Mütter- und Schwangerenforum

Wechsel der Elternzeit!!!

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jessi801
7430 Beiträge
05.04.2011 23:57
Hallo,

hoffe jemand kennt sich da aus.
Also unser sohn ist jetzt 7 Monate, bis jetzt war ich in elternzeit habe den mindestsatz von 300,- plus 75,. geschwisterbonus bekommen.
jetzt ist es so mein männe wurde gekündigt, können wir jetzt wechseln und er kann in elternzeit gehen?
denn er würde ja mehr elterngeld bekommen als ich, denn ich würde jetztdann arbeiten gehen, nur würde ich nicht das gehalt bekommen was er bisher verdiente?
kennt sich da einer aus???

lg jessi
bambina_1990
16691 Beiträge
06.04.2011 00:00
leider nicht aber ich schieb mal für dich
jessi801
7430 Beiträge
06.04.2011 00:02
Zitat von franzi-stefan308:

leider nicht aber ich schieb mal für dich

danke
06.04.2011 00:06
Hmm,ich weiss das leider auch nicht
Aber er kann ja 2monate noch nehmen,dann bekommt Ihr 2monate mehr Elterngeld
jessi801
7430 Beiträge
06.04.2011 00:11
Zitat von CrazyBlue:

Hmm,ich weiss das leider auch nicht
Aber er kann ja 2monate noch nehmen,dann bekommt Ihr 2monate mehr Elterngeld

auch wenn er in die arbeitslosigkeit fällt
06.04.2011 00:12
ja das geht, das müsstet ihr nur bei der elterngeldstelle beantragen.
bei uns ist es genauso (war nur von vorne herein geplant, aber eine änderung ist jederzeit möglich)
06.04.2011 00:14
Zitat von jessi801:

Zitat von CrazyBlue:

Hmm,ich weiss das leider auch nicht
Aber er kann ja 2monate noch nehmen,dann bekommt Ihr 2monate mehr Elterngeld

auch wenn er in die arbeitslosigkeit fällt



das ist der elterngeldstelle egal
falls ihr dann in sgb II abrutschen solltet, wird es teilweise (weil dein mann ja vorger arbeiten war) angerechnet
jessi801
7430 Beiträge
06.04.2011 00:16
Zitat von schnulli1409:

Zitat von jessi801:

Zitat von CrazyBlue:

Hmm,ich weiss das leider auch nicht
Aber er kann ja 2monate noch nehmen,dann bekommt Ihr 2monate mehr Elterngeld

auch wenn er in die arbeitslosigkeit fällt



das ist der elterngeldstelle egal
falls ihr dann in sgb II abrutschen solltet, wird es teilweise (weil dein mann ja vorger arbeiten war) angerechnet


neee das beantrage ich net, nur wohngeld und kinderzuschlag, hab aber au scho ne stelle in aussicht.
06.04.2011 00:18
Zitat von jessi801:

Zitat von schnulli1409:

Zitat von jessi801:

Zitat von CrazyBlue:

Hmm,ich weiss das leider auch nicht
Aber er kann ja 2monate noch nehmen,dann bekommt Ihr 2monate mehr Elterngeld

auch wenn er in die arbeitslosigkeit fällt



das ist der elterngeldstelle egal
falls ihr dann in sgb II abrutschen solltet, wird es teilweise (weil dein mann ja vorger arbeiten war) angerechnet


neee das beantrage ich net, nur wohngeld und kinderzuschlag, hab aber au scho ne stelle in aussicht.

ich hab das auch nicht böse gemeint
ich war sgb II sachbearbeiterin, deswegen hab ich das dazugeschrieben, fiel mir spontan nur so ein (berufskrankheit )
jessi801
7430 Beiträge
06.04.2011 00:19
Zitat von schnulli1409:

Zitat von jessi801:

Zitat von CrazyBlue:

Hmm,ich weiss das leider auch nicht
Aber er kann ja 2monate noch nehmen,dann bekommt Ihr 2monate mehr Elterngeld

auch wenn er in die arbeitslosigkeit fällt



das ist der elterngeldstelle egal
falls ihr dann in sgb II abrutschen solltet, wird es teilweise (weil dein mann ja vorger arbeiten war) angerechnet

achja und danke
jessi801
7430 Beiträge
06.04.2011 00:20
Zitat von schnulli1409:

Zitat von jessi801:

Zitat von schnulli1409:

Zitat von jessi801:

Zitat von CrazyBlue:

Hmm,ich weiss das leider auch nicht
Aber er kann ja 2monate noch nehmen,dann bekommt Ihr 2monate mehr Elterngeld

auch wenn er in die arbeitslosigkeit fällt



das ist der elterngeldstelle egal
falls ihr dann in sgb II abrutschen solltet, wird es teilweise (weil dein mann ja vorger arbeiten war) angerechnet


neee das beantrage ich net, nur wohngeld und kinderzuschlag, hab aber au scho ne stelle in aussicht.

ich hab das auch nicht böse gemeint
ich war sgb II sachbearbeiterin, deswegen hab ich das dazugeschrieben, fiel mir spontan nur so ein (berufskrankheit )


war au net bös aufgefasst, nur das will ich auch mit allen mitteln verhindern
06.04.2011 00:21
den wechsel der elternzeit solltet ihr nur schnellstmöglich beantragen damit das ganz ganz schnell klappt! behörden brauchen ja immer etwas
jessi801
7430 Beiträge
06.04.2011 00:24
Zitat von schnulli1409:

den wechsel der elternzeit solltet ihr nur schnellstmöglich beantragen damit das ganz ganz schnell klappt! behörden brauchen ja immer etwas

du die bearbeitung von meinem antrag, dauerte mit postweg 6 werktage, dann hatte ich den bewilligungsschein im briefkasten.
mach mir da mehr dedanken um die wohngeld- und kindergeldstelle
06.04.2011 00:32
Zitat von jessi801:

Zitat von schnulli1409:

den wechsel der elternzeit solltet ihr nur schnellstmöglich beantragen damit das ganz ganz schnell klappt! behörden brauchen ja immer etwas

du die bearbeitung von meinem antrag, dauerte mit postweg 6 werktage, dann hatte ich den bewilligungsschein im briefkasten.
mach mir da mehr dedanken um die wohngeld- und kindergeldstelle

also für die kindergeldstelle ist nur wichitg, wer von euch beiden der kindergeldberechtigte ist. das hat aber nix mit dem elterngeld zu tun (ein wechsel des arbeitgebers zb. interessiert die ja auch nicht).
die wohngeldstelle braucht halt nur die summe x die dein mann dann an elterngeld bekommen würde, um auszurechnen was euch an wohngeld noch zusteht.
jessi801
7430 Beiträge
06.04.2011 00:52
Zitat von schnulli1409:

Zitat von jessi801:

Zitat von schnulli1409:

den wechsel der elternzeit solltet ihr nur schnellstmöglich beantragen damit das ganz ganz schnell klappt! behörden brauchen ja immer etwas

du die bearbeitung von meinem antrag, dauerte mit postweg 6 werktage, dann hatte ich den bewilligungsschein im briefkasten.
mach mir da mehr dedanken um die wohngeld- und kindergeldstelle

also für die kindergeldstelle ist nur wichitg, wer von euch beiden der kindergeldberechtigte ist. das hat aber nix mit dem elterngeld zu tun (ein wechsel des arbeitgebers zb. interessiert die ja auch nicht).
die wohngeldstelle braucht halt nur die summe x die dein mann dann an elterngeld bekommen würde, um auszurechnen was euch an wohngeld noch zusteht.
also brauch ich erst nen bewilligungsbescheid vom elterngeld bevor ich wohngeld beantragen kann?
ohjeeee, dann siehts mal übel aus.
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