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14.05.2012 13:09
Zitat von FiePie:
muss man sich nicht 3 Monate vorm auslaufen des vertragen arbeitslos melden? Oder ist das bei ner ausbildung anders. Mein Mann zb. hatte nen jahresvertrag und obwohl er wusste das er ein weiteres jahr übernommen wird, musste er sich 3 monate vorm ablaufen des vertrages beim arbeitsamt melden
Nein das ist KEIN muss.. Was wills den machen, wenn dein Chef dir 2 Tage vor Ausbildungsende sagt, du wir machen dicht???
Da kanns deine 3 Monate ja auch nicht einhalten...Wichtig ist, dass Sie ab dem ERSTEN TAG Ihrer ARBEITSLOSIGKEIT sich meldet, oder schon gemeldet IST
14.05.2012 13:13
Zitat von -Like-a-Lady-:
Zitat von FiePie:
muss man sich nicht 3 Monate vorm auslaufen des vertragen arbeitslos melden? Oder ist das bei ner ausbildung anders. Mein Mann zb. hatte nen jahresvertrag und obwohl er wusste das er ein weiteres jahr übernommen wird, musste er sich 3 monate vorm ablaufen des vertrages beim arbeitsamt melden
Nein das ist KEIN muss.. Was wills den machen, wenn dein Chef dir 2 Tage vor Ausbildungsende sagt, du wir machen dicht???
Da kanns deine 3 Monate ja auch nicht einhalten...Wichtig ist, dass Sie ab dem ERSTEN TAG Ihrer ARBEITSLOSIGKEIT sich meldet, oder schon gemeldet IST
Klar kann man die dann nicht einhalten, aber man weiß ja drei monate vor ausbildungsende, das der vertrag ausläuft und man, auch wenn man übernommen wird, einen neuen vertrag unterschreiben muss. und da man nie weiß ob man am ende wirklich übernommen wird, muss man davon ausgehen das man dann erstemal arbeitslos ist oder nciht?
14.05.2012 13:51
Alg1 bekommst du auf jeden Fall egal wieviel dein Freund verdient und ob ihr zusammen wohnt oder nicht. Alg1 steht einem zu wenn er mindestens 12 Monate gearbeitet hat,unabhängig von dem was der Partner verdient. .
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