Mütter- und Schwangerenforum

Welches Geld nach der Geburt, wenn Vertrag ausläuft?

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rosewood1980
757 Beiträge
22.01.2012 18:59
Hallo ihr Lieben,

mal wieder ne Finanzfrage... werd daraus nicht schlau.

Im August läuft mein Arbeitsvertrag aus, im September wäre der voraussichtliche ET.

Welches Geld bekomme ich also
1.) im Juli ab Mutterschutz,
2.)welches nach dem Auslaufen des Arbeitsvertrages
3.)und was nach Ablauf des Mutterschutzes.

Kann jemand helfen? Dachte nach der Geburt AL1 plus ein Teil Elterngeld oder?
Nachteule1981
2837 Beiträge
22.01.2012 19:37
Ja also ab 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld von der KK,evtl mit AG zuschuss.
Nach 8 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst du Elterngeld,..bis zum 1Geburtstag deines Babys,bzw bis zum 2 Geburtstag wenn du es splitten lässt.
Ob du Aufstokend noch ALG2,Wohngeld,Kinderzuschlag oder irgendwas bekommst,hängt davon ab ob du Verheiratet bist oder mit deinem Partner zusammen lebts und wie hoch dessen Einkommen ist,bzw ob du Alleinerziehend bist,..
Kindergeld bekommste ja eh ab der Geburt.
Alg1 steht dir während dem Elterngeldbezug nicht zu,...du stehst ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
rosewood1980
757 Beiträge
22.01.2012 19:56
Ich habe gehört, dass man ja ALG1 braucht, sonst ist man doch nicht Krankenversichert... Müsste mich also privat versichern??

Bin nicht verheirat und will aber keine Hartz4 sondern ALG1 und würde dem Arbeitsmarkt dann auch 8 Wochen nach der Geburt zur Verfügung stehen...
Nachteule1981
2837 Beiträge
22.01.2012 20:00
Zitat von rosewood1980:

Ich habe gehört, dass man ja ALG1 braucht, sonst ist man doch nicht Krankenversichert... Müsste mich also privat versichern??

Bin nicht verheirat und will aber keine Hartz4 sondern ALG1 und würde dem Arbeitsmarkt dann auch 8 Wochen nach der Geburt zur Verfügung stehen...


Wenn du verheiratet bist,kannst du dich Kostenlos über deinen Mann Familienversichern,..außer er ist Privat versichert.
Aber ich glaube das man während des Elterngeldbezugs eh Krankenversichert ist,..
Und wenn du dem Arbeitsmarkt nach dem Mutterschutz zur Verfügung stehen willst,wirst du kein Elterngeld bekommen,..soweit ich weiß darf man da nicht vie Arbeiten gehen,..nur paar Stunden die Woche und wird dann auch angrechnet.
Wo bleibt dein Kind wenn du arbeiten gehst?
Jenny_La
493 Beiträge
22.01.2012 20:38
Ich bekomme nur Elterngeld. Mein Freund verdient zu viel. Und weil ich nicht übers Amt laufe muss ich meine Krankenkasse von fast 150 € im Monat selbst zahlen.
22.01.2012 20:46
Zitat von rosewood1980:

Ich habe gehört, dass man ja ALG1 braucht, sonst ist man doch nicht Krankenversichert... Müsste mich also privat versichern??

Bin nicht verheirat und will aber keine Hartz4 sondern ALG1 und würde dem Arbeitsmarkt dann auch 8 Wochen nach der Geburt zur Verfügung stehen...
Du kriegst 8 wochen nach der Geburt Elterngeld, dann brauchst du nicht arbeiten gehen, solange du Elterngeld bekommst oder du Erziehungsurlaub nimmst, bist du Familienversichert und brauchst nichts bezahlen.
22.01.2012 20:47
Zitat von Jenny_La:

Ich bekomme nur Elterngeld. Mein Freund verdient zu viel. Und weil ich nicht übers Amt laufe muss ich meine Krankenkasse von fast 150 € im Monat selbst zahlen.
wer hat dir das denn erzählt, soweit ich weiss ist man dann frei versichert? Welche versicherung bist du denn?
Buddha
10414 Beiträge
22.01.2012 21:04
Zitat von rosewood1980:

Hallo ihr Lieben,

mal wieder ne Finanzfrage... werd daraus nicht schlau.

Im August läuft mein Arbeitsvertrag aus, im September wäre der voraussichtliche ET.

Welches Geld bekomme ich also
1.) im Juli ab Mutterschutz,
2.)welches nach dem Auslaufen des Arbeitsvertrages
3.)und was nach Ablauf des Mutterschutzes.

Kann jemand helfen? Dachte nach der Geburt AL1 plus ein Teil Elterngeld oder?


