Meine Weisheitszahn OP lief übel. Kann ich klagen?
04.11.2013 20:49
Mir wurde bei dieser op der Kiefer gebrochen und klagen konnte ich auch nicht.
04.11.2013 21:01
Hallo unique,
es tut mir leid, dass es dir so schlecht geht.
Gegen Komplikationen zu klagen dürfte ziemlich sinnlos sein. Ob ein Behnadlungsfehler vorliegt, also ob nicht ordentlich operiert wurde zB kann nur ein weiterer erfahrener Kieferchirurg feststellen.
Was aber rechtlich nicht ok ist, dass die Aufklärung direkt vor der OP stattgefunden hat ohne Bedenkzeit.
Schließlich war es keine Notfallindikation, da sieht es rechtlich anders aus. Aber soweit ich verstanden habe, lag keine Entzündung vor oder anderes, aus welchem Grund die OP möglichst bald erfolgen sollte.
Normalerweise muss dann die Aufklärung mindestens einen Tag vorher erfolgen.
So habe ich es gelernt.
Wenn es für dich wirklich infrage kommt zu klagen, dann lasse dich von einem Anwalt der spezialisiert ist auf Medizinrecht beraten, wie man am besten vorgeht.
Das musst du nicht sofort machen. Sinnvoll ist dann aber möglichst bald den aktuellen Zustand von einem anderen Arzt GUT dokumentieren zu lassen. Sage ruhig dazu, dass es evtl um eine Klage geht, denn dann wird er viel ausführlicher alles aufschreiben, das kann dir nur helfen.
Ich wünsche dir alles Gute und vor allem schnelle Besserung!
es tut mir leid, dass es dir so schlecht geht.
Gegen Komplikationen zu klagen dürfte ziemlich sinnlos sein. Ob ein Behnadlungsfehler vorliegt, also ob nicht ordentlich operiert wurde zB kann nur ein weiterer erfahrener Kieferchirurg feststellen.
Was aber rechtlich nicht ok ist, dass die Aufklärung direkt vor der OP stattgefunden hat ohne Bedenkzeit.
Schließlich war es keine Notfallindikation, da sieht es rechtlich anders aus. Aber soweit ich verstanden habe, lag keine Entzündung vor oder anderes, aus welchem Grund die OP möglichst bald erfolgen sollte.
Normalerweise muss dann die Aufklärung mindestens einen Tag vorher erfolgen.
So habe ich es gelernt.
Wenn es für dich wirklich infrage kommt zu klagen, dann lasse dich von einem Anwalt der spezialisiert ist auf Medizinrecht beraten, wie man am besten vorgeht.
Das musst du nicht sofort machen. Sinnvoll ist dann aber möglichst bald den aktuellen Zustand von einem anderen Arzt GUT dokumentieren zu lassen. Sage ruhig dazu, dass es evtl um eine Klage geht, denn dann wird er viel ausführlicher alles aufschreiben, das kann dir nur helfen.
Ich wünsche dir alles Gute und vor allem schnelle Besserung!
05.11.2013 15:26
An deiner Stelle würde ich mich zumindest einmal von einem auf Medizinfehler spezialisierten Anwalt beraten lassen und danach die Möglichkeiten abwägen.
Darüber hinaus würde ich mir einen guten und vertrauensvollen neuen Zahnarzt suchen und dort vorstellig werden und auch hier die Möglichkeiten abwägen und eine Prognose einholen.
Klar ist Deine Schilderung rein subjektiv, aber ich finde, es hört sich insgesamt ziemlich krass an!
Bei mir wurde damals ohne vorheriges Röntgenbild der Weisheitszahn gezogen und dabei der Nerv gedehnt oder gerissen. Ich spüre bis heute die linke Seite meines Kinns nicht, aber es beeinträchtigt mich nicht und hat sich auch stark verbessert von der OP bis heute. Ich glaube, eine Besserung ist auf jeden Fall zu erwarten! Aber im Detail solltest Du das unbedingt mit einem Fachmann besprechen.
Darüber hinaus würde ich mir einen guten und vertrauensvollen neuen Zahnarzt suchen und dort vorstellig werden und auch hier die Möglichkeiten abwägen und eine Prognose einholen.
Klar ist Deine Schilderung rein subjektiv, aber ich finde, es hört sich insgesamt ziemlich krass an!
Bei mir wurde damals ohne vorheriges Röntgenbild der Weisheitszahn gezogen und dabei der Nerv gedehnt oder gerissen. Ich spüre bis heute die linke Seite meines Kinns nicht, aber es beeinträchtigt mich nicht und hat sich auch stark verbessert von der OP bis heute. Ich glaube, eine Besserung ist auf jeden Fall zu erwarten! Aber im Detail solltest Du das unbedingt mit einem Fachmann besprechen.
05.11.2013 15:35
Uah grauenhaft...
aber leider muss ich vielen hier Recht geben.
Klagen kann man natürlich versuchen (aber bitte nur, wenn rechtschutzversichert) aber die Erfolgsaussichten sind in meinen Augen ganz schlecht.
Mit der Unterschrift hast du in die Körperverletzung eingewilligt. Auch wenn du das Blatt nicht gelesen hast, stehen da mit Sicherheit als Risken diese Schmerzen mit drinnen und auch in diese hast du eingewilligt. Zwar heißt es generell, dass eine Einwilligung in eine OP 24 Stunden vor Eingriff erfolgen soll, aber das ist in der Rspr. äußerst umstritten.
Außerdem ist im Arzthaftungsrecht gegen Ärzte nur sehr schwer Schadensersatz einklagbar, weil in der Praxis ein Arzt den anderen deckt und auch das Personal dem Chef nicht ans Bein pinkelt. Der wird dann nämlich schön die Assistenz als Zeugen benennen, der dann auch aussagt, dass du Schuld bist an Komplikationen, da du dich nicht still gehalten hast. (ist nicht böse gemeint, aber so wirds laufen...) Also spare dir lieber Geld und Nerven und schau, dass du schnell wieder fit wirst.
aber leider muss ich vielen hier Recht geben.
Klagen kann man natürlich versuchen (aber bitte nur, wenn rechtschutzversichert) aber die Erfolgsaussichten sind in meinen Augen ganz schlecht.
Mit der Unterschrift hast du in die Körperverletzung eingewilligt. Auch wenn du das Blatt nicht gelesen hast, stehen da mit Sicherheit als Risken diese Schmerzen mit drinnen und auch in diese hast du eingewilligt. Zwar heißt es generell, dass eine Einwilligung in eine OP 24 Stunden vor Eingriff erfolgen soll, aber das ist in der Rspr. äußerst umstritten.
Außerdem ist im Arzthaftungsrecht gegen Ärzte nur sehr schwer Schadensersatz einklagbar, weil in der Praxis ein Arzt den anderen deckt und auch das Personal dem Chef nicht ans Bein pinkelt. Der wird dann nämlich schön die Assistenz als Zeugen benennen, der dann auch aussagt, dass du Schuld bist an Komplikationen, da du dich nicht still gehalten hast. (ist nicht böse gemeint, aber so wirds laufen...) Also spare dir lieber Geld und Nerven und schau, dass du schnell wieder fit wirst.
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt