Wer kennt sich mit Bafög aus ?
27.08.2015 16:12
wem steht etwas zu . Wie hoch ist etwa der Betrag .
muss das zurückbezahlt werden ?
muss das zurückbezahlt werden ?
27.08.2015 16:15
Das kann man so pauschal nicht beantworten....
Es kann Schülern, Azubis und Studierenden etwas zustehen.
Einige müssen etwas zurück zahlen, andere nicht.
Kommt eben darauf an, was du für ein Bafög beantragst und wofür.
Die Höhe variiert und ist individuell. Unter anderem ist es auch abhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners.
Es kann Schülern, Azubis und Studierenden etwas zustehen.
Einige müssen etwas zurück zahlen, andere nicht.
Kommt eben darauf an, was du für ein Bafög beantragst und wofür.
Die Höhe variiert und ist individuell. Unter anderem ist es auch abhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners.
27.08.2015 16:18
Zitat von Sonce:
Das kann man so pauschal nicht beantworten....
Es kann Schülern, Azubis und Studierenden etwas zustehen.
Einige müssen etwas zurück zahlen, andere nicht.
Kommt eben darauf an, was du für ein Bafög beantragst und wofür.
Die Höhe variiert und ist individuell. Unter anderem ist es auch abhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners.
Meine Tochter geht an die Fachoberschule .
Ich bin leider derzeit von der Arge abhängig . Das KInd bekommt Halbwaisenrente . Sie ist 16 Jahreu nd es ist die 1 . Ausbildung .
27.08.2015 16:20
Mal ernsthaft:
Du könntest zumindest erstmal googlen, es dir genau durchlesen und bei weiteren Fragen hier einen Thread erstellen.
Da ich selber welches beziehe, könnte ich dir fast alles dazu beantworten.
Aber deine Bequemlichkeit finde ich schon ziemlich daneben.
Du könntest zumindest erstmal googlen, es dir genau durchlesen und bei weiteren Fragen hier einen Thread erstellen.
Da ich selber welches beziehe, könnte ich dir fast alles dazu beantworten.
Aber deine Bequemlichkeit finde ich schon ziemlich daneben.
27.08.2015 16:21
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von Sonce:
Das kann man so pauschal nicht beantworten....
Es kann Schülern, Azubis und Studierenden etwas zustehen.
Einige müssen etwas zurück zahlen, andere nicht.
Kommt eben darauf an, was du für ein Bafög beantragst und wofür.
Die Höhe variiert und ist individuell. Unter anderem ist es auch abhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners.
Meine Tochter geht an die Fachoberschule .
Ich bin leider derzeit von der Arge abhängig . Das KInd bekommt Halbwaisenrente . Sie ist 16 Jahreu nd es ist die 1 . Ausbildung .
Dann bekommt sie leider kein BaFoG....die Arge zahlt ja auch Geld fuer deine Tochter. Berechtigt waere sie, wenn sie weit weg von die lebt und du nicht die finanziellen Mittel haettest, um sie zu unterztuetzen.
Auf der Internetseite davon, findest du aber alle Informationen.
27.08.2015 16:23
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von Sonce:
Das kann man so pauschal nicht beantworten....
Es kann Schülern, Azubis und Studierenden etwas zustehen.
Einige müssen etwas zurück zahlen, andere nicht.
Kommt eben darauf an, was du für ein Bafög beantragst und wofür.
Die Höhe variiert und ist individuell. Unter anderem ist es auch abhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners.
Meine Tochter geht an die Fachoberschule .
Ich bin leider derzeit von der Arge abhängig . Das KInd bekommt Halbwaisenrente . Sie ist 16 Jahreu nd es ist die 1 . Ausbildung .
In der Fachoberschule würde sie Schüler-bafög bekommen. Dies muss nicht zurück gezahlt werden. Durch die Bedingungen das sie Halbwaise ist und Mutter arbeitslos, würde sie wohl die Höchstgrenze bekommen.
Die Höchstgrenze lag vor einigen Jahren hier in Nrw bei 184 Euro.
Mittlerweile sind es glaub ich knapp über 200. Ungefähr um eine solche Summe wird es sich handeln. Lebt die Tochter denn bei dir oder allein? Wenn sie alleine lebt, wären es ca. über 600 €
Bekommst du Alg1 oder Alg 2? Bei Alg 2 wird das Bafög allerdings komplett angerechnet.
27.08.2015 16:24
Zitat von Blancanieves:
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von Sonce:
Das kann man so pauschal nicht beantworten....
Es kann Schülern, Azubis und Studierenden etwas zustehen.
Einige müssen etwas zurück zahlen, andere nicht.
Kommt eben darauf an, was du für ein Bafög beantragst und wofür.
