Kein Lohn!
02.05.2008 09:07
Hey Ihr lieben...
Hab ja nen Beschäftigungsverbot....Am Anfang hab ich noch meinen Lohn bekommen....Heute guckte ich ,ob das Geld für diesen Monat drauf ist!Noch nix!Ich bin tierisch sauer!...
Mein Arbeitgeber hat doch die Pflicht weiterhin zu zahlen oder?
Hab die Befürchtung das er davon ausghet,das er net mehr für mich zahlen muss..Oder das es die Krankenkasse ab jetzt macht oder so!
Aber normalerweise muss er das doch wissen oder????
Möchte da auch nicht anrufen oder sonstiges...
Hab ja nen Beschäftigungsverbot....Am Anfang hab ich noch meinen Lohn bekommen....Heute guckte ich ,ob das Geld für diesen Monat drauf ist!Noch nix!Ich bin tierisch sauer!...
Mein Arbeitgeber hat doch die Pflicht weiterhin zu zahlen oder?
Hab die Befürchtung das er davon ausghet,das er net mehr für mich zahlen muss..Oder das es die Krankenkasse ab jetzt macht oder so!
Aber normalerweise muss er das doch wissen oder????
Möchte da auch nicht anrufen oder sonstiges...
02.05.2008 09:17
normalerweise müsste dein Arbeitgeber schon wissen, dass sie bei einem Beschäftigungsverbot weiter zahlen müssen. Wenn du in einem Betrieb arbeitest, in dem weniger als 20 (glaub ich) Beschäftigte sind, kann das auf Antrag des Arbeitgebers die Krankenkasse übernehmen, wenn der Betrieb größer ist, muss der Arbeitgeber weiter zahlen. (war bei mir zumindest so)
Ich würd mich mal dringend bei denen melden und nachfragen
Ich würd mich mal dringend bei denen melden und nachfragen
02.05.2008 09:20
Hallo,
der Arbeitgeber muss auf jedenfall weiterzahlen. Er muss den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft weiterzahlen.
Wenn nicht so viele Arbeitnehmer (unter 20) beschäftigt sind, kann er sich das Geld im nachhinein von der Krankenkasse wieder holen.
Vielleicht ist das Geld aber nur noch nicht drauf, weil gestern ein Feiertag war?
der Arbeitgeber muss auf jedenfall weiterzahlen. Er muss den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft weiterzahlen.
Wenn nicht so viele Arbeitnehmer (unter 20) beschäftigt sind, kann er sich das Geld im nachhinein von der Krankenkasse wieder holen.
Vielleicht ist das Geld aber nur noch nicht drauf, weil gestern ein Feiertag war?
02.05.2008 09:23
warte einfach noch bis montag,gestern war ja schließlich feiertag,da können sich zahlungen auch verschieben!!!
02.05.2008 09:25
hab gerade gegooglt:
Woher bekommt die Schwangere dann ihr Geld?
Während eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes vor, während oder nach der Schutzfrist muss die Arbeitnehmerin keine finanziellen Einbußen befürchten: Sie erhält von ihrem Arbeitgeber mindestens ihren bisherigen Lohn, der dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate entspricht, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat. Übrigens: Auch wenn der Arbeitgeber der werdenden Mutter wegen eines Verbotes einen anderen (zumutbaren) Arbeitsplatz zuweist, darf er ihr Gehalt nicht kürzen.
Was ist vorteilhafter: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Bei einer Erkrankung, die nicht schwangerschaftsbedingt ist, wie beispielsweise eine Grippe, ist lediglich eine normale Krankschreibung gerechtfertigt. Ist die werdende Mutter aber nach sechs Wochen immer noch nicht gesund und arbeitsfähig, erhält sie nur noch das Krankengeld - und das ist niedriger ist als das normale Gehalt.
Für eine Schwangere, die beim Auftreten der Gesundheitsprobleme arbeitslos gemeldet ist, wäre allerdings eine Krankschreibung besser. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, stellt das Arbeitsamt sofort die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein. Denn das gibt es nur, wenn sie als Arbeitssuchende grundsätzlich vermittelt werden kann. Das trifft aber bei einem Beschäftigungsverbot nicht zu. In diesem Fall ist die Krankschreibung finanziell von Vorteil.
dann wird dein geld bestimmt spätestens heute nachmittag drauf sein
Woher bekommt die Schwangere dann ihr Geld?
Während eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes vor, während oder nach der Schutzfrist muss die Arbeitnehmerin keine finanziellen Einbußen befürchten: Sie erhält von ihrem Arbeitgeber mindestens ihren bisherigen Lohn, der dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate entspricht, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat. Übrigens: Auch wenn der Arbeitgeber der werdenden Mutter wegen eines Verbotes einen anderen (zumutbaren) Arbeitsplatz zuweist, darf er ihr Gehalt nicht kürzen.
Was ist vorteilhafter: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Bei einer Erkrankung, die nicht schwangerschaftsbedingt ist, wie beispielsweise eine Grippe, ist lediglich eine normale Krankschreibung gerechtfertigt. Ist die werdende Mutter aber nach sechs Wochen immer noch nicht gesund und arbeitsfähig, erhält sie nur noch das Krankengeld - und das ist niedriger ist als das normale Gehalt.
Für eine Schwangere, die beim Auftreten der Gesundheitsprobleme arbeitslos gemeldet ist, wäre allerdings eine Krankschreibung besser. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, stellt das Arbeitsamt sofort die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein. Denn das gibt es nur, wenn sie als Arbeitssuchende grundsätzlich vermittelt werden kann. Das trifft aber bei einem Beschäftigungsverbot nicht zu. In diesem Fall ist die Krankschreibung finanziell von Vorteil.
dann wird dein geld bestimmt spätestens heute nachmittag drauf sein
02.05.2008 09:28
also soweit ich weiss bei krankschreibung(was ja auch ein beschäftigungsverbot bedeutet) muss der arbeitsgeber 6 wochenlang zahlen danach übernimmt die krankenkasse. weil logisch gesehen kann der arbeitgeber doch nicht verlust geschäfte machen weil wir dann monatelang krank sind. dafür ist die versicherung da. dafür zahlst du doch versicherungsbeiträge! hoffe du hast es der krankenkasse gemeldet. und warum hast du angst dass sie ab jetzt weiterzahlen muss? weil es weniger wird? das ist aber das gesetzt. und irgendwie volles gehalt monatelang bei krankheit wäre auch unfähr .
02.05.2008 09:29
Also ich weiss das der arbeitgeber nur 6 wochen nach der krankmeldung zahlt danach macht das die krankenkasse
02.05.2008 09:30
Zitat von Ljolka79:die selbe info hab ich auch. bin gespannt was in ihrem fall dann ist.
Also ich weiss das der arbeitgeber nur 6 wochen nach der krankmeldung zahlt danach macht das die krankenkasse
02.05.2008 09:31
Zitat von laeticia:
also soweit ich weiss bei krankschreibung(was ja auch ein beschäftigungsverbot bedeutet) muss der arbeitsgeber 6 wochenlang zahlen danach übernimmt die krankenkasse. weil logisch gesehen kann der arbeitgeber doch nicht verlust geschäfte machen weil wir dann monatelang krank sind. dafür ist die versicherung da. dafür zahlst du doch versicherungsbeiträge! hoffe du hast es der krankenkasse gemeldet. und warum hast du angst dass sie ab jetzt weiterzahlen muss? weil es weniger wird? das ist aber das gesetzt. und irgendwie volles gehalt monatelang bei krankheit wäre auch unfähr .
Stop!
Bei einem Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber bis zur Mutterschutzfrist zahlen! Eine Krankschreibung ist lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da zahlt der Arbeitsgeber 6 Wochen und danach die Krankenkasse...
02.05.2008 09:34
also ich hab das jetzt so verstanden.
also wenn man krank geschrieben ist, bekommt man 6 wochen das normale gehalt des arbeitgebers und danach von der krankenkasse(krankengeld, was weniger ist).
aber bei einer schwangerschaft kann man wenn nötig ein beschäftigungsverbot bekommen (man ist zwar nicht krank, aber die gesundheit ist gefährdet) und dann muss der arbeitgeber das gehalt weiter zahlen.
bei arbeitslosen ist die krankschreibung das sinnvollste, da die dann weiterhin geld bekommen. und beim beschäftigungsverbot wäre dies nicht der fall.
also wenn man krank geschrieben ist, bekommt man 6 wochen das normale gehalt des arbeitgebers und danach von der krankenkasse(krankengeld, was weniger ist).
aber bei einer schwangerschaft kann man wenn nötig ein beschäftigungsverbot bekommen (man ist zwar nicht krank, aber die gesundheit ist gefährdet) und dann muss der arbeitgeber das gehalt weiter zahlen.
bei arbeitslosen ist die krankschreibung das sinnvollste, da die dann weiterhin geld bekommen. und beim beschäftigungsverbot wäre dies nicht der fall.
