Mütter- und Schwangerenforum

Vaterschaftsannerkennung , Vorsorgevollmacht und Co

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katja8103
437 Beiträge
10.09.2013 18:26
Hallo ,
in ca. 13 Wochen bekommen wir unser erstes Kind , mein Freund und ich sind nicht verheiratet und ich frage mich was wir bedenken sollten . Also was würde z.B. passieren wenn einem Elternteil etwas passiert . Habe schon sehr viel von einer Vaterschaftsanerkennung gehört . Benötigen wir ein Testatment ? Vorsorgevollmacht ?
Liebe Grüße
10.09.2013 18:30
Vaterschaft anerkennen ist kein Problem. Damit habt ihr dann beide das gemeinsame Sorgerecht automatisch. Sprich, wenn einem etwas passiert, ist automatisch der andere Elternteil alleinig Sorgeberechtigt und es gibt keine Scherereien. Testament? Kann man machen. Muss man nicht. Wenn viel da ist und eventuell nächste Familienangehörige da dazwischenfunken könnten, würde ich es machen, ansonsten erben sowieso Ehegatte (oder Lebenspartner) und Abkömmlinge.
10.09.2013 18:43
Muss das Sorgerecht nicht extra beantragt werden?
melli24
3260 Beiträge
10.09.2013 18:46
Vaterschaftannerkennung beim Standesamt...braucht nur Eure Geburtsurkunden am besten vorher....sonst hat er keine Chance ans Baby zu kommen sollte etwas sein...ist kostenlos
melli24
3260 Beiträge
10.09.2013 18:47
Sorgerecht beim Jugendamt...haben wir bis heute noch nicht geschafft
10.09.2013 18:49
Das gemeinsame Sorgerecht hat man nur, wenn man eine gemeinschaftliche Sorgeberechtigung unterschreibt!

Würde ich nieeeeeemals unterschreiben- was ist wenn ihr euch mal trennen solltet und er gar nicht mehr so nett zu dir ist?

Vaterschaftsanerkennung- kein Problem, wenn was passieren sollte, wird sich sowieso an den nächsten Verwandten gewendet, was ja der Vater wäre!
10.09.2013 18:52
Hm bin mir jetzt bezüglich Sorgerecht auf einmal nicht mehr so sicher dachte, das hätte der Gesetzgeber jetzt erst geändert, aber kann mich auch irren Vaterschaftsanerkennung ist übrigens auch vor der Geburt schon möglich...
10.09.2013 19:00
Zitat von sabea:

Hm bin mir jetzt bezüglich Sorgerecht auf einmal nicht mehr so sicher dachte, das hätte der Gesetzgeber jetzt erst geändert, aber kann mich auch irren Vaterschaftsanerkennung ist übrigens auch vor der Geburt schon möglich...


Väter können das gemeinsame Sorgerecht beantragen/erstreiten- wenn die Mutter nicht freiwillig zu stimmt!

Aber wenn man obwohl man nicht verheiratet ist, trotzdem das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt und sich vielleicht irgendwann wieder trennt-
hat man wenn man Pech hat nur Probleme mit dem Kindesvater-
und eine Mutter bekommt das alleinige Sorgerecht nicht zurück, wenn nicht besonders harte Fälle vorliegen...
10.09.2013 19:04
Zitat von nancy1979:

Zitat von sabea:

Hm bin mir jetzt bezüglich Sorgerecht auf einmal nicht mehr so sicher dachte, das hätte der Gesetzgeber jetzt erst geändert, aber kann mich auch irren Vaterschaftsanerkennung ist übrigens auch vor der Geburt schon möglich...


Väter können das gemeinsame Sorgerecht beantragen/erstreiten- wenn die Mutter nicht freiwillig zu stimmt!

Aber wenn man obwohl man nicht verheiratet ist, trotzdem das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt und sich vielleicht irgendwann wieder trennt-
hat man wenn man Pech hat nur Probleme mit dem Kindesvater-
und eine Mutter bekommt das alleinige Sorgerecht nicht zurück, wenn nicht besonders harte Fälle vorliegen...


Jo das weiß ich, dass das so war, dachte nur, das hätte sich erst jetzt geändert. Aber vor lauter Paragraphengewusel zur Zeit in meinem Kopf, schmeiß ich auch schon mal was durcheinander Und bin jetzt zu faul, heute Abend noch Gesetze zu wälzen
10.09.2013 19:04
Die Vaterschaftsanerkennung braucht ihr damit der Vater in der Geburtsurkunde erscheint.
Das Sorgerecht hat der Vater damit nicht automatisch.
Das muss man extra regeln.
Geht beides beim Jugendamt oder auch beim Standesamt (da bin ich mir mit dem Sorgerecht jetzt nicht so sicher, aber die Vaterschaftsanerkennung auf jeden Fall)
Inzwischen ist es für jeden Vater leichter geworden das Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter zu bekommen, also zählt auch nicht der Gedanke was wäre nach einer Trennung.
Warum sollte der Vater das Sorgerecht denn nicht bekommen? Man geht doch nicht automatisch von einer späteren Trennung aus. Ich finde das ist so "berechnend".
10.09.2013 19:12
Zitat von Moana75:

Die Vaterschaftsanerkennung braucht ihr damit der Vater in der Geburtsurkunde erscheint.
Das Sorgerecht hat der Vater damit nicht automatisch.
Das muss man extra regeln.
Geht beides beim Jugendamt oder auch beim Standesamt (da bin ich mir mit dem Sorgerecht jetzt nicht so sicher, aber die Vaterschaftsanerkennung auf jeden Fall)
Inzwischen ist es für jeden Vater leichter geworden das Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter zu bekommen , also zählt auch nicht der Gedanke was wäre nach einer Trennung.
Warum sollte der Vater das Sorgerecht denn nicht bekommen? Man geht doch nicht automatisch von einer späteren Trennung aus. Ich finde das ist so "berechnend".


kann aber zB auch beim Familiengericht zur Niederschrift erklärt werden. Und genau, so war das, die Zustimmung des anderen Teils (also der Mutter ist nicht mehr erforderlich) sprich der Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat, kann auch gleichzeitig beantragen, dass er mit sorgeberechtigt ist und das Gericht gibt dem in der Regel statt, wenn es dem künftigen Kindeswohl entspricht Juhuu, kurze Auffrischung im Familienrecht
anakey
6743 Beiträge
10.09.2013 19:12
wir waren erst nach der Geburt beim Standesamt wegen der Vaterschaftsanerkennung-kann man aber auch vorher machen. ebenso das Sorgerecht.
Ich persönlich bin da auch der Auffassung, das der Vater ebenso ein Recht auf das gemeinsame Kind hat,wie die Mutter. (so dieses Kind in einer intakten Beziehung entstanden ist-ONS lass ich daher außen vor) Deshalb war es für mich gar keine Frage,ob mein Partner das Sorgerecht bekommt oder nicht! denn egal, wie wir uns irgendwann mal verstehen, er bleibt der Vater! Daran würden auch Probleme zwischen uns nichts ändern.

Wir werden aber vermutlich noch eine Fürsorgevollmacht machen. Denn sollte uns was passieren,sollen unsere Kinder nach Möglichkeit zu meiner besten Freundin oder seinem besten Kumpel und NICHT zu unseren Familien.
10.09.2013 19:15
Zitat von anakey:

wir waren erst nach der Geburt beim Standesamt wegen der Vaterschaftsanerkennung-kann man aber auch vorher machen. ebenso das Sorgerecht.
Ich persönlich bin da auch der Auffassung, das der Vater ebenso ein Recht auf das gemeinsame Kind hat,wie die Mutter. (so dieses Kind in einer intakten Beziehung entstanden ist-ONS lass ich daher außen vor) Deshalb war es für mich gar keine Frage,ob mein Partner das Sorgerecht bekommt oder nicht! denn egal, wie wir uns irgendwann mal verstehen, er bleibt der Vater! Daran würden auch Probleme zwischen uns nichts ändern.

