Mütter- und Schwangerenforum

•••• die Junis kommen - Junibabys 2016 ••••

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Ginger
2892 Beiträge
13.01.2016 23:24
Hallo

Ich war am Montag noch beim Arzt, jetzt bin ich erst mal krank geschrieben. Dem Baby gehts gut, er hat aber nur ganz kurz geschallt. Ich soll Magnesium nehmen und mich schonen.
Hab immer noch Schmerzen und das Gefühl ich hätte nen Fussball verschluckt.

Das Baby wird erst mal bei uns im Schlafzimmer bleiben und dann müssen wir mal schauen, wir haben irgendwie beim Umbau ein Zimmer zu wenig eingeplant

Ich hab auch schon die erste Babykleidung gekauft in rosa mal sehen ob sich mein Gefühl bestätigt

14.01.2016 08:53
Zitat von Krissi87:

Zitat von Bommel90:

Na du musst deinem AG mitteilen, dass du die jetzige Elternzeit zum Beginn des neuen Muschu beenden willst. Dann gehst du ganz normal in den Muschu, bekommst ca 3 Monate wieder volles Gehalt und danach fängt dann die neue Elternzeit an.
Sonst würdest du nur die 13€ pro Tag von der kk bekommen während des MuSchus


Laura ist im August 2014 geboren und ich hab 2 Jahre beantragt.verfallen mir dann zwei Monate? Weil das dritte Jahr kann ich ja beliebig einsetzen.


Ob die Monate verfallen weis ich nicht, das wollte ich auch noch klären. Aber ich glaube schon, da du ja dann für das zweite Kind Elternzeit hast. Bei mir sind das auch 4 Monate. Das dritte Jahr werde ich mir aufheben lassen
Enfelchen
14227 Beiträge
14.01.2016 10:59
Zitat von Bommel90:

Zitat von Krissi87:

Zitat von Bommel90:

Na du musst deinem AG mitteilen, dass du die jetzige Elternzeit zum Beginn des neuen Muschu beenden willst. Dann gehst du ganz normal in den Muschu, bekommst ca 3 Monate wieder volles Gehalt und danach fängt dann die neue Elternzeit an.
Sonst würdest du nur die 13€ pro Tag von der kk bekommen während des MuSchus


Laura ist im August 2014 geboren und ich hab 2 Jahre beantragt.verfallen mir dann zwei Monate? Weil das dritte Jahr kann ich ja beliebig einsetzen.


Ob die Monate verfallen weis ich nicht, das wollte ich auch noch klären. Aber ich glaube schon, da du ja dann für das zweite Kind Elternzeit hast. Bei mir sind das auch 4 Monate. Das dritte Jahr werde ich mir aufheben lassen


Ich hab das Gleiche. Mick ist auch August 2014. Ja, die verfallen soweit ich weiß. Nur das 3. Jahr hast du bis zum 8. Lebensjahr noch frei zum schieben.

Bzw gehe ich ja eh im Februar arbeiten. Für mich sind es dann auch mehrere, die verfallen. Es verfällt ja quasi auch schon ab MuSchu
Kuzco82
3187 Beiträge
14.01.2016 12:54
Oh bei euren Themen kann ich gar nicht mitreden....

Ich war heute in der Stadt umstandsklamotten shoppen und was bequemes fürs Krankenhaus ...ordentlich Geld losgeworden....
Aber mit BHs warte ich noch...da hat sich noch nix getan...und wer weis ob die noch explodieren
Krissi87
666 Beiträge
14.01.2016 13:20
Zitat von Enfelchen:

Zitat von Bommel90:

Zitat von Krissi87:

Zitat von Bommel90:

Na du musst deinem AG mitteilen, dass du die jetzige Elternzeit zum Beginn des neuen Muschu beenden willst. Dann gehst du ganz normal in den Muschu, bekommst ca 3 Monate wieder volles Gehalt und danach fängt dann die neue Elternzeit an.
Sonst würdest du nur die 13€ pro Tag von der kk bekommen während des MuSchus


Laura ist im August 2014 geboren und ich hab 2 Jahre beantragt.verfallen mir dann zwei Monate? Weil das dritte Jahr kann ich ja beliebig einsetzen.


Ob die Monate verfallen weis ich nicht, das wollte ich auch noch klären. Aber ich glaube schon, da du ja dann für das zweite Kind Elternzeit hast. Bei mir sind das auch 4 Monate. Das dritte Jahr werde ich mir aufheben lassen


Ich hab das Gleiche. Mick ist auch August 2014. Ja, die verfallen soweit ich weiß. Nur das 3. Jahr hast du bis zum 8. Lebensjahr noch frei zum schieben.

Bzw gehe ich ja eh im Februar arbeiten. Für mich sind es dann auch mehrere, die verfallen. Es verfällt ja quasi auch schon ab MuSchu


Stimmt haben eure Arbeitgeber da Ahnung? Gab es schon einige Fälle? falls ihr was rausbekommt sagt ihr bescheid? Wann bin ich verpflichtet meinen AG meine 2. Schwangerschaft mitzuteilen?
14.01.2016 13:34
Da wir mehrere tausend Arbeitnehmer sind, gab es bei uns bestimmt schon solche Fälle.
Aber ich bin ziemlich sicher dass es verfällt, wann sollte man es denn auch noch nehmen!? Man kann ja nur das 3. Jahr variieren

Keine Ahnung ab wann du verpflichtet bist. Ich hab es nach der 12. ssw gemacht. Vor 2-3 Wochen
kira84
619 Beiträge
14.01.2016 13:43
Ich habe meinem Arbeitgeber auch schon nach der 12. SSW Bescheid gesagt. Da ich auch die elternzeit verlängern wollte.
Mir bleiben noch fast 11 Monate aus dem dritten Jahr vom großen, die ich dann nach zwei Jahren (vom zweiten Kind )drann hängen werden. Und das dritte Jahr vom zweiten nehme ich irgendwann später.

Enfelchen
14227 Beiträge
14.01.2016 13:44
Verpflichtet bist du überhaupt nicht, hast aber dann auch keinen Anspruch auf Kündigungsschutz usw.
Also ich würde es immer so schnell wie möglich machen.

Zu der Elternzeit... ja, es verfällt.

Anders in Zukunft, für Kinder ab Juli 2015
Hier ein Auszug:

Bisherige Regelung: Für alle vor dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder gilt: Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie maximal 12 Monate der 3-jährigen Gesamtdauer der Elternzeit auf einen späteren Zeitraum übertragen – bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Ihres Kindes.

NEU: Seit der Einführung des „Elterngeld Plus“ mit dem 1. Januar 2015 gilt für alle ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder: Sie können 2 Jahre statt des bisherigen einen Jahres zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag Ihres Kindes beanspruchen, ohne hierfür die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen zu müssen. Jedoch muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden, die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher.

eisköngin
1836 Beiträge
14.01.2016 13:51
Zitat von Kuzco82:

Oh bei euren Themen kann ich gar nicht mitreden....

Ich war heute in der Stadt umstandsklamotten shoppen und was bequemes fürs Krankenhaus ...ordentlich Geld losgeworden....
Aber mit BHs warte ich noch...da hat sich noch nix getan...und wer weis ob die noch explodieren


Das muss ich auch nächste Woche machen schonmal einen Pyjama , einen kurzen für den sommer, noch ein zwei pulli, und neue unterwäsche....was hast du alles so geshoppt??und wo? Ich wollte h&m und c&a gucken
Krissi87
666 Beiträge
14.01.2016 14:02
Zitat von Enfelchen:

Verpflichtet bist du überhaupt nicht, hast aber dann auch keinen Anspruch auf Kündigungsschutz usw.
Also ich würde es immer so schnell wie möglich machen.

Zu der Elternzeit... ja, es verfällt.

Anders in Zukunft, für Kinder ab Juli 2015
Hier ein Auszug:

Bisherige Regelung: Für alle vor dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder gilt: Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie maximal 12 Monate der 3-jährigen Gesamtdauer der Elternzeit auf einen späteren Zeitraum übertragen – bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Ihres Kindes.

NEU: Seit der Einführung des „Elterngeld Plus“ mit dem 1. Januar 2015 gilt für alle ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder: Sie können 2 Jahre statt des bisherigen einen Jahres zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag Ihres Kindes beanspruchen, ohne hierfür die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen zu müssen. Jedoch muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden, die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher.


Ja klar hab doch in Elternzeit auch Kündigungsschutz und meine Elternzeit geht noch von Laura bis August.2016.
saskiaalexandra
2196 Beiträge
14.01.2016 14:12
Da kann ich leider auch gar nicht mitsprechen. Bei uns in der Schweiz gibt es leider nur 14 Wochen bez. Mutterschaftsurlaub und müssen auch bis zum Geburtstermin hin arbeiten, ausser der Arzt schreibt vorzeitig ein Zeugnis, dass man nicht mehr arbeiten darf.

BH's wollte ich bei Andrin auch schon früher kaufen gehen, aber die vom Geschäft haben mir dann abgeraten. Ich solle doch erst kurz vor der Geburt oder danach kommen, da sich die Brust doch noch ziemlich verändern kann. Hab dann mal einen gekauft und hab nach der Geburt noch weitere gekauft.

Mein FA-Termin hat sich vom 22.1. auf den 20.1. vor verschoben. Bin schon sooo gespannt, sind nun doch schon ein paar Wochen her seit dem letzten Baby-TV
Enfelchen
14227 Beiträge
14.01.2016 14:28
Zitat von Krissi87:

Zitat von Enfelchen:

Verpflichtet bist du überhaupt nicht, hast aber dann auch keinen Anspruch auf Kündigungsschutz usw.
Also ich würde es immer so schnell wie möglich machen.

Zu der Elternzeit... ja, es verfällt.

