Wie lange habt ihr Elternzeit beantragt?
21.06.2018 22:14
Weil ich gerade am Antrag sitze: Wie lange wart ihr in Elternzeit? Nur ihr als Mütter.
Mein AG wünscht sich vor der Geburt einen Antrag, wahrscheinlich um besser planen zu können. Oder weil sie nicht wissen, dass ich ihn erst bis eine Woche nach ET abgeben muss. Aber egal - an meiner Meinung wird sich da wohl wenig ändern. Ich habe vor 2 Jahre und 2 Monate Elternzeit zu nehmen, damit ich etwas länger als 2 Jahre zuhause bin. Dann haben wir nicht so einen Druck mit Eingewöhnung Krippe usw.
- Wie habt ihr das gehandhabt?
- Könnte ich dann, mit entsprechender Frist, noch auf 3 Jahre verlängern?
- Gehe ich recht in der Annahme, dass ich einen so krummen Zeitraum beantragen kann?
- Wie sieht es aus, wenn man innerhalb der EZ wieder schwanger wird?
Bei Kind 1 arbeitete ich noch im Ausland, da waren die Regeln anders.
Bin gespannt auf eure Erfahrungsberichte
Mein AG wünscht sich vor der Geburt einen Antrag, wahrscheinlich um besser planen zu können. Oder weil sie nicht wissen, dass ich ihn erst bis eine Woche nach ET abgeben muss. Aber egal - an meiner Meinung wird sich da wohl wenig ändern. Ich habe vor 2 Jahre und 2 Monate Elternzeit zu nehmen, damit ich etwas länger als 2 Jahre zuhause bin. Dann haben wir nicht so einen Druck mit Eingewöhnung Krippe usw.
- Wie habt ihr das gehandhabt?
- Könnte ich dann, mit entsprechender Frist, noch auf 3 Jahre verlängern?
- Gehe ich recht in der Annahme, dass ich einen so krummen Zeitraum beantragen kann?
- Wie sieht es aus, wenn man innerhalb der EZ wieder schwanger wird?
Bei Kind 1 arbeitete ich noch im Ausland, da waren die Regeln anders.
Bin gespannt auf eure Erfahrungsberichte
21.06.2018 22:23
Ich habe bei beiden 3 Jahre EZ genommen... bei der Großen Stellenbedingt noch 3 Monate unbezahlten Urlaub dran gehängt. Beim Kleinen habe ich nach 25 Monaten wieder stundenweise angefangen zu arbeiten.
Stell deinen Antrag so wie du möchtest, der AG wird Dir schon mitteilen ob das passt. Verlängerung sollte auch kein Problem sein, solange sie fristgerecht beantragt wird.
Stell deinen Antrag so wie du möchtest, der AG wird Dir schon mitteilen ob das passt. Verlängerung sollte auch kein Problem sein, solange sie fristgerecht beantragt wird.
22.06.2018 05:37
Ich habe zunächst 2 Jahre genommen und dann auf 3 verlängert. Hier muss der AG dem 3 Jahr dann nicht mehr zustimmen, ich musste es nur beantragen.
Wenn du nur 1 Jahr nimmst und dann verlängern willst muss der AG dem zustimmen.
Sprich 2 Jahre beantragen und dann fristgerecht verlängern ist am sinnvollsten. Der AG muss dann nicht zustimmen. Bei alles unter 2 Jahren muss er bei der Verlängerung zustimmen. Par. 16 BEEG.
Krummer Zeitraum dürfte ok sein.
Wenn du wieder schwanger wirst beendest du die aktuelle Elternzeit wenn die Schutzfriszen anfangen. Die verbleibenden Monate kannst du hinten dran hängen. Du kannst ja bis zum 8 Lebensjahr 1 Jahr mitnehmen.
Wenn du nur 1 Jahr nimmst und dann verlängern willst muss der AG dem zustimmen.
Sprich 2 Jahre beantragen und dann fristgerecht verlängern ist am sinnvollsten. Der AG muss dann nicht zustimmen. Bei alles unter 2 Jahren muss er bei der Verlängerung zustimmen. Par. 16 BEEG.
Krummer Zeitraum dürfte ok sein.
Wenn du wieder schwanger wirst beendest du die aktuelle Elternzeit wenn die Schutzfriszen anfangen. Die verbleibenden Monate kannst du hinten dran hängen. Du kannst ja bis zum 8 Lebensjahr 1 Jahr mitnehmen.
22.06.2018 05:56
Ich habe für jedes Kind die vollen 3 Jahre Erziehungszeit beantragt.
Die "verpasste" Zeit wenn man vor den 3 Jahren wieder schwanger wird kann man hinten dran hängen.
Die "verpasste" Zeit wenn man vor den 3 Jahren wieder schwanger wird kann man hinten dran hängen.
22.06.2018 06:16
Ich hab 1 Jahr genommen, war danach noch nen halbes Jahr ca Zuhause unbezahlt.
Würde ich immer wieder machen und bereue keine Minute.
Würde ich immer wieder machen und bereue keine Minute.
22.06.2018 06:22
Zitat von nilou:
Ich habe zunächst 2 Jahre genommen und dann auf 3 verlängert. Hier muss der AG dem 3 Jahr dann nicht mehr zustimmen, ich musste es nur beantragen.
Wenn du nur 1 Jahr nimmst und dann verlängern willst muss der AG dem zustimmen.
Sprich 2 Jahre beantragen und dann fristgerecht verlängern ist am sinnvollsten. Der AG muss dann nicht zustimmen. Bei alles unter 2 Jahren muss er bei der Verlängerung zustimmen. Par. 16 BEEG.
Krummer Zeitraum dürfte ok sein.
Wenn du wieder schwanger wirst beendest du die aktuelle Elternzeit wenn die Schutzfriszen anfangen. Die verbleibenden Monate kannst du hinten dran hängen. Du kannst ja bis zum 8 Lebensjahr 1 Jahr mitnehmen.
Aber bin ich dann - in Elternzeit und wieder schwanger - wieder kündigungsgeschützt und auch während der Schwangerschaft/Elterzeit Mitarbeiterin des Unternehmens?
22.06.2018 06:23
Zitat von Mama_2o13:
Ich hab 1 Jahr genommen, war danach noch nen halbes Jahr ca Zuhause unbezahlt.
Würde ich immer wieder machen und bereue keine Minute.
So mache ich das ungefähr beim dritten auch. Die großen gingen mit 13 bzw. 15 monaten zur Tagesmutter. Der kleine mit 16 Monaten dann in die krippe.
22.06.2018 06:56
Zitat von Darwin27:
Zitat von nilou:
Ich habe zunächst 2 Jahre genommen und dann auf 3 verlängert. Hier muss der AG dem 3 Jahr dann nicht mehr zustimmen, ich musste es nur beantragen.
Wenn du nur 1 Jahr nimmst und dann verlängern willst muss der AG dem zustimmen.
Sprich 2 Jahre beantragen und dann fristgerecht verlängern ist am sinnvollsten. Der AG muss dann nicht zustimmen. Bei alles unter 2 Jahren muss er bei der Verlängerung zustimmen. Par. 16 BEEG.
Krummer Zeitraum dürfte ok sein.
Wenn du wieder schwanger wirst beendest du die aktuelle Elternzeit wenn die Schutzfriszen anfangen. Die verbleibenden Monate kannst du hinten dran hängen. Du kannst ja bis zum 8 Lebensjahr 1 Jahr mitnehmen.
Aber bin ich dann - in Elternzeit und wieder schwanger - wieder kündigungsgeschützt und auch während der Schwangerschaft/Elterzeit Mitarbeiterin des Unternehmens?
Ja klar. Du hast sowohl schwanger als auch in Elternzeit Kündigungsschutz.
22.06.2018 06:57
Zitat von Mama_2o13:
Ich hab 1 Jahr genommen, war danach noch nen halbes Jahr ca Zuhause unbezahlt.
Würde ich immer wieder machen und bereue keine Minute.
Es geht um Elternzeit, nicht den Bezug von Elterngeld.
22.06.2018 07:04
Zitat von nilou:
Zitat von Mama_2o13:
Ich hab 1 Jahr genommen, war danach noch nen halbes Jahr ca Zuhause unbezahlt.
Würde ich immer wieder machen und bereue keine Minute.
Es geht um Elternzeit, nicht den Bezug von Elterngeld.
Naja. 1 Jahr.
Habe 1 Jahr offiziell Elternzeit gemacht und auch nur für 1 Jahr Geld erhalten. Beantragt nur 1 Jahr und keine 2 oder 3.
22.06.2018 07:14
Zitat von Mama_2o13:
Zitat von nilou:
Zitat von Mama_2o13:
Ich hab 1 Jahr genommen, war danach noch nen halbes Jahr ca Zuhause unbezahlt.
Würde ich immer wieder machen und bereue keine Minute.
Es geht um Elternzeit, nicht den Bezug von Elterngeld.
Naja. 1 Jahr.
Habe 1 Jahr offiziell Elternzeit gemacht und auch nur für 1 Jahr Geld erhalten. Beantragt nur 1 Jahr und keine 2 oder 3.
In einem besehenden Arbeitsverhältnis ist es sinnvoller Elternzeit zu nehmen anstatt unbezahlte Freistellung. Elternzeit: Kündigungsschutz, beitragsfrei versichert in der Krankenkasse, Entgeltpunkte für die Rente.
Ob Elterngeld bezogen wird und wie ist da zweitrangig.
22.06.2018 07:20
Zitat von nilou:
Zitat von Mama_2o13:
Zitat von nilou:
Zitat von Mama_2o13:
Ich hab 1 Jahr genommen, war danach noch nen halbes Jahr ca Zuhause unbezahlt.