Wir werden aber vermutlich noch eine Fürsorgevollmacht machen. Denn sollte uns was passieren,sollen unsere Kinder nach Möglichkeit zu meiner besten Freundin oder seinem besten Kumpel und NICHT zu unseren Familien.
versteh ich auch nicht, warum man da als Frau von vornherein dagegen ist. Gegen das gemeinsame Sorgerecht meine ich. Wenn dann leuchtet mir nur der Hintergedanke ein, dass man im falle einer Trennung dann den Partner damit... nun ja ich nenne es mal ärgern kann....
anakey
6743 Beiträge
10.09.2013 19:20
Zitat von sabea:

Zitat von anakey:

wir waren erst nach der Geburt beim Standesamt wegen der Vaterschaftsanerkennung-kann man aber auch vorher machen. ebenso das Sorgerecht.
Ich persönlich bin da auch der Auffassung, das der Vater ebenso ein Recht auf das gemeinsame Kind hat,wie die Mutter. (so dieses Kind in einer intakten Beziehung entstanden ist-ONS lass ich daher außen vor) Deshalb war es für mich gar keine Frage,ob mein Partner das Sorgerecht bekommt oder nicht! denn egal, wie wir uns irgendwann mal verstehen, er bleibt der Vater! Daran würden auch Probleme zwischen uns nichts ändern.

Wir werden aber vermutlich noch eine Fürsorgevollmacht machen. Denn sollte uns was passieren,sollen unsere Kinder nach Möglichkeit zu meiner besten Freundin oder seinem besten Kumpel und NICHT zu unseren Familien.
versteh ich auch nicht, warum man da als Frau von vornherein dagegen ist. Gegen das gemeinsame Sorgerecht meine ich. Wenn dann leuchtet mir nur der Hintergedanke ein, dass man im falle einer Trennung dann den Partner damit... nun ja ich nenne es mal ärgern kann....

naja,Umgangsrecht bleibt ja generell. (zum Glück!)
Aber mit dem Sorgerecht muss der Partner in Entscheidungen (Sparkonten, reisepass, Umzug, Schule, KiTa) mit einbezogen werden. evt wollen das viele nicht aus Angst der Partner legt da Steine in den Weg? das wäre für mich der einzig irgendwie verständliche Grund.
Aber davon geh ich doch nicht aus, wenn ich mit jemandem ein Kind bekomme und mit ihm eine Beziehung führe?
Zumal man in solchen Situationen ja auch ein Gericht bemühen kann, damit die quasi entscheiden.
10.09.2013 19:26
Zitat von anakey:

Zitat von sabea:

Zitat von anakey:

wir waren erst nach der Geburt beim Standesamt wegen der Vaterschaftsanerkennung-kann man aber auch vorher machen. ebenso das Sorgerecht.
Ich persönlich bin da auch der Auffassung, das der Vater ebenso ein Recht auf das gemeinsame Kind hat,wie die Mutter. (so dieses Kind in einer intakten Beziehung entstanden ist-ONS lass ich daher außen vor) Deshalb war es für mich gar keine Frage,ob mein Partner das Sorgerecht bekommt oder nicht! denn egal, wie wir uns irgendwann mal verstehen, er bleibt der Vater! Daran würden auch Probleme zwischen uns nichts ändern.

Wir werden aber vermutlich noch eine Fürsorgevollmacht machen. Denn sollte uns was passieren,sollen unsere Kinder nach Möglichkeit zu meiner besten Freundin oder seinem besten Kumpel und NICHT zu unseren Familien.
versteh ich auch nicht, warum man da als Frau von vornherein dagegen ist. Gegen das gemeinsame Sorgerecht meine ich. Wenn dann leuchtet mir nur der Hintergedanke ein, dass man im falle einer Trennung dann den Partner damit... nun ja ich nenne es mal ärgern kann....

naja,Umgangsrecht bleibt ja generell. (zum Glück!)
Aber mit dem Sorgerecht muss der Partner in Entscheidungen (Sparkonten, reisepass, Umzug, Schule, KiTa) mit einbezogen werden. evt wollen das viele nicht aus Angst der Partner legt da Steine in den Weg? das wäre für mich der einzig irgendwie verständliche Grund.
Aber davon geh ich doch nicht aus, wenn ich mit jemandem ein Kind bekomme und mit ihm eine Beziehung führe ?
Zumal man in solchen Situationen ja auch ein Gericht bemühen kann, damit die quasi entscheiden.


ja eben, das meinte ich ja auch. Dass es halt schon seltsam ist, sich dann dagegen zu sträuben (was ja aber jetzt in Zukunft unerheblich ist) weil man ja zu dem Zeitpunkt in einer intakten Beziehung ist und gerade ein gemeinsames Kind haben möchte. Und wie du schon sagtest, im schlimmsten Fall kann man später immer noch das alleinige SR beantragen. Aber ich bin der Meinung, dass das Vätern generell nicht vorenthalten werden soll.
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