Anders in Zukunft, für Kinder ab Juli 2015
Hier ein Auszug:

Bisherige Regelung: Für alle vor dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder gilt: Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie maximal 12 Monate der 3-jährigen Gesamtdauer der Elternzeit auf einen späteren Zeitraum übertragen – bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Ihres Kindes.

NEU: Seit der Einführung des „Elterngeld Plus“ mit dem 1. Januar 2015 gilt für alle ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder: Sie können 2 Jahre statt des bisherigen einen Jahres zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag Ihres Kindes beanspruchen, ohne hierfür die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen zu müssen. Jedoch muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden, die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher.


Ja klar hab doch in Elternzeit auch Kündigungsschutz und meine Elternzeit geht noch von Laura bis August.2016.

Ja, das stimmt wohl. Aber warum willst du es ihm denn nicht sagen? Und du solltest tatsächlich deine Elternzeit für dem MuSchu unterbrechen
Juniors-Mama
17885 Beiträge
14.01.2016 14:51
Zitat von Krissi87:

Zitat von Enfelchen:

Verpflichtet bist du überhaupt nicht, hast aber dann auch keinen Anspruch auf Kündigungsschutz usw.
Also ich würde es immer so schnell wie möglich machen.

Zu der Elternzeit... ja, es verfällt.

Anders in Zukunft, für Kinder ab Juli 2015
Hier ein Auszug:

Bisherige Regelung: Für alle vor dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder gilt: Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie maximal 12 Monate der 3-jährigen Gesamtdauer der Elternzeit auf einen späteren Zeitraum übertragen – bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Ihres Kindes.

NEU: Seit der Einführung des „Elterngeld Plus“ mit dem 1. Januar 2015 gilt für alle ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder: Sie können 2 Jahre statt des bisherigen einen Jahres zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag Ihres Kindes beanspruchen, ohne hierfür die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen zu müssen. Jedoch muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden, die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher.


Ja klar hab doch in Elternzeit auch Kündigungsschutz und meine Elternzeit geht noch von Laura bis August.2016.


Aber der Mutterschutz bei bestimmten Krankheiten auf der Arbeitsstelle sowie Schutz vor gewissen Tätigkeiten (Gefahrenstoffe, Arbeitszeiten usw) fehlt, wenn es dein Arbeitgeber nicht weiß.
Juniors-Mama
17885 Beiträge
14.01.2016 14:53
Zitat von saskiaalexandra:

Da kann ich leider auch gar nicht mitsprechen. Bei uns in der Schweiz gibt es leider nur 14 Wochen bez. Mutterschaftsurlaub und müssen auch bis zum Geburtstermin hin arbeiten, ausser der Arzt schreibt vorzeitig ein Zeugnis, dass man nicht mehr arbeiten darf.

BH's wollte ich bei Andrin auch schon früher kaufen gehen, aber die vom Geschäft haben mir dann abgeraten. Ich solle doch erst kurz vor der Geburt oder danach kommen, da sich die Brust doch noch ziemlich verändern kann. Hab dann mal einen gekauft und hab nach der Geburt noch weitere gekauft.

Mein FA-Termin hat sich vom 22.1. auf den 20.1. vor verschoben. Bin schon sooo gespannt, sind nun doch schon ein paar Wochen her seit dem letzten Baby-TV

Zum BH: ich werde die Still/BHs auch erst nach dem Milcheinschuss kaufen bzw eine Woche danach. Erst dann weiß ich meine Größe. Vorher hab ich die Stilltops von H&M, die sind da variabler, und evtl ein bügelloses Bustier.
Krissi87
666 Beiträge
14.01.2016 15:01
Zitat von Enfelchen:

Zitat von Krissi87:

Zitat von Enfelchen:

Verpflichtet bist du überhaupt nicht, hast aber dann auch keinen Anspruch auf Kündigungsschutz usw.
Also ich würde es immer so schnell wie möglich machen.

Zu der Elternzeit... ja, es verfällt.

Anders in Zukunft, für Kinder ab Juli 2015
Hier ein Auszug:

Bisherige Regelung: Für alle vor dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder gilt: Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie maximal 12 Monate der 3-jährigen Gesamtdauer der Elternzeit auf einen späteren Zeitraum übertragen – bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Ihres Kindes.

NEU: Seit der Einführung des „Elterngeld Plus“ mit dem 1. Januar 2015 gilt für alle ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder: Sie können 2 Jahre statt des bisherigen einen Jahres zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag Ihres Kindes beanspruchen, ohne hierfür die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen zu müssen. Jedoch muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden, die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher.


Ja klar hab doch in Elternzeit auch Kündigungsschutz und meine Elternzeit geht noch von Laura bis August.2016.

Ja, das stimmt wohl. Aber warum willst du es ihm denn nicht sagen? Und du solltest tatsächlich deine Elternzeit für dem MuSchu unterbrechen


Ich werde ihm es natürlich sagen aber ich finde es reicht auch noch im ein paar Wochen! Ja hab mich grad im Internet belesen und da wird empfohlen Elternzeit zum Mutterschutz zu kündigen und dann muss der AG Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.

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