Wie Erbe aufteilen
20.04.2017 12:13
Ich verstehe dich nicht richtig, TS.
Zivilrechtlich ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit „Grundstück", §§ 93, 94 BGB. Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich daher - außer in Erbbaurechtsfällen - auch auf das Gebäude. Es kann also mE nicht sein, dass Eigentümer des Grundes ein anderer ist als der des Gebäudes. Hat deine Tante den Grund unbebaut gekauft und dann selbst bebaut? Dann bist du auch Eigentümer des Gebäudes.
Weiters ist mir nicht klar, wie der Kaufinteressent nur den „Garten" (meinst du damit die auf deinem Grund befindliche Freifläche, die nicht vom Haus abgedeckt ist) kaufen will, da dieser ja auch Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit „Grundstück" ist, ohne das Gebäude mit zu kaufen.
Zivilrechtlich ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit „Grundstück", §§ 93, 94 BGB. Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich daher - außer in Erbbaurechtsfällen - auch auf das Gebäude. Es kann also mE nicht sein, dass Eigentümer des Grundes ein anderer ist als der des Gebäudes. Hat deine Tante den Grund unbebaut gekauft und dann selbst bebaut? Dann bist du auch Eigentümer des Gebäudes.
Weiters ist mir nicht klar, wie der Kaufinteressent nur den „Garten" (meinst du damit die auf deinem Grund befindliche Freifläche, die nicht vom Haus abgedeckt ist) kaufen will, da dieser ja auch Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit „Grundstück" ist, ohne das Gebäude mit zu kaufen.
20.04.2017 12:19
Zitat von Sascha89:
Ich verstehe dich nicht richtig, TS.
Zivilrechtlich ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit „Grundstück", §§ 93, 94 BGB. Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich daher - außer in Erbbaurechtsfällen - auch auf das Gebäude. Es kann also mE nicht sein, dass Eigentümer des Grundes ein anderer ist als der des Gebäudes. Hat deine Tante den Grund unbebaut gekauft und dann selbst bebaut? Dann bist du auch Eigentümer des Gebäudes.
Weiters ist mir nicht klar, wie der Kaufinteressent nur den „Garten" (meinst du damit die auf deinem Grund befindliche Freifläche, die nicht vom Haus abgedeckt ist) kaufen will, da dieser ja auch Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit „Grundstück" ist, ohne das Gebäude mit zu kaufen.
Sie hat es doch schon erklärt, es handelt sich um zwei verschiedene Grundstücke. Sie besitzt das "Gartengrundstück", die anderen das angrenzende Grundstück inklusive darauf stehendem Haus.
20.04.2017 12:37
Dachte nur , dass es vielleicht unfair sei meinen Geschwistern gegenüber.
Ich hab es geschenkt bekommen , weil ich das Patenkind war.
Nein zu viel Geld haben wir sicher nicht über
schön wärs...
Jemand hatte noch gefragt, wie alt ich bin: Ende zwanzig und die kinder sind beide Kleinkinder ( Meins und Patenkind )
Ich hab es geschenkt bekommen , weil ich das Patenkind war.
Nein zu viel Geld haben wir sicher nicht über
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Jemand hatte noch gefragt, wie alt ich bin: Ende zwanzig und die kinder sind beide Kleinkinder ( Meins und Patenkind )
20.04.2017 12:39
Zitat von Zwerginator:
Zitat von Sascha89:
Ich verstehe dich nicht richtig, TS.
Zivilrechtlich ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit „Grundstück", §§ 93, 94 BGB. Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich daher - außer in Erbbaurechtsfällen - auch auf das Gebäude. Es kann also mE nicht sein, dass Eigentümer des Grundes ein anderer ist als der des Gebäudes. Hat deine Tante den Grund unbebaut gekauft und dann selbst bebaut? Dann bist du auch Eigentümer des Gebäudes.
Weiters ist mir nicht klar, wie der Kaufinteressent nur den „Garten" (meinst du damit die auf deinem Grund befindliche Freifläche, die nicht vom Haus abgedeckt ist) kaufen will, da dieser ja auch Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit „Grundstück" ist, ohne das Gebäude mit zu kaufen.
Sie hat es doch schon erklärt, es handelt sich um zwei verschiedene Grundstücke. Sie besitzt das "Gartengrundstück", die anderen das angrenzende Grundstück inklusive darauf stehendem Haus.
Ja genau so ist es
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20.04.2017 12:41
Zitat von Anonym 193481:
Dachte nur , dass es vielleicht unfair sei meinen Geschwistern gegenüber.
Ich hab es geschenkt bekommen , weil ich das Patenkind war.
Nein zu viel Geld haben wir sicher nicht überschön wärs...
Jemand hatte noch gefragt, wie alt ich bin: Ende zwanzig und die kinder sind beide Kleinkinder ( Meins und Patenkind )
Wenn du noch so jung bist wirst du das Geld sicherlich noch irgendwann brauchen können. Richte deinem Kind und deinem Patenkind zum Beispiel ein Führerscheinkonto ein und dann ist auch gut.
20.04.2017 12:42
Habt ihr damals Schenkungssteuer bezahlt? Der Freibetrag liegt bei der Tante meines Wissens nur bei 20.000. Den Rest müsstest Du u.U. versteuern denke ich.
20.04.2017 12:43
Zitat von Anonym 193481:
Dachte nur , dass es vielleicht unfair sei meinen Geschwistern gegenüber.
Ich hab es geschenkt bekommen , weil ich das Patenkind war.
Nein zu viel Geld haben wir sicher nicht überschön wärs...
Jemand hatte noch gefragt, wie alt ich bin: Ende zwanzig und die kinder sind beide Kleinkinder ( Meins und Patenkind )
Es wurde dir vermacht. Unfair wäre es, wenn deine Geschwister mit Eifersucht und Dramen reagieren würden.
An deiner Stelle würde ich einen Großteil des Geldes anlegen. Wer weiß, was kommt? Und ein Auto, die Waschmaschine oder eine ganze Küche durch Wasserschaden schüttelt man sonst nicht so einfach aus dem Ärmel, wenn denn mal was sein sollte.
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20.04.2017 15:43
Achso, danke
dann hab ichs jetzt auch kapiert.
Ich würde das auch nicht teilen, und du bist auch nicht dazu verpflichtet.
Einfach gut anlegen.
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Ich würde das auch nicht teilen, und du bist auch nicht dazu verpflichtet.
Einfach gut anlegen.
20.04.2017 19:29
Vielen Dank für eure Antworten. .
Mittlerweile tendiere ich eher auch dazu meinem Patenkind und meinem Kind Summe x zu überweisen und den Rest anzulegen...
Meine Geschwister könnt ich ja mal zu einem WE in die Berge einladen oder so
Mittlerweile tendiere ich eher auch dazu meinem Patenkind und meinem Kind Summe x zu überweisen und den Rest anzulegen...
Meine Geschwister könnt ich ja mal zu einem WE in die Berge einladen oder so
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