Oh je...eine verdammt doofe Situation also von MuSchu-Beginn bis Ende August müsstest du normal Mutterschutzgeld von deiner KK und Zuschuss vom AG bekommen...im September bis ET bekommst du dann glaube ich nur noch den Anteil von der KK und einen Zuschuss vom AA...ab der Entbindung direkt bekommst du Elterngeld (wenn du dieses beantragst) und kein MuSchuGeld, weil du ja keinen Arbeitgeber mehr hast. Wie das allerdings bei dir mit Krankenversicherung läuft weiß ich nicht, ruf am besten deine KK direkt an...ich hatte einen ähnlichen Fall und musste mich bei meinem Mann mit familien-versichern...Du bekommst den Mindestsatz (300 Euro) Elterngeld, wenn du nach den 8 Wochen MuSchu wieder arbeiten gehst. Ob du allerdings ohne Arbeit dann ALG1 und Elterngeld bekommst weiß ich auch nicht...ich habe nach 8 Wochen wieder gearbeitet (weil ich meinen alten Vertrag von VOR dem Muschu wieder bekommen habe) und habe ab da dann 300 Euro Mindestsatz EG bekommen und mein normales Gehalt...Du bekommst das EG allerdings nur dann, wenn du nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten gehst. Achte auf jeden Fall darauf, dass nicht nur die 8 Wochen MuSchu rum sind, bis dein neuer Vertrag beginnt, sondern exakt 2 Monate...ich hatte nämlich das Problem, dass meine Tochter am 03.12.10 geboren wurde und ich ab 01.02.11 meinen Vertrag wieder hatte...ich hätte ihn aber erst ab 03.02.11 nehmen sollen, da das EG Monatsweise (ab genauem Datum des Kindes) gerechnet wird...somit habe ich nur den 1.Lebensmonat meiner kleinen den vollen (mir zustehenden) EG-Betrag bekommen und für den 2. Monat leider nur noch 300 Euro Mindestsatz (und da nur weil ich 2 Tage zu früh wieder angefangen habe zu arbeiten )
Jenny_La
493 Beiträge
23.01.2012 09:54
Zitat von Krümelchen223:

Zitat von Jenny_La:

Ich bekomme nur Elterngeld. Mein Freund verdient zu viel. Und weil ich nicht übers Amt laufe muss ich meine Krankenkasse von fast 150 € im Monat selbst zahlen.
wer hat dir das denn erzählt, soweit ich weiss ist man dann frei versichert? Welche versicherung bist du denn?

bei der aok. der chef der filiale hat gesagt ich bin nur beitragsfrei versichert, wenn ich vorher in einem arbeitsverhältnis war. ich war aber arbeitslos.
rosewood1980
757 Beiträge
23.01.2012 10:36
Zitat von Krümelchen223:

Zitat von rosewood1980:

Ich habe gehört, dass man ja ALG1 braucht, sonst ist man doch nicht Krankenversichert... Müsste mich also privat versichern??

Bin nicht verheirat und will aber keine Hartz4 sondern ALG1 und würde dem Arbeitsmarkt dann auch 8 Wochen nach der Geburt zur Verfügung stehen...
Du kriegst 8 wochen nach der Geburt Elterngeld, dann brauchst du nicht arbeiten gehen, solange du Elterngeld bekommst oder du Erziehungsurlaub nimmst, bist du Familienversichert und brauchst nichts bezahlen.


über wen soll ich denn familienversichert sein????
23.01.2012 10:51
Zitat von rosewood1980:

Zitat von Krümelchen223:

Zitat von rosewood1980:

Ich habe gehört, dass man ja ALG1 braucht, sonst ist man doch nicht Krankenversichert... Müsste mich also privat versichern??

Bin nicht verheirat und will aber keine Hartz4 sondern ALG1 und würde dem Arbeitsmarkt dann auch 8 Wochen nach der Geburt zur Verfügung stehen...
Du kriegst 8 wochen nach der Geburt Elterngeld, dann brauchst du nicht arbeiten gehen, solange du Elterngeld bekommst oder du Erziehungsurlaub nimmst, bist du Familienversichert und brauchst nichts bezahlen.


über wen soll ich denn familienversichert sein????
du bist beitragsfrei versichert, heisst auch Familienversichert, wenn dein Kind da ist
Nachteule1981
2837 Beiträge
23.01.2012 11:25
Zitat von Krümelchen223:

Zitat von rosewood1980:

Zitat von Krümelchen223:

Zitat von rosewood1980:

Ich habe gehört, dass man ja ALG1 braucht, sonst ist man doch nicht Krankenversichert... Müsste mich also privat versichern??

Bin nicht verheirat und will aber keine Hartz4 sondern ALG1 und würde dem Arbeitsmarkt dann auch 8 Wochen nach der Geburt zur Verfügung stehen...
Du kriegst 8 wochen nach der Geburt Elterngeld, dann brauchst du nicht arbeiten gehen, solange du Elterngeld bekommst oder du Erziehungsurlaub nimmst, bist du Familienversichert und brauchst nichts bezahlen.


über wen soll ich denn familienversichert sein????
du bist beitragsfrei versichert, heisst auch Familienversichert, wenn dein Kind da ist


Denke auch,solange man Elterngeld bezieht und nicht Verheiratet ist,das man dann Kostenlos Versichert ist,..
am besten fragst mal bei der KK nach,..
Traenenfluch
599 Beiträge
23.01.2012 11:30
hallo,

ich bin grad in der elternzeit und ja man ist während der elternzeit (in der zeit in der man elterngeld bezieht) beitragsfrei versichert...
...
zur TS:
du solltest zu einer beratungsstelle gehen, die helfen dir und suchen die bestmögliche finanzlage für dich heraus... helfen dir auch bei den anträgen für alg II, elterngeld und kindergeld...
mein vertrag lief auch im dezember aus... et war im februar... hab dann von elterngeld, kindergeld und hartz iv aufstockend gelebt... im mai gehts wieder ab in die arbeit
rosewood1980
757 Beiträge
23.01.2012 11:31
danke euch, habe jetzt mal ein email an meine KK geschickt... bin bei der TK und mit denen bin ich super zufrieden..
shelyra
69210 Beiträge
23.01.2012 11:36
wenn man vor der geburt nicht arbeiten war (zb hausfrau, student, arbeitslos usw), dann muss man auch in der elternzeit sich selbstständig versichern oder in die familienversicherung des mannes eintreten!
<p></p>
diese beitragsfreie pflichtversicherung gilt nur für arbeitende frauen, die in elternzeit sind.
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