Wer kann mir ein Mahnverfahren erklären- WICHTIG!!!
22.04.2010 15:03
Zitat von Gianni2009:
Zitat von mummy111:
Das Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren... Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung der Geldforderung ohne dass eine Klage erhoben wird. Es wird nicht geprüft,ob dem Antragssteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Am Ende des Mahnverfahrens steht der Vollstreckungsbescheid an. Damit kann der Gläubiger seine Forderung vollstrecken, wenn die Zahlung nicht geleistet wird.
Genauso hätte ich das auch erklärt Auch ne RAFA?
Würde ne Ratenzahlung vereinbaren....ich geh mal davon aus, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Für die Zukunft vielleicht keine Schulden machen - das ist die einfachste Variante
bist du beim anwalt, hätte da mal ne frage. ( pn )
22.04.2010 15:33
auf gut deutsch : wenn sie jetzt schnell reagiert und sich mit dem handyanbieter in verbindung setzt, kann sie nen gerichtsvollzieher abwenden????????
22.04.2010 17:49
Zitat von aniol_gabriel:
Zitat von Shadowcat1982:
1. Was ist ein Mahnverfahren?
Das Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann.
Auf deutsch, es ist die Möglichkeit schneller, billiger und leichter an sein Geld zu bekommen.
2. Was passiert mit mir nach dem Mahnverfahren?
a) Du zahlst die offene Rechnung und somit hat sich alles erledigt.
b) Du zahlst nicht, der Gerichtsvollzieher kommt und schaut ob was da ist, wenn
1) was zu pfänden gibt, wird es gepfändet und vom offen Betrag abgezogen bzw. er wird damit bezahlt
2) es gibt nichts zu pfänden und du musst die eidesstaatliche Versicherung abgeben.
3. Meine Adresse und Nachnahme haben sich verändert, wen soll ich da am besten Anrufen um bescheit zu sagen?
Am besten den, den du was schuldest.
4. Was kann ich tun, das dieses Mahnverfahren gut für mich ausgeht? Oder um es gar zu Verhindern?
Bezahlen.
Am besten so schnell wie möglich Kontakt mit den Gläubier aufnehmen und sofortig Zahlung oder Ratenzahlung anbieten.
Das hätte ich nicht besser erklären können (bin selbst Rechtspflegerin)
Zunächst ergeht ein Mahnbescheid. Gegen diesen kann man Widerpruch einlegen (binnen 2 Wochen nach Zustellung), sollten Einwendungen gegen die Forderung bestehen (z.B. Erfüllung oder Verjährung). Geht kein Widerspruch ein, so wird ein Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des Mahnbescheids erlassen. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann man dann wiederum Einspruch einlegen.
Das Mahnverfahren geht bei einem Widerspruch sowieso Einspruch in ein gerichtliches Verfahren über. Der Kläger wird sodann aufgefordert seinen Anspruch in einer Klagebegründung zu begründen.
Wird aber auch gegen den Vollstreckungsbescheid kein Einspruch eingelegt, so wird dieser rechtskräftig. Der Gläubiger kann nunmehr die Vollstreckung einleiten.
Hätte es auch noch anders erklären können (bin gelernte Rechtsanfaltsfachangestellte) , aber ich bin manchmal tipp faul und da kopiere ich einfach Passagen.
22.04.2010 17:52
Zitat von bubbelchen1985:
auf gut deutsch : wenn sie jetzt schnell reagiert und sich mit dem handyanbieter in verbindung setzt, kann sie nen gerichtsvollzieher abwenden????????
Joar, aber der Handyanbieter kann auch auf komplette Zahlung bestehen, muss sich also nicht mit Ratenzahlung zufrieden geben (machen die meisten aber aus Kullanz bzw. weil sie so eher was bekommen).
Wenn sie sich rechtzeitig einigen oder der Betrag gezahlt wird, kommt kein Gerichtsvollzieher rum.
22.04.2010 17:54
Also das Mahnverfahren ist dazu da, das der Gläubiger (in dem Fall der Vertragspartner vom Handyvertrag) einen Vollstreckbaren Titel gegen dich erwirken kann. Das bedeutet, das ja Schulden, wenn sie nicht irgendwo festgehalten sind verjähren und der Handyanbieter dann pech hat. Wenn die Forderung (Schulden) berechtigt ist, würde ich nichts machen sondern einfach versuchen es zu bezahlen. Wenn es jedoch nicht stimmt oder der betrag nicht stimmt usw. dann erhebe Wiederspruch gegen den Mahnbescheid. Dazu hast du etwas länger zeit, denn du bekommst 2 Briefe, einmal bekommst du den Mahnbescheid zugestellt und dann nochmal den Vollstreckungsbescheid. Ohne diesen zweiten Titel kann der Handyanbieter nix machen. Wenn du dich einfach ruhig verhälst kann es sein, das früher oder später der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und das Geld haben will. Ich würde mich einfach mit dem handyanbieter auseinandersetzen und ihn wegen einer Ratenzahlung bitten.
Bzgl. deines Namens musst du gar nix machen. Der Antragsteller hat dann pech oder auch nich und dieser muss deine Adresse und auch deinen Namen ermitteln. Das Mahnverfahren ist ein billigerer Weg um einen Titel zu erwirken, als eine Zivilklage bei Gericht einzureichen.
Wenn du weitere "rechtliche" fragen hast kannste mir auch ne PN schicken ich kenn mich da gesetzlich aus, hab das ja immerhin schonmal gelernt
Bzgl. deines Namens musst du gar nix machen. Der Antragsteller hat dann pech oder auch nich und dieser muss deine Adresse und auch deinen Namen ermitteln. Das Mahnverfahren ist ein billigerer Weg um einen Titel zu erwirken, als eine Zivilklage bei Gericht einzureichen.
Wenn du weitere "rechtliche" fragen hast kannste mir auch ne PN schicken ich kenn mich da gesetzlich aus, hab das ja immerhin schonmal gelernt
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