Wohngeld/Elterngeld
18.01.2010 19:52
Hallo ..
Und zwar suchen mein Freund und ich eine Wohnung!
Ich verdiene 390€ & er ist im 2. Lehrjahr & verdient 650 € !
Steht uns Wohngeld zu? Weil er eben noch in der Ausbildung ist & wenn unser Kind da ist, kann ich auch nicht arbeiten gehen! Also haben wir wenn das Kind da ist: Sein Gehalt, Kindergeld, Elterngeld!
Und wie viel ist das Elterngeld?
Kann das auch mein Freund beantragen? Weil es ja dann mehr Geld gibt! Oder muss er dafür auch die Elternzeit nehmen?
Danke für eure Antworten!
<3
Und zwar suchen mein Freund und ich eine Wohnung!
Ich verdiene 390€ & er ist im 2. Lehrjahr & verdient 650 € !
Steht uns Wohngeld zu? Weil er eben noch in der Ausbildung ist & wenn unser Kind da ist, kann ich auch nicht arbeiten gehen! Also haben wir wenn das Kind da ist: Sein Gehalt, Kindergeld, Elterngeld!
Und wie viel ist das Elterngeld?
Kann das auch mein Freund beantragen? Weil es ja dann mehr Geld gibt! Oder muss er dafür auch die Elternzeit nehmen?
Danke für eure Antworten!
<3
18.01.2010 19:54
Es gibt nen Wohngeldrechner, google doch mal! Ansonsten beim Landkreis nachfragen.
18.01.2010 19:57
Zitat von Ela:
Es gibt nen Wohngeldrechner, google doch mal! Ansonsten beim Landkreis nachfragen.
Danke! Von meinem Freund der Schulkollege sagt, er bekomme kein Wohngeld! Es gibt da für Azubis iwie ne andere STütze. Hab aber vergessen, wie die hieß!
Beamtendschungel muss einer mal durchblicken!
18.01.2010 19:57
Naja würde schon sagen das euch Wohngeld zusteht. Ihr habt ja grad mal knappe 1000 Euro.
Elterngeld ist der Mindestsatz 300 Euro. Wenn du gearbeitet hast beträgt das Elterngeld ca. 67 % deines Nettogehaltes.
Gibt aber für beides im Internet Onlineberechner. Google mal dann kannst danach schauen.
Und sonst, was viele nicht wissen, es gibt auch noch Zusätzliches Harz 4 für Geringverdiener. Hingehen, nachfragen, evtl. Antrag stellen.
Liebe Grüße
Elterngeld ist der Mindestsatz 300 Euro. Wenn du gearbeitet hast beträgt das Elterngeld ca. 67 % deines Nettogehaltes.
Gibt aber für beides im Internet Onlineberechner. Google mal dann kannst danach schauen.
Und sonst, was viele nicht wissen, es gibt auch noch Zusätzliches Harz 4 für Geringverdiener. Hingehen, nachfragen, evtl. Antrag stellen.
Liebe Grüße
18.01.2010 20:02
Zitat von PinkerFunker:
Zitat von Ela:
Es gibt nen Wohngeldrechner, google doch mal! Ansonsten beim Landkreis nachfragen.
Danke! Von meinem Freund der Schulkollege sagt, er bekomme kein Wohngeld! Es gibt da für Azubis iwie ne andere STütze. Hab aber vergessen, wie die hieß!
Beamtendschungel muss einer mal durchblicken!
Ja von der Arbeitsagentur und zwar Bäfög---heisst das so?
18.01.2010 20:27
hallo, habe ein ähnlliches problem=) also das was es für azubis von der familienkasse( arbeitsagentur) gibt heißt bab( berufs/ausbildungsbeihilfe).
interessiert mich jetzt mal ob man wohngeld kriegt, wenn ich es zb beantrage und mein freund nur bei mir wohnt.. im prinzip verdient er ja auch zu wenig um die wohnung zu zahlen( auch azubi) ach gott.. ich hab so viele fragen.. begebe mich nächste woche mal in den ämter dschungel... erfahrungen und reise berichte bringe ich mit, wenn ich wieder zurück gefunden habe=)
interessiert mich jetzt mal ob man wohngeld kriegt, wenn ich es zb beantrage und mein freund nur bei mir wohnt.. im prinzip verdient er ja auch zu wenig um die wohnung zu zahlen( auch azubi) ach gott.. ich hab so viele fragen.. begebe mich nächste woche mal in den ämter dschungel... erfahrungen und reise berichte bringe ich mit, wenn ich wieder zurück gefunden habe=)
18.01.2010 20:51
Huhu
hab das gleiche Problem wie ihr.
