommen, diesen Monat allerdings 200 Euro weniger. Ich hab mein BV von meinem FA bekommen (Hab ne Vollzeitstelle beim Bäcker im Schichtsystem) und mein AG ändert meine Arbeitsstelle natürlich nicht, so dass ich im BV bleiben muss, leider. Das fehlende Geld merkt man schon.... Und die fehlende Beschäftigung erst recht. Aber es gibt ein Gesetzt übers BV guck einfach mal bei Wikipedia, hab ich auch gemacht. Dein AG ist dazu verpflichtet dir dein volles Gehalt zu zahlen!
LG
LG
11.03.2014 13:52
Zitat von Saruzza1984:
Ich bin auch im BV und hab letzten Monat mein volles Gehalt bekommen, diesen Monat allerdings 200 Euro weniger. Ich hab mein BV von meinem FA bekommen (Hab ne Vollzeitstelle beim Bäcker im Schichtsystem) und mein AG ändert meine Arbeitsstelle natürlich nicht, so dass ich im BV bleiben muss, leider. Das fehlende Geld merkt man schon.... Und die fehlende Beschäftigung erst recht. Aber es gibt ein Gesetzt übers BV guck einfach mal bei Wikipedia, hab ich auch gemacht. Dein AG ist dazu verpflichtet dir dein volles Gehalt zu zahlen!
LG
Warum hast du weniger bekommen?
11.03.2014 14:56
Tja, wenn ich das wüsste... Ich hab einen festen Stundenlohn von 8,58 Euro brutto, und dann kamen sonst die Sonntagszuschläge von 50% dazu. Da ich aber maximal 2 Sonntage im Monat gearbeitet habe, da wir uns immer zu zweit abgewechselt haben, hat das im Monat max. 100 Euro ausgemacht.
Ich hab bisher meine Abrechnung noch nicht gesehen, aber selbst als ich 2 Wochen krank geschrieben war (vor der SSW) haben die mir meine Stunden normal bezahlt. Mein Freund erklärte das so: Naja is klar, Du arbeitest ja nicht mehr, wofür soll er dich bezahlen? Das find ich aber schwachsinnig..... Wenn ich von meinem Monatsgehalt ausgehe, habe ich jetzt die 60%, die die KK zahlen würde nach 6 Wochen. Das kann mein AG aber nicht machen. Muss mich da erstmal schlau machen sobald ich meine Abrechnung gesehen habe. Denn wenns nach nicht arbeiten geht, würd er mir ja gar nichts bezahlen!
Ich hab bisher meine Abrechnung noch nicht gesehen, aber selbst als ich 2 Wochen krank geschrieben war (vor der SSW) haben die mir meine Stunden normal bezahlt. Mein Freund erklärte das so: Naja is klar, Du arbeitest ja nicht mehr, wofür soll er dich bezahlen? Das find ich aber schwachsinnig..... Wenn ich von meinem Monatsgehalt ausgehe, habe ich jetzt die 60%, die die KK zahlen würde nach 6 Wochen. Das kann mein AG aber nicht machen. Muss mich da erstmal schlau machen sobald ich meine Abrechnung gesehen habe. Denn wenns nach nicht arbeiten geht, würd er mir ja gar nichts bezahlen!
11.03.2014 15:25
Habe mein bv erst mündlich vom Arbeitgeber bekommen und weil die personalabteilung das so wollte am 28. Schriftlich vom Arzt nachgereicht !
Die sagen die Zahlen nicht wenn die Krankenkasse nicht zahlt
Die sagen die Zahlen nicht wenn die Krankenkasse nicht zahlt
11.03.2014 15:28
Ging das BV vom FA oder vom AG aus?
Wie auch immer, die KK hat zu zahlen wenn ein BV ausgesprochen wurde.
Wenn dein AG das BV ausgesprochen hat brauchst du nix schriftliches vom FA.
Wie auch immer, die KK hat zu zahlen wenn ein BV ausgesprochen wurde.
Wenn dein AG das BV ausgesprochen hat brauchst du nix schriftliches vom FA.
11.03.2014 16:52
Erst der arbeitgeber aber da die personalabteilung sagte das die das für den Antrag brauchen , bin ich zum Arzt ubd habe nochmal ein bv vom Arzt nachgereicht!
11.03.2014 19:35
Mein chef hat mir heutigen grade gesagt dass er das geld erst nach der Entbindung bekommt. Solange muss der ag das gehalt verstrecken wenn frau im bv ist.
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