Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsrückzahlung?

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raspberry_kiss
14431 Beiträge
19.09.2012 10:39
Zitat von Traenenfluch:

Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von Traenenfluch:

sorry aber ich habe erst vor kurzem mit dem JA telefoniert und die haben mir das so erklärt...
.
.
ist auch egal meine FRAGE bezog sich auf die ARGE...


Wenn du ne große summe gezahlt bekommst, dann setzt das Amt die Zahlung für den Monat aus...

Ich hatte ne ALG1 Nachzahlung und in dem Monat dann kein H4 bekommen...


danke genau das wollte ich wissen...


gerne... ist zwar nur ein erfahrungswert von mir, aber schön wenn es dir erstmal hilft...
kruemelkeks
11361 Beiträge
19.09.2012 10:41
Zitat von Maria_1988:

Zitat von Blauundweiss:

Zitat von Maria_1988:

Unterhaltsvorschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Du bekommst unterhaltsvorschuss wenn der Papa nicht zahlen kann. Kriegst du unterhaltsvorschuss muss er das nicht zurück zahlen da er in der zeit nicht zahlungsfähig war.


Falsch sobald er einen Arbeit aufnimmt muss er alles zurück zahlen selbst wenn er Hartz4 bekommt und dann irgendwann arbeiten geht muss er zurück zahlen


Nein das ist nicht richtig! Unterhaltsvorschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Warum soll er zahlen wenn er das Geld zu dem Zeitpunkt nicht hatte? Was gezahlt werden muss is wenn der Papa die Änderungen im Job/Lohn nicht angibt. Da entsteht eine Differenz die er zu zahlen hat. Aber UV muss er nie zurück zahlen


Natürlich muss der Vater das an die Mutter gezahlte UVG ans JuA zurück zahlen !
Mein Ex musste knapp 600€ an die zurück zahlen, weil er selber keinen UH zahlen konnte und die UVGK eingesprungen ist !
Traenenfluch
599 Beiträge
19.09.2012 10:43
Zitat von Maria_1988:

Zitat von Blauundweiss:

Zitat von Maria_1988:

Unterhaltsvorschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Du bekommst unterhaltsvorschuss wenn der Papa nicht zahlen kann. Kriegst du unterhaltsvorschuss muss er das nicht zurück zahlen da er in der zeit nicht zahlungsfähig war.


Falsch sobald er einen Arbeit aufnimmt muss er alles zurück zahlen selbst wenn er Hartz4 bekommt und dann irgendwann arbeiten geht muss er zurück zahlen


Nein das ist nicht richtig! Unterhaltsvorschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Warum soll er zahlen wenn er das Geld zu dem Zeitpunkt nicht hatte? Was gezahlt werden muss is wenn der Papa die Änderungen im Job/Lohn nicht angibt. Da entsteht eine Differenz die er zu zahlen hat. Aber UV muss er nie zurück zahlen

er hat das geld... es gibt einen unterhaltstitel ab geburt der kleinen somit ist er verpflichtet das zurückzuzahlen!
raspberry_kiss
14431 Beiträge
19.09.2012 10:44
Zitat von kruemelkeks:

Zitat von Maria_1988:

Zitat von Blauundweiss:

Zitat von Maria_1988:

Unterhaltsvorschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Du bekommst unterhaltsvorschuss wenn der Papa nicht zahlen kann. Kriegst du unterhaltsvorschuss muss er das nicht zurück zahlen da er in der zeit nicht zahlungsfähig war.


Falsch sobald er einen Arbeit aufnimmt muss er alles zurück zahlen selbst wenn er Hartz4 bekommt und dann irgendwann arbeiten geht muss er zurück zahlen


Nein das ist nicht richtig! Unterhaltsvorschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Warum soll er zahlen wenn er das Geld zu dem Zeitpunkt nicht hatte? Was gezahlt werden muss is wenn der Papa die Änderungen im Job/Lohn nicht angibt. Da entsteht eine Differenz die er zu zahlen hat. Aber UV muss er nie zurück zahlen


Natürlich muss der Vater das an die Mutter gezahlte UVG ans JuA zurück zahlen !
Mein Ex musste knapp 600€ an die zurück zahlen, weil er selber keinen UH zahlen konnte und die UVGK eingesprungen ist !

