wer kann mir bitte einen satz erlären??
25.03.2010 11:42
hallo, mein freund macht 6 monate eine maßnahme von der agentur für arbeit aus.
er muss dafür immer weit fahren und bekommt fahrgeld.
heute haben wir dadrüber einen bescheid bekommen.
leider versteh ich den satz nicht so richtig.
fahrkosten:
am 23.03.2010 einmalig 672,00 €
ab 15.04.2010 drei raten kalendermonatlich im voraus á 336,00€
wieviel fahrgeld bekommt er denn nun monatlich??
danke
er muss dafür immer weit fahren und bekommt fahrgeld.
heute haben wir dadrüber einen bescheid bekommen.
leider versteh ich den satz nicht so richtig.
fahrkosten:
am 23.03.2010 einmalig 672,00 €
ab 15.04.2010 drei raten kalendermonatlich im voraus á 336,00€
wieviel fahrgeld bekommt er denn nun monatlich??
danke
25.03.2010 11:44
ich versteh das so, dass er ab dem 15.04 jeden monat 336€ im vorraus bekommt.
die erste zahl ist ne rückzahlung für die vergangene zeit
die erste zahl ist ne rückzahlung für die vergangene zeit
25.03.2010 11:45
Zitat von shelyra:
ich versteh das so, dass er ab dem 15.04 jeden monat 336€ im vorraus bekommt.
die erste zahl ist ne rückzahlung für die vergangene zeit
Jop so verstehe ich es auch...
25.03.2010 11:45
hm versteh das so, das er am 23. die 600 bekommt (weiß nicht mehr den genauen Betrag) und ab 15. April monatlich im Voraus 345 bekommt (weiß auch nicht mehr den Betrag)
25.03.2010 11:46
er bekommt für März einmal die 672 € danach ab April jeden Monat (bzw. 3Monate =3 Raten) 336 €
25.03.2010 11:47
Zitat von lalenia82:
hätte ich genauso verstanden
also wie die erste Antwort meine ich
25.03.2010 11:47
Zitat von zauberball:
hallo, mein freund macht 6 monate eine maßnahme von der agentur für arbeit aus.
er muss dafür immer weit fahren und bekommt fahrgeld.
heute haben wir dadrüber einen bescheid bekommen.
leider versteh ich den satz nicht so richtig.
fahrkosten:
am 23.03.2010 einmalig 672,00 €
ab 15.04.2010 drei raten kalendermonatlich im voraus á 336,00€
wieviel fahrgeld bekommt er denn nun monatlich??
danke
er bekam aam 23. einmalig die 672,- €
und ab april bekommt er 3 monate lang je 336,-€
25.03.2010 11:48
Zitat von shelyra:
ich versteh das so, dass er ab dem 15.04 jeden monat 336€ im vorraus bekommt.
die erste zahl ist ne rückzahlung für die vergangene zeit
Genauso ist es! Was ist denn daran nicht zu verstehen?
25.03.2010 11:50
Zitat von zauberball:
hallo, mein freund macht 6 monate eine maßnahme von der agentur für arbeit aus.
er muss dafür immer weit fahren und bekommt fahrgeld.
heute haben wir dadrüber einen bescheid bekommen.
leider versteh ich den satz nicht so richtig.
fahrkosten:
am 23.03.2010 einmalig 672,00 €
ab 15.04.2010 drei raten kalendermonatlich im voraus á 336,00€
wieviel fahrgeld bekommt er denn nun monatlich??
danke
würde sagen nachzahlung für 2 monate ( a 336 €) und dann vorauszahlung immer 336 @
25.03.2010 12:08
Zitat von katrin81:
Zitat von shelyra:
ich versteh das so, dass er ab dem 15.04 jeden monat 336€ im vorraus bekommt.
die erste zahl ist ne rückzahlung für die vergangene zeit
Genauso ist es! Was ist denn daran nicht zu verstehen?
ich versteh dieses rei raten kalendermonatlich im voraus á 336,00 €. nicht.
er macht ja diese maßnahme 6 monate. heißt es dann das er jeden monat 336,00 € bekommt oder das er jeden 2. monat 336,00 € bekommt??
25.03.2010 12:10
Ich versteh das so das er 3 Mal das Geld bekommt, jeden Monat.
Aber warum nicht 6 Mal wenn es 6 Monate dauert, keine Ahnung.
Aber warum nicht 6 Mal wenn es 6 Monate dauert, keine Ahnung.
25.03.2010 12:13
Zitat von zauberball:
Zitat von katrin81:
Zitat von shelyra:
ich versteh das so, dass er ab dem 15.04 jeden monat 336€ im vorraus bekommt.
die erste zahl ist ne rückzahlung für die vergangene zeit
Genauso ist es! Was ist denn daran nicht zu verstehen?
ich versteh dieses rei raten kalendermonatlich im voraus á 336,00 €. nicht.
er macht ja diese maßnahme 6 monate. heißt es dann das er jeden monat 336,00 € bekommt oder das er jeden 2. monat 336,00 € bekommt??
Da steht "kalendermonatlich", nicht "aller zwei Monate".
M.E. unmissverständlich formuliert.
25.03.2010 12:14
Öhm eine Fahrkostenpauschalnachzahlung gibt es aber nicht mehr.
Das dürfen die gar nicht mehr machen.
Es geht ab dem Tag wo der Antrag auf Fahrgeld gestellt wurde, zurück datieren geht nicht.
Das dürfen die gar nicht mehr machen.
Es geht ab dem Tag wo der Antrag auf Fahrgeld gestellt wurde, zurück datieren geht nicht.
25.03.2010 12:26
Zitat von ANJUKA:
Öhm eine Fahrkostenpauschalnachzahlung gibt es aber nicht mehr.
Das dürfen die gar nicht mehr machen.
Es geht ab dem Tag wo der Antrag auf Fahrgeld gestellt wurde, zurück datieren geht nicht.
Und wer sagt, dass die nicht einfach nur ewig zum Bearbeiten gebraucht haben?
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt