Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit - 1 oder 2 Jahre??

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Sonne82
5857 Beiträge
28.11.2008 13:13
Zitat von Klappilou:
ich gehe wohl nach den acht wochen wieder teilzeit arbeiten. ich kann das meiste von zu hause machen und müsste nur einmal in der woche für ein paar stunden ins büro


Und was möchtest du, während der paar Stunden, im Büro mit deinem Wurm machen?

LG
Klappilou
4687 Beiträge
28.11.2008 13:14
Zitat von Sonne82:
Zitat von Klappilou:
ich gehe wohl nach den acht wochen wieder teilzeit arbeiten. ich kann das meiste von zu hause machen und müsste nur einmal in der woche für ein paar stunden ins büro


Und was möchtest du, während der paar Stunden, im Büro mit deinem Wurm machen?

LG


ich bin mit dem papa noch zusammen. der kann dann ja gut mal 2-4 std aufpassen
NiCoLe3110
1145 Beiträge
28.11.2008 13:17
Zitat von Nikemi:
Ich bleibe drei Jahre zu Hause, mache nebenher mein Abi an der Abendschule und wollte danach studieren


und von welchem geld lebst du dann? dein freund? deine eltern? staat?

wenn ich hier mal so durchlese, steh ich eig. ganz gut da, auch mit 67% und mein freund ist beim bund, aber ich stell mir das trotzdem schwer vor, die laufenden Kosten hat man ja weiterhin
28.11.2008 13:19
Ja, noch dazu wenn man sagt, dass von 400 Euro die hälfte für Miete, Strom usw drauf geht.
Hier kannst du mit 400 Euro nicht mal eine einzimmerwohnung zahlen!
Sonne82
5857 Beiträge
28.11.2008 13:20
Zitat von sweet_bee08:
Der auf hartz 4 anrechnungsfreie satz beträgt 12 monate lang 300€ (alles darüber zählt als einkommen), das heißt wenn jemand 24 monate elternzeit beantragt hat und sich den mindestsatz splitten lässt auf die zeit (24*150€) wird im 2. jahr der volle satz (150€) als einkommen angerechnet.

Sollt jemand ein geringfügiges einkommen haben so kann
das elterngelt anstatt 67% auf bis zu 100% (netto) angeglichen werden.
Gerechnet wird immer mit dem bereinigtem Nettoeinkommen.

Ich möchte zwei jahre zu hause bleiben, geh aber im zweitem jahr auf 400€ basis wieder arbeiten,
so gewöhnt sich der kleine gleich dran und i versauer auch nicht zwei jahre zu hause, hab aber trotzdem noch zeit für ihn.

Geht doch einfach jetzt schon zur elterngeldstelle holt euch`n antrag und gleichzeitig könnt ihr nachfragen wie,was,wann....beantragt werden muß!


Sehr gute Erklärung

Was heißt bereinigtes Nettoeinkommen? Ich bekomme alle 3 Monate eine Prämie ausgezahlt, und lasse mir Überstunden auszahlen. Wird das dann mit in die Berechnung genommen? Oder wird wirklich nur, dass einfache (also bereinigte - wenn die das damit meinen) Nettoeinkommen berechnet?
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die sich die Mühe machen, und meine Lohnzettel auseinander nehmen, damit sie das reine Einkommen haben. Oder?

Zitat:
das elterngelt anstatt 67% auf bis zu 100% (netto) angeglichen werden.

Bei mir wären es auch etwas über den 67%.

LG
Sonne82
5857 Beiträge
28.11.2008 13:23
Zitat von Klappilou:
Zitat von Sonne82:
Zitat von Klappilou:
ich gehe wohl nach den acht wochen wieder teilzeit arbeiten. ich kann das meiste von zu hause machen und müsste nur einmal in der woche für ein paar stunden ins büro


Und was möchtest du, während der paar Stunden, im Büro mit deinem Wurm machen?

LG


ich bin mit dem papa noch zusammen. der kann dann ja gut mal 2-4 std aufpassen


Achso. Naja, ich dachte nur, wenn dein Mann arbeiten ist, dass dann keiner da ist.

LG
Sonne82
5857 Beiträge
28.11.2008 13:26
Zitat von nikinelke:
Ja, noch dazu wenn man sagt, dass von 400 Euro die hälfte für Miete, Strom usw drauf geht.
Hier kannst du mit 400 Euro nicht mal eine einzimmerwohnung zahlen!


Unsre neue Wohnung kostet 455€. Wovon ich weiter die Hälfte zahlen möchte und muss.
Da sind 400€ Elterngeld+Kindergeld (für 2 Jahre) leider nichts.

LG

sweet_bee08
6169 Beiträge
28.11.2008 13:33
Zitat von Sonne82:
Zitat von sweet_bee08:
Der auf hartz 4 anrechnungsfreie satz beträgt 12 monate lang 300€ (alles darüber zählt als einkommen), das heißt wenn jemand 24 monate elternzeit beantragt hat und sich den mindestsatz splitten lässt auf die zeit (24*150€) wird im 2. jahr der volle satz (150€) als einkommen angerechnet.

Sollt jemand ein geringfügiges einkommen haben so kann
das elterngelt anstatt 67% auf bis zu 100% (netto) angeglichen werden.
Gerechnet wird immer mit dem bereinigtem Nettoeinkommen.

Ich möchte zwei jahre zu hause bleiben, geh aber im zweitem jahr auf 400€ basis wieder arbeiten,
so gewöhnt sich der kleine gleich dran und i versauer auch nicht zwei jahre zu hause, hab aber trotzdem noch zeit für ihn.

Geht doch einfach jetzt schon zur elterngeldstelle holt euch`n antrag und gleichzeitig könnt ihr nachfragen wie,was,wann....beantragt werden muß!


Sehr gute Erklärung

Was heißt bereinigtes Nettoeinkommen? Ich bekomme alle 3 Monate eine Prämie ausgezahlt, und lasse mir Überstunden auszahlen. Wird das dann mit in die Berechnung genommen? Oder wird wirklich nur, dass einfache (also bereinigte - wenn die das damit meinen) Nettoeinkommen berechnet?
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die sich die Mühe machen, und meine Lohnzettel auseinander nehmen, damit sie das reine Einkommen haben. Oder?

Zitat:
das elterngelt anstatt 67% auf bis zu 100% (netto) angeglichen werden.

Bei mir wären es auch etwas über den 67%.

LG


Das bereinigte nettoeinkommen ist das ohne zuschläge
(Überstunden,feiertagszuschlag,nachtarbeit usw)
Da hab i auch nicht schlecht geschaut als man mir das gesagt hat.
Ich hab eine Tochter im alter von 11 J und da ihr Vater keinen Untergalt zahlte bekam i unterhaltsvorschuss
(90 mon), danach viel es mir weg und es fehlten mal eben 168€ jeden monat, da bin i doch mal ganz schnell zum hartzamt und wohngeldstelle und hab ausgleichende hilfe zum Lebensunterhalt beantragt, das wurde von beiden stellen abgelehn da meine ganzen zuschläge mit angerechnet wurden, jetzt da i schwanger bin und elterzeit +geld beantrage bin i davon ausgegangen das meine zuschläge mit berechnet werden ABER denkste...berechent wird das bereinigte nettoeinkommen.

Das ist doch wohl der Hammer übergaupt!!!
Sonne82
5857 Beiträge
28.11.2008 13:38
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von Sonne82:
Zitat von sweet_bee08:
Der auf hartz 4 anrechnungsfreie satz beträgt 12 monate lang 300€ (alles darüber zählt als einkommen), das heißt wenn jemand 24 monate elternzeit beantragt hat und sich den mindestsatz splitten lässt auf die zeit (24*150€) wird im 2. jahr der volle satz (150€) als einkommen angerechnet.

Sollt jemand ein geringfügiges einkommen haben so kann
das elterngelt anstatt 67% auf bis zu 100% (netto) angeglichen werden.
Gerechnet wird immer mit dem bereinigtem Nettoeinkommen.

Ich möchte zwei jahre zu hause bleiben, geh aber im zweitem jahr auf 400€ basis wieder arbeiten,
so gewöhnt sich der kleine gleich dran und i versauer auch nicht zwei jahre zu hause, hab aber trotzdem noch zeit für ihn.

Geht doch einfach jetzt schon zur elterngeldstelle holt euch`n antrag und gleichzeitig könnt ihr nachfragen wie,was,wann....beantragt werden muß!


