Mütter- und Schwangerenforum

Ärger mit Kindergarten

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08.04.2011 10:36
Hallo

Als ich meine beiden Kinder gestern aus dem Kindergarten abgeholt habe, kam dann die Nachricht über die ich mich schon die ganze Zeit aufrege.
Mein Sohn war gestern mit einem anderen Kind auf dem Außengelände des Kiga und haben mal aus lust und laune, steine gegen ein Fenster geworfen.
Es kam wie es kommen musste, die Scheibe ging zu Bruch.
Nun habe ich unsere Haftpflichtversicherung angerufen und die sagen, wir zahlen nicht, da die Aufsichtspflicht nicht bei Ihnen war, sonder bei den Erziehern im Kindergarten.
Kindergarten sagt, sie müssen zahlen, egal was kommt.
Klar würden wir zahlen, das ist nicht die rede, aber ist der Kindergarten nicht gegen solche Schäden versichert ?
Langsam weiß ich net was ich glauben soll.
Zauberfee5182
10305 Beiträge
08.04.2011 10:44
bei uns im kindergarten war ein ähnlicher fall und die eltern mussten es auch selber zahlen. es kommt darauf an wie alt das kind ist und ob man es ihm zutrauen kann, "mal ne halbe std" unbeaufsichtigt zu spielen.
08.04.2011 10:48
Is trotzdem ne Sauerei von der Einrichtung! Denen wird für eine bestimmte Zeit die Aufsicht überlassen und dann sollen die Eltern zahlen, wenn die Erzieher nicht aufpassen??? Ich meine, Versicherung hin oder her. Es hätten ja auch ganz andere Sachen passieren können (Straßenverkehr usw). Wird dann auch die Mutter bzw der Vater haftbar gemacht, obwohl das Kind in der Einrichtung ist, in der Zeit???
Emma81
7171 Beiträge
08.04.2011 10:48
ich bin Kinderpflegerin und als ich noch im kindergarten tätig war, mussten genug erzieher draußen sein, um wirklich jedes kind zu beaufsichtigen. Wenn irgendwas passiert wäre, wären wir schuld gewesen. Das ist unser job!
Hummers_Mami
26714 Beiträge
08.04.2011 10:49
Dem Kindergarten würde ich was erzählen...die haben aufzupassen, dass die Kids nicht so nen Mist machen
doreen84
182 Beiträge
08.04.2011 11:35
das ist ja ne Frechheit die habeb ja wohl die Aufsichtspflicht verletzt...ich würde gleich den Anwalt einschalten
08.04.2011 11:56
Naja den Anwalt einachalten , will ich net gleich, weil es sich zwar um einen kleinen Betrag handelt *hoff*, aber es kann einfach nicht sein, das wir jetzt dafür zahlen sollen, wenn die net aufpassen.

Außerdem habe ich heute mal mit dem Hausmeister vom Kiga gesprochen und i-wie ist es komisch. Die Kiga leitung sagt miur es ist zwischen 11:15 und 11:30 passiert und er meinte das mit dem Fenster war erst gegen 12:30. Daran konnte er sich noch gut errinnern, weil sie ihn deswegen extra aus der Pause geholt hatten.

Nun muss ich erstmal warten, was die heute im Kiga sagen.
Die Leiterin wollte sich nochmal mit der Versicherung auseinandersetzen.
Wenn da nichts wirkliches bei raus kommt, wede ich mich an den Träger wenden.
I-wie komisch ist das ganze schon, vorallem weil es hieß mein Sohn hätte die "mutwillig" zerstört.

Klar hat er sie kaputt das ist keine frage, aber mutwillig?
08.04.2011 12:54
Kinder unter 6 Jahren sind doch gar nicht haftbar zu machen!

