Er hat uns tatsächlich verklagt!!
09.03.2013 14:59
Zitat von elina:Ich lebe ja mit Herr A. zusammen, wir sind verheiratet
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann haben Frau und Herr A gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, dann kannst du zwar nicht alleine kündigen....ABER der Vermieter muss sich dann auch an Herr A wenden um sein Geld zu bekommen, denn er ist dann genauso für die Miete haftbar wie du.
Und du hast gekündigt und mit ihm vorher drüber gesprochen.
Am besten du gibst das ganze auch an einen Anwalt.
Im schlimmsten Fall must du für die Hälfte der Miete aufkommen.
Oder für alles, aber dann kannst du dir die Hälfte davon von Herr A zurückholen.
Lieben Gruß.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
09.03.2013 15:44
Zitat von LuliBubi:
Zitat von elina:Ich lebe ja mit Herr A. zusammen, wir sind verheiratet
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann haben Frau und Herr A gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, dann kannst du zwar nicht alleine kündigen....ABER der Vermieter muss sich dann auch an Herr A wenden um sein Geld zu bekommen, denn er ist dann genauso für die Miete haftbar wie du.
Und du hast gekündigt und mit ihm vorher drüber gesprochen.
Am besten du gibst das ganze auch an einen Anwalt.
Im schlimmsten Fall must du für die Hälfte der Miete aufkommen.
Oder für alles, aber dann kannst du dir die Hälfte davon von Herr A zurückholen.
Lieben Gruß.
also so oder so wuerde das auf uns beide zukommen.
Ja, ich habs jetzt beim 2ten mal lesen auch so verstanden, und der Ex ist nur der Vermieter, und zufällig Erzeuger.
Ist trotzdem unmöglich von ihm.
09.03.2013 15:49
Zitat von elina:
Zitat von LuliBubi:
Zitat von elina:Ich lebe ja mit Herr A. zusammen, wir sind verheiratet
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann haben Frau und Herr A gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, dann kannst du zwar nicht alleine kündigen....ABER der Vermieter muss sich dann auch an Herr A wenden um sein Geld zu bekommen, denn er ist dann genauso für die Miete haftbar wie du.
Und du hast gekündigt und mit ihm vorher drüber gesprochen.
Am besten du gibst das ganze auch an einen Anwalt.
Im schlimmsten Fall must du für die Hälfte der Miete aufkommen.
Oder für alles, aber dann kannst du dir die Hälfte davon von Herr A zurückholen.
Lieben Gruß.
also so oder so wuerde das auf uns beide zukommen.
Ja, ich habs jetzt beim 2ten mal lesen auch so verstanden, und der Ex ist nur der Vermieter, und zufällig Erzeuger.
Ist trotzdem unmöglich von ihm.
ich glaube das hast du immer noch falsch verstanden. der vermieter ist der Vater von der TS!
10.03.2013 10:51
Zitat von elina:Nein xD MEIN Vater war der Vermieter ^^
Zitat von LuliBubi:
Zitat von elina:Ich lebe ja mit Herr A. zusammen, wir sind verheiratet
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann haben Frau und Herr A gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, dann kannst du zwar nicht alleine kündigen....ABER der Vermieter muss sich dann auch an Herr A wenden um sein Geld zu bekommen, denn er ist dann genauso für die Miete haftbar wie du.
Und du hast gekündigt und mit ihm vorher drüber gesprochen.
Am besten du gibst das ganze auch an einen Anwalt.
Im schlimmsten Fall must du für die Hälfte der Miete aufkommen.
Oder für alles, aber dann kannst du dir die Hälfte davon von Herr A zurückholen.
Lieben Gruß.
also so oder so wuerde das auf uns beide zukommen.
Ja, ich habs jetzt beim 2ten mal lesen auch so verstanden, und der Ex ist nur der Vermieter, und zufällig Erzeuger.
Ist trotzdem unmöglich von ihm.
10.03.2013 10:51
Zitat von Sunshine1012:Genau!
Zitat von elina:
Zitat von LuliBubi:
Zitat von elina:Ich lebe ja mit Herr A. zusammen, wir sind verheiratet
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann haben Frau und Herr A gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, dann kannst du zwar nicht alleine kündigen....ABER der Vermieter muss sich dann auch an Herr A wenden um sein Geld zu bekommen, denn er ist dann genauso für die Miete haftbar wie du.
Und du hast gekündigt und mit ihm vorher drüber gesprochen.
Am besten du gibst das ganze auch an einen Anwalt.
Im schlimmsten Fall must du für die Hälfte der Miete aufkommen.
Oder für alles, aber dann kannst du dir die Hälfte davon von Herr A zurückholen.
Lieben Gruß.
also so oder so wuerde das auf uns beide zukommen.
Ja, ich habs jetzt beim 2ten mal lesen auch so verstanden, und der Ex ist nur der Vermieter, und zufällig Erzeuger.
Ist trotzdem unmöglich von ihm.
ich glaube das hast du immer noch falsch verstanden. der vermieter ist der Vater von der TS!
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