wer muss haften?? brauche dringend Hilfe
27.08.2013 22:43
Hallo ihr lieben. ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. ich war jetzt eine lange Zeit nicht mehr hier.
... Ich habe mal eine ganz wichtige Frage an euch, vielleicht kann mir jemand helfen. es geht um mein Sohn (der ist im Juni 6 Jahre geworden). Er kam vor drei Wochen in die schule. so jetzt zum Problem.
mich rief gestern die schule an und erzählte mir das mein Sohn den schulranzen von seiner klassenkameradin mit schwarzen Stift angemalt hat.
ich dachte ich höre nicht richtig. Jetzt sind die Natürlich nicht wieder raus gegangen. Jetzt sollen wir den Ranzen natürlich bezahlen. was ich auch verstehe. Aber alle aus der Familie sagen, das die mich dafür nicht haftbar machen können, weil ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, es war in der Schulzeit. ich muss leider noch dazu gestehen, ich habe keine Haftpflichtversicherung für meine Kids zu dem Zeitpunkt gehabt (habe natürlich eine jetzt erst abgeschlossen). viele sagen, die Schule ist dafür verantwortlich. was ist jetzt sache? aus moralischen gründen würde ich das natürlich bezahlen, aber wie ist bei sowas die Rechtslage? kann mir da jemand helfen...
Danke schon mal im voraus... LG BabyEngel
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/41.gif)
mich rief gestern die schule an und erzählte mir das mein Sohn den schulranzen von seiner klassenkameradin mit schwarzen Stift angemalt hat.
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Danke schon mal im voraus... LG BabyEngel
27.08.2013 22:51
Als meinem Sohn in der Schule die Brille zerstört wurde, hatten die Eltern auch keine Versicherung. Da ist die Versicherung der Schule eingesprungen. Daher würde ich die Schulleitung danach fragen.
Hier gab es einen fertigen Fragebogen. Den bekommt der Geschädigte, also die Eltern vom Kind dessen Ranzen hin ist.
Die können das dann ausfüllen und abgeben und bekommen den sicher ersetzt.
Hier gab es einen fertigen Fragebogen. Den bekommt der Geschädigte, also die Eltern vom Kind dessen Ranzen hin ist.
Die können das dann ausfüllen und abgeben und bekommen den sicher ersetzt.
27.08.2013 22:56
Haften musst du nur, wenn dein Kind 7 Jahre alt ist und du die Aufsichtspflicht verletzt hast. Beides trifft nicht zu. Die Aufsichtspflicht lag bei der Schule. Auch eine Versicherung würde dir nur dann helfen wenn sie ausdrücklich nicht haftpflichtige Kinder einschließt.
Moralisch gesehen und für den Klassenfrieden ist das natürlich mies. Ich würde mein Kind den ranzen vom Taschengeld bezahlen lassen
Moralisch gesehen und für den Klassenfrieden ist das natürlich mies. Ich würde mein Kind den ranzen vom Taschengeld bezahlen lassen
27.08.2013 22:58
Ohhh vielen Dank für die Antwort... Ich habe eh ein Termin mit der schule. dann werde ich das doch gleich mal ansprechen... Danke schön...
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27.08.2013 23:05
ja hab eine Versicherung abgeschlossen wo meine Kinder mit versichert sind. (9 Jahre, 6 Jahre und 1,7 Jahre alt) aber das nutzt ja jetzt nix mehr. wir waren auch am überlegen, ob er den Ranzen bezahlen soll, aber dann würde er sich dumm und dusselig bezahlen. Der Ranzen soll 140€ gekostet haben. würde mir natürlich die Quittung geben lassen. kann ja sonst jeder behaupten...
28.08.2013 00:08
1. ist der Ranzen sicherlich gebraucht und rein gesetzlich hat man nur das Recht auf einen Zeitwert, wenn man einen Schaden hat, d.h. die bekommen nicht die 140 Euro erstattet, sondern nur eine Entschädigung, der Ranzen wurde ja bestimmt schon ne Weile genutzt.
2. kann dein Sohn nicht haftbar gemacht werden, da er noch nicht die nötige Reife besitzt sein handeln zu verstehen.
3. kannst du nicht verantwortlich gemacht werden, da du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast.
4. haben die Schulen für sowas eine Versicherung. Meinem Bruder haben sie vor 30 Jahren im Sportunterricht den Zahn abgebrochen, er hat eine 30 Jahre alte Bestätigung, dass dies ein Sportunfall war und die Schule dafür haftet. Seitdem musste der Zahn mehrfach repariert werden, die Rechnung zahlt nicht die Krankenkasse, sondern immer die Haftpflicht der Schule, ein Leben lang. Er lässt sich da immer Keramik hinmachen.
2. kann dein Sohn nicht haftbar gemacht werden, da er noch nicht die nötige Reife besitzt sein handeln zu verstehen.
3. kannst du nicht verantwortlich gemacht werden, da du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast.
4. haben die Schulen für sowas eine Versicherung. Meinem Bruder haben sie vor 30 Jahren im Sportunterricht den Zahn abgebrochen, er hat eine 30 Jahre alte Bestätigung, dass dies ein Sportunfall war und die Schule dafür haftet. Seitdem musste der Zahn mehrfach repariert werden, die Rechnung zahlt nicht die Krankenkasse, sondern immer die Haftpflicht der Schule, ein Leben lang. Er lässt sich da immer Keramik hinmachen.
28.08.2013 06:24
Zitat von Little81:
.
2. kann dein Sohn nicht haftbar gemacht werden, da er noch nicht die nötige Reife besitzt sein handeln zu verstehen.
Das ist aber so nicht richtig. Ein Schulkind kann sehr wohl verstehen, dass man Dinge, die einem nicht gehören, nicht kaputt machen darf. Es werden ja auch keine Wände in der Schule angeschmiert, Klassenkameraden die Haare geschnitten oder sonstwas... das macht man ja auch bei der Oma nicht oder zu Hause.
Ich würde auch mit der Schule reden. Da die Schule die Aufsichtspflicht hat, wird wohl deren Versicherung einspringen, dafür gibt es die schließlich... Habt ihr einen Elternvertreter und einen Elternverein? Vielleicht können die helfen, bei uns springen die üblicherweise ein, wenn es finanzielle Engpässe gibt. Ob die bei Sachbeschädigung zwischen Schülern greifen weiß ich grad nicht, aber ich tät es mal versuchen..
28.08.2013 06:36
Hattest du eine Versicherung hätte ich die angerufen . Wieso hattest du keine
versicherung schule?
versicherung schule?
28.08.2013 07:36
Zitat von Little81:
1. ist der Ranzen sicherlich gebraucht und rein gesetzlich hat man nur das Recht auf einen Zeitwert, wenn man einen Schaden hat, d.h. die bekommen nicht die 140 Euro erstattet, sondern nur eine Entschädigung, der Ranzen wurde ja bestimmt schon ne Weile genutzt.
2. kann dein Sohn nicht haftbar gemacht werden, da er noch nicht die nötige Reife besitzt sein handeln zu verstehen.
3. kannst du nicht verantwortlich gemacht werden, da du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast.
4. haben die Schulen für sowas eine Versicherung. Meinem Bruder haben sie vor 30 Jahren im Sportunterricht den Zahn abgebrochen, er hat eine 30 Jahre alte Bestätigung, dass dies ein Sportunfall war und die Schule dafür haftet. Seitdem musste der Zahn mehrfach repariert werden, die Rechnung zahlt nicht die Krankenkasse, sondern immer die Haftpflicht der Schule, ein Leben lang. Er lässt sich da immer Keramik hinmachen.
Warum meinst du dass der Ranzen sicher gebraucht ist? Und die Kinder gehen ja erst seitt 3 Wochen in die Schule, also so alt kann der Ranzen da noch nicht sein....
28.08.2013 07:56
da wissen manche wieder mal alles besser. Weils im Gesetz steht!!! Byebye Kindergarten.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/67.gif)
28.08.2013 08:12
Zitat von Little81:
da wissen manche wieder mal alles besser. Weils im Gesetz steht!!! Byebye Kindergarten.![]()
Was steht im Gesetz? Ich hab damals alles neu bekommen, Schulranzen, Sporttasche, Regenschirm, Schlampermäppchen, Stiftemappe, und die Schultüte. Hat zusammen 300€ gemacht und wird unser Kind auch bekommen... Und nach 3 Wochen kann das noch nicht so viel an Wert verlieren...
28.08.2013 08:13
ICH würde mir die Quittung geben lassen und bezahlen! Oder aber den ganzen selber neu kaufen!
Ich kenne es nicht so, dass dafür die Versicherung der Schule Eintritt! Weder aus meinet Schülerzeit, noch aus meiner Lehrerzeit!
Blöd gelaufen!
Zum Thema Zahn abgebrochen im Sport! Das ist etwas anderes! Das zahlt auch nicht die Versicherung der Schule, sondern die öffentliche unfallkasse, da das Kind ab verlassen der Haustür bis zum wieder Eintritt in diese über den Schulträger versichert ist was SOLCHE Fälle betrifft!
Ich kenne es nicht so, dass dafür die Versicherung der Schule Eintritt! Weder aus meinet Schülerzeit, noch aus meiner Lehrerzeit!
Blöd gelaufen!
Zum Thema Zahn abgebrochen im Sport! Das ist etwas anderes! Das zahlt auch nicht die Versicherung der Schule, sondern die öffentliche unfallkasse, da das Kind ab verlassen der Haustür bis zum wieder Eintritt in diese über den Schulträger versichert ist was SOLCHE Fälle betrifft!
28.08.2013 08:20
Ich würde auch in den sauren Apfel beißen und den Ranzen bezahlen.
Was meinst du, wie schlecht das kommt, wenn du gleich mit Versicherung und nicht haftbar etc. daher kommst.
Da haben dann sowohl du als auch dein Sohn doch sofort nen Ruf weg in der Klasse.
Ich würde kucken, dass ich den Schaden behebe mich dafür entschuldige und gut ist. Dein Sohn will ja noch länger in die Schule gehen und Freunde finden. Und du sicher auch keinen Knatsch mit anderen Eltern haben.
Was meinst du, wie schlecht das kommt, wenn du gleich mit Versicherung und nicht haftbar etc. daher kommst.
Da haben dann sowohl du als auch dein Sohn doch sofort nen Ruf weg in der Klasse.
Ich würde kucken, dass ich den Schaden behebe mich dafür entschuldige und gut ist. Dein Sohn will ja noch länger in die Schule gehen und Freunde finden. Und du sicher auch keinen Knatsch mit anderen Eltern haben.
28.08.2013 08:48
http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/versicher ung/id_54039558/neuwert-und-zeitwert-bei-der-haftp flichtversicherung.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html
28.08.2013 08:53
Zitat von Little81:
http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/versicher ung/id_54039558/neuwert-und-zeitwert-bei-der-haftp flichtversicherung.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html
Natürlich gibt es einen neuwerk und einen zeitwert, aber wieviel würdest Eu bei einem 3 Wochen alten ranzenabziehen?
Und zum zweiten, ja da hast du schon recht!
Ich gestehe ich möchte als Kind bei dir nix kaputt machen! Gott dein kund würd einen arg schweren Stand haben in solchen Institutionen! Schon mal was von kulanz gehört?
Was würdest du machen, wenn es der ranzen deines Kindes wäre?
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