Mütter- und Schwangerenforum

Zahnarzthelferin ( Stuhl Assistenz )kürzlich arbeitslos , was wenn schwanger ?!

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26.11.2013 19:39
Ja ok aber ein BV kann nur ein Arzt ausstellen und nicht der Vermittler beim Amt. Richtig ?
SmileOnYourFace
20115 Beiträge
26.11.2013 19:40
Wieso willst du denn ein BV?
luci08
218 Beiträge
26.11.2013 19:40
Zitat von fritzle:

Zitat von Renesmee:

ich raff nix mehr

Ich hab dir ja schon ausführlich geschrieben....

Solltest du während der SS in ein BV fallen, so könnte lt. dem eingefügten Link, dir die Leistung gestrichen werden. Deshalb sollte man sich eher krankschreiben, als sich ein BV aussprechen lassen....

Zweiteres solltest du ggf. Direkt mal mit dem Amt direkt besprechen...


Dann würde doch aber die kk einspringen? ?!
fritzle
3591 Beiträge
26.11.2013 19:40
Zitat von Renesmee:

J a ok aber ein BV kann nur ein Arzt ausstellen und nicht der Vermittler beim Amt. Richtig ?

So sieht es aus, wobei ich mich frage, warum / wann das ausgestellt werden sollte.... immerhin ist man ja schon zuhause....
luci08
218 Beiträge
26.11.2013 19:41
Zitat von Renesmee:

Ja ok aber ein BV kann nur ein Arzt ausstellen und nicht der Vermittler beim Amt. Richtig ?


Nur dein arzt!
26.11.2013 19:42
Stimmt fritzle.

Ich danke euch !
fritzle
3591 Beiträge
26.11.2013 19:43
Zitat von luci08:

Zitat von fritzle:

Zitat von Renesmee:

ich raff nix mehr

Ich hab dir ja schon ausführlich geschrieben....

Solltest du während der SS in ein BV fallen, so könnte lt. dem eingefügten Link, dir die Leistung gestrichen werden. Deshalb sollte man sich eher krankschreiben, als sich ein BV aussprechen lassen....

Zweiteres solltest du ggf. Direkt mal mit dem Amt direkt besprechen...


Dann würde doch aber die kk einspringen? ?!

Wenn du in den Krankengeldbezug fällst schon, aber bei einem BV bist du ja nicht "krankgeschrieben" und erhältst ja dann auch keine Entgeltfortzahlung.....

Und auf dieses Problem ziehlt der Hinweis im Link ab.... aber wie sich das Amt beim BV verhalten muss, müsste man direkt dort mal klären...
SmileOnYourFace
20115 Beiträge
26.11.2013 19:45
Dann wird die Zahlung eingestellt.
SmileOnYourFace
20115 Beiträge
26.11.2013 19:48
Kassel (jur). Schwangere, die wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots gar nicht mehr arbeiten dürfen, können kein Arbeitslosengeld bekommen. Dagegen ist der Bezug von Arbeitslosengeld möglich, wenn sich das Beschäftigungsverbot nur auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt und eine Berufstätigkeit daher nicht generell ausgeschlossen ist, urteilte am Mittwoch, 22. Februar 2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 26/10 R). Danach ist mit einer Ausnahme-Erklärung der Bezug von Arbeitslosengeld auch in den sechs Mutterschutz-Wochen vor der Geburt möglich.

Die damals schwangere Klägerin war als Altenpflegerin bis Ende Mai 2008 befristet beschäftigt. Zuvor hatte im März zum Schutz von Mutter und Kind ihr Arzt ein sogenanntes Beschäftigungsverbot ausgesprochen; zumindest als Altenpflegerin durfte sie daher nicht mehr beschäftigt werden.

Das Arbeitsamt verweigerte das Arbeitslosengeld: Wegen des Beschäftigungsverbots stehe die Schwangere nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung.

In der Vorinstanz hatte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg gemeint, das Arbeitsamt müsse trotzdem fiktiv von einer Verfügbarkeit ausgehen. Weil die Schwangere mangels Arbeitsunfähigkeit auch kein Krankengeld bekomme, falle sie sonst in eine „verfassungswidrige Lücke“.

Das BSG folgte dem nicht. Nur wenn eine Schwangere trotz Beschäftigungsverbots noch bestimmte Tätigkeiten ausüben könne, komme der Bezug von Arbeitslosengeld in Betracht. Wenn das Beschäftigungsverbot jegliche Arbeit ausschließt, muss schon nach einem früheren, ähnlichen Urteil (vom 30. November 2011, Az.: B 11 AL 7/11 R) möglicherweise doch die Krankenkasse Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit zahlen.

