Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss wiehoch ist der??

Gehe zu Seite:
15.12.2011 23:36
Zitat von Britta:

Er ist unterhaltspflkichtig, sobald du allerdings Unterhaltsvorschuss beantragst, entstehen fuer ihn neue Schulden beim JA.
Geht am besten zum Anwalt und lasst dort den Unterhalt berechnen, denn wenn er fuer EHEBEDINGTE Schulden aufkommt, os werden diese VOR der Berechnung in Abzug gebracht. Dann kann es natuerlich sein, dass es weniger Unterhalt wird, als es Unterhaltsvorschuss geben wuerde, dieser wuerde aber steigen, sobald die Schulden abbezahlt sind. Wichtig ist, es muessen ehebedingte Schulden sein und auch schon Schulden, die angefangen wurden waehrend der Ehe abzuzahlen. Sind es allerdings zB Bestellungen, die nur fuer ihn waren (zB uber nen Versandhaus) so werden diese nicht beruecksichtigt.

es sind eig nur noch schulden fürs auto-was er behält udn auf ihn läuft und Dispokredit von jetzt ganz schön viel.
15.12.2011 23:37
Zitat von Britta:

Zitat von ICH2011:

Zitat von Azala:

Na aber wie gesagt.. wenn das für dich ok ist, dann haltet das doch einfach schriftlich fest und gut ists. Wenn du (voresrt) nicht auf mehr bestehst, dann ist das doch deine Sache. Keiner schreibt dir vor, wieviel Unterhalt du verlangen musst .
Ich weiß nicht, ob du diese Regelung auch über die Beistandschaft beim Jugendamt festhalten lassen kannst, aber da würde ich mal nachhören. Dann hättest du immerhin etwas offizielles, falls sich die Situation doch mal ändert.



ein bischen was offizelles brauche ich weil ich hartz4 beantragen muß. daher muß es schon wo stehen udn wir net einfach so festmachen,so richtig komme ich damit auch net klar.


Dann empfehke ich euch echt einen Anwalt. Jeder von euch kann auch zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen, somit zahlt jeder nur 10 Euro fuer den Anwalt, geht ihr gemeinsam zu einem, reicht ein Beratungsschein und der berechnet euch dann, was an Unterhalt gezahlt werden kann, somit hast du was offizielles


kann das auch das Ja machen??
Azala
8635 Beiträge
15.12.2011 23:38
Ja, ich habe es grad beim wiederholten Lesen des Eingangspostings auch gerallt.
Klar, in dem Fall brauchst du etwas offizielles, wie es Britta auch schon schrieb. Lasst euch da von einem Anwalt oder ggf der Beistandschaft des Jugendamtes beraten. Denn euer Bedarf beim Amt wird ja auch an solchem "Einkommen" wie Unterhalt bemessen. Da muss dann fürs Amt schon ein triftiger Grund vorliegen, weshalb der Unterhalt dir nicht in voller höhe gezahlt wird.
15.12.2011 23:39
Zitat von Jezzy:

Na wenn er bereit ist die 133Euro zu zahlen und du damit einverstanden bist ist doch ok? Oder meinst du, weil du nun Geld vom Amt erhältst, dass die nicht drauf pochen, dass er den kompletten Satz bezahlt? Das könnte allerdings sein, die wollen ja so wenig wie möglich an dich zahlen und so viel wie möglich auf andere aufteilen.

Zum Thema zurückzahlen. Ich glaube man muss das nicht zurückzahlen, wenn man nachweisen kann, dass man in der Zeit wirklich nicht zahlungsfähig war, zB H4 erhält und somit selber am Existenzminimum lebt. Wie wollen die bei jmd Langzeitarbeitslosen zB je das Geld wiederholen? Wäre doch ein aussichtsloser Kampf.. Und ich glaub das gilt dann auch für Geringverdiener die nicht viel mehr ahben als H4.

Würd mich da lieber bei den zuständigen Stellen erkundigen, klingt irgendwie alles kompliziert Wenn er wirklich als nicht zahlungsfähig angenommen wird bekommste ja vllt doch den Vorschuss. Wenn er nur ganz wenig hat gehts ja nicht anders..


ne hartz4 und arbeitslose bekommen ds auf alel Fälle als schulden--sie müssen sich aj ne arbeit suchen ,aber bei einem der wneig verdient da gibt es unterschieliche Meinungen.
Und ja ich bruche leider hartz4 und deshalb brauche ich bisse was schriftliches das er wirklcih erstmal nur die summe zahlen kann.
Britta
25259 Beiträge
15.12.2011 23:39
Zitat von ICH2011:

Zitat von Britta:

Ach ja, und je nachdem, wie alt eure Kinder sind, wuerde dir auch noch Unterhalt zustehen


sie sidn 6 und kleine wird 3 im märz und ich bin noch zuhause ,aber mir aknn er definitiv nix zaheln.

Der Unterhalt wird dann prozentual aufgeteilt. Dir steht auf jeden Fall etwas fuer das erste Jahr zu, danach nicht mehr, weil deine Kinder ueber 3 sind. Dein Anteil wird dann auf die Kinder umgerechnet
15.12.2011 23:40
Zitat von Azala:

Ja, ich habe es grad beim wiederholten Lesen des Eingangspostings auch gerallt.
Klar, in dem Fall brauchst du etwas offizielles, wie es Britta auch schon schrieb. Lasst euch da von einem Anwalt oder ggf der Beistandschaft des Jugendamtes beraten. Denn euer Bedarf beim Amt wird ja auch an solchem "Einkommen" wie Unterhalt bemessen. Da muss dann fürs Amt schon ein triftiger Grund vorliegen, weshalb der Unterhalt dir nicht in voller höhe gezahlt wird.


ich hoffe das es das ja richtig macht und schafft weil die das ahben zum ausrechen--ich hoffe das reiht dann,weil anwalt einfach zu teuer wird. udn ich hoffe das ich schnell nen nebenjob finde das ich net ganz soviel hartz4 brauche.
Britta
25259 Beiträge
15.12.2011 23:40
Zitat von Azala:

Ja, ich habe es grad beim wiederholten Lesen des Eingangspostings auch gerallt.
Klar, in dem Fall brauchst du etwas offizielles, wie es Britta auch schon schrieb. Lasst euch da von einem Anwalt oder ggf der Beistandschaft des Jugendamtes beraten. Denn euer Bedarf beim Amt wird ja auch an solchem "Einkommen" wie Unterhalt bemessen. Da muss dann fürs Amt schon ein triftiger Grund vorliegen, weshalb der Unterhalt dir nicht in voller höhe gezahlt wird.

Bitte in diesem Fall auf nicht zum JA gehen, denn die kennen sich mit der Schuldenregelung ueberhaupt nicht aus.
Azala
8635 Beiträge
15.12.2011 23:41
Vielleicht noch kurz am Rande.
Also ich hatte mit meinem freund auch so ein Werk wegen des Unterhaltes, als wir noch nicht zusammengewohnt haben und war für den unterhaltstitel beim Jugendamt. Dort wäre mit der Beistandschaft auch alles über das JA vor Gericht gegangen, wenn er nicht gezahlt hätte. Bzw hast auch du da immer die Möglichkeit "Stopp" zu sagen. So eine Bestaindschaft fand ich da sehr sinnvoll und hilfreich.
Höre einfach mal bei eurem JA nach und mach mal einen Termin.
Es wird sich schon eine Lösung finden.
15.12.2011 23:41
Zitat von Britta:

Zitat von ICH2011:

Zitat von Britta:

Ach ja, und je nachdem, wie alt eure Kinder sind, wuerde dir auch noch Unterhalt zustehen


sie sidn 6 und kleine wird 3 im märz und ich bin noch zuhause ,aber mir aknn er definitiv nix zaheln.

Der Unterhalt wird dann prozentual aufgeteilt. Dir steht auf jeden Fall etwas fuer das erste Jahr zu, danach nicht mehr, weil deine Kinder ueber 3 sind. Dein Anteil wird dann auf die Kinder umgerechnet


bei der kleinen wäre es 3MOante bzw geht sie ja jetzt ab Januar auch in kitaund ich will wenn alles gut geht dem Arbeitsmarkt ab März für mind 20h wieder zur verfügung stehen bzw hoffentlich haben.
Britta
25259 Beiträge
15.12.2011 23:42
Zitat von ICH2011:

Zitat von Azala:

Ja, ich habe es grad beim wiederholten Lesen des Eingangspostings auch gerallt.
Klar, in dem Fall brauchst du etwas offizielles, wie es Britta auch schon schrieb. Lasst euch da von einem Anwalt oder ggf der Beistandschaft des Jugendamtes beraten. Denn euer Bedarf beim Amt wird ja auch an solchem "Einkommen" wie Unterhalt bemessen. Da muss dann fürs Amt schon ein triftiger Grund vorliegen, weshalb der Unterhalt dir nicht in voller höhe gezahlt wird.


ich hoffe das es das ja richtig macht und schafft weil die das ahben zum ausrechen--ich hoffe das reiht dann,weil anwalt einfach zu teuer wird. udn ich hoffe das ich schnell nen nebenjob finde das ich net ganz soviel hartz4 brauche.

