Mütter- und Schwangerenforum

Was kann man als Privatperson alles steuerlich absetzen?

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Presilla
17804 Beiträge
16.06.2015 14:43
Hallo meine Lieben,

helft mir mal bitte kurz auf die Sprünge...Schwangerschaftsdemenz lässt grüßen

Ich will heute (endlich mal) meine Steuer in Angriff nehmen (hab auf die Nebenkostenabrechnung gewartet). Meine Frage nun:

Was kann ich steuerlich alles absetzen? So ganz allgemein?

Ich bin jetzt bei:

-LVs
-Kontoführungsgebühren
-Fahrtkosten
-Haftpflichtversicherung
-Bausparvertrag

Fällt euch noch was ein?
FräuleinS
3658 Beiträge
16.06.2015 14:46
PAuschalen für die Reiniging von Arbeitskleidung, Arbeitsweg, Werbungskosten
16.06.2015 14:48
Besondere medizinische Aufwendungen. Berufliche Aufwendungen für Weiterbildungen usw.
-Brünni88
23365 Beiträge
16.06.2015 14:54
spenden, reinigung der arbeitskleidung, evtl büro, diverse versicherungen
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
16.06.2015 15:00
Arztkosten bzw. Krankheitskosten, wenn sie über der Selbstzahlergrenze liegen. Haushaltsnahe Dienstleistungen, sprich Handwerker etc. Telefon, Internet anteilig. Neuer Laptop, neues Handy, wenn es AUCH für die Arbeit benötigt wird etc.pp. Mir fällt bestimmt nachher noch mehr ein, bin aber gerade auf dem Sprung.
16.06.2015 15:14
mal ne zwischenrage an die Provis ,ich bin da auch grad bei,kann man auch Schulmaterialien absetzten ?
Daniel79
2654 Beiträge
16.06.2015 15:16
Handy zum Teil, wenn du erreichbar sein musst.
Wohnungs-Nebenkosten
Bürosachen

16.06.2015 15:17
Zitat von BlödmannVomDienst:

Arztkosten bzw. Krankheitskosten, wenn sie über der Selbstzahlergrenze liegen. Haushaltsnahe Dienstleistungen, sprich Handwerker etc. Telefon, Internet anteilig. Neuer Laptop, neues Handy, wenn es AUCH für die Arbeit benötigt wird etc.pp. Mir fällt bestimmt nachher noch mehr ein, bin aber gerade auf dem Sprung.


gildet das auch für Privatleute,oder nur für Geschäftsleute ?
Schaf
12473 Beiträge
16.06.2015 15:56
Zitat von BlödmannVomDienst:

Haushaltsnahe Dienstleistungen, sprich Handwerker etc.

Oder auch Putzfrau, Hausmeister

Kinderbetreuungskosten
Betreuungskosten von Eltern/Großeltern (bspw. Seniorenheim)
Nappachi
34 Beiträge
16.06.2015 16:38
Ich hoffe dies kann ein bisschen weiter Helfen. Ich habe noch ein Zettel vom anfang des Jahres herum liegen, müsste also noch aktuell sein.
Inwiefern es abgesetzt werden kann, muss aber natürlich geprüft werden und muss nicht zwangsläufig auch durchgehen.

Versicherungsbeiträge
- Kranken-, Pflege-, Lebens-, Renten - und Unfallversicherung
- private und Kfz-Haftpflichversicherung
Riester Rene
Spenden z.B. gemeinnützig, kirchliche oder Parteispenden
Ausbildungskosten
Nur für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium (nicht für die Kinder)

Beiträge zu Berufsverbänden
Reisekosten
Fortbildungskosten
Arbeitsmittel
z.B. Computer, Werkzeuge, Berufsbekleidung
Doppelte Haushaltsführung
z.B. Miete, Mietnebenkosten
(allerdings nur wenn vom Arbeitgeber gefordert)

Kinderbetreuungskosten
für Kinder unter 18 Jahre

Schulmaterial
z.B. Stifte, Hefte, Mappen ect.

Krankheitskosten (solange es sich nicht um Splitters im Finger Handelt )
z.B. Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Praxisgebühren, Fahrkosten zum Arzt
Scheidungskosten, Beerdigungskosten
Kosten für Kur, einen Heilpraktiker
Unterhaltsleistungen an Angehörige oder an Lebenspartnern
z.B. auch Unterhalt an Wehrpflichtige oder Zivildienstleister

Haushaltsnahe Dienstleistungen vcun Reperaturen
- Malerarbeiten, verlegen von Teppichboden
- Garten und Reinigungsarbeiten
- Reperaturen von Haushaltsgeräten (Waschmaschiene, Staubsauger, Fernseher ect....sofern im Haushalt durchgeführt)
- Schornsteinfeger, Ispektionen bzw. Wartungen, Instandhaltungsarbeiten
(Berücksichtigt werden nur Arbeitslohn und evt. Anfahrtskosten.
Dazu müssen auch alle Unterlagen wie Rechnungen wo Material und Arbeitslohn getrennt aufgelistet werden)

16.06.2015 16:46
Zitat von Nappachi:

Ich hoffe dies kann ein bisschen weiter Helfen. Ich habe noch ein Zettel vom anfang des Jahres herum liegen, müsste also noch aktuell sein.
Inwiefern es abgesetzt werden kann, muss aber natürlich geprüft werden und muss nicht zwangsläufig auch durchgehen.

Versicherungsbeiträge
- Kranken-, Pflege-, Lebens-, Renten - und Unfallversicherung
- private und Kfz-Haftpflichversicherung
Riester Rene
Spenden z.B. gemeinnützig, kirchliche oder Parteispenden
Ausbildungskosten
Nur für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium (nicht für die Kinder)

Beiträge zu Berufsverbänden
Reisekosten
Fortbildungskosten
Arbeitsmittel
z.B. Computer, Werkzeuge, Berufsbekleidung
Doppelte Haushaltsführung
z.B. Miete, Mietnebenkosten
(allerdings nur wenn vom Arbeitgeber gefordert)

Kinderbetreuungskosten
für Kinder unter 18 Jahre

Schulmaterial
z.B. Stifte, Hefte, Mappen ect.


Krankheitskosten (solange es sich nicht um Splitters im Finger Handelt )
z.B. Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Praxisgebühren, Fahrkosten zum Arzt
Scheidungskosten, Beerdigungskosten
Kosten für Kur, einen Heilpraktiker
Unterhaltsleistungen an Angehörige oder an Lebenspartnern
z.B. auch Unterhalt an Wehrpflichtige oder Zivildienstleister

Haushaltsnahe Dienstleistungen vcun Reperaturen
- Malerarbeiten, verlegen von Teppichboden
- Garten und Reinigungsarbeiten
- Reperaturen von Haushaltsgeräten (Waschmaschiene, Staubsauger, Fernseher ect....sofern im Haushalt durchgeführt)
- Schornsteinfeger, Ispektionen bzw. Wartungen, Instandhaltungsarbeiten
(Berücksichtigt werden nur Arbeitslohn und evt. Anfahrtskosten.
Dazu müssen auch alle Unterlagen wie Rechnungen wo Material und Arbeitslohn getrennt aufgelistet werden)


Gildet das auch für Schulanfänger ,sprich wenn Kinder in die schule kommen
und die Rechnungen davon muss ich ja dann vorlegen oder
Nappachi
34 Beiträge
16.06.2015 16:55
Da ich selber schulisch noch nichts abgesetzt habe, kann ich dazu nichts genaues sagen. Habe die ganzen Infos jetzt vom Zettel abgetippt

Ich meine mich aber zu erinnern, dass meine Mutter selbs alles mögliche von der Schule abgesetzt hat.
Sprich, Ausflüge, Busfahrkarte, Klassenfahrten, Material eben, also alles was schulisch mit Geld verbunden war.
Sprich, ich kann mir gut vorstellen dass es auch für Schulanfänger gilt. Was letztendlich auch Schultasche, Turnbeutel + Klamottem ect. mit einschließt.
Also ich würde sagen, versuchen kann man es ja. Man hat ja nichts zu verlieren.
Zur not kann man seine Steuern auch 4 Jahre rückwirkend bearbeiten lassen.
16.06.2015 17:01
Zitat von Nappachi:

Da ich selber schulisch noch nichts abgesetzt habe, kann ich dazu nichts genaues sagen. Habe die ganzen Infos jetzt vom Zettel abgetippt

Ich meine mich aber zu erinnern, dass meine Mutter selbs alles mögliche von der Schule abgesetzt hat.
Sprich, Ausflüge, Busfahrkarte, Klassenfahrten, Material eben, also alles was schulisch mit Geld verbunden war.
Sprich, ich kann mir gut vorstellen dass es auch für Schulanfänger gilt. Was letztendlich auch Schultasche, Turnbeutel + Klamottem ect. mit einschließt.
Also ich würde sagen, versuchen kann man es ja. Man hat ja nichts zu verlieren.
Zur not kann man seine Steuern auch 4 Jahre rückwirkend bearbeiten lassen.


CUULLL,danke,das mit den rückwirkend hat man mir schon gesagt mal sehn was bei rauskommt
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
16.06.2015 17:07
Also ich bin ziemlich sicher, dass man Schulsachen nicht absetzen kann.

Und was ich weiter oben geschrieben habe gilt alles für Privatleute. Setzen wir auch jedes Jahr alles ab.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
16.06.2015 17:08
Zitat von Schaf:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Haushaltsnahe Dienstleistungen, sprich Handwerker etc.

Oder auch Putzfrau, Hausmeister

Kinderbetreuungskosten
Betreuungskosten von Eltern/Großeltern (bspw. Seniorenheim)


Darum ja auch ETC. Habs vorhin etwas eilig gehabt.
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