Genau
Warum heißt Vorschuss wohl Vorschuss... Wenn man einen Lohn/Taschengeldvorschuss bekommt, hat man im nächsten Monat auch dementsprechend weniger...
Traenenfluch
599 Beiträge
19.09.2012 10:46
UND er muss die differenz auch bezahlen weil ich nen titel hab über die gesamten 225 euro ab geburt.. der titel ist 30 jahre gültig und das jugendamt klagt das sogar ein.... den bezahlten vorschuss + differenz... die können nämlich nicht nur den vorschuss zurückverlangen / klagen weil der titel über den kompletten unterhalt geht...

19.09.2012 10:47
"Die Leistungen werden beim Jugendamt beantragt und die Zahlungen von dort veranlasst. Der gezahlte Unterhaltsvorschuss wird für den Unterhaltspflichtigen "verauslagt", sofern dieser zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig oder nicht ermittelt ist (ungeklärte Vaterschaft). Der Unterhaltsvorschuss ist in diesen Fällen zurück zu zahlen. Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, bildet sich demgemäß kein "Schuldenberg" für ihn durch Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschuss."
Janaisabel
6281 Beiträge
19.09.2012 10:49
Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von kruemelkeks:

Zitat von Maria_1988:

Zitat von Blauundweiss:

...


Nein das ist nicht richtig! Unterhaltsvorschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Warum soll er zahlen wenn er das Geld zu dem Zeitpunkt nicht hatte? Was gezahlt werden muss is wenn der Papa die Änderungen im Job/Lohn nicht angibt. Da entsteht eine Differenz die er zu zahlen hat. Aber UV muss er nie zurück zahlen


Natürlich muss der Vater das an die Mutter gezahlte UVG ans JuA zurück zahlen !
Mein Ex musste knapp 600€ an die zurück zahlen, weil er selber keinen UH zahlen konnte und die UVGK eingesprungen ist !

Genau
Warum heißt Vorschuss wohl Vorschuss... Wenn man einen Lohn/Taschengeldvorschuss bekommt, hat man im nächsten Monat auch dementsprechend weniger...


Unterhaltsvorschuss heißt Vorschuss (!!!) und nicht Ersatz.
Der Vater ist ab Geburt des Kindes unterpflichtig!!!! Wenn er nicht unterhalts fähig ist, dann schießt der Staat den Unterhalt vor (daher eben auch UnterhaltsVORSCHUSS). Das bedeutet aber nicht, dass er von seiner Unterhaltspflicht entbunden wird und er das nicht zurück zahlen muss. Vergleichbar ist es wie ein Darlehen bei Vater Staat und Darlehen müssen bekanntlich zurück gezahlt werden.
Winterstiefel
3505 Beiträge
19.09.2012 10:53
Ich kann leider nicht weiter helfen, will aber gerne weitere Verwirrung stiften

Ist Kindesunterhalt - von wem er auch kommen mag - denn überhaupt Einkommen was der Mutter berechnet wird?

Wäre das kein Einkommen vom Kind?
Janaisabel
6281 Beiträge
19.09.2012 11:02
Zitat von Winterstiefel:

Ich kann leider nicht weiter helfen, will aber gerne weitere Verwirrung stiften

Ist Kindesunterhalt - von wem er auch kommen mag - denn überhaupt Einkommen was der Mutter berechnet wird?

Wäre das kein Einkommen vom Kind?


Kindesunterhalt ist Einkommen des Kindes, richtig! Es wird von der Arge aber dennoch auf das Einkommen der Mutter angerechnet. Das bedeutet...wenn das Einkommen des Kindes (sprich Unterhalt+Kindergeld) den Regelsatz übersteigt, wird der Überschuss auf den Regelsatz der Mutter angerechnet.
19.09.2012 11:03
Zitat von Winterstiefel:

Ich kann leider nicht weiter helfen, will aber gerne weitere Verwirrung stiften

Ist Kindesunterhalt - von wem er auch kommen mag - denn überhaupt Einkommen was der Mutter berechnet wird?

Wäre das kein Einkommen vom Kind?


Wenn die Mutter h4 bekommt wird es angerechnet
Winterstiefel
3505 Beiträge
19.09.2012 11:10
Zitat von Janaisabel:

Zitat von Winterstiefel:

Ich kann leider nicht weiter helfen, will aber gerne weitere Verwirrung stiften

Ist Kindesunterhalt - von wem er auch kommen mag - denn überhaupt Einkommen was der Mutter berechnet wird?

Wäre das kein Einkommen vom Kind?


Kindesunterhalt ist Einkommen des Kindes, richtig! Es wird von der Arge aber dennoch auf das Einkommen der Mutter angerechnet. Das bedeutet...wenn das Einkommen des Kindes (sprich Unterhalt+Kindergeld) den Regelsatz übersteigt, wird der Überschuss auf den Regelsatz der Mutter angerechnet.


Ein Kind bekommt doch aber auch Hartz IV.

Aber es wird nicht der Satz des Kindes, sondern der Satz der Mutter gestrichen, wenn das Kindeseinkommen dessen Satz übersteigt. Habe ich das richtig verstanden?

Dann übersteigt das Einkommen dieses Kindes den Satz ja sowieso schon.

133 Euro Unterhalt + 184 Euro Kindergeld = 317 Euro.

Laut Tabelle steht dem Kind von 0 bis 14 Jahren 251 Euro zu.

Also müsste der Mutter - theoretisch - bereits jetzt jeden Monat 66 Euro von ihrem Satz gestrichen werden.

Ist das kompliziert...

Janaisabel
6281 Beiträge
19.09.2012 11:17
Zitat von Winterstiefel:

Zitat von Janaisabel:

Zitat von Winterstiefel:

Ich kann leider nicht weiter helfen, will aber gerne weitere Verwirrung stiften

Ist Kindesunterhalt - von wem er auch kommen mag - denn überhaupt Einkommen was der Mutter berechnet wird?

Wäre das kein Einkommen vom Kind?


Kindesunterhalt ist Einkommen des Kindes, richtig! Es wird von der Arge aber dennoch auf das Einkommen der Mutter angerechnet. Das bedeutet...wenn das Einkommen des Kindes (sprich Unterhalt+Kindergeld) den Regelsatz übersteigt, wird der Überschuss auf den Regelsatz der Mutter angerechnet.


Ein Kind bekommt doch aber auch Hartz IV.

Aber es wird nicht der Satz des Kindes, sondern der Satz der Mutter gestrichen, wenn das Kindeseinkommen dessen Satz übersteigt. Habe ich das richtig verstanden?

Dann übersteigt das Einkommen dieses Kindes den Satz ja sowieso schon.

133 Euro Unterhalt + 184 Euro Kindergeld = 317 Euro.

Laut Tabelle steht dem Kind von 0 bis 14 Jahren 251 Euro zu.

Also müsste der Mutter - theoretisch - bereits jetzt jeden Monat 66 Euro von ihrem Satz gestrichen werden.

Ist das kompliziert...



Genauso wird es aber gehandhabt. Der Staat sagt...Kind gib deiner Mutter von deinem Geld ab (du brauchst nicht so viel), damit sie leben kann, um dich zu versorgen!
Traurig aber wahr.
Janaisabel
6281 Beiträge
19.09.2012 11:27
Zitat von Traenenfluch:

Liebe Mädels,

hätte mal ne allgemeine Frage, ob sich jemand damit auskennt oders schon durch hat.

Also der Erzeuger meiner Tochter zahlt seit Geburt keinen Unterhalt, ich bekommen Unterhaltsvorschuss. Nun ist ein Rückstand von fast 2.000 EUR aufgelaufen (Differenz Mindestunterhalt + Unterhaltsvorschuss) der meiner Maus zusteht.

Jetzt meine Frage, ich beziehe zur Zeit aufstockend Hartz IV. Was passiert wenn der Erzeuger meiner Tochter den Gesamtbetrag zahlen würde an mich. Dann habe ich meiner Meinung nach 2.000,00 EUR Einkommen in einem Monat. Wird dann nur für diesen Monat das aufstockende Hartz IV gestrichen oder wird das sozusagen auf die nächsten Monate mitverrechnet sodas ich keine Ahnung mehrere Monate nichts vom Amt bekommen weil ich ja sozusagen "Rücklagen" habe?

LG Tine


Er muss erstmal den Unterhaltsvorschuss ans Amt zurück zahlen. Die Differenz schuldet er dann der ARGE. Zahlt er jetzt den laufenden Unterhalt an dich, muss seitens der ARGE wieder neu berechnet werden.
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