Die Höhe variiert und ist individuell. Unter anderem ist es auch abhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners.
Meine Tochter geht an die Fachoberschule .
Ich bin leider derzeit von der Arge abhängig . Das KInd bekommt Halbwaisenrente . Sie ist 16 Jahreu nd es ist die 1 . Ausbildung .
Dann bekommt sie leider kein BaFoG....die Arge zahlt ja auch Geld fuer deine Tochter. Berechtigt waere sie, wenn sie weit weg von die lebt und du nicht die finanziellen Mittel haettest, um sie zu unterztuetzen.
Auf der Internetseite davon, findest du aber alle Informationen.
Ja doch sie würde Schüler Bafög bekommen.
Das Amt wird dazu drängen, dieses zu beantragen. Die Familie wird aber im endeffekt nichts davon haben, weil das gesamte Bafög angerechnet wird. Man hat dadurch keinen einzigen Euro Vorteile....
27.08.2015 16:25
Zitat von Sonce:
Zitat von Blancanieves:
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von Sonce:
Das kann man so pauschal nicht beantworten....
Es kann Schülern, Azubis und Studierenden etwas zustehen.
Einige müssen etwas zurück zahlen, andere nicht.
Kommt eben darauf an, was du für ein Bafög beantragst und wofür.
Die Höhe variiert und ist individuell. Unter anderem ist es auch abhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners.
Meine Tochter geht an die Fachoberschule .
Ich bin leider derzeit von der Arge abhängig . Das KInd bekommt Halbwaisenrente . Sie ist 16 Jahreu nd es ist die 1 . Ausbildung .
Dann bekommt sie leider kein BaFoG....die Arge zahlt ja auch Geld fuer deine Tochter. Berechtigt waere sie, wenn sie weit weg von die lebt und du nicht die finanziellen Mittel haettest, um sie zu unterztuetzen.
Auf der Internetseite davon, findest du aber alle Informationen.
Ja doch sie würde Schüler Bafög bekommen.
Das Amt wird dazu drängen, dieses zu beantragen. Die Familie wird aber im endeffekt nichts davon haben, weil das gesamte Bafög angerechnet wird. Man hat dadurch keinen einzigen Euro Vorteile....
Wirklich? Bei meiner Freundin damals hat man ihr gesagt, sie ist nicht berechtigt weil sie zu Hause lebt...
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
27.08.2015 16:28
Zitat von Blancanieves:
Zitat von Sonce:
Zitat von Blancanieves:
Zitat von kullerkeks74:
...
Dann bekommt sie leider kein BaFoG....die Arge zahlt ja auch Geld fuer deine Tochter. Berechtigt waere sie, wenn sie weit weg von die lebt und du nicht die finanziellen Mittel haettest, um sie zu unterztuetzen.
Auf der Internetseite davon, findest du aber alle Informationen.
Ja doch sie würde Schüler Bafög bekommen.
Das Amt wird dazu drängen, dieses zu beantragen. Die Familie wird aber im endeffekt nichts davon haben, weil das gesamte Bafög angerechnet wird. Man hat dadurch keinen einzigen Euro Vorteile....
Wirklich? Bei meiner Freundin damals hat man ihr gesagt, sie ist nicht berechtigt weil sie zu Hause lebt...![]()
Ich weiss nicht genau wie das im Fall deiner Freundin war.
Aber mit den Eckdaten der TS, kann ich bestätigen das sie Schüler Bafög kriegen wird.
Wenn man allerdings alleine lebt, bekommt man deutlich mehr.
Evtl haben die Eltern der Freundin besser verdient und haben sich die 200 Euro Bafög vllt selber leisten können (nach Berechnung). Aber hätten evtl keine Unterkunft etc zahlen können, bei einem Umzug und dann wiederrum hätte sie noch Anspruch auf einen Teil des Bafögs.
27.08.2015 16:28
Zitat von Pippa.tree:
Mal ernsthaft:
Du könntest zumindest erstmal googlen, es dir genau durchlesen und bei weiteren Fragen hier einen Thread erstellen.
Da ich selber welches beziehe, könnte ich dir fast alles dazu beantworten.
Aber deine Bequemlichkeit finde ich schon ziemlich daneben.
Ich habe schon gegoogelt . und leider nicht s dazu gefunden ?
Ich weiß das ich es vom Amt aus beantragen muss .
weil es eine voranginge Leistung ist .
Jedoch hat die Schule gesagt , das sie wohl ca 100 € davon behalten kann , weil Fahrkarten und Schulbücher auch auch gekauft werden müssen .
Sie hat 20 Std in der woche Schule und 20 Std Praktika .
Ich bekomm leider Alg 2 und hab noch weiter 2 jüngere Kinder zu Hause .
