Wer kennt sich aus,ist ne Sauerei......Mal Lesen!!!Bitte!
27.01.2009 22:47
naja ich bin mir nicht sicher ob er geld beziehen kann obwohl er schon in arbeit steht
denn er wird ja für diesen monat bezahlt allerdings erst einen monat später
aber sie sollen es ruhig versuchen glaub aber nicht das es klappt
wenn doch wäre es ja schön
denn er wird ja für diesen monat bezahlt allerdings erst einen monat später
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aber sie sollen es ruhig versuchen glaub aber nicht das es klappt
wenn doch wäre es ja schön
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27.01.2009 22:47
Zitat von MeineZwillinge:
Hm,ich suche die ganze zeit im netz nach einer info,kann aber nichts finden,weiß jemand eine seite?
meinst du jetzt wegen nem gesetzt oder so wo das drinsteht?
27.01.2009 22:52
Zitat von butterfly1987w:
Zitat von MeineZwillinge:
Hm,ich suche die ganze zeit im netz nach einer info,kann aber nichts finden,weiß jemand eine seite?
meinst du jetzt wegen nem gesetzt oder so wo das drinsteht?
Ja es muss doch irgendwo geschrieben stehen wie sowas läuft
was einem wann zusteht
27.01.2009 22:54
Zitat von MeineZwillinge:
Zitat von butterfly1987w:
Zitat von MeineZwillinge:
Hm,ich suche die ganze zeit im netz nach einer info,kann aber nichts finden,weiß jemand eine seite?
meinst du jetzt wegen nem gesetzt oder so wo das drinsteht?
Ja es muss doch irgendwo geschrieben stehen wie sowas läuft
was einem wann zusteht
ne tut mir leid, da kann ich dir leider nich weiterhelfen. ich hab das damals von einer arbeitsamt mitarbeiterin erfahren. haste mal gegooglet?
27.01.2009 22:55
Hier steht es:
www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__2.html
www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__2.html
27.01.2009 22:55
Zitat von cj_190580:
Hier steht es:
www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__2.html
der link geht ne
27.01.2009 22:57
Zitat von butterfly1987w:
Zitat von cj_190580:
Hier steht es:
www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__2.html
der link geht ne
Dann gib es einfach so ein, die Links funktionieren hier in letzter Zeit irgendwie alle nicht mehr. Frag mich, was das soll?????
27.01.2009 22:59
Zitat von cj_190580:
Zitat von butterfly1987w:
Zitat von cj_190580:
Hier steht es:
www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__2.html
der link geht ne
Dann gib es einfach so ein, die Links funktionieren hier in letzter Zeit irgendwie alle nicht mehr. Frag mich, was das soll?????
ok
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27.01.2009 23:00
Zitat von butterfly1987w:
Zitat von cj_190580:
Zitat von butterfly1987w:
Zitat von cj_190580:
Hier steht es:
www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__2.html
der link geht ne
Dann gib es einfach so ein, die Links funktionieren hier in letzter Zeit irgendwie alle nicht mehr. Frag mich, was das soll?????
ok![]()
Klappt es jetzt ???
27.01.2009 23:06
Zitat von butterfly1987w:
ne leider nich. is ja komisch
Vor der letzten 2 sind 2 Unterstriche und nach der 2 ist kein Leerzeichen, sieht nur so aus.
Ansonsten google mal nach ALGII Verordnung und zwar ist es §2.
28.01.2009 13:20
Haben morgen einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin bin ja mal gespannt
(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ist von den Bruttoeinnahmen auszugehen.
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Hierzu zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats auf Grund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen oder in unterschiedlicher Höhe zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.
(3) Einmalige Einnahmen sind von dem Monat an zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Abweichend von Satz 1 ist eine Berücksichtigung der Einnahmen ab dem Monat, der auf den Monat des Zuflusses folgt, zulässig, wenn Leistungen für den Monat des Zuflusses bereits erbracht worden sind. Einmalige Einrahmen sind, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen.
(4) Sachleistungen sind nach der Sachbezugsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu bewerten. Soweit in der Sachbezugsverordnung ein Wert nicht festgesetzt ist, sind die üblichen Mittelpreise des Verbrauchsortes zugrunde zu legen.
(5) Das Einkommen kann nach Anhörung des Beziehers geschätzt werden, wenn
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einmalig oder für kurze Zeit zu erbringen sind oder Einkommen nur für kurze Zeit zu berücksichtigen ist oder
die Entscheidung über die Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Einzelfall keinen Aufschub duldet.
Werde das auf jeden Fall mal mitnehmen
(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ist von den Bruttoeinnahmen auszugehen.
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Hierzu zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats auf Grund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen oder in unterschiedlicher Höhe zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.
(3) Einmalige Einnahmen sind von dem Monat an zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Abweichend von Satz 1 ist eine Berücksichtigung der Einnahmen ab dem Monat, der auf den Monat des Zuflusses folgt, zulässig, wenn Leistungen für den Monat des Zuflusses bereits erbracht worden sind. Einmalige Einrahmen sind, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen.
(4) Sachleistungen sind nach der Sachbezugsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu bewerten. Soweit in der Sachbezugsverordnung ein Wert nicht festgesetzt ist, sind die üblichen Mittelpreise des Verbrauchsortes zugrunde zu legen.
(5) Das Einkommen kann nach Anhörung des Beziehers geschätzt werden, wenn
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einmalig oder für kurze Zeit zu erbringen sind oder Einkommen nur für kurze Zeit zu berücksichtigen ist oder
die Entscheidung über die Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Einzelfall keinen Aufschub duldet.
Werde das auf jeden Fall mal mitnehmen
28.01.2009 16:29
Kannst dich ja dann nochmal melden, was bei raus gekommen ist. Und nimm den Arbeitsvertrag mit, da steht ja in der Regel auch drin, wann das Gehalt ausbezahlt wird.
28.01.2009 17:20
Wir hatten schon öfters so eine Situation! Jetzt schon 3 mal. Und immer waren wir bzw ich 1-3 Monate ohne Geld. Nur weil ich angeblich mal ungerechterweise GEld bekommen hatte was mir gar nicht zu stand. Nach 3 Monaten auf einmal hatten sie es eingesehen das sie ein Fehler gemacht hatte. Wenn mein Frund nicht da gewesen wäre wäre ich wohl verhungert! Wie gesagt das ist uns jetzt schon 3 mal passiert in verschieden Fällen.
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