elterngeld abgelehnt
09.03.2008 16:15
Mein Freund bekommt 10€ mehr als eine Harz4 Familie mit einem Kind und uns haben sie das erziehungsgeld auch gestrichen und gemeint wir sollen doch Heiraten. Erst seit dem ich wieder Arbeite Haben wir Geld um vernünftig zu leben.
Und mein Freund arbeitet 2 mal die Woche über 12 stunden.
Und mein Freund arbeitet 2 mal die Woche über 12 stunden.
09.03.2008 16:51
ja vllt gibt deutschland viel aus fuer seine einwohner, aber wie gesagt meiner meinung nach fuer die falschen.
wenn man eine alleinerziehende mama ohne vater fuer die kinder ist, die nciht arbeiten will, DANN gibt deutschlad viel fuer dich aus.
ich moechte nur das minimum an elterngeld, habe noch NIE vom staat gelebt und werde auch nach meiner elternzeit wieder arbeiten aber mir wird nichtmal das gegeben.
wenn man eine alleinerziehende mama ohne vater fuer die kinder ist, die nciht arbeiten will, DANN gibt deutschlad viel fuer dich aus.
ich moechte nur das minimum an elterngeld, habe noch NIE vom staat gelebt und werde auch nach meiner elternzeit wieder arbeiten aber mir wird nichtmal das gegeben.
09.03.2008 20:09
Hallo Veri,
leg auf jeden Fall begründeten Widerspruch ein!! Wenn du steuerinländerin bist und auch vor der Schwangerschaft in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, steht dir das Elterngeld für 12 Monate zu. Ihr würdet wahrscheinlich nur keine 14 Monate das Geld bekommen, weil dein Mann kein Elterngeld bekommen wird.
Wahrscheinlich kennt sich der Sachbearbeiter wieder mal nur nicht mit deren eigenen Bestimmungen aus und da geht ablehnen schneller.
Nicht aufgeben und sich diese Unverschämtheit auch nicht zu Herzen nehmen- Ämter machen Fehler am Laufenden Band
gruß Mini
leg auf jeden Fall begründeten Widerspruch ein!! Wenn du steuerinländerin bist und auch vor der Schwangerschaft in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, steht dir das Elterngeld für 12 Monate zu. Ihr würdet wahrscheinlich nur keine 14 Monate das Geld bekommen, weil dein Mann kein Elterngeld bekommen wird.
Wahrscheinlich kennt sich der Sachbearbeiter wieder mal nur nicht mit deren eigenen Bestimmungen aus und da geht ablehnen schneller.
Nicht aufgeben und sich diese Unverschämtheit auch nicht zu Herzen nehmen- Ämter machen Fehler am Laufenden Band
gruß Mini
09.03.2008 20:12
hi veri...habe mir jetzt nicht den ganzen thread durchgelesen,weil mein ex-mann hier ist und ich grad so nebenbei reinschaue...kannst du da nicht beschwerde einlegen??? das ist ja wohl mal richtig fies...
09.03.2008 20:20
ja aber ich habe 2 monate vor der ss aufgehoert zu arbeiten. daher hab ich ja nur das minimum von 300 euro fuer 12 monate beantragt. 14 monate hab ich erst gar nicht probiert.
aber auch wenn ich 2 monate vorher nicht mehr gearbeitet habe stehts mir doch zu oder?
aber auch wenn ich 2 monate vorher nicht mehr gearbeitet habe stehts mir doch zu oder?
09.03.2008 20:23
warst du vor geburt voll berufstätig wohnt ihr auf dem Stützpunkt (oder wie das heist kasseren) oder außerhalb.
