Mütter- und Schwangerenforum

Wer hat Ahnung von Anwaltskosten?

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26.06.2012 09:37
Hey, und zwar habe ich eine kurioses Problem, ich hatte im April 2012 ein Bußgeldbescheid zugestellt bekommen in der mein Mann 27km/h zu schnell fuhr, was 123,50€ und 3Punkte Kosten sollte, sind damit zum Anwalt, so hieß es gleich das wir mit 200 Euro rechnen können, aber ehrlich? Da wäre ich doch mit der Strafe besser weg gekomm oder? Er hat grad mal 1 oder 2 Briefe an die Polizei gesendet, und ich weiss nicht was daran 200Euro kosten solle. Was ich auch sehr merkwürdig finde ist, das er am telefon sagt: " Das nächste mal müssen Sie auch mal n bisschen Geld mitbringen" ÄÄÄHM, wie siehts mit ner Rechnung aus?

Was haltet ihr davon?
26.06.2012 09:40
wir hatten ne kleine geschichte..der anwalt hat insgesammt 4 briefe geschrieben..wir hatten ne rechnung von 2200 euro!!!
26.06.2012 09:42
Zitat von rosa-rot:

wir hatten ne kleine geschichte..der anwalt hat insgesammt 4 briefe geschrieben..wir hatten ne rechnung von 2200 euro!!!


Bibby
2368 Beiträge
26.06.2012 09:42
Ich kann dir glaube helfen.. wie hoch war der Gegenstandswert auf der Rechnung??
Bibby
2368 Beiträge
26.06.2012 09:44
Weil wenn es nur bei 123 liegen würde müsste die Rechnung kleiner sein.. also muss noch was dazu gekommen sein ..
26.06.2012 09:44
Zitat von Bibby:

Ich kann dir glaube helfen.. wie hoch war der Gegenstandswert auf der Rechnung??


ca. 124euro
26.06.2012 09:46
Zitat von Bibby:

Weil wenn es nur bei 123 liegen würde müsste die Rechnung kleiner sein.. also muss noch was dazu gekommen sein ..


Nein es kam nix dazu, wir haben sogar nen brief bekommen wo drin stand das das verfahren eingestellt wird da sie keinen fahrer ermitteln konnten
Bibby
2368 Beiträge
26.06.2012 09:47
Die rechnen nach Regelgebühren ab

Grundgebühr : 85
Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde : 135
(kann aber abweichen)
+ Auslagenpauschale € 20,00

kommt das hin???
26.06.2012 09:48
In Bußgeldsachen gibt es keinen Gegenstandswert. Hier gibt es lediglich Rahmengebühren. So dürfte eigentlich eure Rechnung aussehen:

Grundgebühr in Bußgeldsachen § 14, Nr. 5100 VV RVG 85,00 €
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde (Geldbuße von 40,00 € bis 135,00 €
5000,00 €) Nr. 5103 VV RVG
Zwischensumme der Gebührenpositionen 220,00 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 240,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 45,60 €
Gesamtbetrag 285,60 €
26.06.2012 09:48
Zitat von Bibby:

Die rechnen nach Regelgebühren ab

Grundgebühr : 85
Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde : 135
(kann aber abweichen)
+ Auslagenpauschale € 20,00

kommt das hin???



ich seh da nich durch? was sind denn da die gesamt kosten?
Bibby
2368 Beiträge
26.06.2012 09:48
Beim nächsten Mal könnt ihr den Widerspruch auch selbst einreichen.. das spart Geld beim Anwalt.. weil der rechnet alles ab..
26.06.2012 09:49
Und eigentlich geht man sozusagen bei solchen doch recht niedrigen Bußgeldern nur in das Verfahren, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, sonst lohnt es sich tatsächlich nicht wirklich, außer bei Fahrverbot, was einen vielleicht den Job oder so kosten würde, dann investiert man sicherlich auch mal selbst das Geld...
26.06.2012 09:49
Zitat von Maria_1988:

Zitat von Bibby:

Die rechnen nach Regelgebühren ab

Grundgebühr : 85
Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde : 135
(kann aber abweichen)
+ Auslagenpauschale € 20,00

kommt das hin???



ich seh da nich durch? was sind denn da die gesamt kosten?


Habe dir oben die Rechnung aufgeschlüsselt...
Bibby
2368 Beiträge
26.06.2012 09:51
Zitat von Maria_1988:

Zitat von Bibby:

Die rechnen nach Regelgebühren ab

Grundgebühr : 85
Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde : 135
(kann aber abweichen)
+ Auslagenpauschale € 20,00

€ 240 + Ust

Regelgebühr = nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine 1,3 (dafür das er den Fall an nimmt und Schreiben schickt
Dann Für den WIderspruch eine extra Gebühr, dass wäre das Vorverfahren und dann noch die Auslagenpauschale € 20,0 für Porto, Kopiekosten, Telefonkosten)

Bibby
2368 Beiträge
26.06.2012 09:52
Genau was Jenny schreibt ist richtig
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