Meine Situation erscheint ausweglos.. (ACHTUNG LANG)
15.01.2021 10:50
Wohnst du grenznah Richtung Schweiz? Kann man dir evtl irgendwie helfen mit Transport? Der erste Schritt ist meist der schwerste, aber du musst da raus.
15.01.2021 17:34
Zitat von FrauNovember:
Seid ihr nur islamisch verheiratet oder auch standesamtlich?
Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat können sie nicht verheiratet sein. Durch Heirat wird das gemeinsame Kind ehelich und es tritt automatisch das gemeinsame Sorgerecht ein.
15.01.2021 19:33
Zitat von nilou:nur wenn das Kind ehelich geboren ist, oder wurde das geändert?
Zitat von FrauNovember:
Seid ihr nur islamisch verheiratet oder auch standesamtlich?
Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat können sie nicht verheiratet sein. Durch Heirat wird das gemeinsame Kind ehelich und es tritt automatisch das gemeinsame Sorgerecht ein.
15.01.2021 19:41
Zitat von -M-Y-A-:
Zitat von nilou:nur wenn das Kind ehelich geboren ist, oder wurde das geändert?
Zitat von FrauNovember:
Seid ihr nur islamisch verheiratet oder auch standesamtlich?
Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat können sie nicht verheiratet sein. Durch Heirat wird das gemeinsame Kind ehelich und es tritt automatisch das gemeinsame Sorgerecht ein.
Wenn die leiblichen Eltern nach der Geburt heiraten wird das Kind ehelich.
——-
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2. wenn sie einander heiraten oder
3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
15.01.2021 21:34
Zitat von nilou:danke. Das wurde mir tatsächlich anders erklärt
Zitat von -M-Y-A-:
Zitat von nilou:nur wenn das Kind ehelich geboren ist, oder wurde das geändert?
Zitat von FrauNovember:
Seid ihr nur islamisch verheiratet oder auch standesamtlich?
Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat können sie nicht verheiratet sein. Durch Heirat wird das gemeinsame Kind ehelich und es tritt automatisch das gemeinsame Sorgerecht ein.
Wenn die leiblichen Eltern nach der Geburt heiraten wird das Kind ehelich.
——-
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2. wenn sie einander heiraten oder
3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
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