Mütter- und Schwangerenforum

welche kopien zum antrag auf LEG?

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imo2009
16543 Beiträge
24.10.2010 12:53
Zitat von BlumeOoO:

wem steht dieses geld überhaupt zu? allen?
gibts da vielleicht eine internetseite?


google kennt sich da aus.

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsess ionid=BB7D6E2708F40B67C17A3123A6BE89F1.worker_zf1? action=showdetail&islandesimpressum=false& modul=VB&id=1422!0

Anspruch auf Landeserziehungsgeld in SACHSEN haben Sie, wenn

* Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen ist,
* Sie mit einem Kind, für das Ihnen die Personensorge zusteht, in einem Haushalt zusammenleben,
* Sie dieses Kind selbst betreuen und erziehen,
* Sie nicht oder nicht voll erwerbstätig sind (eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden ist zulässig) oder
* Sie die sonstigen Voraussetzungen zum Bezug von Erziehungsgeld* erfüllen.
(Dies betrifft zum Beispiel Entsandte mit Beschäftigungsverhältnis in Sachsen, Grenzgänger mit Bezug nach Sachsen, Stiefeltern, dritte Personen im Härtefall oder Ausländer. Auch ohne das Recht der Personensorge kann der leibliche Vater anspruchsberechtigt sein, wenn die Mutter zustimmt).

Der Auszahlungsbetrag verringert sich wie beim Bundeserziehungsgeld bei einem jährlichen Einkommen (pauschaliertes Jahresnettoeinkommen) oberhalb bestimmter Höchstgrenzen. Diese betragen

bei bis 31.12.2006 geborenen Kindern

* EUR 16.500 für Eltern, die in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben,
* EUR 13.500 für Alleinerziehende;
bei ab 01.01.2007 geborenen Kindern
* EUR 17.100 für Eltern, die in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben,
* EUR 14.100 für Alleinerziehende.

Die vorgenannten Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um jeweils EUR 3.140.

imo2009
16543 Beiträge
24.10.2010 12:55
Zitat von motzki84:

in Thüringen wohne ich und uns wurde das so erklärt. Und die neuen regelungen sollen jetzt so sein. Und wir haben es so hingenommen. gelesen haben wir es auch auf dem Zettel der in den antrag liegt und der rot ist und auf die änderunegn hinweist


jedes BL hat andere regelungen.
BlumeOoO
17634 Beiträge
24.10.2010 12:56
Zitat von imo2009:

Zitat von BlumeOoO:

wem steht dieses geld überhaupt zu? allen?
gibts da vielleicht eine internetseite?


google kennt sich da aus.

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsess ionid=BB7D6E2708F40B67C17A3123A6BE89F1.worker_zf1? action=showdetail&islandesimpressum=false& modul=VB&id=1422!0

Anspruch auf Landeserziehungsgeld in SACHSEN haben Sie, wenn

* Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen ist,
* Sie mit einem Kind, für das Ihnen die Personensorge zusteht, in einem Haushalt zusammenleben,
* Sie dieses Kind selbst betreuen und erziehen,
* Sie nicht oder nicht voll erwerbstätig sind (eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden ist zulässig) oder
* Sie die sonstigen Voraussetzungen zum Bezug von Erziehungsgeld* erfüllen.
(Dies betrifft zum Beispiel Entsandte mit Beschäftigungsverhältnis in Sachsen, Grenzgänger mit Bezug nach Sachsen, Stiefeltern, dritte Personen im Härtefall oder Ausländer. Auch ohne das Recht der Personensorge kann der leibliche Vater anspruchsberechtigt sein, wenn die Mutter zustimmt).

Der Auszahlungsbetrag verringert sich wie beim Bundeserziehungsgeld bei einem jährlichen Einkommen (pauschaliertes Jahresnettoeinkommen) oberhalb bestimmter Höchstgrenzen. Diese betragen

bei bis 31.12.2006 geborenen Kindern

* EUR 16.500 für Eltern, die in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben,
* EUR 13.500 für Alleinerziehende;
bei ab 01.01.2007 geborenen Kindern
* EUR 17.100 für Eltern, die in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben,
* EUR 14.100 für Alleinerziehende.

Die vorgenannten Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um jeweils EUR 3.140.


für niedersachsen gibt es das ja garnicht! war ja klar
imo2009
16543 Beiträge
24.10.2010 12:58
ne nur sachsen,bayern,thüringen und glaub ich baden württenberg.

vielleicht habt ihr andere vergünstigungen,kiga kostenlos/preiswerter o.ä.......
Kate888
34 Beiträge
24.10.2010 13:00
Hallo,
ich hab bei dem Antrag eine Bescheinigung für die U6 vom Kinderarzt dazu legen müssen und die Lohnsteuerbescheinigung für das letzte Jahr (2009) von mir und meinem Mann und wenn die noch was anderes brauchen melden die sich ja.
BlumeOoO
17634 Beiträge
24.10.2010 13:01
Zitat von imo2009:

ne nur sachsen,bayern,thüringen und glaub ich baden württenberg.

vielleicht habt ihr andere vergünstigungen,kiga kostenlos/preiswerter o.ä.......


das kann sein! aber mal sehen... hab ja noch lange zeit
XYungelöst
1533 Beiträge
24.10.2010 13:03
wie gesagt steht schon alles da...mich wundert nur warum du so wenig bescheinigungen bekommen hast normal bekommt man 4 stück, steht sogar oben immer der zweck drauf, kindergeld, elterngeld, kirche(taufe) und zum verbleib bei den eltern...sonst mach halt ne kopie von der geburtsurkunde und lass die beim amt beglaubigen, gilt dann auch als original!
cyemeda
820 Beiträge
24.10.2010 13:07
Zitat von XYungelöst:

wie gesagt steht schon alles da...mich wundert nur warum du so wenig bescheinigungen bekommen hast normal bekommt man 4 stück, steht sogar oben immer der zweck drauf, kindergeld, elterngeld, kirche(taufe) und zum verbleib bei den eltern...sonst mach halt ne kopie von der geburtsurkunde und lass die beim amt beglaubigen, gilt dann auch als original!


da wir nicht kirchlich sind haben wir nur 3 bekomm...
und das fürs elterngeld haben wir ja da eingereicht und fürs leg brauchste keine neue (hab ich gelesen) sofern du beim erziehungsgeldantrag die geburtsurkunde mit reingesteckt hast

so antrag is fertig^^
imo2009
16543 Beiträge
24.10.2010 13:22
Zitat von XYungelöst:

wie gesagt steht schon alles da...mich wundert nur warum du so wenig bescheinigungen bekommen hast normal bekommt man 4 stück, steht sogar oben immer der zweck drauf, kindergeld, elterngeld, kirche(taufe) und zum verbleib bei den eltern...sonst mach halt ne kopie von der geburtsurkunde und lass die beim amt beglaubigen, gilt dann auch als original!

für kirche gibts hier keine.hab auch nur 3.
kindergeld,elterngeld und meine.
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