Würde ich immer wieder machen und bereue keine Minute.
Es geht um Elternzeit, nicht den Bezug von Elterngeld.
Naja. 1 Jahr.
Habe 1 Jahr offiziell Elternzeit gemacht und auch nur für 1 Jahr Geld erhalten. Beantragt nur 1 Jahr und keine 2 oder 3.
In einem besehenden Arbeitsverhältnis ist es sinnvoller Elternzeit zu nehmen anstatt unbezahlte Freistellung. Elternzeit: Kündigungsschutz, beitragsfrei versichert in der Krankenkasse, Entgeltpunkte für die Rente.
Ob Elterngeld bezogen wird und wie ist da zweitrangig.
Ähm. Also ganz doof bin ich ja nicht.
Und zu dem Zeitpunkt war ich in keiner Arbeit, da mein Vertrag in der Schwangerschaft auslief. Aber das muss ich ja niemanden auf die Nase binden. Trotzdem haben Mamas ohne Arbeit, egal wieso weshalb und warum, ein Anrecht auf Elternzeit. ?
22.06.2018 07:30
Zitat von Mama_2o13:
Zitat von nilou:
Zitat von Mama_2o13:
Zitat von nilou:
...
Naja. 1 Jahr.
Habe 1 Jahr offiziell Elternzeit gemacht und auch nur für 1 Jahr Geld erhalten. Beantragt nur 1 Jahr und keine 2 oder 3.
In einem besehenden Arbeitsverhältnis ist es sinnvoller Elternzeit zu nehmen anstatt unbezahlte Freistellung. Elternzeit: Kündigungsschutz, beitragsfrei versichert in der Krankenkasse, Entgeltpunkte für die Rente.
Ob Elterngeld bezogen wird und wie ist da zweitrangig.
Ähm. Also ganz doof bin ich ja nicht.
Und zu dem Zeitpunkt war ich in keiner Arbeit, da mein Vertrag in der Schwangerschaft auslief. Aber das muss ich ja niemanden auf die Nase binden. Trotzdem haben Mamas ohne Arbeit, egal wieso weshalb und warum, ein Anrecht auf Elternzeit. ?
Hier geht es um ein bestehendes Arbeitsverhältnis.
Und warum hast du dann keine Elternzeit genommen statt unbezahlte Freistellung. Was es ja auch nicht war, da du nicht in einem Arbeitsverhältnis warst.
22.06.2018 07:30
Ich habe beim Großen 2 Jahre EZ beantragt, dann rechtzeitig auf 3 Jahre verlängert. Als der kleine unterwegs war habe ich die EZ gekündigt als der Mutterschutz begann. Jetzt habe ich gleich 3 Jahre genommen. Ab September werde ich wohl trotzdem nebenbei wieder arbeiten gehen, allerdings bei einen anderen Arbeitgeber. Wie viele Stunden weiß ich noch nicht, muss erst rausgenommen wie das mit den Rentenbeitraegen läuft.
22.06.2018 07:37
Zitat von Mama_2o13:
Zitat von nilou:
Zitat von Mama_2o13:
Zitat von nilou:
...
Naja. 1 Jahr.
Habe 1 Jahr offiziell Elternzeit gemacht und auch nur für 1 Jahr Geld erhalten. Beantragt nur 1 Jahr und keine 2 oder 3.
In einem besehenden Arbeitsverhältnis ist es sinnvoller Elternzeit zu nehmen anstatt unbezahlte Freistellung. Elternzeit: Kündigungsschutz, beitragsfrei versichert in der Krankenkasse, Entgeltpunkte für die Rente.
Ob Elterngeld bezogen wird und wie ist da zweitrangig.
Ähm. Also ganz doof bin ich ja nicht.
Und zu dem Zeitpunkt war ich in keiner Arbeit, da mein Vertrag in der Schwangerschaft auslief. Aber das muss ich ja niemanden auf die Nase binden. Trotzdem haben Mamas ohne Arbeit, egal wieso weshalb und warum, ein Anrecht auf Elternzeit. ?
Also die Elternzeit wird unter anderem auf deine Rente angerechnet. Für die Zeit der Elternzeit so, als hättest du Vollzeit gearbeitet.
Man darf dann auch TZ in Elternzeit arbeiten. Dennoch wird im Alter das Vollzeitgehalt für die Rechte Interessant.
Der Gründe, die für mich sinnvoll wäre weniger als 3 Jahre EZ zu nehmen wären z.b.
wenn man nach 1 Jahre oder 2 Jahren Vollzeit arbeiten gehen will/muss.
- wenn man, bevor die Kids schulpflichtig sind, eine lange Reise unternimmt und sich dafür das restliche Jahr aufhebt und z.b. im 5. Lebensjahr des Kindes nimmt.
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