Nach einwenig Recherche habe ich herausgefunden, dass man min. 300 € Elterngeld bekommt, allerdings darf die beantragende Person nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten
Wohngeld steht Auszubildenden und Studenten nur zu wenn sie mit ihrem Partner zusammenleben und der keinen Anspruch auf BaföG oder BAB hat ... ansonsten darfst du es auch beantragen sobald das Baby auf der Welt ist (das hat da nämlich auch keinen Anspruch auf Ausbildungshilfe ... ... total kompliziert)
hab das gleiche Problem wie ihr.
Nach einwenig Recherche habe ich herausgefunden, dass man min. 300 € Elterngeld bekommt, allerdings darf die beantragende Person nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten
Wohngeld steht Auszubildenden und Studenten nur zu wenn sie mit ihrem Partner zusammenleben und der keinen Anspruch auf BaföG oder BAB hat ... ansonsten darfst du es auch beantragen sobald das Baby auf der Welt ist (das hat da nämlich auch keinen Anspruch auf Ausbildungshilfe ... ... total kompliziert)
18.01.2010 21:30
Zitat von Mycha153:
Huhu
hab das gleiche Problem wie ihr.
Nach einwenig Recherche habe ich herausgefunden, dass man min. 300 € Elterngeld bekommt, allerdings darf die beantragende Person nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten
Wohngeld steht Auszubildenden und Studenten nur zu wenn sie mit ihrem Partner zusammenleben und der keinen Anspruch auf BaföG oder BAB hat ... ansonsten darfst du es auch beantragen sobald das Baby auf der Welt ist (das hat da nämlich auch keinen Anspruch auf Ausbildungshilfe ... ... total kompliziert)
Danke!
Dann bekommen wir auf jeden fall WOhngeld! Denn mein Freund bekommt weder bafög nioch bab und ich auch ned
18.01.2010 21:46
Zitat von PinkerFunker:
Zitat von Mycha153:
Huhu
hab das gleiche Problem wie ihr.
Nach einwenig Recherche habe ich herausgefunden, dass man min. 300 € Elterngeld bekommt, allerdings darf die beantragende Person nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten
Wohngeld steht Auszubildenden und Studenten nur zu wenn sie mit ihrem Partner zusammenleben und der keinen Anspruch auf BaföG oder BAB hat ... ansonsten darfst du es auch beantragen sobald das Baby auf der Welt ist (das hat da nämlich auch keinen Anspruch auf Ausbildungshilfe ... ... total kompliziert)
Danke!
Dann bekommen wir auf jeden fall WOhngeld! Denn mein Freund bekommt weder bafög nioch bab und ich auch ned
Achtung Dein Freund hat aber einen Anspruch auf das BAB wenn er in Ausbildung ist ... das zählt so als würde er es bekommen
Du bist aber weder in Ausbildung noch Studium oder?
18.01.2010 21:49
Zitat von Mycha153:
Zitat von PinkerFunker:
Zitat von Mycha153:
Huhu
hab das gleiche Problem wie ihr.
Nach einwenig Recherche habe ich herausgefunden, dass man min. 300 € Elterngeld bekommt, allerdings darf die beantragende Person nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten
Wohngeld steht Auszubildenden und Studenten nur zu wenn sie mit ihrem Partner zusammenleben und der keinen Anspruch auf BaföG oder BAB hat ... ansonsten darfst du es auch beantragen sobald das Baby auf der Welt ist (das hat da nämlich auch keinen Anspruch auf Ausbildungshilfe ... ... total kompliziert)
Danke!
Dann bekommen wir auf jeden fall WOhngeld! Denn mein Freund bekommt weder bafög nioch bab und ich auch ned
Achtung Dein Freund hat aber einen Anspruch auf das BAB wenn er in Ausbildung ist ... das zählt so als würde er es bekommen
Du bist aber weder in Ausbildung noch Studium oder?
Also bekommen wir BAB?
Ich mache ein diakonisches Jahr! Bis ende August, mache ich das noch und bekomme 390 € ..
ABer wenn unser Kind anfang August da ist, dann fällt mein Gehalt auch weg!
