Mütter- und Schwangerenforum

Urlaubsanspruch bei 400€ Job?

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Glitzerstern
7233 Beiträge
12.11.2012 19:28
Hallo Ihr Lieben,
Kennt sich von Euch jemand aus wie das beim 400€ Job ist mit Urlaubsanspruch?
Steht mir da Urlaub zu oder gibts da keinen Urlaub?
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Ich arbeite dann 26 Std im Monat, 6,5 Std in der Woche, Homeoffice, bei freier Zeiteinteilung.
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Oder ist das so, wenn ich mal ne Woche nix tue weil ich mal urlaub machen will, dass ich dann diese 6,5 Std nicht vergütet bekomme quasi dann weniger verdiene- oder diese Std dann wann anders reinarbeiten muss?
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Irgendwie war mir, als wenn es auch ne urlaubsregelung für 400€ kräfte gibt- muss mal nachfragen bei unsrer steuerfrau von der arbeit- aber ich wüsste vorab gern ob s das gibt oder nicht, vielleicht weiß das jemand von Euch?damit ich mich auf das gespräch vorbereiten kann.
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Lg
12.11.2012 19:31
Also bei mir ist es so das ich ganz normal 5 Wochen Urlaub wi alle anderen, bei mir sind es dann halt 5 Tage. :0
12.11.2012 19:34
Ich hab nen 400 Euro-Job und da ist das im Arbeitsvertrag geregelt. Ich hab zB. 2 Urlaubstage pro Monat zur Verfügung dh. 24 Tage im Jahr
Glitzerstern
7233 Beiträge
12.11.2012 19:36
Wusste ich es doch, dass ich auch dafür urlaubsanspruch hab
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Leider steht in meinem arbeitsvertrag nichts drinn, also gilt das gesetz,
Aber was sagt das gesetz ?
.
Hm
sweet_bee08
6169 Beiträge
12.11.2012 19:37
Unsere 400€ Kräfte haben pro Monat 1 Tag Urlaubsanspruch also 12 Tage im ganzen Jahr.
12.11.2012 19:40
Bei Mini-Jobbern steht dir der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.
Melli_84
10021 Beiträge
12.11.2012 19:57
Zitat von Anemohne:

Bei Mini-Jobbern steht dir der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu . Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

In meinem Arbeitsvertrag - auch 400€ Job - stehen 20 tage. Ist das dann nichtig?
Glitzerstern
7233 Beiträge
12.11.2012 20:02
Das ist ja echt ein spannendes thema, mit dem urlaub.
Wahnsinn wie unterschiedlich das ist!
Kleeblatt89
5562 Beiträge
12.11.2012 20:19
also ich hab bei 400€ 36 tage im jahr, genauso wie alle anderen in der Firma (bei uns zählt aber ne woche als 6 tage woche)
Hampi
2151 Beiträge
12.11.2012 20:29
In meinem Mini-Job Vertrag stand damals drin, dass im Lohn schon die Urlaubstage, Sonn- und Feiertagszuschläge, nach 24 Uhr arbeiten Zuschläge und alles was man sich sonst denken kann schon in den Lohn reingerechnet wurden.. War das dann überhaupt rechtens?

Denke auch, dass wenn bei dir gar nichts drin steht, eben das Gesetz gilt, das über dem Arbeitsvertrag steht.
12.11.2012 20:31
Zitat von Melli_84:

Zitat von Anemohne:

Bei Mini-Jobbern steht dir der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu . Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

In meinem Arbeitsvertrag - auch 400€ Job - stehen 20 tage. Ist das dann nichtig?
die info, ist von dieser seite
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/ frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/ Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm

meiner meinung steht dir dann 24 tage urlaub zu...
Glitzerstern
7233 Beiträge
12.11.2012 20:37
Sagen wir mal, ich teile mir meine 6,5 Wochenstunden auf 2 Arbeitstage a 3,25h auf, dann hätte ich 24 Tage nach Bundesurlaubsgesetz frei,
das wären dann 12 Wochen im Jahr?
.
Spannend, spannend
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Ich schicke gerade ein Mail an unsre Lohntante, bin gespannt was da rauskommt
Glitzerstern
7233 Beiträge
12.11.2012 20:39
Zitat von Anemohne:

Zitat von Melli_84:

Zitat von Anemohne:

Bei Mini-Jobbern steht dir der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu . Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.


Vielen vielen Dank für diesen super Link
.
das ist ja interessant, ich könnte sogar Weihnachts- u Urlaubsgeld auf den 400€ Job kriegen, das werde ich nächstes Jahr gleich mal aushandeln
Seite ausgedruckt u abgeheftet!
In meinem Arbeitsvertrag - auch 400€ Job - stehen 20 tage. Ist das dann nichtig?
die info, ist von dieser seite
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/ frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/ Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm

meiner meinung steht dir dann 24 tage urlaub zu...


Vielen vielen Dank für diesen hilfreichen Link!
Seite ist ausgedruckt u wird sicher verwahrt- da werde ich mich nächstes jahr auch um weihnachts- u urlaubsgeld bemühen
Luni
31779 Beiträge
12.11.2012 20:46
Urlaub steht dir zu. Manche Betriebe nehmens aber nicht so genau...
12.11.2012 20:47
Der Mindesturlaub in Deutschland ist nach der Branche und dem Alter des AN gestaffelt. Man hat aber auch als 400€-Jobber einen ganz normalen Urlaubsanspruch. Schau einfach in Deinem Arbeitsvertrag nach. Man wird vermutlich auch versuchen Dir zu erklären, dass Du keinen Urlaubsanspruch hast, ähnlich wie man oft versucht 400€-Kräften zu erzählen, dass sie keinen Kündigungsschutz haben usw., das ist aber falsch. Wie gesagt, die genaue Anzahl der Urlaubstage muss in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Wenn man Dir also was anderes erzählen will, dann verweist Du höflich aber bestimmt auf den Paragraphen im AV.

LG

die Skadi
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