09.03.2008 20:24
ich war vor der ss in ausbildung. und wir wohnen in einer normalen wohnung
09.03.2008 20:28
les dir das mal durch punkt 4
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksa chen/drucknews.cgi?texte=0426_2D06B
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksa chen/drucknews.cgi?texte=0426_2D06B
09.03.2008 20:34
hiii
das hört sich ja alles ziemlich sche.... an
hätte ich auch nicht gedacht, liegt wohl nur daran das ihr verheiratet seit. denn meine freundin ist auch mit nem briten zusammen, haben zusammen ein kind und sie bekommt elterngeld.
bekommste denn nicht auch etwas kindergeld aus GB? und die wohnung wird doch eigentlich auch gezahlt oder?
hab bis jetzt auch noch nichts finden können darüber das dir nichts zusteht... verstehe den sinn auch nicht.... deutschland hat mal wieder nicht richtig nachgedacht
lg jasmin
das hört sich ja alles ziemlich sche.... an
hätte ich auch nicht gedacht, liegt wohl nur daran das ihr verheiratet seit. denn meine freundin ist auch mit nem briten zusammen, haben zusammen ein kind und sie bekommt elterngeld.
bekommste denn nicht auch etwas kindergeld aus GB? und die wohnung wird doch eigentlich auch gezahlt oder?
hab bis jetzt auch noch nichts finden können darüber das dir nichts zusteht... verstehe den sinn auch nicht.... deutschland hat mal wieder nicht richtig nachgedacht
lg jasmin
09.03.2008 20:54
nein ich bekomme kein kindergeld aus england und unsere wohnung zahlen auch wir selber...
09.03.2008 20:57
Soweit ich das richtig verstanden habe geht es beim elterngeld nicht um deinen ist- status, sondern darum ob du generell vor der Geburt einem Sozialversicherungspflichtigen Beruf nachgegangen bist oder bereit warst einem nachzugehen.Heißt : Du bist deutsche Staatsbürgerin in deutschland lebend und vom status her vor der schwangerschaft in ausbildung oder arbeitssuhend gewesen und damit steht dir zumindest der Mindestsatz zu. D.h. ich würde dem widerspruch deinen Ausbildungsnachweis und eventuell Alg 1 bescheid als beleg kopie beilegen. das du nach deiner ausbildung nix gefunden hast kann ja mal vorkommen und dürfte dir nicht zur last gelegt werden.
09.03.2008 21:03
danke schuggel
( Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 ist auch der Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates anspruchsberechtigt, soweit er EU/EWR-Bürger ist oder bis zur Geburt des Kindes in einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis steht oder eine mehr als geringfügige Beschäftigung (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ausgeübt hat oder Mutterschaftsgeld oder eine Leistung entsprechend des § 3 Absatz 2 erhält.
das bin ich doch
( Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 ist auch der Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates anspruchsberechtigt, soweit er EU/EWR-Bürger ist oder bis zur Geburt des Kindes in einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis steht oder eine mehr als geringfügige Beschäftigung (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ausgeübt hat oder Mutterschaftsgeld oder eine Leistung entsprechend des § 3 Absatz 2 erhält.
das bin ich doch
09.03.2008 21:04
ich beziehe kein arbeitslosengeld. habe es nciht bentragt da ich nicht vom staat leben moechte und mein mann genug verdient
09.03.2008 21:13
Hallo Veri,
ich finde das eine rießengroße Sauerei! Aber das zeigt mal wieder, dass man es in Deutschland leichter hat, wenn man auf der faulen Haut liegt. Leg bitte Widerspruch ein und halt uns auf dem Laufenden, ja?
Ich könnte mich echt aufregen über sowas
ich finde das eine rießengroße Sauerei! Aber das zeigt mal wieder, dass man es in Deutschland leichter hat, wenn man auf der faulen Haut liegt. Leg bitte Widerspruch ein und halt uns auf dem Laufenden, ja?
Ich könnte mich echt aufregen über sowas
09.03.2008 21:14
ja hab scho fertig gecshrieben wird morgen abgesendet.
lege noch ne kopie dabei von den gesetz was schuggel hier grad reingesetzt hat
lege noch ne kopie dabei von den gesetz was schuggel hier grad reingesetzt hat
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