Schwierig ist für arbeitslose Schwangere die Situation in den letzten sechs Wochen vor der Geburt. Laut Gesetz können Schwangere hier freiwillig auf ihren Mutterschutz verzichten und trotzdem arbeiten. Entsprechend besteht nach der Kasseler Rechtsprechung zwar im Regelfall kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Frauen können dies aber umgehen, indem sie glaubhaft erklären, dass sie trotz ihrer Schwangerschaft auch in den letzten sechs Wochen gerne gearbeitet hätten. Insbesondere, wenn ohnehin schon ein Beschäftigungsverbot bestand, wäre dafür sicherlich eine ärztliche Bestätigung nötig, dass der Hochschwangeren bestimmte Tätigkeiten auch gesundheitlich möglich sind.
26.11.2013 19:48
Du stehst ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr.
Da erledigt sich das Beschäftigungsverbot doch, da sie doch gar nicht beschäftigt ist.

Oder hab ich grade einen drehwurm drin, ne oder?!

Lisalein88
3858 Beiträge
26.11.2013 19:49
Zitat von Primadonna:

Du stehst ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr.
Da erledigt sich das Beschäftigungsverbot doch, da sie doch gar nicht beschäftigt ist.

Oder hab ich grade einen drehwurm drin, ne oder?!



Irgendwie hab ich dasselbe auch grade überlegt!?
26.11.2013 19:52
Im Grunde genommen habe ich mir trotz dieses Schocks keinerlei Gedanken darüber gemacht oder einen Gedanken daran gelassen , aufgrund der Lage die SS Planung einzustellen. Ganz ehrlich, warum auch?
Das kam jetzt dazwischen und ich breche jetzt nicht einfach meine hormonelle Behandlung ab und nehme wieder die Pille und sage Kind Ade, nicht im Alter von 34, wo es eh schon problematisch ist, eben genau auch dann, wenn man wie ich halt Hormone benötigt.
So im Zuge dessen, war es kein Thema, es geht immer irgendwie. Es kam nur heute das Thema, wie ich schon geschrieben habe und das hat mich deratig verunsichert, das ich unbedingt mit neutralen Personen reden möchte, keine Eltern, keine Schwiegereltern, sicherlich frage ich Fachleute aber ich dachte ggf. kennt sich wer aus und ich danke euch.

Diese Rede ist nicht an euch gerichtet ( ist so`n kleiner Klageruf ),ich glaube ihr versteht mich.

Ich kam mir heute richtig blöd vor. So unnütz, ohne Arbeit und will ein Kind.

Naja , ich sollte mir mal nen Kamillentee kochen oder ?
26.11.2013 19:55
Zudem BV, in dem Sinne kommt doch für mich nicht in Frage, es gäbe Ausweichmöglichkeiten , an die Anmeldung.

Jetzt ne andere Frage : Wer stellt eine Schwangere Frau ein ?! Und dann noch in dem Beruf der Zahnarzthelferin?
fritzle
3591 Beiträge
26.11.2013 19:56
Zitat von Renesmee:

Im Grunde genommen habe ich mir trotz dieses Schocks keinerlei Gedanken darüber gemacht oder einen Gedanken daran gelassen , aufgrund der Lage die SS Planung einzustellen. Ganz ehrlich, warum auch?
Das kam jetzt dazwischen und ich breche jetzt nicht einfach meine hormonelle Behandlung ab und nehme wieder die Pille und sage Kind Ade, nicht im Alter von 34, wo es eh schon problematisch ist, eben genau auch dann, wenn man wie ich halt Hormone benötigt.
So im Zuge dessen, war es kein Thema, es geht immer irgendwie. Es kam nur heute das Thema, wie ich schon geschrieben habe und das hat mich deratig verunsichert, das ich unbedingt mit neutralen Personen reden möchte, keine Eltern, keine Schwiegereltern, sicherlich frage ich Fachleute aber ich dachte ggf. kennt sich wer aus und ich danke euch.

Diese Rede ist nicht an euch gerichtet ( ist so`n kleiner Klageruf ),ich glaube ihr versteht mich.

Ich kam mir heute richtig blöd vor. So unnütz, ohne Arbeit und will ein Kind.

Naja , ich sollte mir mal nen Kamillentee kochen oder ?


Wenn du dich aktuell bewirbst und auf der Suche bist, hast du dir doch nichts vorzuwerfen *knuddel*
Und vielleicht findest du schnell was und das Thema hier löst sich in Luft auf!
26.11.2013 19:58
Ach ihr seit so lieb hier ,

ich bewerbe mich aber ich kann doch nicht ne Stelle antreten und dann schwanger sein / werden / wollen ?!

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