uvg frage
28.05.2009 17:27
mein patner und ich wollten jetzt zusammen ziehen,ich bekomme für mein großes kind uvg,er ist nicht der leibliche vater.
so meine frage bekomme ich weiterhin uvg auch wenn wir zusammen ziehen
so meine frage bekomme ich weiterhin uvg auch wenn wir zusammen ziehen
28.05.2009 17:29
ich glaube net weils ne ehe ähnliche gemeinschaft ist wenn ich mich jetz net täusch am besten beim jugendamt erkundigen
28.05.2009 17:32
Ja bekommst du, meine stiefkinder bekommen auch uvg, obwohl wir alle zusammenleben.
du würdest es nur nicht bekommen, wenn dein freund dein kind adoptieren würde!
du würdest es nur nicht bekommen, wenn dein freund dein kind adoptieren würde!
28.05.2009 17:32
meine mutter hat fürmich uvg bekommen,obwohl sie mit ihrem neuen mann zusammen gewohnt hat
28.05.2009 17:34
Zitat von ladydana79:
ich hoffe es so..........
ne ist echt sicher, du bekommst es weiter!
Keine sorge!
28.05.2009 17:35
hmmm....ist das soooo unterschiedlich?
ich bekamm für die beiden mädels UVG und als ich mit markus zusammengezogen bin, hab ich es nicht mehr bekommen, obwohl er nicht der vater der kinder ist.mußte den unterhalt letztendlich vom papa der mädels einklagen. aber du bekommst doch info material von der unterhaltsvorschusskasse, da müßte es drin stehen.
ich bekamm für die beiden mädels UVG und als ich mit markus zusammengezogen bin, hab ich es nicht mehr bekommen, obwohl er nicht der vater der kinder ist.mußte den unterhalt letztendlich vom papa der mädels einklagen. aber du bekommst doch info material von der unterhaltsvorschusskasse, da müßte es drin stehen.
28.05.2009 17:37
Zitat von funkelmaus2009:
hmmm....ist das soooo unterschiedlich?
ich bekamm für die beiden mädels UVG und als ich mit markus zusammengezogen bin, hab ich es nicht mehr bekommen, obwohl er nicht der vater der kinder ist.mußte den unterhalt letztendlich vom papa der mädels einklagen. aber du bekommst doch info material von der unterhaltsvorschusskasse, da müßte es drin stehen.
wie alt waren deine mädels da???
28.05.2009 17:37
Zitat von funkelmaus2009:
hmmm....ist das soooo unterschiedlich?
ich bekamm für die beiden mädels UVG und als ich mit markus zusammengezogen bin, hab ich es nicht mehr bekommen, obwohl er nicht der vater der kinder ist.mußte den unterhalt letztendlich vom papa der mädels einklagen. aber du bekommst doch info material von der unterhaltsvorschusskasse, da müßte es drin stehen.
welches bundesland kommst du
28.05.2009 17:38
Zitat von jessi801:
Zitat von funkelmaus2009:
hmmm....ist das soooo unterschiedlich?
ich bekamm für die beiden mädels UVG und als ich mit markus zusammengezogen bin, hab ich es nicht mehr bekommen, obwohl er nicht der vater der kinder ist.mußte den unterhalt letztendlich vom papa der mädels einklagen. aber du bekommst doch info material von der unterhaltsvorschusskasse, da müßte es drin stehen.
wie alt waren deine mädels da???
5 und 6 jahre^^
28.05.2009 17:38
wie alt spielt keinr rolle,,,,wie lange hast du uvg bekommen
28.05.2009 17:39
Zitat von funkelmaus2009:
hmmm....ist das soooo unterschiedlich?
ich bekamm für die beiden mädels UVG und als ich mit markus zusammengezogen bin, hab ich es nicht mehr bekommen, obwohl er nicht der vater der kinder ist.mußte den unterhalt letztendlich vom papa der mädels einklagen. aber du bekommst doch info material von der unterhaltsvorschusskasse, da müßte es drin stehen.
oder besser gesagt, wieviele jahre hattest du schon uvg bezogen?
Das zahlen die nämlich auch nur 6 Jahre, ann muß beim Elternteil selbst einklagen!
28.05.2009 17:39
Zitat von funkelmaus2009:
uvg wurde auch lediglich zwei jahre gezahlt...
mhhhhhhhhh komisch
wir bekommen es
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