Sehr gute Erklärung

Was heißt bereinigtes Nettoeinkommen? Ich bekomme alle 3 Monate eine Prämie ausgezahlt, und lasse mir Überstunden auszahlen. Wird das dann mit in die Berechnung genommen? Oder wird wirklich nur, dass einfache (also bereinigte - wenn die das damit meinen) Nettoeinkommen berechnet?
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die sich die Mühe machen, und meine Lohnzettel auseinander nehmen, damit sie das reine Einkommen haben. Oder?

Zitat:
das elterngelt anstatt 67% auf bis zu 100% (netto) angeglichen werden.

Bei mir wären es auch etwas über den 67%.

LG


Das bereinigte nettoeinkommen ist das ohne zuschläge
(Überstunden,feiertagszuschlag,nachtarbeit usw)
Da hab i auch nicht schlecht geschaut als man mir das gesagt hat.
Ich hab eine Tochter im alter von 11 J und da ihr Vater keinen Untergalt zahlte bekam i unterhaltsvorschuss
(90 mon), danach viel es mir weg und es fehlten mal eben 168€ jeden monat, da bin i doch mal ganz schnell zum hartzamt und wohngeldstelle und hab ausgleichende hilfe zum Lebensunterhalt beantragt, das wurde von beiden stellen abgelehn da meine ganzen zuschläge mit angerechnet wurden, jetzt da i schwanger bin und elterzeit +geld beantrage bin i davon ausgegangen das meine zuschläge mit berechnet werden ABER denkste...berechent wird das bereinigte nettoeinkommen.

Das ist doch wohl der Hammer übergaupt!!!


Na das hört sich ja super an. Dann könnten ja sogar einpaar Euros mehr rauskommen
Cooool

Ach ja, und wird auch das Einkommen von dem Partner mit in das Elterngeld gerechnet? Wir haben nämlich das Problem, dass mein Freund ca. einen - zwei Monate, nach der Geburt, wieder Bafög bekommt. Da er zur Zeit nur als Übergangslösung, bis zu seiner Prüfung, einen anderen Job angenommen hat.

LG
nicisb
3 Beiträge
28.11.2008 14:33
Ich habe bei meinen Arbeitgeber schon mal die 3 Jahre beantragt..Zwei jetzt gleich und das Dritte zum Schuleintritt...denke da wäre es auch wichtig.
Bei meiner 1. Tochter beantragte ich auch 3 Jahre und blieb aber nur eins daheim. Erstens wegen Finanziellen und zweitens hielt ich es nicht länger daheim aus. war viel ausgeglichener als ich wieder arbeiten ging..wobei ich trotzdem das Jahr genossen habe.
Jetzt weiß ich auch noch nicht genau wann ich arbeiten geh. Meine Kleine ist jetzt 4 Monate und die Grosse wird im März 5 Jahre.
Als Tip: sollte es möglich sein beantragt alles was geht..entscheiden könnt ihr euch immer noch...vorausgesetzt es klappt finanziell
Gruss
Nikemi
195 Beiträge
28.11.2008 17:08
Zitat von NiCoLe3110:
Zitat von Nikemi:
Ich bleibe drei Jahre zu Hause, mache nebenher mein Abi an der Abendschule und wollte danach studieren


und von welchem geld lebst du dann? dein freund? deine eltern? staat?

wenn ich hier mal so durchlese, steh ich eig. ganz gut da, auch mit 67% und mein freund ist beim bund, aber ich stell mir das trotzdem schwer vor, die laufenden Kosten hat man ja weiterhin


Bin verheiratet
Außerdem haben wir keine riesigen laufenden Kosten; wir wohnen günstig zB, sonst keine Kredite abzubezahlen oder sowas, deswegen denke ich geht das.
28.11.2008 17:19
mal ne ganz depperte frage, ich bekomme hartz, habe blöd wie ich war nur 1 jahr elternzeit bekommen, wenn ich jetzt bei amt angebe das ich noch 1 jahr drauf packen will würd mir dann auch das hartz gestrichen werden oder würde ich das trotzdem bekommen? das ich dann kein elterngeld mehr bekomme ist mir klar!
29.11.2008 00:46
Also ich bleib zu Hause bis die Kleinen im Kindergarten sind und erst wenn das Kindergeld ausrennt am Samstag arbeiten gehen.
Sonne82
5857 Beiträge
29.11.2008 06:40
Zitat von Sonne82:
Zitat von sweet_bee08:
Zitat von Sonne82:
Zitat von sweet_bee08:
Der auf hartz 4 anrechnungsfreie satz beträgt 12 monate lang 300€ (alles darüber zählt als einkommen), das heißt wenn jemand 24 monate elternzeit beantragt hat und sich den mindestsatz splitten lässt auf die zeit (24*150€) wird im 2. jahr der volle satz (150€) als einkommen angerechnet.

Sollt jemand ein geringfügiges einkommen haben so kann
das elterngelt anstatt 67% auf bis zu 100% (netto) angeglichen werden.
Gerechnet wird immer mit dem bereinigtem Nettoeinkommen.

Ich möchte zwei jahre zu hause bleiben, geh aber im zweitem jahr auf 400€ basis wieder arbeiten,
so gewöhnt sich der kleine gleich dran und i versauer auch nicht zwei jahre zu hause, hab aber trotzdem noch zeit für ihn.

Geht doch einfach jetzt schon zur elterngeldstelle holt euch`n antrag und gleichzeitig könnt ihr nachfragen wie,was,wann....beantragt werden muß!


Sehr gute Erklärung

Was heißt bereinigtes Nettoeinkommen? Ich bekomme alle 3 Monate eine Prämie ausgezahlt, und lasse mir Überstunden auszahlen. Wird das dann mit in die Berechnung genommen? Oder wird wirklich nur, dass einfache (also bereinigte - wenn die das damit meinen) Nettoeinkommen berechnet?
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die sich die Mühe machen, und meine Lohnzettel auseinander nehmen, damit sie das reine Einkommen haben. Oder?

Zitat:
das elterngelt anstatt 67% auf bis zu 100% (netto) angeglichen werden.

Bei mir wären es auch etwas über den 67%.

LG


Das bereinigte nettoeinkommen ist das ohne zuschläge
(Überstunden,feiertagszuschlag,nachtarbeit usw)
Da hab i auch nicht schlecht geschaut als man mir das gesagt hat.
Ich hab eine Tochter im alter von 11 J und da ihr Vater keinen Untergalt zahlte bekam i unterhaltsvorschuss
(90 mon), danach viel es mir weg und es fehlten mal eben 168€ jeden monat, da bin i doch mal ganz schnell zum hartzamt und wohngeldstelle und hab ausgleichende hilfe zum Lebensunterhalt beantragt, das wurde von beiden stellen abgelehn da meine ganzen zuschläge mit angerechnet wurden, jetzt da i schwanger bin und elterzeit +geld beantrage bin i davon ausgegangen das meine zuschläge mit berechnet werden ABER denkste...berechent wird das bereinigte nettoeinkommen.

Das ist doch wohl der Hammer übergaupt!!!


Na das hört sich ja super an. Dann könnten ja sogar einpaar Euros mehr rauskommen
Cooool

Ach ja, und wird auch das Einkommen von dem Partner mit in das Elterngeld gerechnet? Wir haben nämlich das Problem, dass mein Freund ca. einen - zwei Monate, nach der Geburt, wieder Bafög bekommt. Da er zur Zeit nur als Übergangslösung, bis zu seiner Prüfung, einen anderen Job angenommen hat.

LG


Ich habe gestern Abend gemerkt, dass meine Überlegung falsch war.

Wenn die nur das bereinigte Nettoeinkommen berechnen, kommt ja weniger bei raus
Das ist doch der totale Besch***

Bei allen anderen, werden alle Prämien mit reingezählt und nun, wo es einem mal was bringen würde, machen die es nicht so

Wie konnte ich nur gestern so falsch denken ????

Aber ein gutes hat es vielleicht doch. Wenn das bereinigte Nettoeinkommen berechnet wird, steigen meine Prozente noch einbisschen über die 67%.

LG

29.11.2008 06:57
ich möchte auch noch ein weiteres jahr machen
wie ist das mit dem Eltrngeld bekommt das jeder im 2 jahr wann muss ich es beantragen?
bekomme ich das auch wenn ich nen 400€ job mache?
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