wieder zur schule gehen
01.03.2009 14:47
Zitat von DieElli:
hm.. nee ich habe meine ausbildung ja noch nicht beendet nur unterbrochen.. ok dann also nix mit elternunabhängig =) also ich versuche mich grade durch diesen rechner zu quälen.. echt kompliziert mit den ganzen paragraphen und nummern =) ich hoffe ich klcike alles richtig an damit ich es in etwa weiß .. und wegen dem kindergeld? müssen das meine eltern beantragen oder ich? und gibt es denn sonst noch etwas anderes? außer bafög wohngeld und kindergeld was ich versuchen könnte?
bab
01.03.2009 14:51
hmm... bab wo bekommt man das her? und wieviel is das? wird da nich nur irgendwas aufgestockt wenn man schon richtiges ausbildungsgehalt bekommt? ... na toll jetzt bin ich bei dem rechner angelangt wo ich gehälter der eltern angeben muss =) das weiß ich nicht .. ich glaube ich gehe morgen oder so einfach mal zum sozialamt und frage da nach was es alles gibt aber wie ihr schon gesagt habt =) die verraten einem ja meist nich alles, gut also das ich schonmal ein paar anhaltspunkte habe =)
01.03.2009 14:52
Zitat von DieElli:
hmm... bab wo bekommt man das her? und wieviel is das? wird da nich nur irgendwas aufgestockt wenn man schon richtiges ausbildungsgehalt bekommt? ... na toll jetzt bin ich bei dem rechner angelangt wo ich gehälter der eltern angeben muss =) das weiß ich nicht .. ich glaube ich gehe morgen oder so einfach mal zum sozialamt und frage da nach was es alles gibt aber wie ihr schon gesagt habt =) die verraten einem ja meist nich alles, gut also das ich schonmal ein paar anhaltspunkte habe =)
beim bab kenn ich mich nicht aus aber das bekommst du zusätzlich soweit ich weiß. gib einfach bei google mal berufsausbildungsbeihilfe ein.
01.03.2009 15:02
hmm... überall steht immer man bekommt das alles nur (auch jetzt beim BAB) wenn man nicht bei den eltern wohen kann oder wenn die eltern zu weit weg von der ausbildungsstelle wohnen.
und "nicht bei den eltern wohnen können" hat mir mal eine - meiner meinung nach sehr bekloppte - frau beim arbeitsamt erklärt =) bedeutet bei ämtern wenn man da mindestens missbraucht und vergewaltigt wird oder die zu arm sind um dir ein zimmer zu stellen... etwa so war ihre wortwahl .. tz ämter
und "nicht bei den eltern wohnen können" hat mir mal eine - meiner meinung nach sehr bekloppte - frau beim arbeitsamt erklärt =) bedeutet bei ämtern wenn man da mindestens missbraucht und vergewaltigt wird oder die zu arm sind um dir ein zimmer zu stellen... etwa so war ihre wortwahl .. tz ämter
01.03.2009 15:07
Zitat von DieElli:
hmm... überall steht immer man bekommt das alles nur (auch jetzt beim BAB) wenn man nicht bei den eltern wohen kann oder wenn die eltern zu weit weg von der ausbildungsstelle wohnen.
und "nicht bei den eltern wohnen können" hat mir mal eine - meiner meinung nach sehr bekloppte - frau beim arbeitsamt erklärt =) bedeutet bei ämtern wenn man da mindestens missbraucht und vergewaltigt wird oder die zu arm sind um dir ein zimmer zu stellen... etwa so war ihre wortwahl .. tz ämter
Ja, sie deutet es schon an....
Wir kamen mit "Platzmangel" (Bei Haus und Garten...)
und "Streitigkeiten" durch.
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