27.08.2015 16:34
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von Pippa.tree:
Mal ernsthaft:
Du könntest zumindest erstmal googlen, es dir genau durchlesen und bei weiteren Fragen hier einen Thread erstellen.
Da ich selber welches beziehe, könnte ich dir fast alles dazu beantworten.
Aber deine Bequemlichkeit finde ich schon ziemlich daneben.
Ich habe schon gegoogelt . und leider nicht s dazu gefunden ?
Ich weiß das ich es vom Amt aus beantragen muss .
weil es eine voranginge Leistung ist .
Jedoch hat die Schule gesagt , das sie wohl ca 100 € davon behalten kann , weil Fahrkarten und Schulbücher auch auch gekauft werden müssen .
Sie hat 20 Std in der woche Schule und 20 Std Praktika .
Ich bekomm leider Alg 2 und hab noch weiter 2 jüngere Kinder zu Hause .
jap hab mir schon gedacht das das Jobcenter dich dazu aufgefordert hat, Bafög zu beantragen. Dann müssen sie weniger für euch zahlen, weil eine andere Stelle es dann übernimmt.
Das die Schule ein Teil des Geldes behält, wegen Fahrkarten usw. kann ich mir nicht vorstellen. Die Fahrtkarten und Bücher etc bestellt und kauft ihr doch selbst. Für solche Dinge könntest du aber auch einen einmahligen Antrag beim Jobcenter stellen. Für Schulkinder kriegt man da um die 120 Euro im Jahr für Schulsachen.... Ich glaub das waren ca. 80 fürs erste Halbjahr und 40 für das 2. Halbjahr.
27.08.2015 16:42
Zitat von Sonce:
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von Pippa.tree:
Mal ernsthaft:
Du könntest zumindest erstmal googlen, es dir genau durchlesen und bei weiteren Fragen hier einen Thread erstellen.
Da ich selber welches beziehe, könnte ich dir fast alles dazu beantworten.
Aber deine Bequemlichkeit finde ich schon ziemlich daneben.
Ich habe schon gegoogelt . und leider nicht s dazu gefunden ?
Ich weiß das ich es vom Amt aus beantragen muss .
weil es eine voranginge Leistung ist .
Jedoch hat die Schule gesagt , das sie wohl ca 100 € davon behalten kann , weil Fahrkarten und Schulbücher auch auch gekauft werden müssen .
Sie hat 20 Std in der woche Schule und 20 Std Praktika .
Ich bekomm leider Alg 2 und hab noch weiter 2 jüngere Kinder zu Hause .
jap hab mir schon gedacht das das Jobcenter dich dazu aufgefordert hat, Bafög zu beantragen. Dann müssen sie weniger für euch zahlen, weil eine andere Stelle es dann übernimmt.
Das die Schule ein Teil des Geldes behält, wen Fahrkarten usw. kann ich mir nicht vorstellen. Die Fahrtkarten uegnd Bücher etc bestellt und kauft ihr doch selbst. Für solche Dinge könntest du aber auch einen einmahligen Antrag beim Jobcenter stellen. Für Schulkinder kriegt man da um die 120 Euro im Jahr für Schulsachen.... Ich glaub das waren ca. 80 fürs erste Halbjahr und 40 für das 2. Halbjahr.
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nein die Schule hat ihr gesagt , das sie davon 100 € behalten darf , also meine Tochter .
Weil ich ihr ja auch Schulzeug kaufen muss .
Die Arge hat gesagt , nein durch das Bafög , steht ihr nix von Bildung und teilhabe zu .
27.08.2015 16:56
Hier noch jemand mit Schülerbafög. Die Schule bekommt nichts von dem Geld. Das Geld ist insbesondere dazu da seinen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, wenn man zur Schule geht und deshalb kein eigenes Einkommen hat, welches man aber dringend nötig hätte.
27.08.2015 16:59
Zitat von Serafinchen:
Hier noch jemand mit Schülerbafög. Die Schule bekommt nichts von dem Geld. Das Geld ist insbesondere dazu da seinen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, wenn man zur Schule geht und deshalb kein eigenes Einkommen hat, welches man aber dringend nötig hätte.
Sie ist aber erst 16 und wohnt noch bei mir .
27.08.2015 17:02
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von Serafinchen:
Hier noch jemand mit Schülerbafög. Die Schule bekommt nichts von dem Geld. Das Geld ist insbesondere dazu da seinen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, wenn man zur Schule geht und deshalb kein eigenes Einkommen hat, welches man aber dringend nötig hätte.
Sie ist aber erst 16 und wohnt noch bei mir. Was würdet ihr denn als Grund angeben, wofür sie das BAföG genau braucht?
Dann ist die Frage was ihr so alles vom Amt gezahlt bekommt.
Und was ihr als Grund Angebot, wofür ihr das BAföG benötigt.
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