02.05.2008 09:38
Zitat von jas1812:
also ich hab das jetzt so verstanden.
also wenn man krank geschrieben ist, bekommt man 6 wochen das normale gehalt des arbeitgebers und danach von der krankenkasse(krankengeld, was weniger ist).
aber bei einer schwangerschaft kann man wenn nötig ein beschäftigungsverbot bekommen (man ist zwar nicht krank, aber die gesundheit ist gefährdet) und dann muss der arbeitgeber das gehalt weiter zahlen.
bei arbeitslosen ist die krankschreibung das sinnvollste, da die dann weiterhin geld bekommen. und beim beschäftigungsverbot wäre dies nicht der fall.
Richtig und da Sie ein Beschäftigungsverbot hat, muss der Arbeitgeber weiterzahlen ! Also, ich würde noch bis Dienstag warten. Wenn bis dahin immer noch kein Geld deinem Konto gutgeschrieben ist, solltest du mal bei deinem Chef anrufen Auch wenn du es nicht magst, da wird wohl kein Weg dran vorbei führen. Ich denke aber, dass sich das einfach verschiebt wegen dem Feiertag.
02.05.2008 09:38
Zitat von jas1812:
also ich hab das jetzt so verstanden.
also wenn man krank geschrieben ist, bekommt man 6 wochen das normale gehalt des arbeitgebers und danach von der krankenkasse(krankengeld, was weniger ist).
aber bei einer schwangerschaft kann man wenn nötig ein beschäftigungsverbot bekommen (man ist zwar nicht krank, aber die gesundheit ist gefährdet) und dann muss der arbeitgeber das gehalt weiter zahlen.
bei arbeitslosen ist die krankschreibung das sinnvollste, da die dann weiterhin geld bekommen. und beim beschäftigungsverbot wäre dies nicht der fall.
Das ist doch mal genau auf den Punkt gebracht...
02.05.2008 09:41
wenn es stimmt dass weiss ich net was andere mamis mir erzählt haben. naja ich war selber noch nie in der situaton daher musste ich mich nicht informieren. aber wenn ja ist es immer sinnvoll sich bei den richtigen stellen zu informieren.
bezüglich gehalt dann kann es an dem feiertag dann liegen?!
viel glück
bezüglich gehalt dann kann es an dem feiertag dann liegen?!
viel glück
02.05.2008 09:43
der arbeitgeber ist dazu verpflichtet weiter zu zahlen.
du hast ein bv richtig? wenn dein chef eine kopie an die krankenkasse weiterreicht-was gesetzlich so vorgeschrieben ist, bekommt er zu 100% (den vollen lohn, den er dir zahlt) von der kk zurück. und er MUSS zahlen bis zum beginn der schutzfrist, wenn du nach der schutzfrist aufhörst mit arbeiten.machst du weiter, muss er sogar die komplette schutzfrist weiter zahlen !und zwar das volle gehalt!
Das mit den 6 wochen weiter zahlen gilt nur bei einem gelben schein, und das ist ein bv ja nicht !
setz dich am besten mit deinem chef in verbindung. und wenn der meint er müsste nicht zahlen red mit der kk, die reden dann mit deinem chef.
du hast ein bv richtig? wenn dein chef eine kopie an die krankenkasse weiterreicht-was gesetzlich so vorgeschrieben ist, bekommt er zu 100% (den vollen lohn, den er dir zahlt) von der kk zurück. und er MUSS zahlen bis zum beginn der schutzfrist, wenn du nach der schutzfrist aufhörst mit arbeiten.machst du weiter, muss er sogar die komplette schutzfrist weiter zahlen !und zwar das volle gehalt!
Das mit den 6 wochen weiter zahlen gilt nur bei einem gelben schein, und das ist ein bv ja nicht !
setz dich am besten mit deinem chef in verbindung. und wenn der meint er müsste nicht zahlen red mit der kk, die reden dann mit deinem chef.
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