Der Kindergarten muss für den Schaden aufkommen, da er in der Zeit entstanden ist, als sie ihn beaufsichtigen sollten! Da können die sich net rausreden!
08.04.2011 14:29
Zitat von Lenamaus09:

Naja den Anwalt einachalten , will ich net gleich, weil es sich zwar um einen kleinen Betrag handelt *hoff*, aber es kann einfach nicht sein, das wir jetzt dafür zahlen sollen, wenn die net aufpassen.

Außerdem habe ich heute mal mit dem Hausmeister vom Kiga gesprochen und i-wie ist es komisch. Die Kiga leitung sagt miur es ist zwischen 11:15 und 11:30 passiert und er meinte das mit dem Fenster war erst gegen 12:30. Daran konnte er sich noch gut errinnern, weil sie ihn deswegen extra aus der Pause geholt hatten.

Nun muss ich erstmal warten, was die heute im Kiga sagen.
Die Leiterin wollte sich nochmal mit der Versicherung auseinandersetzen.
Wenn da nichts wirkliches bei raus kommt, wede ich mich an den Träger wenden.
I-wie komisch ist das ganze schon, vorallem weil es hieß mein Sohn hätte die "mutwillig" zerstört.

Klar hat er sie kaputt das ist keine frage, aber mutwillig?



Mutwillig hin oder her. Spielt doch gar keine Rolle!! Wenn die Kiddis mit dem Ball gespielt hätten und dabei wär das passiert ... Es geht darum, das die Kiddis unbemerkt vom Gelände runter konnten, weil die Erzieher ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen konnten/wollten. Und dann kann es ja wohl kaum angehen, das die Eltern dann für gerade stehen müssen. Zumal ich es zu oft sehe ... die Kiddis spielen aufm Spielplatz, die Erzieher stehen zusammen, halten Pläuschchen und kriegen von ihrer Umgebung nicht mehr viel mit. Dann werden Kinder mit Stöcken attackiert von anderen Raudikindern oder die kleinsten versuchen auf nem Gerüst hochzuklettern, ohne Hilfe bis ganz nach oben ... usw. Nee nee, die Einrichtung muss doch für Fehler selbst gerade stehen!!!
schnibbe
2235 Beiträge
08.04.2011 14:42
Das mit der Aufsichtspflicht ist so eine Sache. Es heißt zumindest bei mir in der Schule, dass je nach Alter und Einsichtsfähigkeit beaufsichtigt werden muss. Das bedeutet, dass ich meinen Viertklässler auf dem Pausenhof z.B. schon mal 3 Minuten den Rücken zudrehen darf oder sie so lange im Klassenzimmer alleine lassen darf um beispielsweise bei einem Kind, dem schlecht ist etc. zuhause anzurufen. Bei Erstklässlern geht sowas gar nicht, die sind zu jung bzw. von denen kann man laut Gesetzgeber nicht erwarten, dass sie sich entsprechend verhalten. Bei der AUfsichtspflicht gehts auch nicht um Sachschäden, die die Kinder verursachen, sondern um deren körperliche und seelische Unversehrtheit.
Es ist auch gar nicht möglich, alle Kinder z.B. in der Pause (und ich denke, im Kindi ist das ähnlich) jede Sekunde im Auge zu haben. Da bräuchte man ja für eigentlich für jedes einzelne Kind eine extra Aufsicht. Wenn dein Kind jetzt eine Scheibe zertrümmert hat, kann das ja schlichtweg auch unglücklich gelaufen sein. Stellt euch vor, jemand wirft 2 Steine und die Scheibe ist hin, das ist eine Sache von einer Minute. Und da so schnell einzugreifen, da muss man ja wirklich direkt daneben stehen.
Was solche Sachschäden angeht, da ist es bei uns in der Schule so, dass man sich entweder über die Schule bei SchJ-Anfang freiwillig versichern kann (kostet 1,20 mein ich) oder man ist eben haftpflichtversichert. Ich denke, im Kindi ist es auch so, dass die Einrichtung den Schaden nicht zahlen muss, sondern die Eltern des Verursachers. Tut mir leid, aber so ist das meines Wissens nach geregelt.
08.04.2011 14:45
Könntest dir aber veielleicht ne auskunft bei Anwalt holen, kostet zwar was, aber das wäre mir lieber und ich wüsste das ich auf der richtigen Seite wäre
schnibbe
2235 Beiträge
08.04.2011 14:47
Zitat von Krümelchen223:

Könntest dir aber veielleicht ne auskunft bei Anwalt holen, kostet zwar was, aber das wäre mir lieber und ich wüsste das ich auf der richtigen Seite wäre


Das ist definitv am sichersten. Dann weißt dus ganz genau... oder gibts im Netzt noch iwas dazu.
08.04.2011 14:48
Also ich denke auch das in dem moment der Kindergarten eine aufsichstpflicht nachkommen muss!
Und in dem moment wird der KIGA auch für schäden haftbar gemacht !
Da hat deine Haftpflichtversicherung schon ganz recht!

Die Kindertageseinrichtungen müssen/sind gegen sowas versichert !
Denn:

Wenn Azubis mal "scheiße" bauen,dann müssen die eltern ja auch nicht dafür gerade stehen! Der Ausbildungsbetrieb ist für solche fälle auch "versichert" .
Warum dann also nicht die KITA?
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
08.04.2011 14:51
Zitat von schnibbe:

Das mit der Aufsichtspflicht ist so eine Sache. Es heißt zumindest bei mir in der Schule, dass je nach Alter und Einsichtsfähigkeit beaufsichtigt werden muss. Das bedeutet, dass ich meinen Viertklässler auf dem Pausenhof z.B. schon mal 3 Minuten den Rücken zudrehen darf oder sie so lange im Klassenzimmer alleine lassen darf um beispielsweise bei einem Kind, dem schlecht ist etc. zuhause anzurufen. Bei Erstklässlern geht sowas gar nicht, die sind zu jung bzw. von denen kann man laut Gesetzgeber nicht erwarten, dass sie sich entsprechend verhalten. Bei der AUfsichtspflicht gehts auch nicht um Sachschäden, die die Kinder verursachen, sondern um deren körperliche und seelische Unversehrtheit.
Es ist auch gar nicht möglich, alle Kinder z.B. in der Pause (und ich denke, im Kindi ist das ähnlich) jede Sekunde im Auge zu haben. Da bräuchte man ja für eigentlich für jedes einzelne Kind eine extra Aufsicht. Wenn dein Kind jetzt eine Scheibe zertrümmert hat, kann das ja schlichtweg auch unglücklich gelaufen sein. Stellt euch vor, jemand wirft 2 Steine und die Scheibe ist hin, das ist eine Sache von einer Minute. Und da so schnell einzugreifen, da muss man ja wirklich direkt daneben stehen.
Was solche Sachschäden angeht, da ist es bei uns in der Schule so, dass man sich entweder über die Schule bei SchJ-Anfang freiwillig versichern kann (kostet 1,20 mein ich) oder man ist eben haftpflichtversichert. Ich denke, im Kindi ist es auch so, dass die Einrichtung den Schaden nicht zahlen muss, sondern die Eltern des Verursachers. Tut mir leid, aber so ist das meines Wissens nach geregelt.


Tja aber die Eltern können in dem Fall nicht haftbar gemacht werden, da ja keine Verletzung ihrerseits der Aufsichtspflicht vorliegt, denn die Aufsichtspflicht lag zu der Zeit beim Kindergarten. Habe da noch mal was gefunden.

http://www.kindergartenpaedagogik.de/22.html

§ 832 BGB

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
schnibbe
2235 Beiträge
08.04.2011 14:53
Das scheint nun doch anders zu sein, als ich dachte.

Ich hab grad mit meiner Chefin telefoniert und die mal gefragt. Sie meinte, dass in Kindi da eigentlich die Gemeindeversicherung greift und du dich nicht abwimmeln lassen sollst. Die zahlt solche Schäden im Normalfall. Ich hoff, das stimmt dann auch so.
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