Mütter- und Schwangerenforum

Zusammenziehen mit Hartz IV...habt ihr Erfahrungen?

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she-ra
5 Beiträge
28.09.2012 11:23
Hallo!

Mein Freund und ich haben eine fast 1 jährige Tochter zusammen und nun würden wir gerne zusammenziehen. Es ist aber so, dass er Vollzeit arbeitet aber trotzdem nicht mehr als 900 € Netto verdient. Ich bekomme zur Zeit Hartz IV für meine 3 Kinder und mich.
Wie wird das berechnet wenn er jetzt zu mir zieht? Habt ihr da Erfahrungen mit?
Meine Sachbearbeiterin erreiche ich schon seit Tagen nicht - wie immer eigentlich, daher hoffe ich ihr wisst in etwa wie das laufen wird...

28.09.2012 11:27
da ihr dann ehelich zusammen lebt wird sein gehalt angerechnet soviel ich weiß kann mich aber irren
Loosie80
3019 Beiträge
28.09.2012 11:30
Ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft... und das Vermögen wird dann angrechnet.
she-ra
5 Beiträge
28.09.2012 11:35
Ah OK. Danke.

Aber wisst ihr denn vielleicht wie die Rechnung dann aussieht? Oder eben einen Link, wo ich das nachlesen kann? Ich würe halt gerne wissen was wir monatlich haben BEVOR wir wirklich zusammen ziehen. Denn es bringt ja nichts wenn wir dann weniger haben als jetzt. Wobei wir jetzt getrennte Kassen haben, ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Was bekommt man mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern? Den Rest kann ich mir dann ja eigentlich auch selbst schon ausrechnen, also wenn seins angerechnet wird.
Wellsie23
981 Beiträge
28.09.2012 11:35
soweit ich weiß, wird sein lohn komplett mit angerechtnet an deinem bescheid, wie das ganze dann aber berechnet wird weiß ich nicht, kannst ja hier schonmal schaun, was ihr in etwa bekommt

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al g2-rechner.html

lass dich auf jedenfall beraten, damit ihr kein stress mit dem amt bekommt
she-ra
5 Beiträge
28.09.2012 11:44
Zitat von Wellsie23:

soweit ich weiß, wird sein lohn komplett mit angerechtnet an deinem bescheid, wie das ganze dann aber berechnet wird weiß ich nicht, kannst ja hier schonmal schaun, was ihr in etwa bekommt

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al g2-rechner.html

lass dich auf jedenfall beraten, damit ihr kein stress mit dem amt bekommt


Super, vielen Dank...genau sowas hab ich gesucht.

*Off Topic* Hast du deinen Namen aus Black Dagger?
28.09.2012 11:47
Also soweit ich weiß wird sein Gehalt voll angerechnet, sprich bei den ihren wirschen Rechnungen fällt dein Geld von der Arge dann weg und ihr bekommt noch aufstockend was dazu.
Habe nämlich im Mom das gleiche Prob mit meinem Schatz, nur das er zur Zeit krank geschrieben ist und dank Kündigung nun in Hartz 4 rutscht.

Wobei ich mal gelesen habe das man erst als eheähnlich gilt nach 2 Jahren des Zusammenlebens in einer BG. Aber leider hält sich da keien Arge dran.
Wellsie23
981 Beiträge
28.09.2012 11:48
Zitat von she-ra:

Zitat von Wellsie23:

soweit ich weiß, wird sein lohn komplett mit angerechtnet an deinem bescheid, wie das ganze dann aber berechnet wird weiß ich nicht, kannst ja hier schonmal schaun, was ihr in etwa bekommt

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al g2-rechner.html

lass dich auf jedenfall beraten, damit ihr kein stress mit dem amt bekommt


Super, vielen Dank...genau sowas hab ich gesucht.

*Off Topic* Hast du deinen Namen aus Black Dagger ?


ja hab ich ich liebe die bücher und freu mich schon auf november
she-ra
5 Beiträge
28.09.2012 12:05
Zitat von mami_86:

Also soweit ich weiß wird sein Gehalt voll angerechnet, sprich bei den ihren wirschen Rechnungen fällt dein Geld von der Arge dann weg und ihr bekommt noch aufstockend was dazu.
Habe nämlich im Mom das gleiche Prob mit meinem Schatz, nur das er zur Zeit krank geschrieben ist und dank Kündigung nun in Hartz 4 rutscht.

Wobei ich mal gelesen habe das man erst als eheähnlich gilt nach 2 Jahren des Zusammenlebens in einer BG. Aber leider hält sich da keien Arge dran.


Naja, ich bekomm ja eigentlich auch nicht wirklich Geld von denen, nur die Miete von 650€ warm wird bezahlt, bzw. 600€, weil 50€ muss ich selbst drauflegen.

Aber wusse ich garnicht, dass es eigentlich erst nach 2 Jahren gilt.
she-ra
5 Beiträge
28.09.2012 12:06
Zitat von Wellsie23:

ja hab ich ich liebe die bücher und freu mich schon auf november


wie cool...und ich kann den November auch kaum noch erwarten.
Aennie89
284 Beiträge
28.09.2012 12:21
Hi

mein Freund und ich sind vor kurzem zusammen gezogen.
Ich wurde während meiner schulischen Lehre schwanger, habe sie abgeschlossen doch jetzt möchte ich erstmal bei der kleinen bleiben auch wenn se mir ne Tagesmama aufdrehen wollten -.-*.

Mal eine kleine Beispielrechnung damit Du weißt wie es sein kann :
Mein Freund verdient ca. 1100 € Netto im Monat, ich habe als Einkommen das Elterngeld (150€) und vom Arbeitsamt bekommen wir 150€ unterstützung und natürlich das Kindergeld was allerdings nicht mit angerechnet wird.
28.09.2012 12:26
Zitat von Aennie89:

Hi

mein Freund und ich sind vor kurzem zusammen gezogen.
Ich wurde während meiner schulischen Lehre schwanger, habe sie abgeschlossen doch jetzt möchte ich erstmal bei der kleinen bleiben auch wenn se mir ne Tagesmama aufdrehen wollten -.-*.

Mal eine kleine Beispielrechnung damit Du weißt wie es sein kann :
Mein Freund verdient ca. 1100 € Netto im Monat, ich habe als Einkommen das Elterngeld (150€) und vom Arbeitsamt bekommen wir 150€ unterstützung und natürlich das Kindergeld was allerdings nicht mit angerechnet wird.


doch klar wird das kindergeld mit einberechnet
28.09.2012 12:26
Ja das mit den 2 Jahren hab ich mal wo gelesen.

Das hab ich im Inet gefunden:
Erwachsene, die länger als ein Jahr gemeinsam in einer Wohnung leben, werden in Bezug auf die Grundsicherung für Arbeitslose – unabhängig vom Geschlecht – als Bedarfsgemeinschaft und gegenseitig für ihren Unterhalt verantwortlich betrachtet. Der Nachweis, dass keine Lebensgemeinschaft vorliegt, sondern lediglich eine Wohngemeinschaft, ist seit Januar 2007 von den Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen. In einer Wohngemeinschaft bildet jeder seine eigene Bedarfsgemeinschaft und kann bei Bedürftigkeit individuell einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Das Einkommen und Vermögen der Mitbewohner interessiert dabei nicht.

28.09.2012 12:30
Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von Aennie89:

Hi

mein Freund und ich sind vor kurzem zusammen gezogen.
Ich wurde während meiner schulischen Lehre schwanger, habe sie abgeschlossen doch jetzt möchte ich erstmal bei der kleinen bleiben auch wenn se mir ne Tagesmama aufdrehen wollten -.-*.

Mal eine kleine Beispielrechnung damit Du weißt wie es sein kann :
Mein Freund verdient ca. 1100 € Netto im Monat, ich habe als Einkommen das Elterngeld (150€) und vom Arbeitsamt bekommen wir 150€ unterstützung und natürlich das Kindergeld was allerdings nicht mit angerechnet wird.


doch klar wird das kindergeld mit einberechnet


Jap wird angerechnet als verdienst des Kindes war bei uns auch^^
Aennie89
284 Beiträge
28.09.2012 13:09
Zitat von LenaFC:

Zitat von Wilde-Rasselbande:

Zitat von Aennie89:

Hi

mein Freund und ich sind vor kurzem zusammen gezogen.
Ich wurde während meiner schulischen Lehre schwanger, habe sie abgeschlossen doch jetzt möchte ich erstmal bei der kleinen bleiben auch wenn se mir ne Tagesmama aufdrehen wollten -.-*.

Mal eine kleine Beispielrechnung damit Du weißt wie es sein kann :
Mein Freund verdient ca. 1100 € Netto im Monat, ich habe als Einkommen das Elterngeld (150€) und vom Arbeitsamt bekommen wir 150€ unterstützung und natürlich das Kindergeld was allerdings nicht mit angerechnet wird.


doch klar wird das kindergeld mit einberechnet


Jap wird angerechnet als verdienst des Kindes war bei uns auch^^


wo wohnt ihr? Ich in NRW und ich habe mit der Frau die Rechnung zusammen gemacht und es wurde nicht angerechnet . Jediglich das Elterngeld weils mein Einkommen ist. Das Kind hat kein Einkommen desweiteren bezieht die kleine kein Hartz4 dann würde es nämlich, soweit ich weiß, angerechnet werden.
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