18.01.2010 21:52
Also wie das mit dem BAB ist weiß ich leider nicht .. vielleicht sollte dein Freund mal nachfragen
Wenn dein Gehalt weg fällt, dann könnte es mit dem Wohngeld knapp werden .. dafür brauchst du nämlich auch ein Mindesthaushaltseinkommen ... am Ende musst du wohl leider doch H4 beantragen
Wenn dein Gehalt weg fällt, dann könnte es mit dem Wohngeld knapp werden .. dafür brauchst du nämlich auch ein Mindesthaushaltseinkommen ... am Ende musst du wohl leider doch H4 beantragen
18.01.2010 21:55
Zitat von Mycha153:
Also wie das mit dem BAB ist weiß ich leider nicht .. vielleicht sollte dein Freund mal nachfragen
Wenn dein Gehalt weg fällt, dann könnte es mit dem Wohngeld knapp werden .. dafür brauchst du nämlich auch ein Mindesthaushaltseinkommen ... am Ende musst du wohl leider doch H4 beantragen
Und genau das will ich ja nicht!
Aber wenns muss, dann muss es !
Bekommen wir trotzdem H4 auch wenn mein Freund in der Ausbildung ist?!
18.01.2010 23:27
Zitat von PinkerFunker:
Zitat von Mycha153:
Also wie das mit dem BAB ist weiß ich leider nicht .. vielleicht sollte dein Freund mal nachfragen
Wenn dein Gehalt weg fällt, dann könnte es mit dem Wohngeld knapp werden .. dafür brauchst du nämlich auch ein Mindesthaushaltseinkommen ... am Ende musst du wohl leider doch H4 beantragen
Und genau das will ich ja nicht!
Aber wenns muss, dann muss es !
Bekommen wir trotzdem H4 auch wenn mein Freund in der Ausbildung ist?!
Also wenn dein Baby da ist, bekommst du in jedem Fall 300 EUR Elterngeld, dein Freund kann das Elterngeld nur in Verbindung mit Elternzeit in Anspruch nehmen, sonst würden dass ja alle ausnutzen....
Dann bekommst du noch Kindergeld für dein Kleines 184 EUR, dazu kannst du ausserdem Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen, wenn dein Kleines da ist....
Beim Kinderzuschlag müsste aber euer Gesamtbrutto mindestens 900 EUR betragen, wenn dies nicht so ist, wovon ich bei 650 EUR netto ausgehe, sag ich dir klipp und klar, müsst ihr Hartz IV beantragen bzw. bekommt ihr dann eh keinen Kinderzuschlag, weil ihr zu wenig Einkommen habt....
18.01.2010 23:29
Zitat von PinkerFunker:
Zitat von Mycha153:
Also wie das mit dem BAB ist weiß ich leider nicht .. vielleicht sollte dein Freund mal nachfragen
Wenn dein Gehalt weg fällt, dann könnte es mit dem Wohngeld knapp werden .. dafür brauchst du nämlich auch ein Mindesthaushaltseinkommen ... am Ende musst du wohl leider doch H4 beantragen
Und genau das will ich ja nicht!
Aber wenns muss, dann muss es !
Bekommen wir trotzdem H4 auch wenn mein Freund in der Ausbildung ist?!
Ja ihr seid nämlich eine Bedarfsgemeinschaft und du bist ja nicht in Ausbildung und während der Elternzeit hast du eh Anspruch auf Sozialleistungen, sofern du zu wenig eigenes Einkommen hast....
Ausserdem gibt es sogar mittlerweile für Studenten, die Bafög beziehen, einen Mietzuschuss vom Amt, sofern die Miete durch das Bafög nicht gedeckt ist....
18.01.2010 23:32
Also wenn dein Baby da ist, bekommst du in jedem Fall 300 EUR Elterngeld, dein Freund kann das Elterngeld nur in Verbindung mit Elternzeit in Anspruch nehmen, sonst würden dass ja alle ausnutzen....
Dann bekommst du noch Kindergeld für dein Kleines 184 EUR, dazu kannst du ausserdem Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen, wenn dein Kleines da ist....
Beim Kinderzuschlag müsste aber euer Gesamtbrutto mindestens 900 EUR betragen, wenn dies nicht so ist, wovon ich bei 650 EUR netto ausgehe, sag ich dir klipp und klar, müsst ihr Hartz IV beantragen bzw. bekommt ihr dann eh keinen Kinderzuschlag, weil ihr zu wenig Einkommen habt....
[/quote]
wenn das kind da ist, bekomme ich auf jeden fall noch einmal gehalt! Kann ich den zuschlag dann beantragen?
naja, wenn ned ... sag ich mal: H4 und der tag gehört dir!
- Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt