Mütter- und Schwangerenforum

zuflussprinzip bei H4

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-M-Y-A-
23442 Beiträge
12.09.2014 21:16
Ich hab grade was vom Zuflussprinzip bei H4 gelesen und ich würd mal gerne wissen,ob ich einen Knoten im Gehirn habe...
beispiel 1: ich arbeite bis ende dezember und bekomme mein gehalt rückwirkend am 1.1. -> kein anspruch auf H4 im monat januar
beispiel 2: ich arbeite bis ende dezember und bekomme mein gehalt rückwirkend am 31.12 -> anspruch auf H4 im januar
richtig oder nicht?!
nilou
14371 Beiträge
12.09.2014 21:21
Ja, so seltsam es auch klingt bei meinem Bruder war es so. Es kommt nicht darauf an welcher Monat abgerechnet wird sondern wann das Gehalt gezahlt wird/wurde.
-M-Y-A-
23442 Beiträge
12.09.2014 21:23
Zitat von Nicsisch:

Ja, so seltsam es auch klingt bei meinem Bruder war es so. Es kommt nicht darauf an welcher Monat abgerechnet wird sondern wann das Gehalt gezahlt wird/wurde.
irgendwie ja dreist... denn kann man ja den arbeitgeber bitten,das gehalt 2 tage früher zu überweisen
aber danke,du hast mir einen abend voller grübelei erspart... konnte mir nämlich nicht vorstellen,das sowas rechtens ist...
nilou
14371 Beiträge
12.09.2014 21:27
Ich mir auch nicht, aber mein Bruder hat bei seiner Beraterin nachgefragt und die hat es ihm auch so gesagt.

Ich kann es mir nur so erklären, das man Geld haben soll um sich ernähren zu können auf gut deutsch. Wenn Du das Gehalt nicht in dem Abrechnungsmonat bekommst hast du nix und das du es später bekommst ändert daran nichts. Warum man es nicht zurück zahlen muss - keine Ahnung.
JuRa1014
6198 Beiträge
12.09.2014 21:37
Wir bekommen ja "nur" Aufstockung, von daher weiß ich nicht, ob ich da mitreden kann. Aber für die Aufstockung ist es egal, wann das Gehalt eintrudelt, da zählt nur der Betrag für den Abrechnungsmonat.
-M-Y-A-
23442 Beiträge
12.09.2014 21:37
naja zurückzahlen wäre ja falsch...
weil beispiel : ich fange im januar an zu arbeiten,habe keinen anspruch auf H4 (da ich ja arbeite) und bekomme mein erstes gehalt am 1.2
und ich arbeite bis dezember und bekomme am 1.1 mein letztes rückwirkendes gehalt und habe wiederrum keinen anspruch auf H4 im januar,da ja geld geflossen ist...
also bescheisst das amt mich ja um 2 volle gehälter
(ich schreib nur in ICH form,ums deutlicher zu machen )
bluesix
2807 Beiträge
12.09.2014 21:40
Nur mal zum Verständnis weil ich solche Leistungen noch nie bezogen habe.
Bekommt man das nicht auch Rückwirkend?
also Ende Januar für den Januar, oder bekommt man das im vorraus?
-M-Y-A-
23442 Beiträge
12.09.2014 21:44
Zitat von bluesix:

Nur mal zum Verständnis weil ich solche Leistungen noch nie bezogen habe.
Bekommt man das nicht auch Rückwirkend?
also Ende Januar für den Januar, oder bekommt man das im vorraus?
nee H4 bekommt man für den laufenden monat...
bluesix
2807 Beiträge
12.09.2014 21:48
Achsooo..
na dann passts doch wenn man den Lohn vom Dezember am 1.Januar bekommt und davon lebt und dann am 1.Februar die Leistungen für Februar

Zitat:
weil beispiel : ich fange im januar an zu arbeiten,habe keinen anspruch auf H4 (da ich ja arbeite) und bekomme mein erstes gehalt am 1.2

ja wie das funktionieren soll weiß ich auch nicht
-M-Y-A-
23442 Beiträge
12.09.2014 22:06
Zitat von bluesix:

Achsooo..
na dann passts doch wenn man den Lohn vom Dezember am 1.Januar bekommt und davon lebt und dann am 1.Februar die Leistungen für Februar nee,das passt ja eben nicht,weil ich dann ja quasi einen monat umsonst gearbeitet habe...

Zitat:
weil beispiel : ich fange im januar an zu arbeiten,habe keinen anspruch auf H4 (da ich ja arbeite) und bekomme mein erstes gehalt am 1.2

ja wie das funktionieren soll weiß ich auch nicht
12.09.2014 22:10
Das wird doch aber angerechnet oder nicht?

Ich krieg doch nicht das Gehalt + dem Hartz 4 für den kommenden Monat
(plus Miete usw, da mach ich doch dann richtig dick plus )
Flöckchen2015
1989 Beiträge
12.09.2014 22:11
ich hab mich damit mal befasst... hoffe es ist ´noch´ richtig..
also wenn du im Januar anfängst du arbeiten, aber erst nächsten Monat dein gehalt bekommst, dann bekommst du sowas wie überbrückungsgeld... und genauso andersrum..hörst du im Dezember auf, bekommst du dann für Januar nichts, weil du ja von deinem Dezember Geld im Januar leben kannst.
so war es mal.. ob da mittlerweile Änderungen sind, weiss ich nicht
aber ich war halt mal in der gleichen Situation. habe Ausbildung gemacht und daher Aufstockung vom amt bekommen. mein gehalt habe ich immer erst am 1. des darauffolgenden Monat bekommen, bzw es war immer schon am letzten tag des monats drauf.
bluesix
2807 Beiträge
12.09.2014 23:41
Zitat von Engelchen1711:

Das wird doch aber angerechnet oder nicht?

Ich krieg doch nicht das Gehalt + dem Hartz 4 für den kommenden Monat
(plus Miete usw, da mach ich doch dann richtig dick plus )


Ja das meinte ich ja.
Erstens hat man ja dann im Januar nicht "gearbeitet".
Und Hartz4 ist ja dafür da wenn man kein anderes Geld hat und das hat man wohl wenn man am 1. nochmal Lohn vom Vormonat bekommt.
12.09.2014 23:58
Zitat von bluesix:

Zitat von Engelchen1711:

Das wird doch aber angerechnet oder nicht?

Ich krieg doch nicht das Gehalt + dem Hartz 4 für den kommenden Monat
(plus Miete usw, da mach ich doch dann richtig dick plus )


Ja das meinte ich ja.
Erstens hat man ja dann im Januar nicht "gearbeitet".
Und Hartz4 ist ja dafür da wenn man kein anderes Geld hat und das hat man wohl wenn man am 1. nochmal Lohn vom Vormonat bekommt.
ja eben. So kennt ich es, als wir ina h4 gerutscht sind wars auch so, klar hat man
eigentlich n Monat umsonst gearbeitet, aber das ist ja da nunmal so und h4 noch zusätzlich
wäre für den Steuerzahler ja auch nicht gerecht Schwierig...
kizim
6155 Beiträge
13.09.2014 00:18
das wird darlehen genannt... das ueberbrueckungsgeld...
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