Ihr braucht den Anwalt nicht zahlen, ihr geht zum Amtsgericht und lasst euch einen Antrag fuer nen Beratungsschein geben, den fuellt ihr aus und gebt ihm beim Amtsgericht wieder ab, danach bekommt ihr ein schreiebn, mit dem ihr zum Anwalt geht und dann zahlt ihr nur 10 Euro
15.12.2011 23:43
Zitat von Azala:

Vielleicht noch kurz am Rande.
Also ich hatte mit meinem freund auch so ein Werk wegen des Unterhaltes, als wir noch nicht zusammengewohnt haben und war für den unterhaltstitel beim Jugendamt. Dort wäre mit der Beistandschaft auch alles über das JA vor Gericht gegangen, wenn er nicht gezahlt hätte. Bzw hast auch du da immer die Möglichkeit "Stopp" zu sagen. So eine Bestaindschaft fand ich da sehr sinnvoll und hilfreich.
Höre einfach mal bei eurem JA nach und mach mal einen Termin.
Es wird sich schon eine Lösung finden.


hä irgendwie habe ich das net ganz verstanden jetzt??
Azala
8635 Beiträge
15.12.2011 23:44
Zitat von Britta:
Bitte in diesem Fall auf nicht zum JA gehen, denn die kennen sich mit der Schuldenregelung ueberhaupt nicht aus.
Aber nachhören kostet doch nichts. Oder halt im Jobcenter (wegen ALG II). ich hatte da echt Glück und einen super kompetenten und netten Mitarbeiter, der mir viele Tipps gegeben hat.
15.12.2011 23:44
Zitat von Britta:

Zitat von ICH2011:

Zitat von Azala:

Ja, ich habe es grad beim wiederholten Lesen des Eingangspostings auch gerallt.
Klar, in dem Fall brauchst du etwas offizielles, wie es Britta auch schon schrieb. Lasst euch da von einem Anwalt oder ggf der Beistandschaft des Jugendamtes beraten. Denn euer Bedarf beim Amt wird ja auch an solchem "Einkommen" wie Unterhalt bemessen. Da muss dann fürs Amt schon ein triftiger Grund vorliegen, weshalb der Unterhalt dir nicht in voller höhe gezahlt wird.


ich hoffe das es das ja richtig macht und schafft weil die das ahben zum ausrechen--ich hoffe das reiht dann,weil anwalt einfach zu teuer wird. udn ich hoffe das ich schnell nen nebenjob finde das ich net ganz soviel hartz4 brauche.

Ihr braucht den Anwalt nicht zahlen, ihr geht zum Amtsgericht und lasst euch einen Antrag fuer nen Beratungsschein geben, den fuellt ihr aus und gebt ihm beim Amtsgericht wieder ab, danach bekommt ihr ein schreiebn, mit dem ihr zum Anwalt geht und dann zahlt ihr nur 10 Euro


aha und dann können wir usn dort einigen bzw so festhalten alssen auf diese unterhaltsvorschuss höhe das uns das amt nix kann doer wie??
15.12.2011 23:44
Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, hast du aber ja 2 Kinder, oder? dann bekommst du natürlich 266€ Unterhaltsvorschuß. Nicht vergessen.
15.12.2011 23:44
Zitat von Azala:

Zitat von Britta:
Bitte in diesem Fall auf nicht zum JA gehen, denn die kennen sich mit der Schuldenregelung ueberhaupt nicht aus.
Aber nachhören kostet doch nichts. Oder halt im Jobcenter (wegen ALG II). ich hatte da echt Glück und einen super kompetenten und netten Mitarbeiter, der mir viele Tipps gegeben hat.


ahst du da ahnung ob die sich querstellen wenn er wirklich nur diese summe bezahlt beim amt??
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt